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Dieser Artikel befasst sich mit dem papstlichen Erlass der Exkommunizierung Luthers von 1521 Zum gleichnamigen papstlichen Dekret von 1622 zum Verfahren der Papstwahl siehe Rechtliche Regelungen der Papstwahl Decet Romanum Pontificem ist eine papstliche Bannbulle vom 3 Januar 1521 mit der Leo X die in der Bannandrohungsbulle Exsurge Domine angekundigte Exkommunikation Martin Luthers vollzieht nachdem Luther der in dieser Bulle geausserten Aufforderung zum Widerruf seiner Thesen keine Folge geleistet hatte Ausserdem werden Luther und seine Anhanger zu Haretikern deklariert Wappen Papst Leos X Decet Romanum PontificemBedeutung BearbeitenMit der Exkommunizierung Luthers wird diesem der Weg einer innerkirchlichen Reformbewegung endgultig verwehrt Damit wird die Spaltung die zur konfessionellen Selbstandigkeit der reformatorischen Kirchen fuhrt von papstlicher Seite negativ begrundet Die positive Ausformung der Reformation bis zum Augsburger Bekenntnis von 1530 kann ebenfalls als notwendige Reaktion auf die neue Lage in beurkundeter Opposition zum Papst gedeutet werden Die mit der Bulle einhergehende Verfolgung der Anhanger der Reformation schlug anders als bei fruheren Verfolgungen kirchlicher Reformbewegungen fehl Ursache hierfur waren nicht zuletzt die aktuellen politischen Gegebenheiten im Reich Die Exkommunizierung Luthers ist nie wieder aufgehoben worden da es in der romisch katholischen Kirche unublich ist Exkommunizierungen posthum aufzuheben und die Exkommunizierung Luthers die Verurteilung seiner Lehren mitbeinhaltet sind entsprechende Bemuhungen wie im Wormser Memorandum von 1971 zum Beispiel bisher erfolglos Weblinks BearbeitenDie Bulle DECET ROMANUM PONTIFICEM Leos X zur Exkommunikation an Martin Luther Memento vom 25 September 2006 im Internet Archive Vatikanisches Apostolisches Archiv Historische Dokumente Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Decet Romanum Pontificem amp oldid 235498866