www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel behandelt den volkerrechtlichen Begriff Zum gleichlautenden Begriff in der Musik siehe Verzierung Musik Agrement bezeichnet in der internationalen Politik die volkerrechtliche Zustimmung des Empfangsstaates Vertreter des Entsendestaates fur eine diplomatische oder sonstige Mission zu empfangen Bestehen diplomatische Verbindungen holt vor der Ernennung eines Diplomaten der Entsendestaat diese Zustimmung durch ein Demande d Agreation ein Erfolgt diese stellt der Entsendestaat einen Akkreditierungs brief aus den der Ernannte bei seiner Ankunft dem Staatsoberhaupt bzw Regierungschef prasentiert Er wird mit der billigenden Entgegennahme dieser Dokumente zum Mitglied des Diplomatischen Korps des Empfangsstaates und in eine Diplomatenliste aufgenommen Er geniesst Immunitat im Empfangsstaat Der Empfangsstaat darf ohne Angabe von Grunden das Agrement auch verweigern weil er den Benannten als persona non grata ansieht Erteilt er das Agrement in angemessener Zeit nicht wird dies oft als Signal gewertet den Vorschlag zuruckzuziehen und einen anderen Vertreter zu benennen Quellen Bearbeiten Un Diplomatisches Glossar NZZ Folio Agrement Rechtslexikon deBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Agrement amp oldid 234454477