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Die Brunsche Zunftverfassung war zwischen 1336 und 1798 die Verfassung der Reichsstadt und spateren Stadtrepublik Zurich Konigsurkunde von 1219 ausgestellt von Friedrich II am 11 Januar 1219 Reichsfreiheit der Stadt Zurich Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 2 Zunftrevolution vom 7 Juni 1336 3 Erster Geschworener Brief 3 1 Das Amt des Burgermeisters 4 Zusammensetzung des Rats nach der Zunftrevolution 4 1 Der Kleine Rat 4 2 Der Grosse Rat 5 Zweiter Geschworener Brief 1373 6 Dritter Geschworener Brief 1489 7 Vierter Geschworener Brief 1498 und weitere Entwicklung bis 1798 8 Literatur 9 Weblinks 10 Anmerkungen und EinzelnachweiseAusgangslage Bearbeiten Hauptartikel Geschichte der Stadt Zurich Die Herrschaftsrechte uber die Stadt Zurich und die geistlichen Stifte ubte im Hochmittelalter der deutsche Konig aus der sie an einen Reichsvogt ublicherweise aus den Reihen der einflussreichsten Adelsgeschlechter im damaligen Herzogtum Schwaben delegierte Mit dem Aussterben der Zahringer gingen die Herrschaftsrechte im Jahr 1218 wieder an Konig Friedrich II das Amt des Reichsvogts dem auch die Blutgerichtsbarkeit oblag wurde jedoch fortan zeitlich beschrankt durch einen adligen Burger aus dem Ritterstand der Stadt Zurich ubernommen Am 11 Januar 1219 stellte Friedrich II zu Gunsten von Gotteshausleuten des Grossmunsters und zu Gunsten von Personen die der Stadt Zurich angehoren eine Urkunde aus in der er von de gremio oppidi nostri mit Betonung auf unserer Stadt spricht 1 Mit diesen Worten implizierte dies formale rechtliche und politische Kompetenzen fur eine kommunale Selbstverwaltung und damit die Reichsunmittelbarkeit der Stadt Zurich Die Furstabtissin des Fraumunsterklosters die von Friedrich II im Jahr 1245 in den Stand einer Reichsfurstin erhoben wurde ubte die Funktion einer Stadtherrin aus basierend auf Grundrechten und koniglichen Herrschaftsrechten welche dem Fraumunster seit seiner Grundung im Jahr 853 verliehen worden waren nbsp Die heute ubliche Siegelform geht zuruck auf das seit 1347 verwendete sogenannte Sekretsiegel des Rates von Zurich Umschrift SECRETVM CIVIVM THVRICENSIVM 2 In politischer und wirtschaftlicher Konkurrenz zur Furstabtissin standen die Kaufleute der Stadt die ein eigenes Kaufmannsrecht mit Selbstverwaltung ihrer beruflichen Interessen besassen 1220 finden sich erstmals Spuren urkundlich belegt seit 11 Februar 1252 1 eines Stadtrates bis zur Zunftrevolution von 1336 konstituiert in einem dreigeteilten Ratsgremium im sogenannten Fasten Sommer und Herbstrat 3 der seit 1225 ein eigenes Siegel fuhrte 4 In den nachfolgenden Jahren gingen sukzessive Herrschaftsrechte der Fraumunsterabtei an den Stadtrat uber begunstigt durch den Kampf zwischen Kaiser Friedrich II und dem Papsttum Weil die geistlichen Stifte zu Rom hielten wahrend die Burgerschaft der Partei des Kaisers folgte wurden der Klerus samt der Abtissin zeitweise sogar aus der Stadt vertrieben was zur Festigung der politischen Stellung der Burgerschaft fuhrte 1262 wurde Zurich zur Reichsstadt und im Verlauf der Regensberger Fehde mit den Freiherren von Regensberg festigte sich die Macht des von Kaufleuten und Ritter dominierten Ratsgremiums Mit Unterstutzung Zurichs konnten sich der spatere Konig Rudolf von Habsburg und die Stadt Zurich gemeinsame Territorialanspruche gegen die Regensberger durchsetzen Dies markierte den Beginn der territorialen Ausdehnung des Stadtzurcher Herrschaftsgebiets wenn auch der Einfluss der Stadtzurcher Ritterschaft auf den Stadtrat zunehmend zugunsten der Habsburgfreundlichen Kaufleute eingeschrankt wurde Die ratsfahige Bevolkerung der Burger sie wahlte den Rat und stellte dessen Mitglieder bestand aus den Stadtadligen hervorgegangen aus den Ministerialgeschlechtern des Fraumunsterklosters und aus reichsunmittelbaren Fernkaufleuten und vornehmen Handwerkergeschlechtern der sogenannten Notabel 5 6 3 7 Bereits im Richtebrief des Jahres 1291 bestatigt im Richtebrief von 1304 dem altesten schriftlichen Zurcher Stadtrecht hatte der Stadtrat aus Angehorigen der Burger die im Rat vertretenen Kaufleute die vornehmen Handwerkergeschlechter und Stadtadligen die Bildung von Handwerksvereinigungen Zunften explizit untersagt hingegen die Bildung von Innungen Antwerke erlaubt beispielsweise der Kornmacher Gerber und Hutmacher 1 Die uberwiegende Mehrheit der Stadtbevolkerung Gesinde Leibeigene Horige und die Handwerker blieben in der Stadt Zurich Ende des 13 Jahrhunderts weitgehend ohne politische Rechte und Schutz obwohl sie zunehmend am wirtschaftlichen Aufschwung der Stadt beteiligt waren 8 1335 fuhrte der Rat eine Wahrungsreform durch die einseitig die Kapital besitzende Schicht uberwiegend Kaufleute und vornehme Handwerkergeschlechter begunstigte Die Stadt Zurich war finanziell in einer schwierigen Lage da 1330 31 viel Geld hatte aufgebracht werden mussen um sich aus einer Verpfandung durch Kaiser Ludwig den Bayern an das Haus Habsburg auszukaufen und weiterhin die Reichsunmittelbarkeit zu sichern Die Beziehung zwischen der Kaufmannschaft und den Handwerkern war also belastet und die Handwerkschaft der Stadt Zurich wollte nicht langer aus dem Rat ausgeschlossen bleiben Andererseits dominierten die Notabel die im Rat vertretenen Kaufleute und vornehmen Handwerkergeschlechter Goldschmiede Seidenfabrikanten Tuchhandler Geldwechsler Salzleute u a den ursprunglich zu aus gleichen Teilen zusammengesetzten Rat der Stadt Zurich so dass vor 1336 der regierende Rat der Stadt Zurich sich zu einem Drittel aus adligen Rittern und zu zwei Dritteln aus der burgerlichen Notabel 9 zusammensetzte das heisst der politische Einfluss des Stadtadels war deutlich reduziert Die Ratsmehrheit versuchte seine Oberhoheit auch auf die Grundherrschaften und Lehen der adeligen Stadtburger auszudehnen Die Stadtadligen waren aus den Ministerialgeschlechtern des Klosters Fraumunster hervorgegangen Ihr Einfluss basierte im Wesentlichen auf Grundbesitz und Lehen im Gegensatz zur Kaufmannschaft fur deren Reichtum aus dem Handel und ihren politischen Einfluss die Geldwirtschaft essentiell war Die Stadtzurcher Adligen verfolgten zudem eine den Kaufleuten entgegengesetzte Aussenpolitik indem er weiterhin Herrschaftsrechte in der Umgebung der Stadt erwerben wollte und dafur wie bis anhin Krieg und Fehden in Kauf nahm Im Interesse der Notabel hingegen lag ein florierender Fernhandel und somit die Wahrung des Landfriedens was die Notabel mit der von ihnen vor der Zunftrevolution rechtlos gehaltenen Handwerkerschaft geteilt und den sozialen Frieden aufrechterhalten durfte Zunftrevolution vom 7 Juni 1336 Bearbeiten nbsp Das Stadtbuch von 1292 bis 1371 Eintrag vom 7 Juni 1336 nbsp Kaiser Ludwig der Bayer bestatigt am 5 April 1337 den Ersten Geschworenen Brief nbsp Zunftwappen im Zunfthaus zur ZimmerleutenDie Zunftrevolution Zurichs stellte sich nach Aussen als eine gemeinsame Erhebung des stadtischen Adels und des Handwerkerstandes gegen die im Rat vertretenen Kaufleute und vornehmen Handwerkersgeschlechter Goldschmiede Seidenfabrikanten Geldwechsler Salzhandler dar Indem der adlige Rudolf Brun geschickt Spannungen in der adligen und kaufmannischen Fuhrungsschicht nutzte kam es in Zurich wie in anderen Stadten im Heiligen Romischen Reich zu einer Revolution der Zunfte gegen die im Rat vertretenen Kaufleute und vornehmen Handwerksgeschlechter die mit dem florierenden Fernhandel zu Reichtum gelangt waren Der gut vorbereitete Aufstand der Handwerker und des Ritteradels brach am 7 Juni 1336 mit einem Sturm auf das Rathaus aus Die Mitglieder des Sommerrats konnten ihr Leben nur durch Flucht retten 10 Im Barfusserkloster wurde der Anfuhrer der Aufstandischen Rudolf Brun von der Volksversammlung zum Burgermeister der Stadt ernannt Die rechtzeitig geflohenen Rate wurden nach der Mordnacht von Zurich grosstenteils mit ihren Familien aus der Stadt verbannt und ihr Besitz wurde beschlagnahmt Das Stadtbuch von 1292 bis 1371 enthalt unter dem 7 Juni 1336 eine Verordnung wie kunftig die Burgermeisterwahl und die Anerkennung der Regierung durch die Burgerschaft zu erfolgen habe Auf der ersten Linie ist jungher R Bruno burgermeister Junker Rudolf Brun zu lesen 11 Erster Geschworener Brief BearbeitenBrun arbeitete die nach ihm benannte Brunsche Zunftverfassung aus die nach dem Vorbild des Strassburger Schworbrief vom 17 Oktober 1334 gestaltet war Die Zusammensetzung des Stadtrats wurde neu geregelt indem die bisher allein regierenden Adels und Kaufmannsgeschlechter zur Gesellschaft der Constaffel vereinigt 13 Mitglieder sechs Adlige und sieben Burger und die Handwerker ebenfalls 13 Mitglieder abordneten Die Wahl der 13 Mitglieder der Constaffel die die Bezeichnung Rate beibehielten erfolgte durch eine vom Burgermeister ernannte Kommission von sechs Mitgliedern von denen zwei dem Adelstand angehoren mussten Zur Bestellung der Vertreter der Handwerker wurden diese in 13 politische Zunfte eingeteilt von denen jede mehrere Gewerbezweige umfasste Damit ergab sich folgende Einteilung der Burgerschaft nach einer offiziellen Rangordnung der Zunfte von 1361 12 Konstaffel Ritter Adlige Rentner Kaufleute Gewandschneider Wechsler Goldschmiede Salzhandler Saffran Kramer Meisen Weinschenken Weinrufer Weintransporteure Sattler Maler Makler Unterkaufer Schmiden Schmiede Schwertfeger Kannengiesser Glockengiesser Spengler Kettenhemdmacher Scherer Bader Weggen Backer Pfister und Muller Gerwe Gerber Weissgerber Pergamentbereiter Widder Metzger Viehhandler Schuhmachern Schuhmacher Suter Zimmerleuten Zimmerleute Maurer Wagner Drechsler Holzhandler Kufer Rebleute Schneidern Schneider Tuchscherer Kurschner Schiffleuten Fischer Schiffer Seiler Karrer und Trager Kambel Gartner Olverkaufer Kleinkramer Grempler Wollweber Wollweber Wollschlager Grautuchweber Hutmacher 1440 mit Leinenwebern vereinigt zur Zunft zur Waag Leinenweber Leinenweber Bleicher 1440 mit Wollwebern vereinigt zur Zunft zur Waag Nicht dem Zunftzwang unterworfen waren die Berufe Bogner Dachdecker Gewandschneider Glaser Goldschmiede Holzhauer Korb und Siebflechter Salz und Eisenhandler Seidennaher u a Bis 1489 durften sie sich der Konstaffel anschliessen nach dem vierten Geschworenen Brief auch anderen Zunften Jede Zunft wahlte einen Zunftmeister der automatisch Mitglied des Rates wurde Diese erhielten jedoch nicht den Titel Rat das neue Regierungskollegium wurde vielmehr als Rate und Zunftmeister bezeichnet Der Burgermeister war auf Lebzeiten gewahlt und alle Burger hatten ihm und dem Rat Gehorsam zu schworen Dabei sollte der Eid der dem Burgermeister geleistet wurde jedem anderen vorangehen Um die Burgermeisterwurde dauernd den adeligen Familien zu sichern wurden im Ersten Geschworenen Brief vier Ritter mit Namen genannt von denen einer Bruns Nachfolger werden sollte Die durch Brun geschaffene Verfassung blieb in ihren Grundzugen bis 1798 in Kraft Faktisch stellte die Zunftrevolution von 1336 eine Festigung der politischen Macht des Stadtadels zulasten des Burgerpatriziats dar Immerhin erlangte der Handwerksstand die ihm bislang verweigerte Vertretung im Rat der Stadt Zurich wenn auch der tatsachliche politische Einfluss der Handwerkerzunfte zumindest bis 1384 eher gering gewesen sein durfte Eine wesentliche Besserstellung war hingegen eine Veranderung des Zurcher Burgerrechts Bis Juni 1336 konnten nur alteingesessene freie Grundbesitzer sowie einige Beamte und Dienstleute Burger werden Mit der neuen Verfassung jedoch wurden auch die ansassigen freien Handwerker zu Burgern ernannt Ritter Edelleute Rentner und die bis Juni 1336 im Rat dominierende Notabeln wurden in Anlehnung an den Strassburger Schworbrief in der Constaffel zusammengefasst 10 Das Amt des Burgermeisters Bearbeiten Dem Burgermeister sicherte die neue Zunftverfassung lebenslang faktisch die Alleinherrschaft uber die Stadt und alle Burger mussten einen umfassenden Eid auf seine Person ablegen Um die Burgermeisterwurde dauernd den adeligen Familien zu sichern wurden im 1 Geschworenen Brief vier Ritter mit Namen genannt wobei einer Bruns Nachfolger werden sollte ab September 1360 Rudiger Manesse Der Burgermeister amtierte bis zum Tod von Brun 1360 und von Rudiger Manesse 1383 respektive einer ersten Revision der Verfassung um 1373 ganzjahrig und war keiner Erneuerungswahl unterworfen Zusammensetzung des Rats nach der Zunftrevolution BearbeitenDer Kleine Rat Bearbeiten Der Kleine Rat entsprach in seinen Aufgaben dem bisherigen dreigeteilten Rat Nun organisierte er sich in zwei Ratsgruppen dem Natalrat Weihnachtsrat und dem Baptistalrat nach Johannes dem Taufer Die 26 Natalrate regierten ab 25 Dezember in der ersten Jahreshalfte die 26 Baptistalrate ab 24 Juni in der zweiten Jahreshalfte Jede Ratsgruppe zahlte 13 Constaffelrate sechs Adlige und sieben Burger aus der Constaffel und 13 Zunftmeister Die Wahl der im Halbjahresrat je 13 Mitglieder der Constaffel die die bislang ubliche Bezeichnung Rate Consules beibehielten erfolgte durch eine vom Burgermeister ernannte Kommission von sechs Mitgliedern von denen zwei dem Adelstand angehoren mussten Diesen standen im Halbjahresrat eine gleiche Anzahl von Zunftmeistern Scabini gegenuber Die 13 Handwerkszunfte wahlten je einen Zunftmeister fur die zwei Ratsgruppen einen Regierenden und einen Stillstehenden Im 15 Jahrhundert wurde der Kleine Rat aus zwei Halbjahresraten mit je zwolf Zunftmeistern die Zunfte wurden auf 12 reduziert und zwolf Constafflern sowie zwei Raten aus freier Wahl und den zwei sich abwechselnden Burgermeistern gebildet Der Kleine Rat war gleichzeitig Regierung Parlament sowie oberster Gerichtshof Dadurch dass die Ratsherren gleichzeitig regierten und richteten besassen sie eine enorme Machtfulle Der Grosse Rat Bearbeiten Ohne formellen Grundungsakt hatte sich um die Mitte des 14 Jahrhunderts aus den Rat beratenden Burgern der Grosse Rat gebildet der in allen dem geschaftsfuhrenden Kleinen Rat zu schwer erscheinenden Ratsangelegenheiten beigezogen wurde In den Grossen Rat inklusive des Kleinen Rats entsandte die Constaffel 28 und die Zunfte 168 Mitglieder Dazu kamen ab 1384 zwei Burgermeister sowie sechs Ratsherren die vom Grossen Rat selbst gewahlt wurden Dieser Rat wurde als Die Zweihundert oder als Rat und Burger bezeichnet Ab dem 16 Jahrhundert umfassten die behandelten Geschafte beispielsweise die Erhebung von Steuern Kauf von Herrschaftsrechten Bundnisbeschlusse Entscheid uber Krieg und Frieden sowie die Munzgesetzgebung Mit der Reduzierung auf zwolf Zunfte setzte sich der Grosse Rat aus dem 50 kopfigen Kleinen Rat und aus den 144 Zwolfern je 12 Vertreter fur jede Zunft sowie den 18 Achtzehnern 18 Constaffelrate also aus insgesamt 212 Mitgliedern zusammen Zweiter Geschworener Brief 1373 Bearbeiten nbsp Farbige Initiale des Zweiten Geschworenen Briefes Die Frauenfigur stellt wohl Maria dar wurde aber von einigen Historikern auch als Darstellung der Beatrix von Wolhusen 1358 1398 Furstabtissin des Klosters Fraumunster gedeutet die dem Dokument durch ihre Unterschrift als Stadtherrin Rechtskraft verlieh Im Sempacherkrieg 1386 1388 zwischen den Eidgenossen und dem Haus Habsburg war Zurich auf Grund seines Bundnisses von 1351 mit den Eidgenossen verpflichtet gegen Habsburg Osterreich Stellung zu beziehen Zurich nahm jedoch keinen aktiven Anteil am Krieg da die Mehrheit der Adligen und Kaufleute der Constaffel auf der Seite Osterreichs standen Deswegen kam es in der Stadt zu inneren Auseinandersetzungen zwischen den Anhangern der Eidgenossen und denjenigen Habsburgs Die eidgenossisch gesinnten Zunfte erwirkten danach eine Reihe von Beschlussen im sogenannten Zweiten Geschworenen Brief von 1373 Die uberragende Machtstellung des Burgermeisters und der historisch habsburgfreundlichen Constaffel wurde eingeschrankt Auch die Zunftmeister wurden voll berechtigte Rate und das Burgermeisteramt war nicht mehr nur das Privileg der Constaffel Seither hatte Zurich jedes Jahr zwei Burgermeister die jeweils ein halbes Jahr als amtierender bzw still stehender Burgermeister amtierten Das Ubergewicht der Vertreter der Constaffel im Stadtrat Kleiner Rat endete mit der Bestimmung dass in die bisher ausschliesslich von der Constaffel besetzte Ratshalfte auch Vertreter der Handwerker gewahlt werden sollten Ferner wahlte fortan der schon seit der Mitte des 14 Jahrhunderts bestehende Rat der Zweihundert oder Grosse Rat ein Ausschuss der Burgerschaft mit den Raten und Zunftmeistern den Burgermeister Geschafte uber die sich Rate und Zunftmeister nicht einigen konnten sollten durch ein Mitglied des Kleinen Rates an den Grossen Rat zur Entscheidung weitergezogen werden Dritter Geschworener Brief 1489 BearbeitenDie Zusammensetzung des Grossen Rates war seit dem Dritten Geschworenen Brief von 1489 im Zusammenhang mit dem Waldmannhandel folgende die beiden Burgermeister sowie die 48 Mitglieder des Kleinen Rates bestehend Natal und Baptistalrat mit je 24 Mitgliedern den Achtzehnern 18 Vertreter der Constaffel und den 144 Zwolfern je 12 Abgeordnete der 12 Zunfte In der Folgezeit ging das Schwergewicht in der Staatsleitung immer mehr auf den Grossen Rat uber Der Kleine Rat wurde zu einer vollstreckenden Behorde mit richterlicher Funktion Seit der Brunschen Umwalzung war mehrfach die Burgergemeinde als hochste Instanz in Erscheinung getreten 1401 wurde ihre Kompetenz durch Grossratsbeschluss eingeschrankt auf Fragen die das Verhaltnis zu Kaiser und Reich zu den Eidgenossen neue Bundnisse und Krieg und Frieden betrafen Das Mitspracherecht der Gemeinde wurde weiter dadurch betrachtlich eingeschrankt dass die Mitglieder beider Rate samt den Zunftmeistern tatsachlich lebenslang gewahlt waren und dass Lucken durch die bereits in den Raten sitzenden Mitglieder der betreffenden Zunfte auf dem Wege der Kooptation ausgefullt wurden Die Staatsform Zurichs wurde dadurch zu einer Art Zunftaristokratie Nur den Mitgliedern der Rate waren die wichtigsten Posten wie das Amt des Landvogts in einem stadtischen Untertanengebiet vorbehalten Daneben gab es die sogenannten Gemeinen Burgerlichen Amter und Dienste die an einfache Stadtburger vergeben wurden wie Nachtwachter Brunnenmeister Stadtimker Stadttrompeter Uhrenrichter Mit dem Dritten Geschworenen Brief von 1489 wurde auch in der Constaffel fur die abzudelegierenden Rate das Wahlrecht eingefuhrt d h die Constaffel als politische Zunft organisiert Dem betrachtlich gesunkenen Bevolkerungsanteil entsprechend wurden nun vier Constaffel und zwei Constaffelrate pro Amtsjahr fur den kleinen Rat delegiert bislang 24 und die ubrigen bisherigen 18 Constaffel Ratssitze neu geregelt 12 als Zunftsratsherrensitze an die Zunfte und sechs als Ratsherren von freier Wahl in die Constaffler und Zunftangehorige gewahlt werden konnten Im als Constaffelbrief bekannten Ratsbeschluss vom 6 Dezember 1490 wurde bestimmt dass ursprunglich aus wohlhabenden und adligen Familien stammende Manner und zeitweise auch Frauen Leute die in keiner Zunft untergebracht werden konnten Constaffel heissen und seyn sollen So wurden ihr mit der Zeit neben Hintersassen Niedergelassene ohne Burgerrecht auch wenig angesehene und Leute ohne Vermogen und der Scharfrichter zugeteilt Diese vom Rat erzwungene Offnung fuhrte zu einer Spaltung der Gesellschaft in das Stubli alter Kern und die burgerliche Constaffel 13 Vierter Geschworener Brief 1498 und weitere Entwicklung bis 1798 Bearbeiten1498 wurde im Vierten Geschworenen Brief das Kollegium der Obristzunftmeister definitiv eingerichtet Burgermeister Rate Zunftmeister und Rat der Zweihundert bestellten diese dreikopfige Behorde aus den Zunftmeistern Die Obristzunftmeister hatten das Recht das Zunftmeisterkollegium zu Sitzungen einzuberufen jedoch ausschliesslich zur Behandlung von gewerkschaftlichen Fragen Sie nahmen ferner an allen Ratssitzungen teil und waren ermachtigt alle ihnen gutscheinenden Fragen vom Kleinen Rat an den Rat der Zweihundert zu bringen Jahrlich wurde ein Mitglied des Dreierkollegiums ersetzt der zuerst Gewahlte war Stellvertreter des Burgermeisters Dadurch wurde die Macht des Zunftmeisterkollegiums im Interesse des Grossen Rates gebrochen In diese Zeit fallt auch die Schaffung eines Geheimen Rates bestehend aus den beiden Burgermeistern und zwei Zunftmeistern Seine Aufgabe war die Behandlung und Vorbereitung von Fragen der Aussenpolitik Diese Modifikationen in der Verfassung fuhrten zu einer immer starkeren Erstarrung des Stadtregiments Im Verlauf des 16 und 17 Jahrhunderts stieg der Einfluss der machtigen und wohlhabenden Familien und die Bedeutung der einfachen Handwerker sank Es gab einen eindeutigen Trend zur Oligarchisierung der Stadtherrschaft der von den aufstrebenden Kaufleuten Textilverlegern und den hohen Beamten aus etwa 30 Familien getragen wurde Die Handwerker nahmen deshalb um 1700 nur noch etwa einen Drittel der Sitze in den Raten ein Der daraus entstehende Konflikt zwischen den Handwerkern und dem neuen Patriziat sollte 1712 durch eine Verfassungsrevision gelost werden Eine Ehrenkommission uberarbeitete die Verfassung geringfugig und erstellte 1713 den 7 Geschworenen Brief der als erste Zurcher Verfassung sogar gedruckt wurde Neu mussten auch die Zunftmeister in einer geheimen Wahl bestimmt werden und die Souveranitat der gesamten Stadtgemeinde wurde starker betont Fur Kriegserklarungen Friedensschlusse Bundnisse und Verfassungsanderungen sollte fortan neben dem Rat auch die Gemeinde beigezogen werden Mit dem Einmarsch der Franzosen in die Schweiz 1798 endete die Vorherrschaft der Zunfte in der Stadt Zurich Die politischen Zunfte wurden aufgelost Die Einfuhrung der Gewerbefreiheit machte auch die wirtschaftlichen Handwerksverbindungen uberflussig Die politischen Zunfte wurden 1803 als Wahlgremien wieder eingefuhrt hatten aber keine Gemeinsamkeit mit den mittelalterlichen Zunften mehr Die heute bestehenden Zunfte haben einen rein gesellschaftlichen Charakter und im Zusammenhang mit dem Sechselauten Fest uberdies einen folkloristischen Literatur BearbeitenMarkus Bruhlmeier Beat Frei Das Zurcher Zunftwesen 2 Bde Verlag Neue Zurcher Zeitung Zurich 2005 ISBN 3 03823 171 1 Kleine Zurcher Verfassungsgeschichte 1218 2000 Herausgegeben vom Staatsarchiv des Kantons Zurich im Auftrag der Direktion der Justiz und des Innern auf den Tag der Konstituierung des Zurcher Verfassungsrates am 13 September 2000 Chronos Zurich 2000 ISBN 3 905314 03 7 Weblinks BearbeitenMartin Illi Brun sche Zunftrevolution In Historisches Lexikon der Schweiz Anmerkungen und Einzelnachweise Bearbeiten a b c Staatsarchiv des Kantons Zurich Hrsg Kleine Zurcher Verfassungsgesichte 1218 2000 Zurich 2000 Zur Geschichte des Staatssiegels Staatskanzlei des Kantons Zurich a b Website der Zunft zur Letzi Geschichte der Zunfte Memento des Originals vom 8 Oktober 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www zunft zur letzi ch Die noch kurz vor dem Brunschen Umsturz dem Rat angehorenden Adeligen 1334 waren Fastenrat Ulr Manesse Rud von Glarus Herbstrat Gotfrit Mulner Lutolt von Beggenhoven Johans Dietel Heinr Biber Die Umschrift des Siegels lautete sigillum consilii et civium Thuricensium Abgebildet war neben den Schutzpatronen Felix und Regula aus dem Siegel der Fraumunsterabtissin ihnen gleichberechtigt Exuperantius der vermutlich fur die aufstrebende Burgerschaft Zurichs steht die neu neben das Gross und das Fraumunster trat Das Siegel verkorperte somit die eigene Rechtspersonlichkeit der Burgerschaft und des Stadtrates Notabel definiert in diesem Zusammenhang die im Rat vertretenen Kaufleute und vornehmen Handwerkergeschlechter Goldschmiede Seidenfabrikanten Tuchhandler Geldwechsler Salzleute u a Die Definition des Wortes notabel ist gemass DRW Vornehm ehrenwert herausragend notabel In Heidelberger Akademie der Wissenschaften Hrsg Deutsches Rechtsworterbuch Band 9 Heft 9 10 bearbeitet von Heino Speer u a Hermann Bohlaus Nachfolger Weimar 1996 ISBN 3 7400 0983 7 adw uni heidelberg de Auf Seiten der Notabel hatte allein die Familie Bilgeri 1334 sieben Ratssitze inne 1335 noch deren sechs Weitere regierungsberechtigte Geschlechter waren etwa die Esslinger Fink Krieg Meiss Schmid Schwend Vogel etc Namentlich fur das Jahr 1334 bekannte Ministeriale niederer Stadtadel sind Ulr Manesse und Rud von Glarus Fastenrat sowie aus dem Herbstrat Gotz Mulner Lutolt von Beggenhoven Johans Dietel und Heinr Biber Im Jahr 1357 aus dem das alteste Steuerbuch stammt wohnten in Zurichs Mauern 5700 bis 6850 Personen wahrend ausserhalb der Stadtmauer noch deren 300 bis 400 Pfahlburger ansassig waren Martin Illi Brun sche Zunftrevolution In Historisches Lexikon der Schweiz a b Website der Zunft zur Letzi Geschichte der Zunfte Memento des Originals vom 8 Oktober 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www zunft zur letzi ch Das 1636 erstellte Inhaltsverzeichnis des Stadtbuches spricht von den zwolf Banditen von 1336 welche damals die Stadt verlassen mussten Hans Jorg Gilomen Innere Verhaltnisse der Stadt Zurich 1300 1500 In Geschichte des Kantons Zurich Band 1 Fruhzeit bis Spatmittelalter Werd Zurich 1995 S 336 389 S 363 368 sechselaeuten ch Kurzbeschrieb der Gesellschaft zur Constaffel Memento vom 10 Februar 2009 im Internet Archive Mit Ratsbeschluss von 1490 Constaffelbrief wurden der Gesellschaft zur Constaffel weitere Personengruppen zugeordnet Hintersass Niedergelassene in unserer Stadt Zurich wohnend und sesshaft so keine Zunft habend Lut im Stadtquartier Kratz oder andere Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Brunsche Zunftverfassung amp oldid 232650707