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Als Horige werden mittelalterliche Bauern seltener auch andere soziale Gruppen beispielsweise Waldschmiede oder andere Handwerker auf Herrenhofen bezeichnet die sich in Abhangigkeit von einem Grundherrn z B Ritter befanden Die Horigkeit wurde an die Kinder vererbt Horige waren unfrei und bestimmten Beschrankungen unterworfen Sie konnten bewegliches Eigentum besitzen jedoch keinen allodialen Grundbesitz erwerben anders als die ebenfalls unfreien und abgabenpflichtigen Grundholde und waren an Land gebunden Schollenpflicht das einem Grundbesitzer Adel oder Kirche gehorte der auch die niedere Gerichtsbarkeit uber sie innehatte Sie bearbeiteten das Land mit der Verpflichtung zu unterschiedlichen Abgaben und Frondiensten an den Grundherrn die meist auf bzw an Fronhofen Salhofen geleistet wurden Im Gegenzug war der Grundherr zum Schutz der Horigen und zu ihrer Fursorge verpflichtet Das Land und die es bearbeitenden unfreien Bauern bildeten eine untrennbare Einheit die nicht aufgelost werden konnte das heisst Land konnte nicht gesondert von den Bauern veraussert werden und umgekehrt In Deutschland wurde die Horigkeit durch die Bauernbefreiung im 19 Jahrhundert 1848 aufgehoben Infolge dieser Massnahme wurden viele Horige zu Pachtern konnten aber auch selbst das Land in Eigenbesitz erwerben In dessen weiterer Folge durch den Wegfall der Grundherrenpflicht setzte ein massives und nachhaltiges Bauernsterben ein das durch die Industrielle Revolution verstarkt wurde Zu beachten ist der Unterschied zwischen Horigkeit und Leibeigenschaft was haufig zu Verwirrung fuhrt Als Leibeigene werden Diener des Grundherrn bezeichnet die dessen Land und Gut bewirtschaften Ehemals freie Bauern die sich freiwillig dem Grundherrn unterstellt und ihm ihr Land ubergeben haben werden hingegen als zu diesem Land gehorend als Horige oder auch je nach Region als Lassen Laten Liten bezeichnet Wahrend Leibeigene personenbezogene Abgaben an ihre Herren zahlen mussen sind die Abgaben der horigen Bauern gutsbezogen Siehe auch BearbeitenFeudalismus ZinsleuteLiteratur BearbeitenGeorg von Below Geschichte der deutschen Landwirtschaft des Mittelalters in ihren Grundzugen Aus dem hinterlassenen Manuskript herausgegeben von Friedrich Lutge 2 unveranderte Auflage Fischer Stuttgart 1966 Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte 18 Ch E Perrin Le servage en France et en Allemagne In Relazioni del X Congresso Internazionale di Scienze Storiche Roma 4 11 settembre 1955 Band 3 Storia del medioevo Sansoni Florenz 1955 Biblioteca storica Sansoni N S 24 S 213 245 Normdaten Sachbegriff GND 4194422 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Horigkeit Rechtsgeschichte amp oldid 235530803