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Ein Abgeurteilter ist derjenige Angeklagte gegen den ein Strafbefehl erlassen worden ist oder dessen Strafverfahren nach der Eroffnung des Hauptverfahrens mit einem Einstellungsbeschluss oder mit einem Urteil rechtskraftig abgeschlossen wurde 1 2 Dies umfasst nicht nur die Verurteilten sondern auch die Urteile bei denen der Angeklagte freigesprochen wurde oder bei denen von Strafe abgesehen wurde Der Begriff des Abgeurteilten wird im Bereich der Strafverfolgungsstatistik verwendet die anders als die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts PKS nicht auf den Abschluss der polizeilichen Ermittlungen abstellt und den Tatverdacht bewertet sondern die Bewertung der Tat bei der strafgerichtlichen Entscheidung beschreibt Beide Statistiken beschreiben jedoch die registrierte Kriminalitat und werden daher fur die kriminologische Forschung verwendet mit dem entscheidenden Unterschied dass die PKS Taten und die Strafverfolgungsstatistik Kopfe zahlt Weblinks BearbeitenRechtspflege Fachserie 10 Reihe 3 Strafverfolgung Statistisches Bundesamt 2015Einzelnachweise Bearbeiten Abgeurteilte Konstanzer Inventar Kriminalitatsentwicklung Glossar Abgerufen am 22 Februar 2017 Abgeurteilte In destatis de Statistisches Bundesamt abgerufen am 30 August 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abgeurteilter amp oldid 236886136