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Erganzungsleistungen EL zur Alters und Hinterlassenenversicherung AHV oder zur Invalidenversicherung IV dienen im schweizerischen Sozialstaat zur Existenzsicherung falls andere soziale Sicherungen oder das Einkommen hierfur nicht ausreichen Die Erganzungsleistungen bilden zusammen mit der Alters und Hinterlassenenversicherung AHV und der Invalidenversicherung IV die erste staatliche Saule des schweizerischen Dreisaulensystems Ausgerichtet werden die Leistungen von den Kantonen oder von gemeinnutzigen Organisationen Seit 1966 werden Erganzungsleistungen gezahlt Ursprunglich waren sie nur als Ubergangslosung gedacht Es gibt zwei Arten von Leistungen die ausgerichtet werden Zum einen jahrliche Erganzungsleistungen zum anderen die Erstattung von Krankheits Behinderungs und Zahnbehandlungskosten Die Erganzungsleistungen werden staatlich finanziert ohne Lohnabzuge Anspruchsvoraussetzungen BearbeitenRechtlichen Anspruch auf Erganzungsleistungen haben Personen mit Anspruch auf Leistungen der Alters und Hinterlassenenversicherung AHV oder der Invalidenversicherung IV mit Wohnsitz und regelmassigem Aufenthalt in der SchweizWeblinks BearbeitenWebsite des Bundesamts fur Sozialversicherungen AHV IV Informationsseite Erganzungsleistungen EL in Geschichte der Sozialen Sicherheit in der Schweiz Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erganzungsleistungen amp oldid 237288602