www.wikidata.de-de.nina.az
Als collegium auch corpus oder sodalicium wird eine Institution des antiken romischen Vereinswesens bezeichnet Bei den collegia handelte sich dabei um nichtstaatliche Zusammenschlusse die allerdings oft aufgrund ihrer Aufgaben einen offentlich rechtlichen Charakter hatten Ein Mitglied eines collegiums wurde als collega bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Beispiele 2 Romische Fruhzeit 3 Kaiserzeit 4 Byzanz 5 Literatur 6 EinzelnachweiseBeispiele BearbeitenBeispiele sind zunftahnliche Zusammenschlusse von Berufsgruppen zum Beispiel der Handwerker collegia opificum oder der Kaufleute collegia mercatorum aber auch Kultverbande sodalitates oder socii cultores sowie Begrabnisvereine collegia funeraticia Daneben existierten auch Vereine von Staatsbeamten decuriae apparitorum und die aus der romischen Fruhzeit stammenden collegia der Stadtviertel oder der Bezirke des landlichen Raumes montani vicani pagani 1 Neben den offentlichen und sakralen Aufgaben dieser Institutionen gehorte auch der Austausch und das gemeinsame Vergnugen zu ihren Tatigkeitsfeldern So nannten sich die Mitglieder untereinander Freund oder Gefahrte socius sodalis Ebenfalls als collegia angesehen wurden von den romischen Juristen die judischen Gemeinden Romische Fruhzeit BearbeitenIn der romischen Fruhzeit war die Bildung der Vereine frei und erfolgte schlicht durch den Zusammenschluss interessierter Personen Mit dem Zwolftafelgesetz wurde festgeschrieben dass ein collegium sich eine beliebige Satzung geben darf solange diese nicht gegen geltendes Recht verstosst 2 Spatestens seit dem Bacchanalienskandal konnte der Staat jedoch Vereine auflosen oder ihre Grundung verbieten 64 v Chr wurden alle politisch verdachtigen Vereine verboten 58 v Chr das entsprechende Gesetz durch Publius Clodius Pulcher wieder aufgehoben aber zwei Jahre spater schliesslich alle politischen Vereine verboten Hintergrund war dass sich unter ihrem Deckmantel die politischen Parteien dieser Zeit organisierten Wahlerbestechungen durchfuhrten oder offene Gewalt anwendeten Gaius Iulius Caesar schliesslich soll alle Vereine ausser den alten und rechtmassigen aufgelost haben 3 was Augustus spater wiederholte Dann jedoch erliess er die Lex Iulia de collegiis die nur durch eine Inschrift bekannt aber nicht vollstandig uberliefert ist 4 Nun bedurfte jede Neugrundung einer Genehmigung durch den Senat die aber bei unpolitischen Vereinen des einfachen Volkes im Normalfall erteilt wurde Die inneren Angelegenheiten waren in der Regel dem Verein selbst uberlassen Die wesentlichen Bestimmungen zur Aufnahme sowie den Rechten und Pflichten von Mitgliedern wie auch zur juristischen Vertretung der Organisation wurden in einer Satzung lex collegii festgeschrieben Wenn die Zahl der Mitglieder unter drei sank galt ein collegium als aufgelost 5 dieser Grundsatz wurde als tres faciunt collegium zusammengefasst Dies hatte den Hintergrund dass ein collegium schon wortgemass nur aus mindestens zwei Personen bestehen konnte es bei einer Abstimmung zur Vermeidung einer Patt Situation aber einer ungeraden Mitgliederanzahl bedarf sodass die kleinste ungerade Mitgliederanzahl bei drei Personen liegen musste 6 Nicht selten konnten auch Frauen und Sklaven Mitglieder werden Nach aussen hin durfte ein Verein als Trager privater Rechte agieren und in Form einer juristischen Person im Zivilprozess als Partei auftreten Aus der Mitgliedschaft konnten jedoch keine Anspruche abgeleitet und eingeklagt werden Das Vereinsvermogen war vom Privatvermogen der Mitglieder getrennt und stand unter der gemeinschaftlichen Verwaltung 7 Kaiserzeit BearbeitenIn der Kaiserzeit wurde in einigen kaiserlichen Erlassen und Senatsbeschlussen die Vereinsbildung weiter geregelt Insbesondere die fur die Armee wichtigen Collegia der Maultiertreiber Pferdepfleger Wagner Veterinare Schiffseigner sowie der Metzger Muller und Backer wurden in der Spatantike zunehmend staatlicher Uberwachung unterworfen zu Dienstleistungen verpflichtet und in das staatliche Versorgungssystem der Armee eingegliedert nachdem die Sklavenarbeit an Bedeutung verloren hatte Die Zwangsmitgliedschaft wurde zur Regel Backer und Muller durften sich z B nicht aus der Zunft entfernen 8 Aber auch andere Gruppen der Bevolkerung in staatlichen Handwerksbetrieben unterlagen einer immer starkeren oft sogar vererbbaren beruflichen Bindung so dass seit dem 4 Jahrhundert immer mehr Menschen versuchten der ruinosen Dienstleistungspflicht zu entgehen 9 Byzanz BearbeitenIm byzantinischen Reich lebten die Zwangskollegien fort verloren aber vom 7 bis zum 11 Jahrhundert ausser in den staatlichen Betrieben fortwahrend an Bedeutung Zeitweise wurden Monopole und Monopolpreise verboten dann wieder erlaubt In grosserer Abhangigkeit befanden sich die an die Grundherren gebundenen Zunfte im byzantinischen Agypten 10 Das Sassanidenreich und die Araber ubernahmen die Strukturen der Collegia zunachst fast unverandert von den Byzantinern 11 Literatur BearbeitenDorothea Rohde Zwischen Individuum und Stadtgemeinde Die Integration voncollegiain Hafenstadten Studien zur Alten Geschichte Band 15 Verlag Antike Mainz 2012 ISBN 978 3 938 03244 2 Jean Pierre Waltzing Etude historique sur les corporations professionnelles chez les Romains depuis les origines jusqu a la chute de l empire d Occident 4 Bde Charles Peeters Lowen 1895 1900 grundlegendes Werk wenngleich teils veraltet Digitalisat Band 1 Band 2 Band 3 Band 4 Ernst Kornemann Collegium In Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft RE Band IV 1 Stuttgart 1900 Sp 380 480 Herbert Hausmaninger Collegium In Der Kleine Pauly KlP Band 1 Stuttgart 1964 Sp 1553 f Frank Martin Ausbuttel Untersuchungen zu den Vereinen im Westen des romischen Reiches Frankfurter althistorische Studien Band 11 Michael Lassleben Kallmunz 1982 Wendy Cotter The collegia and roman law State restrictions on voluntary associations 64 BC 200 AD In John S Kloppenborg Stephen G Wilson Hrsg Voluntary Associations in the Graeco Roman World Routledge London 2002 S 74 89 online Francois Jaques John Scheid Rom und das Reich Staatsrecht Religion Heerwesen Verwaltung Gesellschaft Wirtschaft Lizenzausgabe Nikol Verlag Hamburg 2008 ISBN 978 3 86820 012 6 S 363 ff Jinyu Liu Professional Associations In Paul Erdkamp Hrsg Cambridge Companion to Ancient Rome Cambridge University Press Cambridge 2013 S 352 368 Einzelnachweise Bearbeiten Cicero De domo sua ad pontifices 28 74 Zwolftafelgesetz 8 27 Sueton Caesar 42 3 Adolf Berger Encyclopedic Dictionary of Roman Law Transactions of the American Philosophical Society Bd 43 2 Reprint 1991 S 553 online Digesten 50 16 85 Soren A Croll Problem Anzahl von Versammlungsteilnehmern in Jura Online abgerufen am 9 April 2020 Digesten 3 4 7 1 Codex Theodosianus 14 3 8 aus dem Jahr 365 Am Beispiel der Backer Codex Theodosianus 14 3 11 Itskhok Fishelevich Fikhman Wirtschaft und Gesellschaft im spatantiken Agypten Kleine Schriften Hrsg von Andrea Jordens Historia Einzelschriften Band 192 Franz Steiner Stuttgart 2006 S 36 f Franz Georg Maier Die Verwandlung der Mittelmeerwelt Fischer Weltgeschichte Band 9 Frankfurt 1968 S 251 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Collegium Rom amp oldid 215619813