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Das Bundesgesetz zur Verlagerung von alpenquerendem Guterschwerverkehr auf die Schiene vom 8 Oktober 1999 kurz Verlagerungsgesetz SR 740 1 ist ein Schweizer Bundesgesetz das bewirken sollte dass moglichst viel alpenquerender Guterschwerverkehr von der Strasse auf die Eisenbahn verlagert werden soll Dieses Ziel ist im Alpenschutz Verfassungsartikel BV Art 84 definiert Das Verlagerungsgesetz wurde als befristetes Gesetz beschlossen es trat am 1 Januar 2001 in Kraft und galt bis langstens Ende 2010 Das befristete Gesetz wurde durch das Guterverkehrsverlagerungsgesetz GVVG abgelost welches von den eidgenossischen Raten am 19 Dezember 2008 verabschiedet wurde und am 1 Januar 2010 in Kraft trat 1 BasisdatenTitel Bundesgesetz uber die Verlagerung des alpenquerenden Guterschwerverkehrs von der Strasse auf die SchieneKurztitel GuterverkehrsverlagerungsgesetzFruherer Titel VerlagerungsgesetzAbkurzung GVVGArt BundesgesetzGeltungsbereich SchweizRechtsmaterie VerkehrSystematische Rechtssammlung SR 740 1Ursprungliche Fassung vom 8 Oktober 1999Inkrafttreten am 1 Januar 2001Letzte Neufassung vom 19 Dezember 2008Inkrafttreten derNeufassung am 1 Januar 2010Letzte Anderung durch keine AnderungenBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz von 1999 forderte dass bis spatestens ein Jahr nach Eroffnung des Gotthard Basistunnels die Zahl der alpenquerenden Schwerverkehrsfahrten auf maximal 650 000 pro Jahr reduziert wird In sieben Artikeln werde Ziele und Vorgehen zum Erreichen des Ziels beschrieben Wichtigste Massnahmen sind Einfuhrung der Leistungsabhangigen Schwerverkehrsabgabe LSVA Bau der Neuen Eisenbahn Alpentransversalen NEAT BahnreformDa nicht alle Massnahmen sofort greifen wurden 1999 flankierende begleitende Massnahmen beschlossen die ebenfalls 2001 in Kraft traten Dazu gehoren eine befristete Subventionierung des Bahnguterverkehrs und Massnahmen zur besseren Durchsetzung der geltenden Regelungen im Strassenschwerverkehr Intensivierung der Verkehrskontrollen Das Guterverkehrsverlagerungsgesetz von 2008 halt an der gesetzten Zielgrosse von 650 000 Fahrten pro Jahr fest und verlangt deren Erreichung bis spatestens zwei Jahre nach Eroffnung des Gotthard Basistunnels geregelt in Artikel 3 Verlagerungsziel Auch die Begleitmassnahmen wie die Strassenverkehrskontrollen und die Subventionen an den kombinierten Verkehr werden weitergefuhrt Artikel 8 Forderung des Schienenguterverkehrs Nur dadurch bleiben der unbegleitete kombinierte Verkehr Behalter Verkehr und die rollende Landstrasse gegenuber dem Strassenverkehr konkurrenzfahig Als neues Instrument der Verlagerungspolitik wurde im GVVG die Einfuhrung einer Alpentransitborse aufgenommen In Artikel 6 wird der Bundesrat autorisiert daruber zu verhandeln wobei eine Lockerung des Nachtfahrverbotes ausgeschlossen wurde Siehe auch BearbeitenTransitverkehrEinzelnachweise Bearbeiten Verlagerungsbericht 2009 S 7 1 2 Vorlage Toter Link www bav admin ch PDF 2 5 MB Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2017 Suche in Webarchiven Weblinks BearbeitenText des Guterverkehrsverlagerungsgesetz von 2008 UVEK Medienmitteilung vom 28 April 1999 zum Verlagerungsgesetz Bundesamt fur Verkehr BAV 1 2 Vorlage Toter Link www bav admin ch Thema Verlagerung Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2017 Suche in Webarchiven Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verlagerungsgesetz amp oldid 239264665