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Die Kindererziehungszeit ist eine rentenrechtliche Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands die als Pflichtbeitragszeit rentenbegrundend und rentensteigernd wirken kann Nach der Definition in 56 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch SGB VI sind Kindererziehungszeiten Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren Fur Kinder die vor dem 1 Januar 1992 geboren sind betrug die Kindererziehungszeit bis Juni 2014 nur ein Jahr 249 SGB VI seit dem 1 Juli 2014 betragt sie fur diese Kinder zwei Jahre Der sich aus der Kindererziehungszeit ergebende Rentenanspruch wurde im Bundestagswahlkampf 2013 teilweise auch als Mutterrente bezeichnet 1 Zum 1 Januar 2019 wurde die Kindererziehungszeit fur diese Kinder dann von 24 auf 30 Monate angehoben sog Mutterrente II In beiden Fallen handelt es sich jedoch nicht um eine eigenstandige Rentenart Auch erziehende Vater konnen berechtigt sein Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklungsgeschichte 2 Zuordnung der Kindererziehungszeit 3 Anerkennung von Kindererziehungszeiten 4 Beitragszahlung durch den Bund 5 Auswirkungen der Kindererziehungszeiten auf die Rente 5 1 Rentenbegrundende Wirkung 5 2 Rentensteigernde Wirkung 5 3 Additive Anrechnung 5 4 Kindererziehung und Hinterbliebenenrente 5 5 Behandlung beim Versorgungsausgleich 5 6 Landesubergreifender Vergleich 5 7 Kritik 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseEntwicklungsgeschichte BearbeitenIn der Reformzeit um 1900 wurden die ersten Stimmen in Deutschland laut die eine Mutterschaftsversicherung wie es damals hiess forderten Fuhrend war dabei die Bewegung der Neuen Ethik um die Aktivistin Helene Stocker und den von ihr und Ruth Bre initiierten Mutterschutzbund Stocker sahen es als Problem an dass Frauen fast immer okonomisch von den Mannern abhangig waren und daher keine Freiheit fur eigene Lebensentscheidungen hatten Die Kosten sollten durch Beitrage beider Geschlechter sowie durch Zuschusse aus offentlichen Mitteln aufzubringen sein 2 Die Anrechnung einer Kindererziehungszeit wurde in Deutschland 1986 unter dem Schlagwort Babyjahr durch das Hinterbliebenenrenten und Erziehungszeiten Gesetz eingefuhrt 3 Muttern und Vatern ab dem Geburtsjahrgang 1921 wurde fur die Erziehung eines Kindes ein Versicherungsjahr anerkannt Die Kindererziehungszeiten wurden erstmals bei Versicherungsfallen berucksichtigt die nach dem 30 Dezember 1985 eintraten 4 5 Fur Mutter der Geburtsjahrgange vor 1921 Trummerfrauen wurde durch das Kindererziehungsleistungs Gesetz ab Oktober 1987 stufenweise eine besondere Leistung fur Kindererziehung 6 in Form eines Rentenzuschlags eingefuhrt der in der Hohe der Kindererziehungszeit entspricht 7 Mit Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes 1992 Einfuhrung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wurden die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung fur ab 1992 geborene Kinder von einem auf drei Jahre verlangert 8 Die Kindererziehungszeit fur vor 1992 geborene Kinder wurde durch RV Leistungsverbesserungsgesetz ab Juli 2014 von einem auf zwei Jahre verlangert 9 Zur Verwaltungsvereinfachung wurde fur die rund 9 Millionen Bestandsrenten mit Kindererziehungszeiten vor 1992 eine pauschalierende Sonderregelung geschaffen naheres unter Zuordnung der Kindererziehungszeit Ab 1 Januar 2019 wurde die Kindererziehungszeit fur vor 1992 geborene Kinder erneut von zwei auf 2 5 Jahre erhoht Seit Juni 1999 werden vom Bund Beitrage fur Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung gezahlt 177 SGB VI 10 Zuordnung der Kindererziehungszeit BearbeitenDie Kindererziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet der das Kind erzogen hat 56 Abs 2 SGB VI Erziehen die Eltern ihr Kind gemeinsam konnen sie wahlen welchem Elternteil die Kindererziehungszeit zugeordnet werden soll indem sie gegenuber dem zustandigen Rentenversicherungstrager ihre Zuordnungsentscheidung ubereinstimmend erklaren Sie konnen die Erziehungszeit auch untereinander aufteilen und die Aufteilung auch mehrfach wechseln jedoch stets nur fur volle Kalendermonate Die ubereinstimmende Erklarung der Eltern kann grundsatzlich nur mit Wirkung fur kunftige Kalendermonate abgegeben werden Die Zuordnung kann jedoch auch ruckwirkend fur bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklarung erfolgen Wird eine ubereinstimmende Erklarung nicht nicht ubereinstimmend oder sonst nicht rechtswirksam insbesondere nicht rechtzeitig abgegeben ordnet der Rentenversicherungstrager die Kindererziehungszeit dem Elternteil zu der das Kind uberwiegend erzogen hat Kann nicht festgestellt werden wer das Kind uberwiegend erzogen hat wird die Kindererziehungszeit der Mutter zugeordnet Eine Sonderregelung sieht der 307d SGB VI vor welcher im Rahmen des RV Leistungsverbesserungsgesetz eingefuhrt wurde Demnach kann fur ein vor 1992 geborenes Kind pauschal ein personlicher Entgeltpunkt unabhangig von der tatsachlichen Erziehung fur das zweite Lebensjahr zugeordnet werden Dies gilt wenn eine Person am 30 Juni 2014 bereits eine Rente bezog bezogen hatte und der 12 Monat der Kindererziehungszeit des vor 1992 geborenen Kindes in ihrem Rentenkonto steht Insoweit wird mit dem Prinzip und richterlichen Grundsatz gebrochen wonach die Kindererziehungszeit stets der Person zuzuordnen ist die das Kind in der fraglichen Zeit tatsachlich uberwiegend erzog In den Fallen des 307d SGB VI verliert eine dadurch nicht begunstigte Person die das Kind im zweiten Lebensjahr tatsachlich zeitweise erzog gemass 249 Abs 8 SGB VI den Anspruch auf zusatzliche Kindererziehungszeiten fur den 13 bis 24 Kalendermonat nach Geburt Eine ahnliche Regelung kommt auch bei der zum 1 Januar 2019 eingefuhrten weiteren Kindererziehungszeit fur den 25 bis 30 Lebensmonat vor 1992 geborener Kinder zur Anwendung Anerkennung von Kindererziehungszeiten BearbeitenDie Feststellung von Zeiten als Kindererziehungszeiten mussen zusammen mit den Kinderberucksichtigungszeiten unter Vorlage des Stammbuches oder der Geburtsurkunden der Kinder bei dem zustandigen Rentenversicherungstrager beantragt werden Die Kindererziehungszeit beginnt stets nach Ablauf des Monats der Geburt Bei Aufnahme eines Kindes nach dem Geburtsmonat ergeben sich entsprechend verringerte Kindererziehungszeiten fur die das Kind aufnehmende Person Die Kindererziehungszeit endet bei nach dem 31 Dezember 1991 geborenen Kindern nach 36 Kalendermonaten 56 Fur vor dem 1 Januar 1992 geborenen Kindern wurden zunachst nur die ersten 12 Kalendermonate nach der Geburt berucksichtigt Durch das am 1 Juli 2014 in Kraft getretene RV Leistungsverbesserungsgesetz 11 wurde die Kindererziehungszeit von 12 auf 24 Kalendermonate verlangert Durch das am 1 Januar 2019 in Kraft getretene RV Leistungsverbesserungs und Stabilisierungsgesetz 12 ergab sich eine weitere Verlangerung auf 30 Kalendermonate Von den beiden Verlangerungen profitieren auch Mutter oder Vater die schon am 30 Juni 2014 bzw am 31 Dezember 2018 im Rentenbezug standen Ihre Rente wurde neu berechnet indem zum 1 Juli 2014 ein Zuschlag von einem personlichen Entgeltpunkt bzw zum 1 Januar 2019 ein Zuschlag von einem halben personlichen Entgeltpunkt berucksichtigt wurde 307d SGB VI neue Fassung Voraussetzung dafur ist dass bei der bestehenden Rente bereits fur ein vor dem 1 Januar 1992 geborenes Kind eine Kindererziehungszeit fur den zwolften Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt angerechnet wurde Wird wahrend einer Kindererziehungszeit vom erziehenden Elternteil ein weiteres Kind erzogen fur das ihm eine weitere Kindererziehungszeit anzurechnen ist wird die Kindererziehungszeit fur dieses und jedes weitere Kind um die Anzahl an Kalendermonaten der gleichzeitigen Erziehung verlangert d h beispielsweise bei ab 1992 geborenen Zwillingen um 3 auf 6 Jahre 13 Kindererziehungszeiten konnen den leiblichen Eltern Adoptiveltern Stiefeltern und nicht berufsmassigen Pflegeeltern angerechnet werden Eine Kindererziehungszeit wird angerechnet wenn die Erziehung des Kindes dem Antragstellenden zuzuordnen ist die Erziehung in der Bundesrepublik oder aufgrund der Niederlassungsfreiheit in einem EU Mitgliedsstaat erfolgte und der Antragstellende nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist Kindererziehungszeiten werden zusatzlich zu zeitgleichen Beitragszeiten aus Erwerbstatigkeit nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze auf die Rente angerechnet 2019 betragt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundeslandern 6 700 und in den neuen Bundeslandern 6 150 14 Beitragszahlung durch den Bund BearbeitenKindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten Die Beitrage fur Kindererziehungszeiten werden seit Juni 1999 vom Bund in Form einer pauschalen Abgeltung fur die Beitragszahlung fur Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung gezahlt 177 SGB VI Vor dem 1 Juni 1999 galten fur Zeiten der Kindererziehung Pflichtbeitrage als gezahlt Fur die Aufwendungen der Rentenversicherung aus der Anrechnung von Kindererziehungszeiten war bis dahin im Bundeszuschuss eine pauschale Erstattung enthalten Die Hohe des jetzigen Pauschalbeitrags wird jahrlich fortgeschrieben Massgeblich dafur ist die Entwicklung der Bruttolohne und Gehalter des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung sowie der Anzahl der unter dreijahrigen Kinder Fur das Jahr 2013 betragt die Pauschale knapp 11 6 Milliarden Euro 15 von insgesamt 81 2 Milliarden Euro an Gesamtleistung des Bundes fur die Rentenversicherung 16 Der pauschale Beitrag des Bundes wird im Zusammenhang mit der ab dem 1 Juli 2014 geltenden Verlangerung der Kindererziehungszeiten fur vor dem 1 Januar 1992 geborene Kinder von 12 auf 24 Monate so genannte Mutterrente nicht erhoht obwohl die Bundesregierung fur diese Massnahme jahrliche Mehrausgaben von ca 6 7 Mrd Euro prognostiziert 17 Unter anderem wegen der zusatzlichen Leistungen fur Kindererziehung wird lediglich der allgemeine Bundeszuschuss in den Jahren 2019 bis 2022 jeweils um 400 Mio Euro erhoht 18 Auswirkungen der Kindererziehungszeiten auf die Rente BearbeitenRentenbegrundende Wirkung Bearbeiten Kindererziehungszeiten gelten kraft gesetzlicher Fiktion als Beitragszeiten Sie werden auf die Wartezeiten angerechnet die als Voraussetzung fur eine Rente zuruckgelegt sein mussen Mindestversicherungszeiten Da fur die Regelaltersrente eine Wartezeit von funf Jahren zuruckgelegt sein muss kann eine Person die lediglich funf Kindererziehungsjahre zuruckgelegt hat bereits die Regelaltersrente erhalten ohne selbst jemals Rentenbeitrage gezahlt zu haben Rentensteigernde Wirkung Bearbeiten Kindererziehungszeiten werden wie Pflichtbeitragszeiten eines Durchschnittsverdieners bewertet Durchschnittsentgelt Dies entspricht fur jeden Kalendermonat 0 0833 Entgeltpunkten 70 Abs 2 SGB VI Auf 12 Monate hochgerechnet 0 9996 EP bewirkt das basierend auf dem seit 1 Juli 2022 geltenden aktuellen Rentenwert fur jedes Kindererziehungsjahr eine monatliche Rente in Hohe von gerundet 36 01 in den alten und 35 51 in den neuen Bundeslandern Additive Anrechnung Bearbeiten Treffen Kindererziehungszeiten und andere Beitragszeiten zusammen zum Beispiel mit Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Beschaftigung des erziehenden Elternteils wahrend der Erziehungszeit werden die daraus resultierenden Entgeltpunkte und die Entgeltpunkte fur die Kindererziehungszeit zusammengerechnet 70 Abs 2 Satz 2 SGB VI Berucksichtigt wird hochstens ein Gesamtwert den ein Einkommen in Hohe der Beitragsbemessungsgrenze erhalt Im Jahr 2011 lag die Beitragsbemessungsgrenze West bei 66 000 Euro und das Durchschnittseinkommen bei 32 100 Euro Im Jahr 2011 konnten somit maximal 2 05 Entgeltpunkte erworben werden Die Kindererziehungspunkte werden entsprechend gekurzt so dass die Summe an Entgeltpunkten aus Erwerbstatigkeit und Kindererziehung insgesamt maximal 2 05 betragt Bei einem Einkommen uber 33 705 Euro im Westen im Jahr 2011 wurden die Kindererziehungszeiten entsprechend begrenzt Hatte eine Person 49 755 Euro Jahreseinkommen hatte sie zusatzlich hochsten 0 5 Entgeltpunkte fur Kindererziehungszeiten bekommen konnen Bei einer Person die auf oder uber der Beitragsbemessungsgrenze verdient wirken sich die Kindererziehungszeiten entsprechend nicht mehr rentensteigernd aus da bereits aus dem Erwerbseinkommen der maximal mogliche Rentenanspruch erworben wird 19 Die additive Anrechnung der Kindererziehungszeiten geht zuruck auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12 Marz 1996 20 in dem die zuvor geltenden gesetzlichen Regelungen uber die rentenrechtliche Bewertung von Kindererziehungszeiten beim Zusammentreffen mit Beitragszeiten wegen Verstosses gegen das Gleichbehandlungsgebot fur verfassungswidrig erklart wurde Kindererziehung und Hinterbliebenenrente Bearbeiten Mit der Rentenstrukturreform von 2001 wurde zum Ausgleich der Absenkung der grossen Witwenrente von 60 auf 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners ein dynamischer Zuschlag an Entgeltpunkten eingefuhrt den Hinterbliebene erhalten die Kinder erzogen haben zudem haben seitdem Hinterbliebene bei denen ein Rentensplitting durchgefuhrt wurde und die ein Kind erziehen unter Umstanden Anrecht auf Erziehungsrente 21 Ein Vergleich von Modellrechnungen zu den Auswirkungen dieser Rentenreform zeigte jedoch auf dass die kindbezogenen Leistungen sich am gunstigsten fur Hausfrauen auswirken wahrend sie sich fur in Teilzeit arbeitende Frauen lediglich neutral auswirken und sie fur vollzeitig arbeitende Frauen im Vergleich zum zuvor gultigen Recht eine nicht unerhebliche Minderung des Rentenbetrags bewirken 22 Behandlung beim Versorgungsausgleich Bearbeiten Kindererziehungszeiten werden grundsatzlich auch in den bei einer Ehescheidung vom Familiengericht durchgefuhrten Versorgungsausgleich einbezogen Durch den Versorgungsausgleich werden die wahrend der Ehezeit erworbenen Rentenanspruche beider Ehepartner addiert und jedem Ehepartner die Halfte davon gutgeschrieben Wird einem Geschiedenen erst nach Durchfuhrung des Versorgungsausgleichs eine Kindererziehungszeit angerechnet die aus der Ehezeit resultiert konnen die Voraussetzungen fur eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs gegeben sein Ein entsprechender Antrag kann gestellt werden wenn mindestens einer von beiden Geschiedenen bereits eine Rente bezieht oder innerhalb der nachsten sechs Monate in Rente gehen wird Die nachtragliche Anrechnung einer Kindererziehungszeit kann sich durch die Einfuhrung der so genannten Mutterrente ab dem 1 Juli 2014 ergeben 23 Dabei erhalt der erziehende Elternteil fur vor dem 1 Januar 1992 geborene Kinder zusatzlich 12 Monate Kindererziehungszeit 24 Landesubergreifender Vergleich Bearbeiten In der BRD gleichen Kindererziehungszeiten und Berucksichtigungszeiten kurzere Erziehungsphasen aus Langere Erwerbsausstiege oder Teilzeitbeschaftigung mindern die Rente jedoch deutlich Die eigenstandige Absicherung hangt davon ab ob die Ruckkehr in den Arbeitsmarkt gelingt In Danemark und Schweden ist durch das Basisrentensystem eine armutsfeste eigenstandige Alterssicherung auch bei Kindererziehung gegeben Die hohe Erwerbsbeteiligung auch von Frauen macht die Kompensation von Familienzeiten weitgehend unerheblich In Italien werden Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet jedoch nicht additiv zu Anspruchen aus Erwerbsarbeit Die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist dort deutlich geringer als bei Mannern im Vergleich zu EU Staaten in West und Nordeuropa Auch in den Niederlanden mindern Familienphasen die Renten Familienzeiten bleiben unberucksichtigt doch ermoglicht das Basisrentensystem bei langjahrigem Erwerbsleben eine armutsfeste Alterssicherung In Osterreich werden Familienphasen in ahnlicher Weise wie in der BRD honoriert Die Rentenleistungen erreichen hohere Werte als in der BRD wobei auch hier auf eine hohe Erwerbsbeteiligung gesetzt wird und dauerhafte Erwerbsausstiege sich ungunstig auswirken 25 Kritik Bearbeiten Im Rahmen des vom Otto Wolff Institut fur Wirtschaftsordnung durchgefuhrten Projekts Kindererziehung als konstitutives Element der gesetzlichen Rentenversicherung wurde Kritik an der ungleichen Anrechnung der Kindererziehung fur die gesetzliche Rentenversicherung geubt Anstelle der bestehenden Regelungen durch Kindererziehungszeiten und Kinderberucksichtigungszeiten sei es angemessener allen Erziehenden einheitliche kinderbezogene Rentenanspruche zuzurechnen 26 Der Bundesverband der Pflege und Adoptivfamilien PFAD kritisierte dass insbesondere Adoptiveltern durch die Bemessung nach dem Zeitpunkt der Geburt gegenuber leiblichen Eltern benachteiligt wurden und dass zum 1 Juli 2014 Bestandsrentnern die ein vor 1992 geborenes Kind im zweiten Lebensjahr in die Familie aufgenommen hatten keine Kindererziehungszeiten gutgeschrieben wurden 27 Literatur BearbeitenKindererziehung Ihr Plus fur die Rente Broschure Deutsche Rentenversicherung deutsche rentenversicherung de PDF 341 kB abgerufen am 13 Juni 2022 Weblinks BearbeitenAnrechnung Berucksichtigung von Zeiten der Kindererziehung In Online Familienhandbuch Staatsinstitut fur Fruhpadagogik und Medienkompetenz 7 Februar 2022 abgerufen am 13 Juni 2022 Einzelnachweise Bearbeiten 1 Flugblatt des Bundes fur Mutterschutz Nr 1 Was will der deutsche Bund fur Mutterschutz zitiert in Helene Stocker Lebenserinnerungen hg von Reinhold Lutgemeier Davin u Kerstin Wolff Koln Bohlau 2015 289 Gesetz zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung Hinterbliebenenrenten und Erziehungszeiten Gesetz HEZG vom 11 Juli 1985 BGBl I S 1450 5c Arbeiterrentenversicherungs Neuregelungsgesetz ArVNG und 6c Angestelltenversicherungs Neuregelungsgesetz AnVNG jeweils in der Fassung des Hinterbliebenenrenten und Erziehungszeiten Gesetz HZEG vom 11 Juli 1985 BGBl I S 1464 Universitat Bielefeld Geschichte der Gleichstellung Chronik heute in 294 299 SGB VI geregelt Gesetz uber Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung fur Kindererziehung an Mutter der Geburtsjahrgange vor 1921 Kindererziehungsleistungs Gesetz KLG vom 12 Juli 1987 BGBl I S 1585 hat Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung Rentenreformgesetz 1992 RRG 1992 vom 18 Dezember 1989 BGBl I S 2261 Gesetz uber Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung RV Leistungsverbesserungsgesetz vom 23 Juni 2014 BGBl I S 787 Text und Synopse der Anderungen Kindererziehungszeiten Deutsche Rentenversicherung abgerufen am 13 Juni 2022 Gesetz uber Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung RV Leistungsverbesserungsgesetz vom 23 Juni 2014 BGBl I S 787 Text und Synopse der Anderungen Gesetz uber Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung RV Leistungsverbesserungs und Stabilisierungsgesetz RVLSG vom 28 November 2018 BGBl I S 2016 BStMAS Sozialfibel Kindererziehungszeiten Deutsche Rentenversicherung Kindererziehung Ihr Plus fur die Rente S 17 Bekanntmachung der Beitragszahlung des Bundes fur Kindererziehungszeiten fur das Jahr 2013 vom 17 Dezember 2012 Bundesanzeiger Amtlicher Teil 24 Dezember 2012 B4 Der genaue Betrag liegt bei 11 584 980 630 78 Euro BFM Finanzplan des Bundes 2013 bis 2017 Memento des Originals vom 25 Februar 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesfinanzministerium de Bundestags Drucksache 18 909 S 3 213 Abs 2 SGB VI in der ab dem 1 Juli 2014 geltenden Fassung Gegen diese Deckelung hat das Bundesverfassungsgericht keine verfassungsrechtliche Bedenken erhoben Beschluss vom 29 August 2007 1 BvR 858 03 Beschluss vom 12 Marz 1996 1 BvR 609 692 90 BVerfGE 94 241 Rentenreform 2001 Abschnitt Weitere Folgen der Rentenreform 2001 Deutscher Gewerkschaftsbund 3 September 2007 abgerufen am 8 Marz 2014 Anne Langeluddeke Birgitta Rabe Auswirkungen der Rentenstrukturreform auf die Alterssicherung von Frauen In femina politica 10 Jg Heft 1 2001 S 80 85 81 Zitiert nach Sabine Berghahn Ehe als Ubergangsarbeitsmarkt Discussion Paper FS I 01 207 Wissenschaftszentrum Berlin fur Sozialforschung November 2001 ISSN 1011 9523 S 51 Artikel 1 Nr 10 249 Abs 1 SGB VI und Nr 15 307d SGB VI des RV Leistungsverbesserungsgesetzes Archivierte Kopie Memento des Originals vom 24 Juni 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www deutsche rentenversicherung de Florian Blank Sonja Blum KINDERERZIEHUNGSZEITEN IN DER ALTERSSICHERUNG Ein Vergleich sechs europaischer Lander PDF Februar 2017 abgerufen am 7 Marz 2017 Barbara Henman Michael Voigtlander Unzureichende Berucksichtigung der Kindererziehung als Ursache der Rentenkrise PDF 54 kB In Otto Wolff Institut Discussion Paper 4 2003 Otto Wolff Institut fur Wirtschaftsordnung September 2003 abgerufen am 14 Januar 2009 S 11 Kind adoptiert und heute Mutter zweiter Klasse In welt de 9 Juni 2015 abgerufen am 6 Juli 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kindererziehungszeit amp oldid 239029815