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Akkreditierung bedeutet im diplomatischen Dienst die Zulassung eines Mitglieds einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung durch das Gastland oder durch eine Internationale Organisation Der Begriff ist volkerrechtlich nicht genau definiert Obwohl das Wiener Ubereinkommen uber diplomatische Beziehungen WUD und das Wiener Ubereinkommen uber konsularische Beziehungen WUK die Einzelheiten des Anmeldeverfahrens auslandischer Vertreter regeln wird der Begriff in beiden Abkommen nicht verwendet Inhaltsverzeichnis 1 Wortherkunft 2 Akkreditierung des diplomatischen Personals 2 1 Akkreditierung von Botschaftern und Gesandten 2 2 Akkreditierung von Geschaftstragern 2 3 Akkreditierung anderer Diplomaten 2 4 Verwaltungs und technisches Personal der Missionen 2 5 Familienangehorige der Mitglieder der Mission und private Hausangestellte 3 Akkreditierung von Mitgliedern der Internationalen Organisationen 4 Akkreditierung des konsularischen Personals 5 Beendigung der Akkreditierung 6 Umfang des Personals einer Mission 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseWortherkunft BearbeitenDer Begriff ist dem Lateinischen accredo entlehnt was so viel wie Glauben schenken glauben wollen 1 heisst Im Franzosischen bedeutet accrediter in etwa etwas glaubhaft oder wahrscheinlich machen offiziell als wahr ansehen etwas legitimieren 2 Im Deutschen wird es nuchterner als jmdm Kredit gewahren jmdn beglaubigen verstanden Der Begriff ist unscharf weil ihm nicht genau entnommen werden kann durch welchen Vorgang die Akkreditierung ausgelost wird Teilweise wird unter Akkreditierung bereits die Vollmachtausstellung durch den entsendenden Staat verstanden im Sinne von einen diplomatischen Vertreter in Bezug auf eine bestimmte Funktion beglaubigen bevollmachtigen 3 Dies bezieht sich zunachst auf die offentliche vom Staatsoberhaupt erstellte Urkunde mit der die Funktion des Diplomaten bestatigt wird Uberwiegend wird fur eine Akkreditierung jedoch nicht nur die blosse Beglaubigung der Funktion des Diplomaten sondern zusatzlich die Annahme der Bevollmachtigung durch den Empfangsstaat verstanden Erst die offizielle Aufnahme des Vertreters im Empfangsstaat im Sinne von Beglaubigung des Botschafters bei der Regierung also die Einraumung des vom Entsendestaat gewunschten Diplomatenstatus durch den Empfangsstaat bewirkt die Akkreditierung 4 Fur die Zulassung des Diplomaten ist die Vorlage des Beglaubigungsschreibens lediglich eine von mehreren Voraussetzungen Die unterschiedliche Wortbedeutung durfte auf die unterschiedlichen Bestellungsverfahren der Diplomaten zuruckgehen Bei Missionschefs kommt eine Ernennung und Beglaubigung ihrer Funktion uberhaupt nur in Betracht wenn der Empfangsstaat der Bestellung zuvor zugestimmt hat Agrement siehe nachster Abschnitt Die sich anschliessende Uberreichung des Beglaubigungsschreibens hat dann nur noch protokollarische Bedeutung insbesondere fur die Frage welcher Tag als offizielle Dienstaufnahme anzusehen ist und welchen Rang der Missionschef somit innerhalb des Diplomatischen Corps einnimmt Anciennitat Bei anderen Diplomaten fehlt es an einem solchen Vorabzustimmungsakt des Empfangsstaates Bei ihnen erfolgt nur eine schlichte Notifizierung ihrer Person beim Aussenministerium durch den jeweiligen Missionschef Hier bewirkt erst die widerspruchslose Entgegennahme der Note die Akkreditierung Akkreditierung des diplomatischen Personals BearbeitenAkkreditierung von Botschaftern und Gesandten Bearbeiten nbsp Ubergabe des Beglaubigungsschreibens des neuen US Botschafters Daniel Shapiro an Israels Staatsprasident Shimon PeresDie Akkreditierung von Botschaftern und Gesandten ist mehrstufig Zunachst muss sich der Entsendestaat uber diplomatische Kanale beim Empfangsstaat vergewissern dass Einvernehmen mit der Bestellung der ausgesuchten Person besteht Art 4 Abs 1 WUD Der Empfangsstaat muss formlich durch Agrement zustimmen Fur eine etwaige Ablehnung muss er keine Grunde angeben Art 4 Abs 2 WUD Das Verfahren ist diskret und vertraulich keine der beiden Seiten erlasst irgendwelche Verlautbarungen an die Offentlichkeit Wird die Zustimmung verweigert muss der Entsendestaat eine andere geeignete Person auswahlen Stimmt der Empfangsstaat zu erfolgt die Ernennung des Botschafters durch den Entsendestaat Er ist nun der designierte Botschafter und erhalt von seinem Staatsoberhaupt ein Beglaubigungsschreiben engl letter of credence frz lettre de creance das eine kurze Wurdigung seiner Person enthalt nbsp Beglaubigungsschreiben des tschechoslowakischen Staatsprasidenten Vaclav Havel fur den neuen Botschafter in Litauen nbsp Ein designierter Botschafter wird in Den Haag mit einer Kutsche des niederlandischen Hofes zur Konigin gebracht um dort sein Beglaubigungsschreiben zu ubergeben nbsp Der neue US Botschafter in Kanada ubergibt Michaelle Jean Generalgouverneurin von Kanada und als solche Stellvertreterin des Staatsoberhauptes Konigin Elisabeth II sein Beglaubigungsschreiben Bestimmte Formvorschriften fur den Inhalt des Beglaubigungsschreibens gibt es nicht Ublich ist es den Namen und den Titel der betreffenden Person sowie die besonderen Eigenschaften und die allgemeine Zielsetzung seiner Mission mitzuteilen Das Schreiben enthalt die Bitte den vom Vertreter im Namen seiner Regierung gemachten Ausserungen Glauben zu schenken und ihn wohlwollend zu empfangen 5 Der Inhalt des Beglaubigungsschreibens das der tschechoslowakische Staatsprasident Vaclav Havel im Marz 1992 verfasste um den neuen tschechoslowakischen Botschafter in Litauen zu beglaubigen siehe nebenstehendes Bild lautete auf Deutsch wie folgt Vaclav HAVEL Prasident der Tschechischen und Slowakischen Foderativen Republik an Seine Exzellenz Vitautas LANDSBERGIS Prasident des Obersten Rates der Republik Litauen dd Herr Prasident dd Im Bestreben die glucklicherweise bestehenden guten Beziehungen zwischen der Tschechischen und Slowakischen Foderativen Republik und der Republik Litauen aufrechtzuerhalten und weiter zu entwickeln habe ich beschlossen bei Ihnen Exzellenz Herrn Juraj NEMES als ausserordentlichen und bevollmachtigten Botschafter zu beglaubigen dd Die Qualitaten Talente und Verdienste von Herrn Juraj NEMES sind mir sichere Garanten des Eifers den er an seine hohe Mission anlegen wird die ihn verpflichtet das Vertrauen Eurer Exzellenz zu erwerben um dadurch meiner Einwilligung wurdig zu sein dd In dieser Uberzeugung bitte ich Sie Exzellenz ihm einen wohlwollenden Empfang zu bereiten und allen seinen Mitteilungen Glauben zu schenken die er an meiner Stelle und im Namen der Tschechischen und Slowakischen Foderativen Republik machen wird vor allem wenn er Ihnen meine Hochachtung und besten Wunsche versichert die ich fur Ihr personliches Gluck und fur den Wohlstand Ihres Landes hege dd Vaclav Havel dd Geschehen zu Prag am 11 Marz 1992 dd An einem mit dem Staatsoberhaupt des Empfangsstaates vereinbarten Tag stellt sich der designierte Botschafter dem Staatsoberhaupt an dessen Amtssitz vor International ublich ist es dass er hierzu mit einem Wagen des Staatsoberhaupts von seiner Mission oder Residenz abgeholt und bei seiner Ankunft mit einem kleinen militarischen Zeremoniell begrusst wird Nachdem er sich in das Gastebuch eingetragen hat uberreicht er sein Beglaubigungsschreiben und haufig auch das Abberufungsschreiben seines Vorgangers Nach einem ersten Gesprach das dem gegenseitigen Kennenlernen dient wird er erneut mit kleinem militarischem Zeremoniell verabschiedet Als Zeichen seiner offiziellen Amtsaufnahme wird die Fahne des von ihm vertretenen Landes am Amtssitz des Staatsoberhaupts kurzzeitig gehisst Ab jetzt ist der Botschafter offizieller Vertreter seines Landes und gilt zum Annehmen des Textes eines Vertrags zwischen Entsende und Empfangsstaat als allgemein bevollmachtigt 6 Dasselbe Zeremoniell gilt fur Nuntien und Missionschefs die Botschaftern im Rang gleichstehen beispielsweise im britischen Commonwealth die Hochkommissare High Commissioner Art 14 Abs 1 Buchstabe a WUD und fur Gesandte Minister und Internuntien Art 14 Abs 1 Buchstabe b WUD wenn sie als Missionschef beglaubigt werden Manchmal unterbleibt eine formliche Zeremonie Als Zeitpunkt des Amtsantritts des Missionschefs im Empfangsstaat gilt dann der Tag an welchem der Missionschef dem Aussenministerium des Empfangsstaats seine Ankunft notifiziert hat und diesem eine formgetreue Abschrift seines Beglaubigungsschreibens uberreicht worden ist Art 13 Abs 1 WUD In der Schweiz ist beides ublich Grundsatzlich findet eine Zeremonie statt bei der der neue Botschafter sein Beglaubigungsschreiben in den Raumen des Bundesrats dem Bundesprasidenten uberreicht Dem vorangegangen ist jedoch stets die Uberreichung einer formgetreuen Abschrift seines Beglaubigungsschreibens und des Abberufungsschreibens seines Vorgangers an den Protokollchef der den neuen Botschafter schon in den ersten Tagen nach seiner Ankunft aufsucht Der neue Missionschef kann bereits ab diesem Zeitpunkt seine Funktionen uneingeschrankt ausuben 7 Die diplomatischen Vorrechte Befreiungen und Immunitaten geniesst der Missionschef in jedem Fall bereits mit seiner Einreise in den Empfangsstaat oder wenn er sich dort schon aufhalt von dem Zeitpunkt an zu dem dem Aussenministerium seine Ernennung notifiziert wird Art 39 Abs 1 WUD Gemass Art 5 WUD kann ein Diplomat in mehreren Staaten akkreditiert sein ebenso wie es moglich ist dass ein Diplomat in einem Staat mehrere unterschiedliche Staaten vertritt Art 6 WUD Hierzu bedarf es allerdings des Einvernehmens der beteiligten Staaten Zu den Einzelheiten siehe Mehrfachakkreditierung Akkreditierung von Geschaftstragern Bearbeiten nbsp Bundeskanzler Helmut Kohl empfangt Pierre Randrianarisoa den Geschaftstrager der Demokratischen Republik Madagaskar 1986 in Bonn Geschaftstrager die vom Entsendestaat unter Verzicht auf die Entsendung eines Botschafters oder Gesandten zum Missionschef bestellt worden sind engl und frz charge d affaires en titre oder en pied unterliegen ebenfalls der Einholung eines vorherigen Agrements beim Empfangsstaat Wird es erteilt werden sie jedoch mit reduziertem Zeremoniell empfangen Da sie Botschaftern und Gesandten gegenuber nachrangig sind erhalten sie ihr Beglaubigungsschreiben nicht vom Staatsoberhaupt sondern vom Aussenminister Die Ubergabe des Beglaubigungsschreibens erfolgt auf derselben Stufe namlich beim Aussenminister des Empfangsstaates Art 14 Abs 1 Buchstabe c WUD Ubernimmt eine Person nur vorubergehend die Leitung der Mission als Geschaftstrager ad interim z B wegen Abberufung oder Abwesenheit des Botschafters erfolgt keine besondere Zeremonie 8 Akkreditierung anderer Diplomaten Bearbeiten Die ubrigen Mitglieder des diplomatischen Personals dazu gehoren Botschaftsrate Botschaftssekretare Attaches wie Wirtschafts Handels Finanz Landwirtschafts Kultur Presse Militarattaches und die Botschaftsseelsorger und arzte werden in keinem formlichen Verfahren bestellt Die Bestellung einiger Funktionstrager Militar Marine und Luftwaffenattaches kann aber von der vorherigen Zustimmung des Empfangsstaates abhangig gemacht werden Art 7 Satz 2 WUD Diese Diplomaten konnen mit einer Vollmacht versehen werden 9 Von solchen Mitgliedern der Mission ist dem Aussenministerium die Ernennung ihre Ankunft und ihre endgultige Abreise oder die Beendigung ihrer dienstlichen Tatigkeit bei der Mission zu notifizieren Art 10 Abs 1 Buchstabe a WUD Da die Notifizierung moglichst vor der Einreise und dem Dienstantritt des Diplomaten erfolgen soll Art 10 Abs 2 WUD verbleibt dem Empfangsstaat regelmassig die Moglichkeit den avisierten Diplomaten auch soweit keine Vorabzustimmung erforderlich ist zur unerwunschten Person zu erklaren Eine solche Erklarung kann schon vor der Einreise ergehen Art 9 Abs 1 Satz 3 WUD und bedarf keiner Begrundung Art 9 Abs 1 Satz 1 WUD Verwaltungs und technisches Personal der Missionen Bearbeiten Das Bestellungsverfahren der Mitglieder des Verwaltungs und technischen Personal der Missionen dazu gehoren Kanzleibeamte Chiffreure Ubersetzer und Schreibkrafte ist im WUD nicht geregelt Der Entsendestaat ist in der Auswahl der Personen grundsatzlich frei Die Ernennung von Mitgliedern des Verwaltungspersonals ihre Ankunft und ihre endgultige Abreise oder die Beendigung ihrer dienstlichen Tatigkeit bei der Mission ist dem Empfangsstaat zu notifizieren Art 10 Abs 1 Buchstabe a i V mit Art 1 Buchstabe b und c WUD Da die Notifizierung auch bei diesem Personenkreis nach Moglichkeit vor der Einreise und dem Dienstantritt erfolgen soll Art 10 Abs 2 WUD verbleibt dem Empfangsstaat auch hier die Moglichkeit den avisierten Bediensteten schon vor der Einreise zur unerwunschten Person zu erklaren Familienangehorige der Mitglieder der Mission und private Hausangestellte Bearbeiten Familienangehorige der Mitglieder der Mission und private Hausangestellte werden nicht akkreditiert da Familienangehorige und privates Hauspersonal keine dienstlichen Funktionen ausuben Die Namen werden dem Aussenministerium lediglich mitgeteilt Diesem Personenkreis stehen jedoch diplomatische Vorrechte in unterschiedlichem Masse zu Sie haben Anspruch auf einen Diplomatenausweis Deshalb wird die Ankunft und die endgultige Abreise von Familienangehorigen von Mitgliedern der Mission und von privatem Hauspersonal ggf die Anstellung und die Entlassung von im Empfangsstaat ansassigen Personen als Mitglied der Mission oder als private Hausangestellte dem Aussenministerium notifiziert Art 10 Abs 1 Buchstabe b bis d WUD Eine solche Erklarung sollte nach Moglichkeit vor der Einreise ergehen Art 10 Abs 2 WUD Akkreditierung von Mitgliedern der Internationalen Organisationen Bearbeiten nbsp Der neue US Botschafter David Carden uberreicht sein Beglaubigungsschreiben an ASEAN Generalsekretar Surin Pitsuwan in Jakarta Indonesien Mitglieder einer Internationalen Organisation einschliesslich ihres Leiters werden beim Sitzstaat nicht akkreditiert Mit der Souveranitat einer Internationalen Organisation innerhalb der Staatengemeinschaft auch im Verhaltnis zum Sitzstaat ware es nicht vereinbar wenn beispielsweise der UN Generalsekretar vom amerikanischen Prasidenten akkreditiert werden musste weil sich der Sitz der Vereinten Nationen in New York befindet nbsp Doppelakkreditierung in Genf Standige Vertretung Nepals bei den Vereinten Nationen einerseits zweites Schild und Botschaft Nepals in der Schweiz andererseits drittes Schild Internationale Organisationen konnen aber selbst ein Akkreditierungsrecht haben Unterhalten Staaten am Sitz der Internationalen Organisation eine Standige Vertretung engl permanent mission frz mission permanente werden die Angehorigen der der Internationalen Organisation zugeordneten Standigen Vertretung bei dem Leiter der Internationalen Organisation akkreditiert Die Standigen Vertretungen sind mit diplomatischem Personal besetzt an deren Spitze haufig ein Botschafter steht Manchmal werden die Tatigkeiten in Personalunion mit einer anderen Funktion ausgeubt z B der des Botschafters im Sitzland Die doppelte Akkreditierung bei unterschiedlichen Stellen ist gemass Art 5 Abs 3 WUD zulassig Beispielsfalle von Internationalen Organisationen mit bei ihnen akkreditierten Standigen Vertretungen sind die Vereinten Nationen UN New York mit Buros in Genf und Wien der Organisation des Nordatlantikvertrags NATO Brussel die Europaische Union EU Brussel die Organisation fur das Verbot chemischer Waffen OPCW Den Haag die Abrustungskonferenz CD Genf die Organisation der Vereinten Nationen fur Erziehung Wissenschaft und Kultur UNESCO Paris die Organisation fur wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD Paris die Ernahrungs und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen FAO Rom die Welthandelsorganisation WTO Genf der Europarat Strassburg der Verband Sudostasiatischer Nationen ASEAN JakartaIn diesen Fallen ubergibt der Leiter der Standigen Vertretung zumeist ein Botschafter dem Leiter der Organisation ein Beglaubigungsschreiben seiner Regierung 10 Ein Agrement der Internationalen Organisation wird nicht eingeholt der Botschafter wird lediglich der Internationalen Organisation zuvor notifiziert 11 Zum Sitzstaat steht der Botschafter in keinem Rechtsverhaltnis eine Akkreditierung der Mitglieder einer Standigen Vertretung beim Sitzstaat erfolgt daher nicht Die Bediensteten der Internationalen Organisationen einschliesslich ihres Leiters und die Mitglieder der ihnen zugeordneten Standigen Vertretungen werden jedoch auch dem Aussenministerium des Sitzstaates notifiziert damit ihnen die diplomatischen Vorrechte zuerkannt werden konnen und ihnen ein Diplomatenausweis ausgestellt wird Kraft Sitzabkommen geniessen sie gegenuber dem Gastland haufig dieselbe diplomatische Immunitat wie die beim Gastland akkreditierten Diplomaten Das hat manchmal die merkwurdige Folge dass dem bei einer Internationalen Organisation akkreditierten Diplomaten vom Sitzstaat Vorrechte und Immunitaten eingeraumt werden mussen zu dessen Heimatland er selbst keine diplomatischen Beziehungen unterhalt Der Leiter der Internationalen Organisation nimmt zudem haufig an Veranstaltungen teil die fur das Diplomatische Corps des Sitzlandes vorgesehen sind z B am Neujahrsempfang des Staatsoberhauptes 12 Akkreditierung des konsularischen Personals Bearbeiten nbsp Exequatur des amerikanischen Prasidenten Franklin D Roosevelt fur den neuen franzosischen Generalkonsul in New York im Jahre 1938 Die Akkreditierung des konsularischen Personals folgt eigenen Grundsatzen nach dem Wiener Ubereinkommen uber konsularische Beziehungen WUK und ist weniger zeremoniell Der Entsendestaat erteilt dem Leiter einer konsularischen Vertretung ein Bestallungsschreiben mit dem seine Eigenschaft bescheinigt seine Kategorie und seine Klasse der Konsularbezirk und der Sitz der konsularischen Vertretung angegeben wird Der Entsendestaat ubermittelt das Bestallungsschreiben dann auf diplomatischem Wege an die Regierung des Staates in dem der Leiter der konsularischen Vertretung seine Aufgaben wahrnehmen soll Art 11 WUK Der Leiter einer konsularischen Vertretung wird zur Wahrnehmung seiner Aufgaben durch eine Ermachtigung des Empfangsstaats zugelassen die unabhangig von ihrer Form als Exequatur bezeichnet wird Eine etwaige Ablehnung das Exequatur zu erteilen muss der Empfangsstaat nicht begrunden Art 12 WUK Die ubrigen Mitglieder von konsularischen Vertretungen bestellt der Entsendestaat nach freiem Ermessen Namen Kategorie und Klasse aller Konsularbeamten mussen so rechtzeitig dem Empfangsstaat notifiziert werden dass dieser ihn ggf noch vor dessen Ankunft zur unerwunschten Person erklaren kann Art 19 WUK Dann muss die Ernennung ruckgangig gemacht werden Art 23 Abs 3 WUK Der Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen zwei Landern bedeutet nicht zwangslaufig auch den Abbruch der konsularischen Beziehungen Art 2 Abs 3 WUK Zwei Staaten konnen auch vereinbaren dass ein Konsularbeamter diplomatische Funktionen ubernimmt wenn diplomatische Vertretungen fehlen Dadurch erhalt der Konsularbeamte aber nicht diplomatische Vorrechte und Immunitaten Art 17 Abs 1 WUK Moglich ist auch dass ein Konsul den Entsendestaat zugleich bei einer Internationalen Organisation vertritt In dieser Eigenschaft stehen ihm alle Vorrechte und Immunitaten zu die einem Vertreter bei einer solchen Organisation auf Grund des Volkergewohnheitsrechts oder internationaler Ubereinkunfte zustehen soweit er jedoch konsularische Aufgaben wahrnimmt hat er keinen Anspruch auf eine weitergehende Immunitat von der Gerichtsbarkeit als nach dem WUK Art 17 Abs 2 WUK Moglich ist auch dass derselbe Konsularbeamte zwei oder mehrere Staaten vertritt wenn der Empfangsstaat damit einverstanden ist Art 19 WUK Beendigung der Akkreditierung Bearbeiten nbsp Der amerikanische Botschafter in Moskau George F Kennan wurde im September 1952 zur persona non grata erklart nachdem er die sowjetische Regierung mit NS Deutschland verglichen hatte Die Akkreditierung der diplomatischen Mitglieder endet wenn der Entsendestaat dem Empfangsstaat die Beendigung der dienstlichen Tatigkeit des Diplomaten notifiziert z B weil der Betroffene in sein Heimatland zuruckkehrt oder auf einem anderen Posten eingesetzt wird Die Akkreditierung endet auch wenn der Empfangsstaat dem Entsendestaat notifiziert er lehne es gemass Art 9 Abs 2 WUD ab den Diplomaten als Mitglied der Mission anzuerkennen Art 43 WUD Dem letzten Fall ist eine Erklarung des Diplomaten zur unerwunschten Person persona non grata oder wenn es sich um ein anderes Mitglied des Personals handelt eine Erklarung wonach dem Empfangsstaat diese Person nicht genehm sei vorangegangen Art 9 Abs 1 WUD Aus dieser Erklarung folgt die Pflicht des Entsendestaates den Betroffenen abzuberufen oder dessen Tatigkeit binnen einer angemessenen Frist zu beenden Auch bei konsularischem Personal besteht die Moglichkeit dieses ohne Angabe von Grunden als persona non grata oder als nicht genehm zu erklaren In diesen Fallen hat der Entsendestaat die betreffende Person entweder abzuberufen oder ihre dienstliche Tatigkeit bei der konsularischen Vertretung zu beenden Im Weigerungsfall kann das Exequatur entzogen werden oder die Person vom Empfangsstaat nicht mehr als Mitglied des konsularischen Personals betrachtet werden Art 23 WUK Ob die Staaten in deren Hoheitsgebiet eine Internationale Organisation ansassig ist bei fehlender Ermachtigung im Sitzabkommen das Recht haben ein Mitglied der Standigen Vertretung eines Staates bei der Internationalen Organisation zur persona non grata zu erklaren ist umstritten Insbesondere die Sitzstaaten Internationaler Organisationen beanspruchen ein solches Recht Nach herrschender Ansicht in der Staatengemeinschaft kommt den Sitzstaaten ein solches Recht jedoch nicht zu 13 Die Wiener Staatenkonferenz vom 4 Februar bis 14 Marz 1975 verabschiedete das Wiener Ubereinkommen uber die Vertretung von Staaten in ihren Beziehungen zu internationalen Organisationen universellen Charakters 14 das trotz entsprechender Antrage von Grossbritannien Kanada und den USA ebenfalls kein solches Recht vorsieht Das Abkommen ist allerdings bis heute Stand 3 Februar 2022 nicht in Kraft getreten 15 Unter anderem haben sich die meisten der 15 betroffenen Sitzstaaten bei der Abstimmung uber die Annahme des Konventionstextes der Stimme enthalten 16 Ihrer Auffassung nach bietet das Abkommen dem Sitzstaat nur wenige Moglichkeiten seine Interessen zu schutzen die durch das Verhalten des Diplomaten zu dem der Gaststaat in keinem Rechtsverhaltnis steht beeintrachtigt sein konnen 17 Umfang des Personals einer Mission BearbeitenDie Grosse der Botschaft wird durch entsprechende Vereinbarung unter den Staaten festgelegt Ist keine ausdruckliche Vereinbarung uber den Personalbestand der Mission getroffen worden kann der Empfangsstaat verlangen dass dieser Bestand in den Grenzen gehalten wird die er in Anbetracht der bei ihm vorliegenden Umstande und Verhaltnisse sowie der Bedurfnisse der betreffenden Mission fur angemessen und normal halt Art 11 Abs 1 WUD Der Empfangsstaat kann ferner innerhalb der gleichen Grenzen aber ohne Diskriminierung die Zulassung von Bediensteten einer bestimmten Kategorie ablehnen Art 11 Abs 2 WUD Moglich sind auch vom Empfangsstaat vorgegebene Obergrenzen Deutschland und Russland haben gegenseitig auf die Festlegung einer Obergrenze verzichtet 18 An anderen Orten als demjenigen an dem die Mission selbst ihren Sitz hat darf der Entsendestaat ohne vorherige ausdruckliche Zustimmung des Empfangsstaats keine zur Mission gehorenden Buros einrichten Art 12 WUD Auch bei konsularischen Vertretungen gilt dass ihr Bestand in den Grenzen zu halten ist die der Empfangsstaat in Anbetracht der im Konsularbezirk vorliegenden Umstande und Verhaltnisse sowie der Bedurfnisse der betreffenden konsularischen Vertretung fur angemessen und normal halt Art 20 WUK Literatur BearbeitenGeorg Dahm Volkerrecht Band I Teilband 1 Die Grundlagen Die Volkerrechtssubjekte 2 vollig neu bearbeitete Auflage de Gruyter Berlin u a 1989 ISBN 3 11 005809 X Knut Ipsen Volkerrecht 5 vollig neu bearbeitete Auflage C H Beck Munchen 2004 ISBN 3 406 49636 9 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Akkreditierung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Text des Wiener Ubereinkommens uber diplomatische Beziehungen WUD vom 18 April 1961 BGBl 1964 II S 957 Text des Wiener Ubereinkommens uber konsularische Beziehungen WUK vom 24 April 1963 BGBl 1969 II S 1585 Bildergalerie des Bundesprasidialamtes uber die Akkreditierung eines Botschafters in Deutschland Protokollreglement PDF des Eidgenossischen Departements fur auswartige Angelegenheiten PDF 50 kB abgerufen am 7 Januar 2013Einzelnachweise Bearbeiten Pons Worterbuch Stichwort accredo abgerufen am 7 Juni 2023 Worterbuch Larousse Stichwort accrediter abgerufen am 7 Juni 2023 Wortbedeutung gemass Duden abgerufen am 5 Januar 2013 und ABC der Diplomatie des Eidgenossischen Departements fur auswartige Angelegenheiten Stichwort Akkreditierung PDF 3 1 MB abgerufen am 26 Juni 2017 Bausback Kernsatze zum Diplomatenrecht Memento vom 23 Februar 2014 im Internet Archive Stichwort Akkreditiert Nr 3 Universitatsskript PDF 105 kB abgerufen am 7 Januar 2016 siehe auch The Free dictionary abgerufen am 5 Januar 2013 ABC der Diplomatie des Eidgenossischen Departements fur auswartige Angelegenheiten Stichwort Beglaubigungsschreiben PDF 3 1 MB PDF 3 0 MB abgerufen am 26 Juni 2017 Vgl Art 7 Abs 2 Buchstabe b Wiener Vertragsrechtskonvention WURV Zweiter Teil Nr III 1 des Protokollreglements Memento des Originals vom 10 Dezember 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www eda admin ch PDF 50 kB des Eidgenossischen Departements fur auswartige Angelegenheiten abgerufen am 7 Januar 2013 Fischer in Ipsen Volkerrecht 35 Rn 20 und 23 S 565 Vgl Wolfrum in Dahm Delbruck Wolfrum Volkerrecht 33 II 2 S 267 Fischer in Ipsen Volkerrecht 37 Rn 3 S 599 Wolfrum in Dahm Delbruck Wolfrum Volkerrecht 41 II 2 S 300 Pressemitteilung zum Neujahrsempfang des deutschen Bundesprasidenten vom 12 Januar 2012 am Ende abgerufen am 31 Dezember 2012 Bausback Kernsatze zum Diplomatenrecht Memento vom 23 Februar 2014 im Internet Archive Stichwort persona non grata Nr 4 Universitatsskript PDF 105 kB abgerufen am 7 Januar 2013 Fischer in Ipsen Volkerrecht 37 Rn 3 S 599 Wolfrum in Dahm Delbruck Wolfrum Volkerrecht 41 II 2 S 300 beide unter Bezugnahme auf Art 9 des nachfolgend zitierten Wiener Ubereinkommens von 1975 Engl Vienna Convention on the Representation of States in Their Relations With International Organizations of a Universal Character Textfassung in engl Sprache auf der Homepage der UN PDF 535 kB abgerufen am 7 Januar 2016 Stand der Ratifikation auf der Homepage der UN engl Vgl Lang Das Wiener Ubereinkommen uber die Vertretung von Staaten in ihren Beziehungen zu internationalen Organisationen universellen Charakters PDF 3 4 MB In ZaoRV 37 1977 S 43 47 Wolfrum in Dahm Delbruck Wolfrum Volkerrecht 41 II 2 S 301 Notenwechsel vom 1 Dezember 1994 BGBl 1995 II S 269 und S 270 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Akkreditierung Diplomatie amp oldid 234409076