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UN Sicherheitsrat Resolution 11Datum 15 November 1946Sitzung 80Kennung S RES 11Gegenstand Internationaler GerichtshofErgebnis ohne Abstimmung beschlossenZusammensetzung des Sicherheitsrates 1946 Standige Mitglieder China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1923 SUN Vereinigte Staaten 48 USANichtstandige Mitglieder Australien AUS Brasilien 1889 BRA Agypten 1922 EGYMexiko 1934 MEX Niederlande NLD Polen POLDienstgebaude des Internationalen Gerichtshofs in Den HaagDie Resolution 11 des UN Sicherheitsrates ist eine Resolution die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 80 Sitzung am 15 November 1946 ohne Abstimmung beschloss Sie beschaftigte sich mit der Aufnahme der Schweiz in die Statuten des Internationalen Gerichtshofs und legte die Bedingungen dafur fest Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Inhalt 3 Mitgliedschaft 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseHintergrund Bearbeiten Hauptartikel Internationaler Gerichtshof Der Internationale Gerichtshof ging aus dem Standigen Internationalen Gerichtshof hervor und arbeitet unter der Charta der Vereinten Nationen als Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen 1 Um seine Urteile durchsetzen zu konnen ist er auf den Sicherheitsrat angewiesen der auch den Zugang regelt 2 Inhalt BearbeitenDer Sicherheitsrat empfahl dass die Generalversammlung in Ubereinstimmung mit Artikel 93 Paragraph 2 der Charta 3 uber die Bedingungen einer Aufnahme der Schweiz als Partei in die Statuten des Internationalen Gerichtshofs entscheiden sollte Diese lauteten Das Datum der Mitgliedschaft wurde auf den Tag festgesetzt an dem die Schweiz mithilfe des Generalsekretars ein von der Schweizer Regierung in Auftrag gegebenes Schreiben hinterlegt Das Schreiben musste allen Anforderungen der Schweizer Verfassung genugen und folgende Punkte umfassen Einverstandnis mit allen Bestimmungen der Statuten des Internationalen Gerichtshofs 4 Einverstandnis mit allen Pflichten eines Mitglieds der Vereinten Nationen wie sie im Artikel 94 5 der Charta festgelegt sind Eine Verpflichtungserklarung nach denen ein Beitrag zu den Ausgaben des Gerichtshofs geleistet wird Der Betrag wird von der Generalversammlung in Absprache mit der Schweizer Regierung von Zeit zu Zeit festgelegtMitgliedschaft BearbeitenDer Schweizer Bundesversammlung ermachtigte den Schweizer Bundesrat am 12 Marz 1948 die verlangte Erklarung abzugeben Die Ermachtigung trat am 17 Juni 1948 in Kraft Die Hinterlegung der letzten Erklarung erfolgte am 28 Juli 1948 und gilt deshalb auch als Beitrittsdatum der Schweiz zu den Statuten des Internationalen Gerichtshofs 6 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Originaltext der Resolution Quellen und Volltexte englisch Internationaler Gerichtshof In Offizielle Webprasenz Abgerufen am 25 September 2012 mehrsprachig Einzelnachweise Bearbeiten Charta der Vereinten Nationen In Artikel 92 wird dies festgelegt Statuten des Internationalen Gerichtshofs In Artikel 35 Paragraph 2 wird festgelegt dass der Sicherheitsrat den Zugang zum Internationalen Gerichtshof regelt Charta der Vereinten Nationen In Artikel 93 wird dies festgelegt Statuten des Internationalen Gerichtshofs Charta der Vereinten Nationen Artikel 94 beinhaltet Regelungen zur Entscheidungsgewalt des Gerichtshofs und legt fest dass der Sicherheitsrat bei Nichterfullung Massnahmen treffen kann Statut des Internationalen Gerichtshofs vom 26 Juni 1945Resolutionen des UN Sicherheitsrates zum Internationalen Gerichtshof 1946 Resolution 9 Resolution 11 1999 Resolution 1278 2010 Resolution 1914 Resolution 1926Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1946 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Resolution 11 des UN Sicherheitsrates amp oldid 189382755