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Als Grundholde wurden im Mittelalter Bauern bezeichnet die ausserhalb des Fronhofes auf eigenen Bauernhofen arbeiteten aber Abgaben an den Grundherren leisten mussten Sie waren wie die Horigen zwar nicht ganzlich unfrei aber doch durch ihre Stellung als Hintersassen eines Grundherrn durch ihre bauerliche Dienst und Zinspflicht in ihrer Freiheit beschrankt siehe dazu auch Leibeigenschaft Im Gegensatz zu den Horigen durften sie aber auch Grundbesitz erwerben und daruber verfugen Meist ging jedoch die Arbeit auf dem Fronhof vor und so waren es oft die Familienmitglieder welche den eigenen Grund und Boden bestellen mussten Anders als der Ackerburger besass der Grundhold kein Burgerrecht und war viel starker durch Frondienste belastet Das Wort Holde bedeutete Untertan insbesondere eine Person die wegen ihrer Grundstucke gewisse Verpflichtungen einem anderen gegenuber hat wie z B Treue Gehorsam Dienstleistungen und Abgaben 1 Mit Holden ab dem 15 Jahrhundert mit Grundholden wurden Bauern bezeichnet die ihren Grund und Boden oft als Erblehen gegen das Leisten von Abgaben in Geld oder Naturalienform erhalten hatten 2 Diese Bauern waren vom Grundbesitzer abhangig und wurden teilweise zusammen mit ihrem Besitz von ihm verkauft 3 Siehe auch BearbeitenFreibauer Gult Grundherr Dritter StandEinzelnachweise Bearbeiten J G Krunitz Oekonomische Encyklopadie kruenitz1 uni trier de Grundholde In Jacob Grimm Wilhelm Grimm Hrsg Deutsches Worterbuch Band 9 Greander Gymnastik IV 1 Abteilung Teil 6 S Hirzel Leipzig 1935 woerterbuchnetz de Brockhaus Konversationslexikon Band 8 Leipzig Berlin Wien 1902 S 453Normdaten Sachbegriff GND 4194422 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundhold amp oldid 224638309