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Als Verurteilter wird in der Strafverfolgungsstatistik derjenige Abgeurteilte bezeichnet gegen den das Strafgericht durch Urteil eine Freiheitsstrafe einen Strafarrest oder eine Geldstrafe verhangt hat 1 Als Verurteilter gilt auch der gegen den ein Strafbefehl rechtskraftig geworden ist Im Jugendstrafrecht gelten diejenigen als Verurteilte gegen die eine Jugendstrafe ein Zuchtmittel oder eine Erziehungsmassregel verhangt wurde In Deutschland kann grundsatzlich nur verurteilt werden wer bei Begehung der Tat mindestens 14 Jahre alt ist 2 Personen gegen die lediglich eine oder mehrere Massregeln der Besserung und Sicherung verhangt wurden gelten nicht als Verurteilte Strafrechtliche Verurteilungen werden zudem in das Bundeszentralregister eingetragen und ab einem bestimmten Strafmass im Fuhrungszeugnis ausgewiesen Verurteilte tragen in der Regel die Kosten des Verfahrens die eigenen Auslagen sowie die Auslagen des Nebenklagervertreters Einzelnachweise Bearbeiten Verurteilte Konstanzer Inventar Kriminalitatsentwicklung Glossar Abgerufen am 22 Februar 2017 19 StGBBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verurteilter amp oldid 227351806