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Das kanonische Alter bezeichnet ursprunglich jede Festlegung einer Anzahl von Lebensjahren zur Erlangung bestimmter Rechte und Pflichten nach Kanonischem Recht Im Besonderen versteht man jedoch unter Kanonischem Alter die Regel dass ein Kandidat zur Erlangung des priesterlichen Weihesakraments das 25 Lebensjahr vollendet haben muss canon 1031 CIC Eine Dispens von dieser Vorschrift ist moglich Fur die Wahrnehmung des Bischofsamtes ist ein Alter von 35 Jahren vorgeschrieben canon 378 CIC Fruher schon seit dem Dritten Laterankonzil galt hier das 30 Lebensjahr Weitere Regeln umfassen die Zulassung zum Noviziat canon 643 17 Jahre die Ablegung der zeitlichen canon 656 18 Jahre und ewigen Profess canon 658 21 Jahre die Zulassung in Sakularinstituten canon 721 Volljahrigkeit oder einer Gesellschaft des apostolischen Lebens canones 643 735 2 17 Jahre das Mindestalter zur Ubernahme einer Taufpatenschaft canon 874 16 Jahre ausser vom Diozesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulassig oder Firmpatenschaft canon 893 dito sowie zur gultigen und erlaubten sakramentalen Eheschliessung canon 1083 Mann 16 Frau 14 Jahre Im evangelischen Kirchenrecht gibt es eine vergleichbare Altersvorgabe fur die Ordination Im Volksmund nannte man auch die nicht naher bestimmte Altersvorschrift fur nicht verwandte Pfarrhaushalterinnen provectior aetas in der Regel 40 45 Jahre kanonisches Alter Literatur BearbeitenHans Jurgen Becker Kanonisches Alter In RGG 4 Aufl Band 4 Sp 778 Anton Stiegler Alter III Im Kirchenrecht In LThK Band 1 Sp 381 Klaus Morsdorf Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex iuris canonici Begrundet von Eduard Eichmann 11 Auflage Paderborn Schoningh 1964 Band 1 S 188 191 Richard Puza Katholisches Kirchenrecht 2 Auflage Heidelberg 1993 S 147f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kanonisches Alter amp oldid 238236592