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Unter der Bezeichnung Diplomatenstatus werden im allgemeinen Sprachgebrauch bestimmte Vorrechte und Befreiungen verstanden die Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen sowie Bedienstete internationaler Organisationen bei ihrem Aufenthalt im Gastland geniessen Zu den Vorrechten zahlen unter anderem der Schutz vor hoheitlichen Massnahmen des Empfangsstaates die Befreiung von seiner Gerichtsbarkeit und die Befreiung von allen direkten und teilweise auch indirekten Steuern Der chinesische Kaiser empfangt das Diplomatische Corps um 1900 Das polnische Diplomatische Corps unter Vorsitz des Apostolischen Nuntius Jozef Kowalczyk beim Neujahrsempfang 2007 des polnischen PrasidentenDer Diplomatenstatus ist kein Rechtsbegriff und wird in den nationalen und internationalen Rechtsvorschriften im Allgemeinen nicht verwendet Die Vorrechte und Befreiungen haufig auch als diplomatische Vorrechte oder diplomatische Immunitat bezeichnet beruhen auf jahrhundertelang unter den Staaten praktiziertem Volkergewohnheitsrecht Lediglich bei internationalen Organisationen konnte sich ein Volkergewohnheitsrecht noch nicht herausbilden da diese vermehrt erst nach dem Ersten Weltkrieg z B der 1919 gegrundete Volkerbund entstanden sind Fur internationale Organisationen werden diplomatische Vorrechte und Befreiungen erst durch die entsprechenden Vereinbarungen Ubereinkommen Konventionen in konstitutiver Weise begrundet Die volkergewohnheitsrechtlichen Gepflogenheiten wurden auf der Grundlage eines Entwurfs der Volkerrechtskommission ILC aus den Jahren 1954 1958 und einer Resolution der XIV Vollversammlung der Vereinten Nationen auf der Konferenz in Wien vom 2 Marz bis 18 April 1961 im Wiener Ubereinkommen uber diplomatische Beziehungen WUD vom 18 April 1961 BGBl 1964 II S 957 1 zusammengestellt Ebenso wurde hinsichtlich der Rechte der Konsularbeamten verfahren Ihr Status ergibt sich heute aus dem Wiener Ubereinkommen uber konsularische Beziehungen WUK vom 24 April 1963 BGBl 1969 II S 1585 2 Beide Ubereinkommen sind von nahezu allen Staaten der Erde ratifiziert worden Gegenuber nicht beigetretenen Staaten werden die Ubereinkommen zum Beispiel in Deutschland kraft nationalen Rechts 18 Satz 2 und 19 Abs 1 Satz 2 GVG entsprechend angewendet Inhaltsverzeichnis 1 Zwecke der Vorrechte und Befreiungen 2 Grundsatz 3 Umfang der Vorrechte und Befreiungen 3 1 Unverletzlichkeit des Missionsgebaudes 3 2 Unverletzlichkeit der Person des Diplomaten 3 3 Unverletzlichkeit der Privatwohnung des Diplomaten 3 4 Freizugigkeit 3 5 Befreiung von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates 3 6 Steuerbefreiung 3 7 Zollbefreiung Kontrolle des personlichen Reisegepacks Flugsicherheitskontrollen 3 8 Weitere Privilegien 4 Inhaber der Vorrechte und Befreiungen 4 1 Diplomatische Missionen 4 1 1 Diplomaten 4 1 2 Bedienstete des Verwaltungs und technischen Personals an Botschaften 4 1 3 Dienstliches Hauspersonal an Botschaften 4 2 Konsularische Vertretungen 4 2 1 Konsularbeamte 4 2 1 1 Unverletzlichkeit des Missionsgebaudes 4 2 1 2 Steuerbefreiung der konsularischen Vertretung 4 2 1 3 Unverletzlichkeit der konsularischen Archive 4 2 1 4 Vorrechte und Befreiungen der Berufskonsularbeamten 4 2 1 5 Befreiung von der Gerichtsbarkeit im dienstlichen Bereich 4 2 1 6 Beschrankte Gerichtsbarkeit im privaten Bereich 4 2 1 7 Keine Unverletzlichkeit der Privatwohnung eines Konsularbeamten 4 2 1 8 Zeugenschaftliche Einvernahme vor Gericht 4 2 1 9 Familienangehorige von Berufskonsularbeamten 4 2 2 Bedienstete des Verwaltungs und technischen Personals an Konsulaten 4 2 3 Dienstliches Hauspersonal an Konsulaten 4 3 Hilfskrafte an Botschaften und Konsulaten 4 3 1 Ortskrafte 4 3 2 Privates Hauspersonal 4 4 Sonstige Haushaltsangehorige 4 5 Honorarkonsularbeamte 4 6 Kuriere und Kuriergepack 4 6 1 Kontrolle von Kurier und Kuriergepack 4 6 2 Kuriere 4 6 3 Ad hoc Kuriere 4 6 4 Flugkapitane oder Schiffskapitane als Kuriere 4 6 5 Ubergabemodalitaten im Empfangsstaat 4 7 Sonderbotschafter 4 8 Mitglieder Internationaler Organisationen 4 8 1 Vereinte Nationen Nebenorgane und Sonderorganisationen 4 8 2 Europaische Union 4 8 3 Zwischenstaatliche Einrichtungen 4 9 Staatsoberhaupter und andere offiziell eingeladene Reprasentanten anderer Staaten 4 10 Diplomaten fremder Staaten auf der Durchreise 4 11 In Deutschland stationierte NATO Soldaten 5 Ausweisdokumente der Diplomaten 6 Dauer des Diplomatenstatus 6 1 Beginn und Ende 6 2 Personlicher Anwendungsbereich 6 3 Verzicht auf den Diplomatenstatus 6 4 Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch den Entsendestaat 7 Missbrauch des Diplomatenstatus 7 1 Verkehrsordnungswidrigkeiten 7 2 Straftaten von Diplomaten 7 3 Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Diplomaten 7 4 Kritik am Verhalten der Vorgesetzten der Diplomaten 7 5 Mogliche Ursachen fur das gehaufte Fehlverhalten von Diplomaten 7 6 Vorschlage fur eine Anderung des Diplomatenstatus 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseZwecke der Vorrechte und Befreiungen BearbeitenDie Vorrechte und Befreiungen der Diplomaten verfolgen mehrere Zwecke Sie sollen es dem Diplomaten zum einen ermoglichen die Interessen seines Staates des Entsendestaates im Empfangsstaat wirksam zu vertreten ohne dafur eine Bestrafung befurchten zu mussen Sie sollen ihn auch allgemein vor staatlicher Willkur oder fremder Rechtspraxis seines Gastgeberlandes schutzen Der Diplomat soll zum anderen vom Empfangsstaat nicht zum Objekt einer Revanche am Entsendestaat fur dessen unfreundliches Verhalten gemacht werden konnen daher geniesst der Diplomat auch im ausserdienstlichen Bereich Befreiung von jeglicher Strafverfolgung durch den Empfangsstaat Dies gilt auch dann wenn ein politischer Konflikt zwischen Entsendestaat und Empfangsstaat offenkundig nicht besteht und eine angemessene Ahndung des Fehlverhaltens des Diplomaten legitim erscheint Steuer und Zollbefreiungen und die umfassende Befreiung von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates sind Ausdruck des bestehenden Gleichordnungsverhaltnisses zwischen Hoheitstragern und der Gleichheit aller Volkerrechtssubjekte in der internationalen Staatengemeinschaft Der Diplomat als Vertreter eines souveranen Staates soll nicht der Hoheitsgewalt eines anderen sondern nur der seines eigenen Staates unterworfen sein Ausweislich der vierten Erwagung in der Praambel des WUDs dienen Vorrechte und Immunitaten nicht dem Zweck einzelne zu bevorzugen sondern haben zum Ziel die wirksame Wahrnehmung der Aufgaben der diplomatischen Missionen als Vertretungen von Staaten zu gewahrleisten Grundsatz BearbeitenDiplomaten sind unbeschadet ihres besonderen Status verpflichtet die im Empfangsstaat geltenden Gesetze und anderen Rechtsvorschriften zu beachten und sich nicht in innere Angelegenheiten des Empfangsstaates einzumischen Art 41 Abs 1 WUD Art 55 Abs 1 WUK Die Raumlichkeiten einer diplomatischen und konsularischen Vertretung durfen nicht in einer Weise benutzt werden die mit der Wahrnehmung der diplomatischen oder konsularischen Aufgaben unvereinbar ist Art 41 Abs 3 WUD Art 55 Abs 2 WUK Etwaige Verstosse gegen allgemeine Verhaltenspflichten konnen durch den Empfangsstaat jedoch nur geahndet werden soweit die besonderen Vorrechte und Befreiungen des Diplomaten dem nicht entgegenstehen Umfang der Vorrechte und Befreiungen BearbeitenUnverletzlichkeit des Missionsgebaudes Bearbeiten nbsp Spanische Botschaft in Berlin Tiergarten nbsp Die Residenz des Botschafters hier des islandischen Botschafters in Berlin dessen nationales Hoheitszeichen am Gebaude gut zu erkennen ist geniesst denselben Schutz wie die Kanzlei der Botschaft Die Raumlichkeiten der diplomatischen Mission Grundstuck Gebaude Garten Treppe zum Gebaude sind unverletzlich Vertreter des Empfangsstaats durfen das Grundstuck und die Raumlichkeiten nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht alle geeigneten Massnahmen zu treffen um die Raumlichkeiten der Mission vor jedem Eindringen und jeder Beschadigung zu schutzen und um zu verhindern dass der Friede der Mission gestort oder ihre Wurde beeintrachtigt wird Art 22 Abs 1 und 2 WUD Die iranische Regierung war anlasslich des Sturms auf die US Botschaft in Teheran Iran im November 1979 und eines ahnlichen Vorfalls im November 2011 der sich gegen die britische Botschaft in Teheran richtete verpflichtet die Botschaften vor jeglichem Angriff durch Privatpersonen zu schutzen und die Besetzungen zu verhindern Noch nicht beeintrachtigt ist die Wurde der Mission oder ihrer Bediensteten wenn vor dem Gebaude Demonstranten friedlich Kritik am Entsendestaat aussern 3 Der Zugang zur und von der Mission muss aber gewahrleistet sein was bedeuten kann dass Demonstrationen ggf auf die dem Missionsgebaude gegenuberliegende Burgersteigseite zu beschranken sind Ob aus solchen Demonstrationen heraus Beschimpfungen und Beleidigungen gegen Reprasentanten des Entsendestaates zulassig sind bedarf unter der Geltung der Versammlungs und Meinungsausserungsfreiheit einer Einzelfallbetrachtung wird in der Literatur aber vielfach verneint 4 In Deutschland war daruber hinaus die Beleidigung auslandischer Staatsoberhaupter der Leiter diplomatischer Vertretungen oder von sich im Inland aufhaltenden auslandischen Regierungsmitglieder bis 2017 mit Strafe bedroht 103 StGB auch wenn die Verfolgung solcher Taten nur eingeschrankt moglich war 104a StGB Im Zuge der Bohmermann Affare wurde dies jedoch abgeschafft Die Raumlichkeiten der Mission ihre Einrichtung und die sonstigen darin befindlichen Gegenstande sowie die Beforderungsmittel der Mission geniessen Immunitat von jeder Durchsuchung Beschlagnahme Pfandung oder Vollstreckung Art 22 Abs 3 WUD Gerichtsvollzieher Polizei und Vollstreckungsbeamte des Empfangsstaates durfen dort keine Amtshandlungen vornehmen wenn der Missionschef damit nicht einverstanden ist Als Amtshandlung gilt auch die formliche Zustellung eines Schriftstucks an die diplomatische Mission durch Postzustellungsurkunde da eine solche Zustellung durch die Post als Hoheitsakt des Empfangsstaates gegenuber der diplomatischen Mission anzusehen ist Gleichwohl ergangene Zustellungen sind nichtig Moglich bleibt jedoch die formlose Ubersendung von Schriftstucken Die Unverletzlichkeit der diplomatischen Mission beruht nicht auf der Exterritorialitat des Gelandes denn der diplomatische Nutzungszweck des Grundstucks verandert seine Zuordnung zum Hoheitsgebiet des Empfangsstaates nicht Die Unverletzlichkeit der diplomatischen Mission beschrankt nicht die Geltung sondern allein die Durchsetzung des nationalen Rechts 5 Daher gilt fur die Ahndung von Straftaten auf dem Missionsgelande das Strafrecht des Empfangsstaates Das Reichsgericht hat aus diesem Grunde den Mord an dem afghanischen Gesandten im Gebaude der afghanischen Gesandtschaft in Berlin im Jahre 1933 nicht als Auslandstat angesehen 6 Umgekehrt hat der Diplomat der im Ausland bei einer Auslandsvertretung Dienst tut mit der Begrundung er lebe und arbeite an Orten an denen der Entsendestaat die Hoheitsgewalt ausube keine Anspruche auf offentliche Leistungen die nur im Inland gewahrt werden 7 Zu den Raumlichkeiten der Mission gehort volkervertraglich auch die Residenz des Botschafters oder des Leiters der Mission Art 1 Buchstabe i WUD Bei Unglucksfallen auf dem Grundstuck der Mission z B Feuer muss die Feuerwehr grundsatzlich die Genehmigung des Missionschefs oder seines Vertreters zum Betreten einholen Eine Ausnahme besteht nur wenn wegen der Dringlichkeit der Massnahmen z B wegen der Gefahrdung von Menschenleben ein sofortiges Eingreifen geboten ist In diesem Fall ist der verantwortliche Einsatzleiter nach pflichtgemassem Ermessen berechtigt das Betreten anzuordnen Die Hilfsmassnahmen haben sich jedoch auf das zur Abwehr der Gefahr Erforderliche zu beschranken 8 Unverletzlichkeit der Person des Diplomaten Bearbeiten nbsp Die Geiselnahme der Angehorigen der US Botschaft in Teheran Iran war ein schwerer Verstoss gegen VolkerrechtDie Person des Diplomaten ist unverletzlich Er unterliegt keiner Festnahme oder Haft irgendwelcher Art Der Empfangsstaat behandelt ihn mit gebuhrender Achtung und trifft alle geeigneten Massnahmen um jeden Angriff auf seine Person seine Freiheit oder seine Wurde zu verhindern Art 29 WUD 9 Hieraus ergeben sich nicht nur Unterlassenspflichten sondern auch aktive Handlungspflichten wenn Dritte den Diplomaten angreifen Deutschland war auch volkerrechtlich verpflichtet den irakischen Geschaftstrager den funf Tater in der irakischen Botschaft im August 2002 in Berlin als Geisel genommen hatten zu befreien hierzu durfte in Abstimmung mit dem Entsendestaat das Missionsgebaude von der Polizei betreten werden 10 Die 444 Tage andauernde Festsetzung von 52 amerikanischen Diplomaten in Iran in den Jahren 1979 und 1980 war ein besonders schwerwiegender Verstoss gegen Art 29 WUD der Internationale Gerichtshof stellte am 24 Mai 1980 fest dass Iran gegen seine volkerrechtlichen Pflichten verstossen habe und die Botschaftsangehorigen sofort freizulassen habe 11 Gegen den Diplomaten durfen keine Massnahmen ergriffen werden die in irgendeiner Weise auf hoheitlichen Zwang hinauslaufen Strafprozessuale Massnahmen sind unzulassig beispielsweise die vorlaufige Festnahme Verhaftung Durchsuchung Beschlagnahme auch des Fuhrerscheins Sicherstellung Vernehmung gegen den Willen des Betroffenen Telefonuberwachung Entnahme von Blutproben zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration bei Trunkenheitsverdacht Ebenso ist die Verhangung von Verwarnungs oder Bussgeldern z B fur Verkehrsordnungswidrigkeiten unzulassig Schon das Anheften von Bescheiden an der Windschutzscheibe von Fahrzeugen mit Diplomatenkennzeichen oder das Anbringen von Parkkrallen am Fahrzeug eines Diplomaten hat zu unterbleiben Moglich sind schlichte auch schriftliche Hinweise an den Diplomaten auf den Verkehrsverstoss solange sie keinen hoheitlich autoritativen Charakter haben Fur die deutsche Verwaltungspraxis wurde zwischen Bund und Landern vereinbart den Diplomaten in schriftlicher Form Zettel an der Windschutzscheibe oder Schreiben an die Wohnadresse auf den begangenen Verkehrsverstoss aufmerksam zu machen Das Schreiben enthalt Angaben zum Tatort und zur Tatzeit und beschreibt den Verkehrsverstoss nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog fur Verkehrsordnungswidrigkeiten Ein Buss oder Verwarnungsgeld wird jedoch weder festgesetzt noch wird dessen Hohe mitgeteilt Stattdessen wird der Diplomat hoflich darum gebeten die geltenden Rechtsvorschriften kunftig zu beachten Zugleich wird er darauf hingewiesen dass die begangene Verkehrsordnungswidrigkeit bei den deutschen Behorden gespeichert wurde und im Wiederholungsfall eine Mitteilung an das Auswartige Amt moglich sei 12 Massnahmen im Bereich der Gefahrenabwehr wie etwa die Androhung Festsetzung und Durchfuhrung von Verwaltungszwangsmitteln durfen gegen Diplomaten nicht ergriffen werden Standardmassnahmen aufgrund der Polizeigesetze der Lander beispielsweise die polizeiliche Ingewahrsamnahme oder die polizeiliche Durchsuchung und Sicherstellung von Gegenstanden die im Eigentum des Diplomaten stehen wie etwa sein Kraftfahrzeug sind unzulassig Auch das Abschleppen des Kraftfahrzeugs ist grundsatzlich nicht erlaubt Ausnahmsweise durfen verbotswidrig abgestellte Diplomatenfahrzeuge abgeschleppt werden wenn sie Leib und Leben anderer Personen gefahrden Das Auswartige Amt unterstellt die konkludente Zustimmung des Diplomaten zur Umsetzung seines Fahrzeugs wenn es Strassenbahnschienen oder Krankenhauseinfahrten blockiert 13 Ein kurzzeitiges Festhalten des Diplomaten kann zulassig sein um dessen Identitat und damit seine Privilegien festzustellen Beruft sich eine Person auf Vorrechte und Befreiungen kann verlangt werden dass der Nachweis durch Vorlage des Diplomatenausweises gefuhrt wird Massnahmen zum Schutz des Diplomaten sind ebenso zulassig Wurde beispielsweise ein Diplomat bei einem Verkehrsunfall verletzt und ist nicht ansprechbar darf er auch ohne sein Einverstandnis ins Krankenhaus gebracht werden Der Entsendestaat ist in diesem Fall schnellstmoglich zu unterrichten Besteht die akute Gefahr einer Selbstgefahrdung z B durch starken Alkoholgenuss ist es zulassig den Diplomaten an der Weiterfahrt durch Wegnahme seiner Autoschlussel zu hindern und ihn zu seinem Schutz nach Hause oder zu seiner Mission zu bringen Unzulassig ist es dagegen den Diplomaten daran zu hindern ein Taxi zu nehmen oder sich zu entfernen Nach der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs handelt es sich bei dem WUD um ein geschlossenes Regelungsgefuge self contained regime wonach bei Verstossen nur mit den im WUD vorgesehenen Massnahmen reagiert werden durfe 14 Der Schutz vor Durchsuchung des Kraftfahrzeugs eines Diplomaten besteht auch im Falle der Gebrauchsanmassung oder des Diebstahls fort Auch bei Uberlassung eines Fahrzeugs an eine nichtbevorrechtigte Person z B der deutschen Ehefrau eines in Deutschland akkreditierten Diplomaten besteht der Schutz fort Es ist dann aber von einem Privilegienmissbrauch auszugehen den der Empfangsstaat nicht hinzunehmen braucht Diplomaten mussen grundsatzlich den infektionsschutzrechtlichen Vorschriften z B Impfungen entsprechen und tierseuchenschutzrechtlichen Regelungen auf dem Missionsgelande und in ihren Privatwohnungen z B im Hinblick auf notwendige Impfungen der im Haushalt des Diplomaten lebenden Haustiere nachkommen Ob behordliche Massnahmen insoweit gegen den Willen des Diplomaten durchgesetzt werden konnen z B Zwangsimpfungen ist umstritten Das Auswartige Amt verneint dies grundsatzlich 15 ein Gutachten des Eidgenossischen Departements fur Auswartige Angelegenheiten bejaht es 16 In Deutschland hat das Auswartige Amt darauf hingewiesen dass es unerlasslich sei den Diplomaten in jedem erdenklichen Fall mit besonderer Hoflichkeit zu behandeln In einem Rundschreiben 17 zur Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen heisst es Massnahmen sollen die absolute Ausnahme sein politische Folgen sind zu bedenken Im Regelfall fuhrt die Anwendung von Massnahmen zu Spannungen auf politischer Ebene Da gerade die Einhaltung der Regeln von Sitte Hoflichkeit und Anstand auf dem Gegenseitigkeitsprinzip beruht fallt ein Verstoss in der Bundesrepublik Deutschland nicht selten auf deutsche Diplomaten im Ausland zuruck Situation in Osterreich nbsp Die osterreichischen Behorden bitten Diplomaten seit 2009 um freiwillige Bezahlung der VerwaltungsstrafeIn Osterreich wurden Beanstandungen wegen Ubertretung der Strassenverkehrsordnung und in Wien des Parkometergesetzes bisher grundsatzlich festgestellt entsprechende Verfahren in den Jahren 2006 bis 2009 jedoch samtlich als nicht verfolgbar eingestellt 18 Seitdem werden Botschaften und Internationale Organisationen zum Zwecke einer Lenkererhebung kontaktiert wobei angefragt wird ob etwaige Strafverfugungen freiwillig bezahlt wurden In etwa einem Drittel der Falle haben diese Anfragen Erfolg 19 Situation in der SchweizDie Schweiz weicht von den vorstehenden Regelungen insoweit ab als sie seit 2005 Strassenverkehrsverstosse grundsatzlich verfolgt und den Diplomaten Ordnungsbussen ubermittelt Erfolgt keine Zahlung werde die Botschaft informiert Mit Sanktionen mussten Diplomaten jedoch nicht rechnen Zwar konne sie der Protokollchef zu sich zitieren ein Landesverweis als ultima ratio erscheine bei Ordnungswidrigkeiten jedoch unverhaltnismassig Zudem drucke das Eidgenossische Departement fur auswartige Angelegenheiten EDA gelegentlich ein Auge zu um die bilateralen Beziehungen zu schonen Die in Bern ansassigen Diplomaten halten die Praxis der Bussgeldfestsetzung fur volkerrechtswidrig und haben durch den Doyen des Diplomatischen Corps den Apostolischen Nuntius in der Schweiz dagegen protestiert 20 Unverletzlichkeit der Privatwohnung des Diplomaten Bearbeiten Die Privatwohnung des Diplomaten geniesst dieselbe Unverletzlichkeit und denselben Schutz wie die Raumlichkeiten der Mission Seine Papiere seine Korrespondenz und sein Vermogen z B sein privates Kraftfahrzeug sind ebenfalls unverletzlich Art 30 WUD Zur Privatwohnung zahlen auch Zweitwohnungen wie Ferienhauser wenn die Nutzung regelmassig erfolgt und der Empfangsstaat in der Lage ist seiner Schutzverpflichtung dort wirksam nachzukommen Freizugigkeit Bearbeiten Der Diplomat hat vorbehaltlich der Gesetze und Rechtsvorschriften uber Zonen deren Betreten aus Grunden der nationalen Sicherheit verboten oder geregelt ist volle Bewegungs und Reisefreiheit im Empfangsstaat Art 26 WUD Befreiung von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates Bearbeiten Nach Art 31 WUD geniesst der Diplomat uneingeschrankt Immunitat von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaates Gegen einen Diplomaten darf in keinem Fall ein Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgefuhrt werden Er darf nicht zu einem Gerichtstermin geladen werden ausgenommen zur Klarung seines Diplomatenstatus wenn eine Klarung anders nicht moglich ist Ob die Tat die Gegenstand des Verfahrens ist in Ausubung des Dienstes oder wahrend der Freizeit begangen wurde ist unerheblich Ungeahndet bleiben so Verbrechen wie Freiheitsberaubung Korperverletzung und sogar Mord 21 Gleichwohl ergangene Urteile sind nichtig Auch von der Zivil und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie von hiermit in Zusammenhang stehenden Vollstreckungsmassnahmen geniesst der Diplomat grundsatzlich Immunitat es gibt aber einige Ausnahmen Art 31 Abs 1 WUD Keine Befreiung von der Gerichtsbarkeit besteht bei dinglichen Klagen in Bezug auf privates unbewegliches Vermogen z B eines dem Diplomaten gehorenden Grundstucks nicht jedoch einer von ihm angemieteten Wohnung es sei denn dass der Diplomat dieses im Auftrag des Entsendestaats fur die Zwecke der Mission im Besitz hat bei Klagen in Nachlasssachen in denen der Diplomat als Testamentsvollstrecker Verwalter Erbe oder Vermachtnisnehmer in privater Eigenschaft und nicht als Vertreter des Entsendestaats beteiligt ist und bei Klagen im Zusammenhang mit einem freien Beruf oder einer gewerblichen Tatigkeit die der Diplomat im Empfangsstaat neben seiner amtlichen Tatigkeit ausubt die ihm aber nach Art 42 WUD untersagt ist Darunter fallen Geschafte die nicht alltaglich sind wie das Spekulieren an der Borse oder die Beteiligung an einem insolventen Unternehmen Ergehen in solchen Fallen Urteile darf in das Vermogen des Diplomaten vollstreckt werden das sich ausserhalb der Privatwohnung befindet z B in Bankkonten Die Immunitat von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates hindert einen Diplomaten nicht freiwillig die Gerichte des Empfangsstaates in Anspruch zu nehmen z B wenn er sich um die Anerkennung eines auslandischen Scheidungsurteils 22 bemuht oder wenn er Sozialhilfe 23 beantragt weil Gehaltszahlungen des Entsendestaates ausbleiben Strengt ein Diplomat ein Gerichtsverfahren an so kann er sich zudem in Bezug auf eine Widerklage die mit der Hauptklage in unmittelbarem Zusammenhang steht nicht auf die Immunitat von der Gerichtsbarkeit berufen Art 32 Abs 3 WUD Art 45 Abs 3 WUK Der Diplomat hat ein gerichtliches Zeugnisverweigerungsrecht in dienstlichen wie auch in allen privaten Angelegenheiten Art 31 Abs 2 WUD Nur der Entsendestaat kann auf das Zeugnisverweigerungsrecht verzichten Art 32 Abs 1 WUD Steuerbefreiung Bearbeiten Nach den Art 23 und 34 WUD geniesst der Diplomat Befreiung von der Besteuerung des Empfangsstaates Der Entsendestaat und der Missionschef sind hinsichtlich der in ihrem Eigentum stehenden und der von ihnen gemieteten bzw gepachteten Raumlichkeiten der Mission von allen staatlichen regionalen und kommunalen Steuern oder sonstigen Abgaben befreit soweit diese nicht als Vergutung fur bestimmte Dienstleistungen erhoben werden Art 23 Abs 1 WUD Der Diplomat ist von allen staatlichen regionalen und kommunalen Personal und Realsteuern oder abgaben befreit Art 34 WUD 24 Ausgenommen hiervon sind die normalerweise im Preis von Waren oder Dienstleistungen enthaltenen indirekten Steuern z B Mehrwertsteuer hier hat sich jedoch abweichend von Art 34 WUD eine Staatenpraxis herausgebildet wonach die meisten Staaten auf der Basis der Gegenseitigkeit auch Entlastung von indirekten Steuern Mehrwertsteuer Energiesteuer Kraftfahrzeugsteuer Versicherungsteuer gewahren Steuern und sonstige Abgaben von privatem im Hoheitsgebiet des Empfangsstaats gelegenem unbeweglichen Vermogen es sei denn dass der Diplomat es im Auftrag des Entsendestaats fur die Zwecke der Mission im Besitz hat Erbschaftssteuern die der Empfangsstaat erhebt nicht jedoch in Bezug auf Gegenstande eines verstorbenen Diplomaten Art 39 Abs 4 WUD Steuern und sonstige Abgaben von privaten Einkunften deren Quelle sich im Empfangsstaat befindet sowie Vermogenssteuern von Kapitalanlagen in gewerblichen Unternehmen die im Empfangsstaat gelegen sind Steuern Gebuhren und sonstige Abgaben die als Vergutung fur bestimmte Dienstleistungen erhoben werden Eintragungs Gerichts Beurkundungs Beglaubigungs Hypotheken und Stempelgebuhren in Bezug auf unbewegliches Vermogen In der Schweiz erhalten die Angehorigen des Diplomatischen Corps bei Vorlage der von der Eidgenossischen Zollverwaltung ausgestellten Petrol Card bei bestimmten Tankstellen des Unternehmens Shell Switzerland abgabenfreie Kraftstoffe 25 Keine Befreiung besteht fur Parkgebuhren an Parkscheinautomaten fur die Nutzung des offentlichen Verkehrsraums weil sie eine Gegenleistung fur eine bestimmte Dienstleistung sind Die Bezahlung von Parkgebuhren kann jedoch nicht mit Verwaltungszwang durchgesetzt werden Zollbefreiung Kontrolle des personlichen Reisegepacks Flugsicherheitskontrollen Bearbeiten Gegenstande fur den amtlichen Gebrauch der Mission und Gegenstande fur den personlichen Gebrauch des Diplomaten oder eines zu seinem Haushalt gehorenden Familienmitglieds einschliesslich der fur seine Einrichtung vorgesehenen Gegenstande sind von allen Zollen Steuern und ahnlichen Abgaben mit Ausnahme von Gebuhren fur Einlagerung Beforderung und ahnlichen Dienstleistungen befreit Art 36 Abs 1 WUD Der Diplomat geniesst auch Befreiung von der Zollkontrolle seines personlichen Gepacks sofern nicht triftige Grunde fur die Vermutung vorliegen dass es Gegenstande enthalt fur welche die Zoll und Steuerbefreiungen nicht gelten oder deren Ein oder Ausfuhr nach dem Recht des Empfangsstaats verboten oder durch Quarantanevorschriften geregelt ist In solchen Fallen darf die Kontrolle nur in Anwesenheit des Diplomaten oder seines ermachtigten Vertreters stattfinden Art 36 Abs 2 WUD Ein triftiger Grund liegt nur vor wenn objektiv vorhandene gleichsam ins Auge springende Hinweise auf eine missbrauchliche Verwendung vorliegen Am Flughafen ist der Diplomat berechtigt die im Rahmen der Flugsicherheitskontrollen vorzunehmende Leibesvisitation und Kontrolle seines personlichen Gepacks zu verweigern In diesem Fall wird ihm in Deutschland mit ausgesuchter Hoflichkeit Originalwortlaut Auswartiges Amt mitgeteilt dass er von der Beforderung ausgeschlossen sei wenn er sich nicht freiwillig der Personenkontrolle unterziehe Anspruch unter Berufung auf seinen Diplomatenstatus unkontrolliert durchgelassen zu werden hat er nicht Weitere Privilegien Bearbeiten Der Diplomat unterliegt nicht den Vorschriften uber die soziale Sicherheit Art 33 Abs 1 und 3 WUD 26 und ist von personlichen Dienstleistungen Art 35 WUD und der Pflicht sich nach dem Meldegesetz anzumelden und einen Aufenthaltstitel einzuholen befreit arg Art 10 Abs 1 Buchst a WUD in Deutschland umgesetzt in 1 Abs 2 Nr 2 und 3 AufenthG sowie in 26 BMG Inhaber der Vorrechte und Befreiungen BearbeitenBegunstigte der diplomatischen Vorrechte und Befreiungen sind grundsatzlich alle Bediensteten einer Mission und die im Haushalt der Bediensteten lebenden Familienangehorigen sowie das Hauspersonal Die vorstehend aufgefuhrten Vorrechte und Befreiungen stehen jedoch nicht jedem Angehorigen des diplomatischen Personals und teilweise auch nicht allen Mitgliedern der Mission in vollem Umfang zu Der Umfang der jeweiligen Rechte bestimmt sich nach dem Rang und der Stellung die dem jeweiligen Bediensteten im diplomatischen Dienst des Entsendestaats zukommt In Deutschland hat das Auswartige Amt das diplomatische Personal in Anlehnung an die Begriffsdefinitionen in Art 1 WUD in insgesamt 11 Gruppen eingeteilt fur die der Chef des Protokolls des Auswartigen Amts besondere Ausweise ausstellt Diplomatische Missionen Bearbeiten Diplomaten Bearbeiten nbsp Roter Protokollausweis in Deutschland fur die Mitglieder auslandischer Vertretungen und internationaler Organisationen laminierte Plastikkarte im Format 110 mm 80 mm hier mit dem Kennbuchstaben D Die letzte Ausstellung in dieser Form war am 14 Oktober 2019 nun Kreditkartenformat Diplomaten im engeren Sinne sind die Missionschefs Botschafter Apostolischer Nuntius Geschaftstrager und sonstige Mitglieder des diplomatischen Personals wie Gesandte Botschaftsrate Botschaftssekretare und Attaches der Botschaften und der Apostolischen Nuntiatur und die Sonderattaches der Botschaften z B Wirtschafts Handels Finanz Landwirtschafts Kultur Presse Militarattaches und die Botschaftsseelsorger und arzte Familienangehorige sind die Ehepartner und unverheirateten Kinder die nicht alter als 27 Jahre sind und mit dem Diplomaten in hauslicher Gemeinschaft leben Auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner konnen unter bestimmten Bedingungen Familienangehorige eines Diplomaten sein nicht aber die Eltern oder Schwiegereltern des Diplomaten Diplomaten im vorstehenden Sinne geniessen alle diplomatischen Vorrechte und Befreiungen sowohl fur den dienstlichen als auch im privaten Bereich Derselbe umfassende Schutz steht den Familienangehorigen eines Diplomaten zu Art 37 Abs 1 WUD Diese Form des Schutzes wird auch personliche Immunitat genannt weil sie im Unterschied zur funktionalen Immunitat auch den ausserdienstlichen Bereich einschliesst Diese Personengruppe erhalt vom Auswartigen Amt einen roten Sonderausweis mit dem Kennbuchstaben D siehe nebenstehende Abbildung nbsp Fahrzeug des zyprischen Botschafters in Deutschland mit einem SonderkennzeichenDienst und Privatfahrzeuge der Diplomaten und ihrer Familienangehorigen erhalten in Deutschland zur Kennzeichnung ihres Status besondere Kennzeichen die mit einer Null beginnen An Personenkraftwagen ist ein langlich ovales nbsp Zusatzschild anzubringen Zu den technischen Einzelheiten Hauptartikel Diplomatenkennzeichen Deutschland Bedienstete des Verwaltungs und technischen Personals an Botschaften Bearbeiten In diese Gruppe fallen Kanzleibeamte Chiffreure Ubersetzer und Schreibkrafte und ihre Familienangehorigen Dieser Personenkreis erhalt in Deutschland einen Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben VB Bedienstete des Verwaltungs und technischen Personals einer Botschaft geniessen die diplomatischen Vorrechte und Befreiungen grundsatzlich wie der Diplomat Befreiung von der Zivil und Verwaltungsgerichtsbarkeit jedoch nur in Bezug auf Handlungen die in Ausubung der dienstlichen Tatigkeit vorgenommen wurden Art 37 Abs 2 WUD 18 GVG Das sind Handlungen die fur den Dienst oder dienstlich angeordnete Veranstaltungen unumganglich sind mithin auch Fahrten zum und vom taglichen Dienst Insofern wird von der funktionalen Immunitat gesprochen Da bei den Familienmitgliedern des Verwaltungs und technischen Personals der Kreis deckt sich mit dem der Familienangehorigen von Diplomaten dienstliche Handlungen nicht moglich sind geniessen diese anders als die Familienangehorigen von Diplomaten keine Befreiung von der Zivil und Verwaltungsgerichtsbarkeit Dienst und Privatfahrzeuge des Verwaltungs und technischen Personals an Botschaften und Fahrzeuge der Familienangehorigen erhalten in Deutschland zur Kennzeichnung ihres Status besondere Kennzeichen die mit dem Buchstaben B oder BN beginnen und dem eine Zahl als Landerkennung unmittelbar folgt Ein CD Zusatzschild darf an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein Zu den technischen Einzelheiten Hauptartikel Diplomatenkennzeichen Deutschland Dienstliches Hauspersonal an Botschaften Bearbeiten Hierunter fallen beispielsweise Kraftfahrer Pfortner Boten Gartner Koche und Nachtwachter der diplomatischen Mission Dieser Personenkreis einschliesslich der Familienangehorigen erhalt in Deutschland einen Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben DP Angehorige dieser Personengruppe geniessen die diplomatischen Vorrechte und Befreiungen mit folgenden Einschrankungen Befreiung von der Straf Zivil und Verwaltungsgerichtsbarkeit geniessen diese Personen nur in Bezug auf Handlungen die in Ausubung der dienstlichen Tatigkeit wahrgenommen werden Art 37 Abs 3 WUD 18 GVG Dazu gehoren Tatigkeiten die fur den Dienst oder dienstlich angeordnete Veranstaltungen unumganglich sind Ob dazu auch Fahrten zum und vom taglichen Dienst gehoren ist unklar 27 Diese Personengruppe muss keine Steuern oder sonstigen Abgaben auf die erhaltenen Dienstbezuge leisten Ausserdem ist ein solcher Bediensteter von den Vorschriften uber die soziale Sicherheit Art 37 Abs 3 WUD und von der Pflicht sich nach dem Meldegesetz anzumelden und einen Aufenthaltstitel einzuholen befreit arg Art 10 Abs 1 Buchst a WUD 1 Abs 2 Nr 2 und 3 AufenthG 23 Hess Meldegesetz 28 und die entsprechenden Vorschriften der Meldegesetze der anderen Lander Familienangehorige des dienstlichen Hauspersonals geniessen keine Privilegien Wegen ihres engen Kontakts zu einer bevorrechtigten Person sind sie jedoch mit ausgesprochener Hoflichkeit zu behandeln etwaige Massnahmen sollten ihnen gegenuber nicht vorschnell getroffen werden In Deutschland sind sie vom Erfordernis der Einholung eines Aufenthaltstitels befreit 27 Abs 1 Nr 2 AufenthV Die Privatfahrzeuge des dienstlichen Hauspersonals erhalten keine Sonderkennzeichen sondern gewohnliche Zivilkennzeichen Ihnen sind jedoch fur den Sitz Berlin die Kennzeichengruppen B FA 1000 bis B FA 9999 und fur den Sitz Bonn die Kennzeichengruppen BN AA 1000 bis BN AA 9999 zuzuteilen Konsularische Vertretungen Bearbeiten nbsp Russisches Generalkonsulat in Munchen nbsp Franzosisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main nbsp Schild des Italienischen Generalkonsulats in Koln nbsp Konsularabteilung der US Botschaft in Skopje Nordmazedonien nbsp Franzosisches Generalkonsulat in Houston USA nbsp Schild des Danischen Konsulats in MunchenUrsprunglich waren Konsuln nicht in erster Linie dazu berufen die Beziehungen zwischen Herkunftsstaat und Empfangsstaat zu pflegen Im Mittelalter lebten die Kaufleute eines Herkunftslandes im Ausland in grossen Kaufmannskolonien zusammen Wegen des damals noch geltenden Personalitatsprinzips unterstanden sie der Rechtsordnung ihres Heimatlandes Der Konsul wurde von diesen Kaufleuten gewahlt um untereinander bestehende Streitigkeiten zu schlichten Uber Jahrhunderte hinweg ubten Konsuln die Straf und Zivilgerichtsbarkeit uber ihre Landsleute aus Seit dem 16 Jahrhundert begann jedoch eine allmahlich einsetzende Veranderung Die Konsuln wurden nicht mehr gewahlt sondern als offizielle Vertreter ihrer Herrscher entsandt Da mit dem vordringenden Territorialitatsprinzip in der Ausubung von Gerichtsbarkeit ein unzulassiger Eingriff in die Hoheitsgewalt des Gastlandes gesehen wurde verlagerten sich die Aufgaben des Konsuls auf die Vertretung der Wirtschafts und Handelsinteressen des Heimatlandes im Gastland 29 Wahrend sich die berufskonsularischen Vertretungen in der Gegenwart immer mehr dem Status diplomatischer Missionen annahern und dort Diplomaten des Entsendestaates eingesetzt werden lebt in den Honorarkonsulaten die alte Tradition des Kaufmanns der mit hoheitlichen Funktionen ausgestattet ist weiter Mit dem Amt eines Honorarkonsuls werden meistens seriose Geschaftsleute betraut die sich um die wirtschaftliche Entwicklung der Beziehungen zwischen Entsendestaat und Empfangsstaat verdient gemacht haben Das Amt wird ehrenhalber verliehen und vom Herkunftsstaat nicht vergutet Nicht selten ist das Honorarkonsulat in den Geschaftsraumen des Unternehmens untergebracht das der Honorarkonsul im Hauptberuf leitet Die meisten Honorarkonsuln sind jedoch was volkerrechtlich akzeptiert wird Staatsangehorige des Empfangsstaates Vorrechte und Befreiungen gegenuber dem Empfangsstaat bestehen bei Konsularbeamten traditionell nur eingeschrankt sie sind in der Regel auf den dienstlichen Tatigkeitsbereich beschrankt Konsularbeamte Bearbeiten Konsularbeamte im Sinne dieses Abschnitts sind Generalkonsuln Konsuln Vizekonsuln Konsularagenten und andere mit der hauptamtlichen Wahrnehmung von konsularischen Aufgaben beauftragte Personen sogenannte Berufskonsularbeamte Fur Honorarkonsularbeamte gelten besondere Regelungen siehe Abschnitt Honorarkonsularbeamte Berufskonsularbeamte durfen im Empfangsstaat keinen freien Beruf und keine gewerbliche Tatigkeit ausuben die auf personlichen Gewinn gerichtet sind Art 57 Abs 1 WUK Dieser Personenkreis erhalt in Deutschland einen Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben K Berufskonsularbeamte geniessen viele Befreiungen und Vorrechte die auch Diplomaten zustehen Unverletzlichkeit des Missionsgebaudes Bearbeiten Das Missionsgebaude eines Berufskonsulats Generalkonsulat Konsulat ist unverletzlich Art 31 Abs 1 WUK Die Behorden des Empfangsstaats durfen den Teil der konsularischen Raumlichkeiten den die konsularische Vertretung ausschliesslich fur ihre dienstlichen Zwecke benutzt nur mit Zustimmung des Leiters der konsularischen Vertretung oder einer von ihm bestimmten Person oder des Chefs der diplomatischen Mission des Entsendestaats betreten Jedoch kann bei Feuer oder einem anderen Ungluck wenn sofortige Schutzmassnahmen erforderlich sind die Zustimmung des Leiters der konsularischen Vertretung vermutet werden Art 31 Abs 2 WUK Zur Unverletzlichkeit der konsularischen Vertretung zahlen auch die im Konsulat dienstlich genutzten Telefonanschlusse die auch dann nicht uberwacht werden durfen wenn sich der zugrunde liegende Tatverdacht auf private Handlungen bezieht die der Entsendestaat nicht billigt Die Protokolle der Gesprache zweier Konsularbeamter die von einem Telefonanschluss des Generalkonsulats mit einem in einer Haftanstalt beschaftigten Sozialarbeiter gefuhrt wurden um die vertraulichen Daten von dort inhaftierten eigenen Staatsangehorigen auszuspahen durften in einem Strafverfahren nicht verwendet werden weil das Abhoren der Telefonate gegen Art 31 Abs 2 WUK verstiess 30 Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht alle geeigneten Massnahmen zu treffen um die konsularischen Raumlichkeiten vor jedem Eindringen und jeder Beschadigung zu schutzen und um zu verhindern dass der Friede der konsularischen Vertretung gestort oder ihre Wurde beeintrachtigt wird Art 31 Abs 3 WUK Die konsularischen Raumlichkeiten ihre Einrichtung das Vermogen der konsularischen Vertretung und deren Beforderungsmittel geniessen nach dem WUK nur Immunitat von jeder Beschlagnahme fur Zwecke der Landesverteidigung oder des offentlichen Wohls Ist fur solche Zwecke eine Enteignung notwendig so werden alle geeigneten Massnahmen getroffen damit die Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben nicht behindert wird dem Entsendestaat wird sofort eine angemessene und wirksame Entschadigung gezahlt Art 31 Abs 4 WUK Trotz des einschrankenden Wortlauts von Art 31 Abs 4 WUK gilt auch bei Konsulaten das fur diplomatische Missionen geltende Verbot der Durchsuchung Beschlagnahme Pfandung oder Vollstreckung Art 22 WUD entsprechend Steuerbefreiung der konsularischen Vertretung Bearbeiten Die konsularischen Raumlichkeiten und die Residenz des eine konsularische Vertretung leitenden Berufskonsularbeamten die im Eigentum des Entsendestaats oder einer fur diesen handelnden Person stehen oder von ihnen gemietet oder gepachtet sind sind von allen staatlichen regionalen und kommunalen Steuern oder sonstigen Abgaben befreit soweit diese nicht als Vergutung fur bestimmte Dienstleistungen erhoben werden Art 32 Abs 1 WUK Die Steuerbefreiung gilt nicht fur Steuern und Abgaben die von einer Person zu entrichten sind die mit dem Entsendestaat oder der fur diesen handelnden Person Vertrage geschlossen hat Art 32 Abs 2 WUK Unverletzlichkeit der konsularischen Archive Bearbeiten Die konsularischen Archive und Schriftstucke sind jederzeit unverletzlich wo immer sie sich befinden Art 33 WUK Vorrechte und Befreiungen der Berufskonsularbeamten Bearbeiten Im Ubrigen gelten fur Berufskonsularbeamte folgende Vorrechte und Befreiungen Befreiung von Besteuerung Art 49 Abs 1 WUK Massnahmen zum Schutz der Gesundheit des Diplomaten und der Bevolkerung Befreiung von Zollen und ahnlichen Abgaben hinsichtlich der Einfuhr personlicher Gegenstande sowie Zollkontrollen Art 50 Abs 1 WUK Freizugigkeit Art 34 WUK Befreiung von den Vorschriften uber soziale Sicherheit Art 48 Abs 1 WUK Befreiung von personlichen und offentlichen Dienstleistungen Art 52 WUK Befreiung von der Auslandermelde und Aufenthaltstitelpflicht Art 46 Abs 1 WUK Folgende Einschrankungen bestehen Befreiung von der Gerichtsbarkeit im dienstlichen Bereich Bearbeiten Die Befreiung von der Straf Zivil und Verwaltungsgerichtsbarkeit geniessen Berufskonsularbeamte nur in Bezug auf Handlungen die sie in Wahrnehmung konsularischer Aufgaben vorgenommen haben Art 43 WUK 19 GVG sogenannte Amtsimmunitat oder funktionale Immunitat Der Begriff ist weit zu verstehen Er umfasst nicht nur die eigentliche Amtshandlung sondern auch Akte in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Amtshandlung z B Fahrten zum und vom taglichen Dienst Fahrten zum Flughafen um Kuriergepack abzuholen oder Fahrten zu hilfsbedurftigen Staatsangehorigen des Entsendestaats Kein Bezug zum Dienst besteht bei Urlaubs oder Wochenendreisen Konsularbeamte sind dann nicht von der Zivilgerichtsbarkeit befreit wenn die Klage aufgrund eines Vertrages erhoben wurde den der Konsularbeamte geschlossen hat ohne erkennbar im Auftrag seines Entsendestaates zu handeln sogenannte Rechtsscheinhaftung oder wenn die Klage von einem Dritten wegen eines Schadens angestrengt wird der aus einem im Empfangsstaat durch ein Land Wasser und Luftfahrzeug verursachten Unfall z B Verkehrsunfall entstanden ist Art 43 Abs 2 WUK Fur Handlungen die amtlich vorgenommen werden geniesst der Konsularbeamte umfassenden Schutz vor staatlichen Eingriffen Konsularbeamte unterliegen wegen Handlungen die in Wahrnehmung konsularischer Aufgaben vorgenommen worden sind weder der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaats noch Eingriffen seiner Verwaltungsbehorden Art 43 Abs 1 WUK Bei schweren strafbaren Handlungen und wenn eine Entscheidung der zustandigen Justizbehorde vorliegt kann eine verhaltnismassige Zwangshandlung jedoch gerechtfertigt sein da der personliche Schutz des Konsularbeamten volkerrechtlich nicht so umfassend ausgestaltet ist wie bei Diplomaten vgl Art 41 Abs 1 WUK Beschrankte Gerichtsbarkeit im privaten Bereich Bearbeiten Im privaten Bereich ist der Schutz von Berufskonsularbeamten insgesamt geringer als bei Botschaftsangehorigen Ausser in dem Fall einer schweren strafbaren Handlung durfen Konsularbeamte weder inhaftiert noch auf andere Weise in ihrer personlichen Freiheit beschrankt werden es sei denn in Vollstreckung einer rechtskraftigen gerichtlichen Entscheidung Art 41 Abs 2 WUK Wird gegen einen Konsularbeamten ein Strafverfahren eingeleitet hat er vor den zustandigen Behorden zu erscheinen Jedoch ist das Verfahren mit der ihm auf Grund seiner amtlichen Stellung gebuhrenden Rucksicht und ausser in dem Fall einer schweren strafbaren Handlung in einer Weise zu fuhren welche die Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben moglichst wenig beeintrachtigt Ist es im Fall einer schweren strafbaren Handlung notwendig geworden einen Konsularbeamten in Untersuchungshaft zu nehmen so ist das Verfahren gegen ihn in kurzester Frist einzuleiten Art 41 Abs 3 WUK Was eine schwere strafbare Handlung ist entscheidet das mit der Haftprufung befasste Gericht Wird ein Mitglied des konsularischen Personals festgenommen in Untersuchungshaft genommen oder wird ein Strafverfahren gegen dieses Mitglied eingeleitet hat der Empfangsstaat sofort den Leiter der konsularischen Vertretung zu benachrichtigen Ist dieser selbst von einer der genannten Massnahmen betroffen hat der Empfangsstaat den Entsendestaat auf diplomatischem Wege zu benachrichtigen Art 42 WUK Bei ausserdienstlichen Fahrten im Strassenverkehr unterliegt der Konsularbeamte der Strafverfolgung oder dem Bussgeldverfahren Alkoholtests konnen aber nur dann durchgefuhrt werden wenn eine schwere strafbare Handlung vorliegt Bei folgenlos gebliebenen Trunkenheitsfahrten die im Erstbegehungsfall in Deutschland mit einer massigen Geldstrafe geahndet werden ist davon in der Regel nicht auszugehen In anderen Landern kann jedoch eine andere Beurteilung geboten sein Der Entzug der Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit einer Privatfahrt beeintrachtigt zwangslaufig auch die dienstliche Aufgabenwahrnehmung und ist deshalb nicht zulassig In der Staatenpraxis nahert sich der Status der Konsularbeamten bei nicht dienstlichem Verhalten trotz des hinter Diplomaten zuruckbleibenden Schutzes des WUKs dem Status des Diplomaten Zwangsmassnahmen sind jedenfalls dann nicht erlaubt wenn schon die freiheitsentziehende Massnahme nicht erlaubt ist wenn also keine schwere strafbare Handlung vorliegt Der Konsularbeamte ist in jedem Fall mit besonderer Hoflichkeit zu behandeln Keine Unverletzlichkeit der Privatwohnung eines Konsularbeamten Bearbeiten Die Privatwohnungen von Mitgliedern der konsularischen Vertretungen einschliesslich des Leiters geniessen nicht das Privileg der Unverletzlichkeit Zeugenschaftliche Einvernahme vor Gericht Bearbeiten nbsp Dienstfahrzeug eines Berufskonsulats in Frankfurt am MainMitglieder einer konsularischen Vertretung konnen in einem Gerichts oder Verwaltungsverfahren als Zeugen geladen werden Art 44 Abs 1 WUK Sie sind jedoch nicht verpflichtet Zeugnis uber Angelegenheiten zu geben die mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zusammenhangen oder die darauf bezuglichen amtlichen Korrespondenzen und Schriftstucke vorzulegen Art 44 Abs 3 WUK Daruber hinaus kann der Konsularbeamte auch im privaten Bereich das Zeugnis verweigern arg Art 44 Abs 1 Satz 2 WUK Weigert sich ein Konsularbeamter auszusagen durfen gegen ihn keine Zwangs oder Strafmassnahmen getroffen werden Familienangehorige von Berufskonsularbeamten Bearbeiten Die Familienangehorigen von Berufskonsularbeamten geniessen Befreiung von der Besteuerung und Zollen Art 50 Abs 1 Buchstabe b WUK von personlichen Dienstleistungen und Auflagen sowie von der Auslandermeldepflicht und Aufenthaltstitelpflicht Art 46 Abs 1 WUK und von den Vorschriften uber die soziale Sicherheit Art 48 Abs 1 WUK Im Unterschied zum Berufskonsularbeamten Art 57 Abs 1 WUK durfen seine Familienangehorigen einer privaten Erwerbstatigkeit nachgehen geniessen insofern jedoch keine Vorrechte Art 57 Abs 2 WUK Weitere Vorrechte haben die Familienangehorigen nicht Gesandtschaftlich politische Rucksichtnahme kann es aber auch ohne volkerrechtlichen Anspruch erfordern Familienmitgliedern im privaten Bereich dieselbe personliche Unverletzlichkeit zuzugestehen wie dem Konsularbeamten selbst Familienangehorige von Konsularbeamten erhalten in Deutschland einen Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben KF In Deutschland sind die Dienst und Privatfahrzeuge der Berufskonsularbeamten am Sitz der Vertretung zuzulassen Sie erhalten ein Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks Diesem Unterscheidungszeichen folgt unmittelbar eine drei bis funfstellige Zahl z B F 9250 fur ein in Frankfurt am Main zugelassenes Fahrzeug Personenkraftwagen sind zusatzlich mit einem langlich ovalen nbsp Zusatzschild auszustatten Zu den technischen Einzelheiten Hauptartikel Diplomatenkennzeichen Deutschland Die Privatfahrzeuge der Familienangehorigen erhalten keine besonderen Kennzeichen Bedienstete des Verwaltungs und technischen Personals an Konsulaten Bearbeiten nbsp Das bis 1993 im diplomatischen Dienst des Foreign Offices Grossbritanniens eingesetzte Radiotelex Gerat PiccoloMitglieder dieser Personengruppe sind Kanzleibeamte Chiffreure Ubersetzer und Schreibkrafte der konsularischen Einrichtung Dieser Personenkreis erhalt in Deutschland einen Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben VK Das Verwaltungs und technische Personal geniesst hinsichtlich seiner dienstlichen Tatigkeit dieselbe gegenuber Diplomaten begrenzte Immunitat wie Konsularbeamte In Bezug auf private Erwerbstatigkeit des Verwaltungs und technischen Personals besteht keine Immunitat Art 57 Abs 2 WUK Im privaten Bereich stehen ihnen ebenfalls keine Vorrechte zu so dass grundsatzlich Zwangsmassnahmen durchgefuhrt werden durfen Das Auswartige Amt rat jedoch dazu im privaten Bereich aus gesandtschaftlich politischer Rucksichtnahme von derselben personlichen Unverletzlichkeit auch bei den Familienangehorigen auszugehen die Konsularbeamten zusteht Bezuglich der ubrigen Freiheiten gelten die fur Konsularbeamte geltenden Regelungen mit folgenden Ausnahmen Zollfreiheit gilt mit der Massgabe dass nur die Ersteinfuhr von personlichen Gegenstanden von Zollen Steuern und ahnlichen Abgaben befreit ist Art 50 Abs 2 WUK Das personliche Gepack unterliegt anders als bei Konsularbeamten der Kontrolle arg Art 50 Abs 3 WUK Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht nicht fur den privaten Bereich insofern konnen Zwangsmassnahmen durchgefuhrt werden arg Art 44 Abs 1 und Abs 3 WUK Die Familienangehorigen des Verwaltungs und technischen Personals geniessen dieselben Vorrechte und Befreiungen wie die Familienangehorigen der Konsularbeamten mit der Einschrankung dass ihnen keine Zollfreiheit fur eingefuhrte private Gegenstande gewahrt wird arg Art 50 Abs 2 WUK und ihr Gepack der Zollkontrolle unterliegt arg Art 50 Abs 3 WUK Ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht haben sie nicht Familienangehorige von Verwaltungs und technischem Personal erhalten in Deutschland einen Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben KF Privatfahrzeuge des Verwaltungs und technischen Personals sind in Deutschland am Sitz der Vertretung zuzulassen und erhalten ein Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks Diesem Unterscheidungszeichen folgt unmittelbar eine drei bis funfstellige Zahl z B F 9250 fur ein in Frankfurt am Main zugelassenes Fahrzeug An diesen Fahrzeugen darf kein langlich ovales CC Zusatzschild angebracht sein Zu den technischen Einzelheiten Hauptartikel Diplomatenkennzeichen Deutschland Die Privatfahrzeuge der Familienangehorigen erhalten keine besonderen Kennzeichen Dienstliches Hauspersonal an Konsulaten Bearbeiten nbsp Fahrer im diplomatischen Dienst Chiles in PolenMitglieder des dienstlichen Hauspersonals sind z B Kraftfahrer Pfortner Boten Gartner Koche und Nachtwachter Dieser Personenkreis erhalt in Deutschland einen Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben DH Diese Personengruppe ist von der Verpflichtung hinsichtlich einer Arbeitserlaubnis der Vorschriften uber soziale Sicherheit von Steuern und sonstigen Abgaben auf ihre Dienstbezuge und von personlichen und offentlichen Dienstleistungen befreit Die Privilegien konnen jedoch nicht in Bezug auf eine private Erwerbstatigkeit in Anspruch genommen werden Art 57 Abs 2 WUK Hinsichtlich eines Zeugnisverweigerungsrechts gilt dasselbe wie fur Konsularbeamte verweigert das Mitglied des dienstlichen Hauspersonals im privaten Bereich die Aussage konnen Zwangsmassnahmen durchgefuhrt werden Art 44 Abs 1 und Abs 3 WUK Mehr Privilegien geniesst das dienstliche Hauspersonal konsularischer Vertretungen nicht Aber aus gesandtschaftlich politischer Rucksichtnahme empfiehlt das Auswartige Amt auch beim dienstlichen Hauspersonal und seinen Familienmitgliedern im privaten Bereich die personliche Unverletzlichkeit ebenso zu schutzen wie beim Konsularbeamten Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht Von der Verpflichtung einen Aufenthaltstitel einzuholen kann abgesehen werden wenn Gegenseitigkeit besteht 27 Abs 1 Nr 1 oder 2 AufenthV Familienangehorige des dienstlichen Hauspersonals geniessen keine Privilegien Aufgrund der engen Beziehung zu einer bevorrechtigten Person sind sie aber mit besonderer Hoflichkeit zu behandeln und Massnahmen sollten nicht vorschnell ergriffen werden Familienangehorige von dienstlichem Hauspersonal an Konsulaten erhalten in Deutschland einen Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben KF Auch sie sind in Deutschland vom Erfordernis der Einholung eines Aufenthaltstitels befreit wenn Gegenseitigkeit besteht 27 Abs 1 Nr 1 oder 2 AufenthV In Deutschland sind auf die Kennzeichnung der Privatfahrzeuge des dienstlichen Hauspersonals die fur das Verwaltungs und technische Personal geltenden Regelungen siehe vorstehend anzuwenden Hilfskrafte an Botschaften und Konsulaten Bearbeiten Ortskrafte Bearbeiten Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter einer auslandischen Vertretung Botschaft oder Konsulat die auf dem lokalen Arbeitsmarkt angeworben werden und die nicht der Rotation unterliegen die also grundsatzlich nicht nach einem gewissen Zeitraum durch andere Personen ersetzt werden Sie besitzen entweder die Staatsangehorigkeit des Empfangsstaats oder haben einen nationalen Aufenthaltstitel der die Beschaftigung erlaubt Auch Personal das die Staatsangehorigkeit des Entsendestaates besitzt kann Ortskraft sein sogenannte unechte Ortskraft Dieser Personenkreis und die Familienangehorigen erhalten in Deutschland einen Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben OK Das WUD und das WUK erwahnen den Begriff der Ortskraft nicht Daher besitzen weder echte noch unechte Ortskrafte Privilegien da sie rechtlich als standig im Empfangsstaat Ansassige angesehen werden Allerdings darf der Empfangsstaat seine Befugnisse gegenuber Ortskraften nicht in einer Weise ausuben dass er die Mission bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ungebuhrlich behindert Art 38 Abs 2 WUD und Art 71 Abs 2 WUK Der Empfangsstaat bestimmt den Umfang der Vorrechte bei Bediensteten die entweder die Staatsangehorigkeit des Empfangsstaates besitzen oder die dort standig ansassig sind Die privaten Kraftfahrzeuge von Ortskraften erhalten in Deutschland gewohnliche zivile Kennzeichen Privates Hauspersonal Bearbeiten Darunter fallen personliche Hausangestellte Fahrer Erzieher und sonstiges Personal Dieser Personenkreis erhalt in Deutschland einen Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben PP Das private Hauspersonal von Mitgliedern diplomatischer Missionen muss keine Steuern oder Abgaben auf seine Dienstbezuge leisten Art 37 Abs 4 WUD Es ist von der Arbeitserlaubnispflicht sowie den Vorschriften uber die soziale Sicherheit befreit soweit es den im Entsendestaat oder in einem dritten Staat geltenden Vorschriften uber soziale Sicherheit untersteht Art 33 Abs 2 WUD Soweit Gegenseitigkeit besteht ist es auch von der Aufenthaltstitelpflicht befreit in Deutschland gemass 27 Abs 1 Nr 3 AufenthV Weitere Privilegien stehen ihm nicht zu Der Empfangsstaat darf seine Hoheitsgewalt uber diese Personen jedoch nur so ausuben dass er die Mission bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht ungebuhrlich behindert Art 37 Abs 4 Satz 3 WUD Das private Hauspersonal von Mitgliedern konsularischer Vertretungen unterliegt nicht nach dem WUK aber nach nationalem Recht in Deutschland gemass 3 Nr 29 EStG hinsichtlich seiner Dienstbezuge der Steuerfreiheit soweit es Staatsangehoriger des Entsendestaates ist Dies gilt nicht fur Personen die im Inland standig ansassig sind oder ausserhalb ihres Amtes oder Dienstes einen Beruf ein Gewerbe oder eine andere gewinnbringende Tatigkeit ausuben Fur seine Tatigkeit benotigt das private Hauspersonal von Mitgliedern konsularischer Vertretungen keine Arbeitserlaubnis Das gilt allerdings nicht fur eine zulassigerweise ausgeubte private Erwerbstatigkeit Art 47 Abs 2 WUK Das private Hauspersonal ist ferner von den Vorschriften uber soziale Sicherheit befreit sofern es den im Entsendestaat oder einem dritten Staat geltenden Vorschriften uber soziale Sicherheit untersteht Art 48 Abs 2 WUK Es ist von der Aufenthaltstitelpflicht befreit wenn Gegenseitigkeit besteht in Deutschland gemass 27 Abs 1 Nr 3 AufenthV In Deutschland wird der Nachzug von Familienangehorigen von privatem Hauspersonal nicht gestattet Die Kraftfahrzeuge von privatem Hauspersonal erhalten in Deutschland gewohnliche zivile Kennzeichen Sonstige Haushaltsangehorige Bearbeiten Zu diesem Personenkreis zahlen sonstige Personen die im Haushalt eines Angehorigen einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung leben und dies schon vor dessen Entsendung in den Empfangsstaat getan haben oder dies mit Rucksicht auf eine rechtliche oder sittliche Pflicht nun tun Voraussetzung fur die Zuerkennung dieses Status ist die Zustimmung des Empfangsstaates Hierunter fallen vor allem die auslandischen Lebensgefahrten und gefahrtinnen des entsandten diplomatischen oder berufskonsularischen Personals sowie mannliche Angehorige weiblicher Diplomaten oder Konsularbeamten die entsprechend den gesellschaftlichen Schicklichkeitsvorstellungen islamischer Lander diese weiblichen Entsandten zu begleiten pflegen 31 Dieser Personenkreis erhalt in Deutschland einen Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben S Mit diesem Status sind keine diplomatischen Vorrechte verbunden dieser Personenkreis ist jedoch in Deutschland nach 27 Abs 1 Nr 5 AufenthV von der Aufenthaltstitelpflicht befreit Der Ausweis berechtigt zu Reisen bis zu 90 Tagen auch in den ubrigen Schengen Raum Ist Gegenseitigkeit vereinbart kann dieser Personenkreis in Deutschland auch eine selbststandige oder unselbststandige Erwerbstatigkeit aufnehmen 27 Abs 2 AufenthV Honorarkonsularbeamte Bearbeiten nbsp Honorarkonsulat Uruguays in Frankfurt am Main nbsp In Deutschland stellen die Staats und Senatskanzleien weisse Sonderausweise im Scheckkartenformat fur Honorarkonsularbeamte aus Zu den Honorarkonsularbeamten zahlen Honorargeneralkonsuln und Honorarkonsuln Die Honorarkonsularbeamten besitzen in der Regel die Staatsangehorigkeit des Empfangsstaates oder sind dort standig ansassig Sie geniessen lediglich Befreiung von der Gerichtsbarkeit Immunitat und Schutz vor hoheitlichen Massnahmen personliche Unverletzlichkeit wegen ihrer in Wahrnehmung konsularischer Aufgaben vorgenommenen Amtshandlungen Art 71 Abs 1 WUK Diese sogenannte Amtshandlungsimmunitat ist enger als die den Berufskonsularbeamten zustehende Amtsimmunitat und umfasst nur die Amtshandlung selbst nicht aber andere von der Amtsimmunitat noch erfasste Handlungen die mit der eigentlichen Amtshandlung lediglich in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen z B Fahrten zum und vom Dienst 32 Der auslandische bei Ubernahme des Amts nicht schon im Empfangsstaat ansassige Honorarkonsularbeamte geniesst dagegen Amtsimmunitat wie ein Berufskonsularbeamter Ihm wird Befreiung von der Auslandermelde und Aufenthaltstitelpflicht soweit der Honorarkonsul nicht im Empfangsstaat einen freien Beruf oder eine gewerbliche Tatigkeit ausubt welche auf personlichen Gewinn gerichtet ist vgl Art 65 WUK der Besteuerung hinsichtlich seiner Bezuge die er fur seine amtliche Tatigkeit erhalt Art 66 WUK personlichen Dienstleistungen und Auflagen Art 67 WUK gewahrt Fur nichtamtliche Handlungen geniessen auslandische wie deutsche Honorarkonsuln weder Befreiung von der Gerichtsbarkeit noch Schutz vor hoheitlichen Massnahmen Allerdings ist es geboten ein Strafverfahren in einer Weise zu fuhren welche die Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben moglichst wenig beeintrachtigt Art 63 und Art 71 Abs 1 Satz 3 WUK Die Raumlichkeiten einer honorarkonsularischen Vertretung diese befindet sich oft in den Geschaftsraumen des privaten Unternehmens in dem der Honorarkonsul hauptberuflich tatig ist geniessen nicht das Privileg der Unverletzlichkeit es darf also von den Behorden des Empfangsstaates betreten werden Honorarkonsularische Archive und Schriftstucke in einer von einem Honorarkonsularbeamten geleiteten konsularischen Vertretung sind nur insoweit unverletzlich als sie von anderen Papieren und Schriftstucken getrennt gehalten werden insbesondere von der privaten Korrespondenz sowie von den Gegenstanden Buchern oder Schriftstucken die sich auf den Beruf oder das Gewerbe beziehen Art 61 WUK Hinsichtlich eines Zeugnisverweigerungsrechts vor Gericht gilt dasselbe wie fur Konsularbeamte Art 58 Abs 2 und 71 Abs 1 Satz 1 i V m Art 44 Abs 3 WUK Die Familienangehorigen von Honorarkonsularbeamten geniessen keine Privilegien Art 58 Abs 3 WUK Honorarkonsularbeamte werden in Deutschland zwar vom Auswartigen Amt akkreditiert erhalten aber keinen Diplomatenausweis Ihnen wird von den Staats und Senatskanzleien der Lander ein besonderer Ausweis siehe nebenstehende Abbildung ausgestellt Die Kraftfahrzeuge von Honorarkonsularbeamten erhalten in Deutschland die ublichen Zivilkennzeichen Auf der Grundlage von 10 Abs 11 Fahrzeugzulassungsverordnung FZV kann einem Honorarkonsul das Fuhren des Zusatzschildes nbsp an einem einzigen auf ihn personlich zugelassenen oder ausschliesslich von ihm genutzten Personenkraftwagen genehmigt werden Diese Regelung gilt fur alle Honorarkonsuln ohne Rucksicht auf die Staatsangehorigkeit Immer wieder nutzen Kriminelle das Amt eines Honorarkonsuls um unter Ausnutzung diplomatischer Freiheiten leichter kriminellen Geschaften nachgehen zu konnen Eine Recherche investigativer Journalisten deckte 2022 auf dass mehr als 500 derzeitige und ehemalige Honorarkonsuln weltweit in Straftaten Skandale und staatliche Ermittlungen verwickelt waren 57 von ihnen wurden dabei wahrend ihrer Amtszeit strafrechtlich verurteilt Ein ehemaliger italienischer Honorarkonsul in Agypten wurde verurteilt weil er fast 22 000 agyptische antike Gegenstande in einem Diplomatencontainer ausser Landes geschafft hat darunter Totenmasken und sogar einen ganzen Sarkophag Im Internet wirbt eine russische Agentur damit Menschen gegen entsprechende Bezahlung zu Honorarkonsuln verarmter Lander zu machen Dies erspare nicht nur lastige Zollkontrollen sondern fuhre auch zu unbegrenzten Ein und Ausreiseprivilegien 33 Kuriere und Kuriergepack Bearbeiten nbsp Besonders gekennzeichnetes Diplomatengepack darf von den Behorden des Empfangsstaates nicht geoffnet werden Nach Art 27 WUD und Art 35 WUK muss der Empfangsstaat den freien Verkehr der Mission und der Vertretung fur alle amtlichen Zwecke gestatten und schutzen Der Mission ist es gestattet sich im Verkehr mit ihrer Regierung und ihren anderen Missionen und Konsulaten neben der Versendung verschlusselter Nachrichten auch diplomatischer Kuriere zu bedienen Die gesamte amtliche Korrespondenz der Mission und des Konsulats ist unverletzlich Gepackstucke die das Kuriergepack bilden mussen ausserlich sichtbar als solches gekennzeichnet sein sie durfen nur diplomatische oder konsularische Schriftstucke oder fur den amtlichen Gebrauch bestimmte Gegenstande enthalten Art 27 Abs 4 WUD Art 35 Abs 4 WUK Kontrolle von Kurier und Kuriergepack Bearbeiten Das diplomatische Kuriergepack hierunter fallen nicht nur Reisegepackstucke wie Koffer und Taschen sondern auch grosseres Transportgut wie Kisten darf weder geoffnet noch zuruckgehalten werden Auch die Durchleuchtung und die Identifizierung des Inhalts mit elektronischen Mitteln sind unzulassig In der Staatengemeinschaft scheint aber Einigkeit uber den Einsatz von Hunden bei Verdacht des Drogenschmuggels mit dem diplomatischen Gepack zu bestehen 34 Lediglich in Fallen des dringenden Verdachts eines besonders gravierenden Missbrauchs des Kuriergepacks darf im aussersten Notfall im Beisein eines Botschaftsmitgliedes eine Uberprufung Durchleuchtung gefordert werden In Deutschland muss hierzu zuvor die Weisung des Auswartigen Amtes eingeholt und eine umfassende Guterabwagung mit dem Ergebnis getroffen worden sein dass es sich um einen rechtfertigenden Notstand handelt Verweigert der Entsendestaat die Uberprufung ist nur eine Rucksendung an den Ursprungsort moglich Eine andere Reaktion kommt nur bei lebensgefahrlichen Bedrohungen in Betracht Im Fall Dikko war der ehemalige nigerianische Verkehrsminister Umaru Dikko der im Exil in London lebte am 5 Juli 1984 entfuhrt worden Er sollte in einer Holzkiste die als Diplomatengepack ausgegeben war in sein Heimatland zuruckgebracht werden wo ein Strafverfahren wegen Annahme von Schmiergeldern und Wahlmanipulation auf ihn wartete Da die britischen Behorden Verdacht schopften wurde die Kiste im Beisein eines Attaches der nigerianischen Botschaft auf dem Flughafen London Stansted geoffnet Darin befanden sich der bewusstlose Dikko und ein weiterer Mann der ihn wahrend des Fluges permanent mit Spritzen betauben sollte 35 Grossbritannien vertrat den Standpunkt der uberragende Schutz eines Menschenlebens habe Vorrang vor der Unverletzlichkeit des Diplomatengepacks 36 Bei konsularischem Kuriergepack kann dagegen die Offnung durch einen ermachtigten d h entsprechend ausgewiesenen Vertreter des Entsendestaates in Gegenwart eines Vertreters der Behorden des Empfangsstaates verlangt werden wenn triftige Grunde die Annahme rechtfertigen dass das konsularische Kuriergepack nicht nur amtliche Korrespondenz oder fur den amtlichen Gebrauch bestimmte Schriftstucke oder Gegenstande enthalt Lehnen die Behorden des Entsendestaates dieses Verlangen ab ist das Gepack zuruckzuschicken Eine zwangsweise Offnung ist nicht zulassig Kuriere Bearbeiten Der diplomatische Kurier muss ein amtliches Schriftstuck mit sich fuhren aus dem seine Stellung Kurierausweis und die Anzahl der Gepackstucke ersichtlich sind die das diplomatische Kuriergepack bilden er wird vom Empfangsstaat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben geschutzt Er geniesst personliche Unverletzlichkeit und unterliegt keiner Festnahme oder Haft irgendwelcher Art Art 27 Abs 5 WUD Art 35 Abs 5 WUK Die Privilegierung beginnt mit der Anreise erstreckt sich gemass Art 40 Abs 3 WUD auf Zwischenaufenthalte in Drittstaaten bleibt wahrend des Aufenthalts im Empfangsstaat bestehen und endet erst mit der Ruckkehr in den Entsendestaat Aus der Unverletzlichkeit seiner Person ergibt sich ein Recht des Kuriers bei den Sicherheitskontrollen auf den Flughafen eine Leibesvisitation zu verweigern Ihm ist es jedoch nicht moglich unter Berufung auf seinen besonderen Status ein unkontrolliertes Passieren zu erreichen Beruft sich der Kurier zur Begrundung seiner Weigerung auf seinen Diplomatenstatus wird er darauf hingewiesen dass er von der Beforderung ausgeschlossen werde wenn er sich nicht freiwillig der Personenkontrolle und der Kontrolle seines personlichen Gepacks nicht aber der Kontrolle des amtlichen Kuriergepacks unterzieht Halt der Kurier seine Weigerung aufrecht darf er den Kontrollpunkt nicht passieren Sind Kuriere Diplomaten oder Konsularbeamte geniessen sie Befreiung von der Kontrolle ihres personlichen Gepacks Dies schliesst nicht die Befreiung von den Luftsicherheitskontrollen ein Eine Befreiung von den Luftsicherheitskontrollen gilt nur fur Kuriergepack Ad hoc Kuriere Bearbeiten Der Entsendestaat oder die Mission oder Vertretung kann Kuriere ad hoc ernennen Auch in diesen Fallen muss sich der Ad hoc Kurier durch ein Schriftstuck ausweisen und Unterlagen uber die Anzahl der Gepackstucke vorlegen konnen Die Immunitat erlischt sobald der Kurier das ihm anvertraute Kuriergepack dem Empfanger ausgehandigt hat Art 27 Abs 6 WUD Art 35 Abs 6 WUK Flugkapitane oder Schiffskapitane als Kuriere Bearbeiten Kuriergepack kann auch dem Kommandanten eines gewerblichen Luftfahrzeugs oder dem Kapitan eines Seeschiffs 37 anvertraut werden dessen Bestimmungsort ein zugelassener Einreiseflugplatz oder Einreisehafen ist Kommandant und Kapitan mussen ein amtliches Schriftstuck mit sich fuhren aus dem die Anzahl der Gepackstucke hervorgeht die das Kuriergepack bilden beide gelten jedoch nicht als diplomatische oder konsularische Kuriere Ubergabemodalitaten im Empfangsstaat Bearbeiten Die Mission kann eines ihrer Mitglieder entsenden um das Kuriergepack unmittelbar und ungehindert von dem Kommandanten oder Kapitan entgegenzunehmen In Bezug auf konsularisches Kuriergepack gilt dies nur wenn zuvor eine Abmachung mit den zustandigen Ortsbehorden getroffen worden ist An der Entgegennahme des Kuriergepacks darf das entsandte Mitglied der Mission dann nicht gehindert werden Art 27 Abs 7 WUD Art 35 Abs 7 WUK Sonderbotschafter Bearbeiten Die Stellung von sogenannten Sonderbotschaftern auch Ad hoc Botschafter genannt die von einem Staat mit dem Einverstandnis des Empfangsstaates dorthin entsandt werden um spezielle Fragen zu verhandeln oder einen besonderen Auftrag Krisenmanagement auszufuhren regelt das Ubereinkommen uber Spezialmissionen aus dem Jahre 1969 38 das bisher nur von ca 40 Staaten darunter Osterreich 39 der Schweiz 40 und Liechtenstein 41 nicht aber von Deutschland ratifiziert worden ist Die uberwiegende Mehrheit der Staaten lehnt die Konvention unter anderem ab weil sie befurchtet mit Sonderbotschaftern uberzogen zu werden Ein Sonderbotschafter und seine Begleitung geniessen diplomatische Immunitat und die sonstigen Vorrechte von Diplomaten Art 27 ff des Ubereinkommens Ihre Unterkunft geniesst den Rang eines Missionsgelandes ist also unverletzlich Art 25 des Ubereinkommens Sonderbotschafter konnen auch fur Staaten bestellt werden zu denen der Entsendestaat keine diplomatischen Beziehungen unterhalt Art 7 des Ubereinkommens Ob der Inhalt der Konvention auch diejenigen Staaten bindet die sie bisher nicht ratifiziert haben hangt davon ab ob ihr Inhalt dem Volkergewohnheitsrecht zuzuordnen ist Das wird in der volkerrechtlichen Literatur 42 unterschiedlich beurteilt Im seinerzeit Aufsehen erregenden Fall des iranischen Sonderbotschafters Sadegh Tabatabai in dessen Gepack bei der Einreise nach Deutschland im Januar 1983 Drogen gefunden wurden und der im Nachhinein von Iran zum Sonderbotschafter erklart wurde 43 stellte der Bundesgerichtshof fest dass es unabhangig von der Konvention eine von der Staatenpraxis mit Rechtsuberzeugung getragene gewohnheitsrechtliche Regel gabe wonach es moglich sei von dem Entsendestaat mit einer besonderen politischen Aufgabe ausgestatteten ad hoc Botschaftern durch Einzelabsprache mit dem Empfangsstaat uber diese Aufgabe und uber ihren Status Immunitat zu verleihen und sie auf diese Weise insoweit den volkervertragsrechtlich geschutzten Mitgliedern der standigen Missionen der Staaten gleichzustellen 44 Das Beispiel verdeutlicht dass das vorherige Zustimmungserfordernis leicht unterlaufen werden kann indem vollendete Tatsachen geschaffen werden und der Empfangsstaat gehalten ist die Zustimmung im Nachhinein zu erteilen um die Beziehungen zum Entsendestaat nicht zu belasten Mitglieder Internationaler Organisationen Bearbeiten nbsp Internationale Organisationen und ihre Bediensteten geniessen Vorrechte und Befreiungen in unterschiedlichem Masse Bediensteten von internationalen Organisationen Supranationaler Organisationen und zwischenstaatlicher Einrichtungen und ihren Familienangehorigen werden nach Massgabe der volkerrechtlichen Vereinbarungen und der dazu erlassenen innerstaatlichen Vorschriften Vorrechte und Immunitaten gewahrt in Deutschland gemass 20 Abs 2 GVG Sie sind je nach Organisation unterschiedlich ausgestaltet Dieser Personenkreis erhalt in Deutschland einen Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben IO Diejenigen Personen die zugleich personliche Immunitat geniessen teilweise die Leiter der internationalen Organisationen erhalten einen Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben D Begunstigt sind in aller Regel Vertreter der Mitgliedstaaten und deren Familienangehorige Bedienstete Internationaler Organisationen und deren Familienangehorige die im Auftrag der betreffenden Organisationen tatigen Sachverstandigen Begunstigt sind unter bestimmten Voraussetzungen auch die Teilnehmer an Kongressen Seminaren oder ahnlichen Veranstaltungen der Vereinten Nationen ihren Sonderorganisationen oder den durch zwischenstaatliche Vereinbarungen geschaffenen Organisationen unter dem Schirm der Vereinten Nationen In eingeschrankter Form gilt dies auch fur solche Teilnehmer die die Staatsangehorigkeit des Empfangsstaates haben Das Dienstrecht der Beschaftigten internationaler Organisationen auch internationales Dienstrecht genannt unterliegt dem internen Recht der jeweiligen Organisation siehe zum Beispiel das Common System genannte Dienstrecht der Vereinten Nationen und das Europaische Dienstrecht Die Organisation geniesst auch gegenuber ihren Beschaftigten den internationalen Bediensteten Immunitat Um die Bediensteten dadurch nicht rechtlos zu stellen wurden internationale Verwaltungsgerichte eingerichtet 45 46 so auch das Verwaltungsgericht der Internationalen Arbeitsorganisation Einige der in Deutschland akkreditierten Einrichtungen hat das Auswartige Amt in einer Ubersicht 47 zusammengestellt die regelmassig aktualisiert wird Ahnliche ebenfalls unvollstandige Zusammenstellungen der internationalen Organisationen gibt es fur Osterreich 48 und die Schweiz 49 Vereinte Nationen Nebenorgane und Sonderorganisationen Bearbeiten nbsp Eingang zu den UN Einrichtungen in BonnDie Vorrechte und Befreiungen fur die Vertretungen der Vereinten Nationen beruhen auf Art 105 Abs 1 50 der Charta der Vereinten Nationen Zusatzlich geniessen die Bediensteten der Mitgliedstaaten die in den Standigen Vertretungen bei der UN in New York Genf und Wien tatig sind beruhend auf Art 105 Abs 2 der Charta Vorrechte und Befreiungen Gestutzt auf Art 105 Abs 3 der Charta ergingen mehrere Abkommen denen jedoch nicht alle Staaten beigetreten sind Hier ist vor allem das Ubereinkommen vom 13 Februar 1946 uber die Vorrechte und Immunitaten der Vereinten Nationen zu nennen das ca 150 Staaten darunter Deutschland 51 Liechtenstein 52 Osterreich 53 und seit 2012 auch die Schweiz 54 ratifiziert haben Dieses Abkommen regelt die Immunitaten der Hauptorgane der Vereinten Nationen und ihrer Nebenorgane z B UNHCR UNICEF und UNU nicht hingegen ihrer Sonderorganisationen Fur die derzeit 17 Sonderorganisationen der Vereinten Nationen FAO IBRD Weltbank ICAO IDA Weltbank IFAD IFC Weltbank ILO IMF IMO ITU UNESCO UNICEF UNIDO UNWTO UPU WHO WIPO und WMO gilt das Abkommen vom 21 November 1947 uber die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen das bisher nur ca 115 Staaten und insoweit auch nicht immer mit Geltung fur samtliche der 17 Organisationen anwenden darunter Deutschland 55 Osterreich 56 und die Schweiz 54 nicht aber Liechtenstein Hinzu kommen diverse Sitzabkommen auch Sitzstaatabkommen engl headquarters agreement genannt der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen mit den Staaten in denen die jeweilige Organisation ansassig ist Solche Abkommen haben vor allem fur die Schweiz Bedeutung die die Abkommen von 1946 und 1947 nicht anwendet Auch in Deutschland existiert fur die seit 1996 erfolgten vermehrten Ansiedlungen der Vereinten Nationen in Bonn das Sitzstaatabkommen fur das VN Freiwilligenprogramm vom 10 November 1995 57 das die Regelungen des Abkommens von 1946 und des WUDs prazisiert und erweitert Nach dem Abkommen von 1946 geniesst das Vermogen der UN Immunitat Abschn 2 Ihre Raumlichkeiten Abschn 3 und ihre Archive Abschn 4 sind unverletzlich und unterliegen keiner Durchsuchung Beschlagnahme Einziehung und Enteignung Die UN geniessen freien Geld und Kapitalverkehr Abschn 5 Die UN geniessen Steuer und Zollfreiheit und Befreiung von allen Ein und Ausfuhrbeschrankungen Abschn 7 Indirekte Abgaben sind den UN nach Moglichkeit vom Sitzstaat zu erstatten Abschn 8 Die UN besitzen hinsichtlich des Nachrichtenverkehrs dieselben Rechte wie eine auslandische Mission im Sitzstaat Der amtliche Nachrichtenverkehr unterliegt keiner Zensur Abschn 9 und 10 Die Vertreter der Mitglieder der Haupt und Nebenorganisationen der UN geniessen diplomatische Immunitat hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen Abschn 11 auch nach Beendigung ihrer Tatigkeit Abschn 12 Ihr personliches Gepack unterliegt denselben Immunitaten und Befreiungen wie das Gepack von Diplomaten Lediglich Zollfreiheit wird ihnen nur hinsichtlich ihres personlichen Gepacks gewahrt Befreiung von Verbrauchssteuern und Verkaufsabgaben steht ihnen nicht zu Erleichterungen in Bezug auf Wahrungs und Devisenbeschrankungen sind ihnen in gleichem Masse zu gewahren wie gegenuber offiziellen Vertretern auslandischer Regierungen Abschn 11 Abschn 14 stellt klar dass die Vorrechte und Immunitaten den Vertretern der Mitglieder nicht zu ihrem personlichen Vorteil gewahrt werden sondern zu dem Zweck die unabhangige Wahrnehmung ihrer Aufgaben bei der Organisation sicherzustellen Infolgedessen ist ein Mitglied nicht nur berechtigt sondern verpflichtet die Immunitat seines Vertreters in allen Fallen aufzuheben in denen sie nach Auffassung des Mitglieds verhindern wurde dass der Gerechtigkeit Genuge geschieht und in denen sie ohne Schadigung des Zweckes fur den sie gewahrt wird aufgehoben werden kann Abschn 15 stellt klar dass die Immunitat nicht im Verhaltnis eines Vertreters zu den Behorden des Staates gilt dessen Angehoriger er ist Straftaten die wahrend der amtlichen Tatigkeit begangen werden konnen also jederzeit vom Staat verfolgt werden dessen Staatsangehoriger der Tater ist In neueren Abkommen wird zunehmend ein Zufluchtgewahrungsverbot in Bezug auf sich auf das Missionsgelande fluchtende Straftater vereinbart teilweise auch diplomatisches Asyl genannt Die internationale Organisation darf Drittpersonen die sich auf das Missionsgelande begeben haben um sich der Verfolgung durch Behorden des Sitzstaates zu entziehen keine Zuflucht gewahren 58 Der UN Generalsekretar bestimmt welche UN Bediensteten unter das Ubereinkommen fallen Abschn 17 Die Bediensteten der UN geniessen Immunitat von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich der von ihnen in ihrer amtlichen Eigenschaft vorgenommenen Handlungen sind von allen Steuern auf von den UN gezahlten Dienstbezugen befreit geniessen fur sich selbst ihre Ehegatten und die von ihnen unterhaltenen Familienmitglieder Befreiung von allen Einwanderungsbeschrankungen und der Auslandermeldepflicht geniessen in Bezug auf Devisenerleichterungen dieselben Vorrechte wie Bedienstete vergleichbaren Ranges die den bei der betreffenden Regierung beglaubigten diplomatischen Missionen angehoren geniessen fur sich selbst ihre Ehegatten und die von ihnen unterhaltenen Familienmitglieder in Zeiten internationaler Krisen dieselben Erleichterungen bezuglich der Heimschaffung wie diplomatische Vertreter und sind berechtigt ihre Mobel und ihre personliche Habe bei ihrem ersten Amtsantritt in dem betreffenden Staat zollfrei einzufuhren Abschn 18 Der UN Generalsekretar und alle beigeordneten Generalsekretare geniessen uberdies fur sich selbst ihre Ehegatten und minderjahrigen Kinder die nach dem Volkerrecht diplomatischen Vertretern zustehenden Vorrechte Immunitaten Befreiungen und Erleichterungen Abschn 19 Sie geniessen somit personliche Immunitat auch fur Handlungen ausserhalb des dienstlichen Bereichs Abschn 20 bestimmt dass die Vorrechte und Immunitaten den Bediensteten lediglich im Interesse der Vereinten Nationen und nicht zu ihrem personlichen Vorteil gewahrt werden Der Generalsekretar ist berechtigt und verpflichtet die einem Bediensteten gewahrte Immunitat in allen Fallen aufzuheben in denen sie nach Auffassung des Generalsekretars verhindern wurde dass der Gerechtigkeit Genuge geschieht und in denen sie ohne Schadigung der Interessen der Organisation aufgehoben werden kann Die Immunitat des Generalsekretars kann der Sicherheitsrat aufheben Nach Abschn 21 arbeiten die UN mit den Behorden der Mitgliedstaaten zusammen um eine geordnete Rechtspflege zu erleichtern die Einhaltung polizeilicher Vorschriften sicherzustellen und jeden Missbrauch der Vorrechte Immunitaten und Erleichterungen zu verhindern Neben den bei den UN beschaftigten Bediensteten geniessen auch Sachverstandige der UN Vorrechte und Befreiungen Abschn 22 Vergleichbare Vorrechte Befreiungen und Immunitaten gewahrt das Abkommen von 1947 den UN Sonderorganisationen Den Leitern und ihren Vertretern gewahrt das Abkommen uberdies personliche Immunitat auch fur den ausserdienstlichen Bereich 21 Es enthalt zusatzlich zum Abkommen von 1946 Regelungen wie im Falle des Missbrauchs von Vorrechten und Befreiungen zu verfahren ist 24 und 25 Im Fall des in New York wegen des Vorwurfs der sexuellen Notigung und versuchten Vergewaltigung festgenommenen franzosischen Diplomaten Strauss Kahn der zu dieser Zeit geschaftsfuhrender Direktor des Internationalen Wahrungsfonds in Washington D C einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen war war das Abkommen von 1947 jedoch nicht anwendbar da die USA nicht zu den Unterzeichnerstaaten gehoren In Bezug auf die USA gilt fur die Bediensteten des IWFs das altere Abkommen uber den Internationalen Wahrungsfonds vom 1 bis 22 Juli 1944 BGBl 1952 II S 637 dem die USA beigetreten sind Dessen Art IX Abschnitt 8 gewahrt den Beamten und Angestellten des Fonds lediglich Immunitat von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates in Bezug auf Handlungen die sie in ihrer offiziellen Stellung vorgenommen haben Der Vorfall im Hotelzimmer 59 ereignete sich im privaten Umfeld von Strauss Kahn auf einer privaten Reise fur die ihm keine Immunitat zustand sodass die amerikanischen Behorden gegen ihn ermitteln und Strauss Kahn auch in Untersuchungshaft nehmen durften 60 Als Einrichtungen der Vereinten Nationen in Deutschland einschliesslich ihrer Sonderorganisationen sind zu nennen nbsp Internationaler Seegerichtshof in Hamburg nbsp UNESCO Institut fur Lebenslanges Lernen in HamburgDer Hohe Fluchtlingskommissar der Vereinten Nationen Vertretung fur Deutschland und Osterreich UNHCR Berlin Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen UNV Bonn Internationale Arbeitsorganisation ILO Vertretung in Deutschland Berlin Internationale Finanz Corporation Die Weltbankgruppe IFC Buro in Deutschland Frankfurt am Main Internationale Strategie zur Katastrophenvorsorge der Vereinten Nationen Plattform zur Forderung der Fruhwarnung UN ISDR PPEW 61 Bonn Internationaler Seegerichtshof ISGH Hamburg Internationales Zentrum fur Berufsbildung der UNESCO UNESCO UNEVOC Bonn Plattform der Vereinten Nationen fur raumfahrtgestutzte Informationen fur Katastrophenmanagement und Notfallmassnahmen UNOOSA UN SPIDER 62 Bonn Programm fur Kapazitatenentwicklung im Rahmen der Wasserdekade der Vereinten Nationen UNW DPC 63 Bonn Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen fur Westeuropa Verbindungsburo in Deutschland UNRIC Bonn Sekretariat der Studie Die Okonomie von Okosystemen und der Biodiversitat UNEP TEEB Bonn Sekretariat des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch eurasischen wandernden Wasservogel UNEP AEWA Bonn Sekretariat des Abkommens zur Erhaltung der Europaischen Fledermauspopulationen UNEP EUROBATS Bonn Sekretariat des Abkommens zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord und Ostsee des Nordostatlantiks und der irischen See UNEP ASCOBANS Bonn Sekretariat des Rahmenubereinkommens der Vereinten Nationen uber Klimaanderungen UNFCCC Bonn Sekretariat des Ubereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekampfung der Wustenbildung UNCCD Bonn Sekretariat des Ubereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten UNEP CMS Bonn UNESCO Institut fur Lebenslanges Lernen UNESCO UIL Hamburg Universitat der Vereinten Nationen Institut fur Umwelt und menschliche Sicherheit UNU EHS 64 Bonn Universitat der Vereinten Nationen Internationales Programm zur sozialen Dimension der globalen Umweltveranderung UNU IHDP 65 Bonn Universitat der Vereinten Nationen Vizerektorat in Europa UNU ViE 66 Bonn Weltbank Buro Berlin Welternahrungsprogramm der Vereinten Nationen WFP Verbindungsburo Berlin Weltgesundheitsorganisation Regionalburo fur Europa Europaisches Zentrum fur Umwelt und Gesundheit WHO ECEH 67 Bonn Welttourismusorganisation Beratungsstelle fur biologische Vielfalt und Tourismus fur vom Tsunami betroffene Lander UNWTO 68 Bonn UN Einrichtungen in Osterreich sind nbsp UNO City in WienBuro der Vereinten Nationen in Wien UNOV Wien Der Hohe Fluchtlingskommissar UNHCR Wien Konferenz der Vereinten Nationen fur Handel und Entwicklung Welthandelskonferenz Wien UNCITRAL Wien Organisation der Vereinten Nationen fur industrielle Entwicklung UNIDO Wien Vorbereitungskommission fur die Organisation des Vertrags uber das umfassende Verbot von Nuklearversuchen CTBTO Wien Weltbank Internationale Bank fur Wiederaufbau und Entwicklung IBRD Wien Weltbank Investment Climate Department of the World Bank Group ICD Wien In der Schweiz bestehen unter anderem folgende UN Einrichtungen nbsp Buro der Vereinten Nationen in GenfBuro der Vereinten Nationen in Genf UNOG Genf Internationale Arbeitsorganisation ILO Genf Internationale Fernmeldeunion ITU Genf Internationales Erziehungsburo Organisation der Vereinten Nationen fur Erziehung Wissenschaft und Kultur UNESCO IBE 69 Genf Weltgesundheitsorganisation WHO Genf Weltorganisation fur geistiges Eigentum WIPO Genf Weltorganisation fur Meteorologie WMO Genf Weltpostverein UPU Bern Europaische Union Bearbeiten nbsp Europaische Zentralbank in Frankfurt am MainFur die Tatigkeit der Bediensteten der Europaischen Union gelten diplomatische Vorrechte und Befreiungen gemass Art 343 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV 70 i V m dem Protokoll Nr 7 uber die Vorrechte und Befreiungen der Europaischen Union 71 Die Raumlichkeiten der Union sind hiernach wie eine Botschaft unverletzlich Art 1 Dasselbe gilt fur ihre Archive Art 2 Die Union ist von allen direkten Steuern der Mitgliedstaaten befreit Nach Massgabe des nationalen Rechts werden ihr gezahlte indirekte Steuern von den Mitgliedstaaten erstattet Art 3 Bezuglich der zum Dienstgebrauch bestimmten Gegenstande besteht Befreiung von allen Zollen und Ein und Ausfuhrverboten Art 4 Fur die Nachrichtenubermittlung stehen der Union dieselben Rechte wie diplomatischen Missionen zu Art 5 Mitglieder des Europaischen Parlaments unterliegen keinen Reisebeschrankungen zum Versammlungsort Bei der Zollabfertigung und Devisenkontrolle erhalten sie seitens ihres eigenen Landes dieselben Vergunstigungen wie hohe Beamte die in offiziellem Auftrag ins Ausland reisen und bezuglich des Gastlandes dieselben Erleichterungen die auslandischen Regierungsvertretern in offiziellem Auftrag gewahrt werden Art 7 Gegen sie darf wegen einer in Ausubung ihres Amtes erfolgten Ausserung oder Abstimmung weder ermittelt werden noch durfen sie festgenommen oder verfolgt werden Art 8 Wahrend der Sitzungsperiode des Parlaments steht den Abgeordneten in ihrem eigenen Staat die den dortigen Parlamentsmitgliedern zuerkannte Unverletzlichkeit parlamentarische Immunitat zu wahrend sie im Gastland weder festgehalten noch gerichtlich verfolgt werden konnen Art 9 Den Vertretern der Mitgliedstaaten der Union die an den Arbeiten der Organe der Union teilnehmen stehen wahrend der Ausubung ihrer Tatigkeit und auf der Reise zum und vom Veranstaltungsort die ublichen Vorrechte Befreiungen und Erleichterungen zu Art 10 Beamten der Union stehen im Hoheitsgebiet jedes Mitgliedstaates Befreiung von der Gerichtsbarkeit bezuglich der von ihnen in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen zu nicht jedoch in Bezug auf die Haftung gegenuber der Union und nicht in Bezug auf die Gerichtsbarkeit des Europaischen Gerichtshofs Die Befreiung gilt fur die Zeit nach Beendigung ihrer Amtstatigkeit fort Ihre personlichen Gegenstande ihre Wohnungseinrichtung und ihr Kraftfahrzeug durfen sie zollfrei ein und nach Beendigung ihrer Tatigkeit wieder ausfuhren Art 11 Ihre von der Union gezahlten Gehalter unterliegen lediglich der Besteuerung durch die Union nicht jedoch der Besteuerung der Mitgliedstaaten Art 12 Der Staat in dessen Hoheitsgebiet sich der Sitz der Union befindet Belgien gewahrt den bei der Union beglaubigten Vertretern dritter Lander die ublichen diplomatischen Vorrechte und Befreiungen Art 16 Die Vorrechte Befreiungen und Erleichterungen werden den Beamten und sonstigen Bediensteten der Union ausschliesslich im Interesse der Union gewahrt Jedes Organ der Union hat die Befreiungen eines Bediensteten aufzuheben wenn dies seiner Auffassung nach den Interessen der Union nicht zuwiderlauft Art 17 Der Prasident des Europaischen Rates die Mitglieder der Kommission und des Europaischen Gerichtshofs haben dieselben Vorrechte und Befreiungen wie die Beamten der Union Art 19 und 20 Auch die Bediensteten der EIB und der EZB geniessen Vorrechte und Befreiungen Art 21 und 22 Standige Einrichtungen der Europaischen Union in Deutschland sind Europaische Agentur fur Flugsicherheit EASA Koln Europaische Zentralbank EZB Frankfurt am Main In Osterreich bestehen Agentur der Europaischen Union fur Grundrechte FRA Wien Europaische Energiegemeinschaft 72 Wien Europaische Investitionsbank EIB Buro Wien Zwischenstaatliche Einrichtungen Bearbeiten nbsp Fest des Deutsch Franzosischen Jugendwerks in Berlin nbsp ESOC ESA Haupteingang in Darmstadt nbsp OPEC Gebaude in Wien nbsp Hauptsitz der OSZE in der Wiener Hofburg nbsp Internationale Foderation der nationalen Rotkreuz und Rothalbmond Gesellschaften Genf nbsp Internationale Union zur Erhaltung der Natur und der naturlichen Lebensraume GlandDie Vorrechte der zwischenstaatlichen Einrichtungen und ihrer Bediensteten richten sich nach den jeweiligen internationalen Vereinbarungen die sehr unterschiedlich ausgestaltet sind Die Bandbreite reicht von der Gleichbehandlung mit Diplomaten bis zur Amtshandlungsimmunitat Im Allgemeinen beschranken sich die Vorrechte auf die Unverletzlichkeit der Raumlichkeiten der zwischenstaatlichen Einrichtung Zoll und Steuerfreiheiten der Einrichtung und auf die Immunitat ihrer Bediensteten fur die in Ausubung ihrer offiziellen Funktion vorgenommenen Handlungen An zwischenstaatlichen Einrichtungen mit Sitz in Deutschland sind beispielhaft zu nennen Asiatische Entwicklungsbank ADB Europaburo ERO Frankfurt am Main Buro der Liga der Arabischen Staaten Berlin Deutsch Franzosisches Jugendwerk DFJW Buro in Deutschland Berlin Deutsch Polnisches Jugendwerk DPJW Buro Potsdam Europaische Organisation fur die Nutzung von meteorologischen Satelliten EUMETSAT Darmstadt Europaische Organisation fur astronomische Forschung in der sudlichen Hemisphare ESO Garching bei Munchen Europaisches Astronautenzentrum ESA EAC Koln Europaisches Laboratorium fur Molekularbiologie EMBL Heidelberg Europaisches Patentamt EPA Munchen und Berlin Europaisches Operationszentrum fur Weltraumforschung ESA ESOC Darmstadt Gemeinsame Organisation fur Rustungskooperation OCCAR Bonn Internationale Organisation fur Erneuerbare Energien Innovations und Technologiezentrum IRENA IITC Bonn Internationale Organisation fur Migration IOM Verbindungsstelle bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland Berlin und Nurnberg NATO EF 2000 and Tornado Development Production and Logistics Management Agency NETMA Unterhaching Organisation fur wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD Berlin Center Berlin In Osterreich bestehen unter anderem folgende zwischenstaatliche Einrichtungen Alpenkonvention Innsbruck Europaische Weltraumorganisation ESA Wien Europaisches Fremdsprachenzentrum ECML Graz Europaisches Patentamt EPA Dienststelle Wien Europarat Buro Wien InterAction Council Sekretariat Wien Internationale Anti Korruptionsakademie IACA Laxenburg Internationale Atomenergie Organisation IAEA Wien Internationale Kommission zum Schutz der Donau ICPDR IKSD Wien Internationales Institut fur Angewandte Systemanalyse IIASA Laxenburg Internationales Zentrum fur Migrationspolitikentwicklung ICMPD 73 Wien Joint Vienna Institute JVI 74 Wien OPEC Fonds fur Internationale Entwicklung OFID Wien Organisation erdolexportierender Lander OPEC Wien Organisation fur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE Wien Parlamentarische Versammlung der OSZE OSCE PA Verbindungsburo Wien Wassenaar Abkommen fur Exportkontrollen von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfahigen Gutern und Technologien WA Wien In der Schweiz beruht der Status der internationalen Organisationen auf den mit diesen geschlossenen Vereinbarungen Das nationale Gaststaatgesetz GSG 75 vom 22 Juni 2007 legt innerstaatlich die Voraussetzungen fest unter denen die Schweiz internationalen Einrichtungen Vorrechte Immunitaten und Erleichterungen einraumt sowie finanzielle Beitrage gewahrt Hierauf beruhend erging eine Vollzugsverordnung Gaststaatverordnung V GSG vom 7 Dezember 2007 76 Beide Normen traten am 1 Januar 2008 in Kraft Die Schweiz ist Sitz folgender zwischenstaatlicher Einrichtungen Agentur fur internationale Handelsinformation und kooperation ACICI 77 Genf Bank fur internationalen Zahlungsausgleich BIZ Basel Beratungszentrum fur WTO Recht ACWL 78 Genf Europaische Freihandelsassoziation EFTA Genf Europaische Organisation fur Kernforschung CERN Genf Globaler Fonds zur Bekampfung von AIDS Tuberkulose und Malaria GFATM Genf Internationale Foderation der nationalen Rotkreuz und Rothalbmondgesellschaften FISCR Genf Internationale Organisation fur Migration IOM Genf Internationale Organisation fur Zivilschutz ICDO Genf Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzuchtungen UPOV Genf Internationales Amt fur Textilien und Bekleidung BITH Genf Internationales Komitee vom Roten Kreuz IKRK Genf Interparlamentarische Union IPU Genf Sud Zentrum South Centre 79 Genf Vergleichs und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE Cour OSCE 80 Genf Welthandelsorganisation WTO Genf Zwischenstaatliche Organisation fur den internationalen Eisenbahnverkehr OTIF Bern Mit den folgenden quasizwischenstaatlichen Organisationen hat die Schweiz ein Fiskalabkommen geschlossen Internationale elektrotechnische Kommission IEC Genf Internationale Gesellschaft fur Luftfahrt Telekommunikation SITA Buro Genf Internationale Normenorganisation ISO Genf Internationale Union zur Erhaltung der Natur und der naturlichen Lebensraume IUCN Gland Internationaler Luftverkehrsverband IATA Buro Genf Internationaler Rat der Flughafen ACI Genf World Anti Doping Agency WADA Buro Lausanne Staatsoberhaupter und andere offiziell eingeladene Reprasentanten anderer Staaten Bearbeiten nbsp Wahrend eines Staatsbesuchs geniessen Staatsoberhaupter Regierungschefs und Minister Immunitat hier der russische Prasident Dmitri Medwedew anlasslich eines Staatsbesuchs in der Schweiz am 21 September 2009 in Bern Amtierende Staatsoberhaupter bei Besuchen aufgrund amtlicher Einladung auch die sie amtlich begleitenden Angehorigen sowie ihr sonstiges Gefolge Berater Presseberichterstatter Fahrer Sicherheitsbeamte sind nicht nach dem WUD sondern nach allgemeinem Volkergewohnheitsrecht umfassend geschutzt Sie sind von der Gerichtsbarkeit des Gastlandes befreit und geniessen das Privileg der Unverletzlichkeit so dass keine hoheitlichen Zwangsmassnahmen gegen sie durchgefuhrt werden durfen Dasselbe gilt fur amtierende Regierungschefs und Minister von Regierungen anderer Staaten und die sie amtlich begleitenden Angehorigen und ihr sonstiges Gefolge bei Besuchen in amtlicher Eigenschaft in Deutschland fur beide Gruppen in 20 GVG geregelt Der Kreis der geschutzten Personen ergibt sich aus der Delegationsliste die dem einladenden Staat vorgelegt wird In Deutschland geniessen auch sonstige Reprasentanten auslandischer Staaten die sich aufgrund amtlicher Einladung in Deutschland aufhalten Immunitat z B die auslandischen Gaste einer Bundesbehorde vgl 20 Abs 1 GVG Die auf einem russischen Flughafen im Rahmen der Flugsicherheitskontrollen vorgenommene Leibesvisitation an einer Schweizer Bundesratin stiess in der Schweiz auf heftige Kritik 81 Die Bundesratin war auf einem gewohnlichen Linienflug gebucht und benutzte keine offizielle Maschine der Schweizer Regierung Die Familienangehorigen von Staatsoberhauptern geniessen keine Vorrechte und Befreiungen z B der im Empfangsstaat studierende Sohn eines Staatsprasidenten Der in Munchen u a des illegalen Waffenhandels 82 und anderer Delikte verdachtige Sohn des damaligen libyschen Staatschefs Muammar al Gaddafi Saif al Arab al Gaddafi genoss keine diplomatische Immunitat 83 Auch die Tatsache dass die Munchner Wohnung Gaddafis von der libyschen Botschaft ohne Zustimmung vgl hierzu Art 12 WUD des Auswartigen Amtes zum Gastehaus der Botschaft erklart wurde und ihm zeitweise ein Botschaftsfahrzeug zur Nutzung uberlassen wurde anderte daran nichts Gaddafis Wohnung wurde durchsucht und er wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einer Trunkenheitsfahrt strafrechtlich belangt Siehe auch Staatenimmunitat Diplomaten fremder Staaten auf der Durchreise Bearbeiten nbsp Ein Diplomatenpass allein verschafft noch keine Immunitat Grundsatzlich gilt dass nur die Personen Privilegien geniessen die im Empfangsstaat akkreditiert sind Der Besitz eines auslandischen Diplomatenpasses allein begrundet keine Privilegien Reist jedoch ein Diplomat ein Konsularbeamter ein Mitglied des Verwaltungs und technischen Personals oder des dienstlichen Hauspersonals nicht jedoch des privaten Hauspersonals durch einen Drittstaat um sein Amt im Empfangsstaat anzutreten oder um auf seinen Posten oder in seinen Heimatstaat zuruckzukehren so stehen ihm Unverletzlichkeit und alle sonstigen fur seine sichere Durchreise oder Ruckkehr erforderlichen Vorrechte und Befreiungen zu Das gilt auch wenn er in den Heimaturlaub fahrt oder aus dem Urlaub an seine Dienststelle zuruckkehrt Der Transit darf grundsatzlich allerdings nicht mit unublich langen Unterbrechungen touristischer bzw sonstiger personlicher Art verbunden werden Dies gilt auch fur die Familienangehorigen die ihn begleiten oder die getrennt von ihm reisen um sich zu ihm zu begeben oder die in ihren Heimatstaat zuruckkehren Art 40 Abs 1 WUD Art 54 Abs 1 und 2 WUK Halt sich der Betroffene dienstlich z B als Teilnehmer einer Konferenz einer internationalen im Empfangsstaat vertretenen Organisation auf geniesst er Privilegien nur wenn die entsprechende Reise offiziell angekundigt war auf offizielle Einladung des Empfangsstaates hin erfolgte oder wenn fur die Durchfuhrung der Konferenz mit der durchfuhrenden internationalen Organisation ein sogenanntes Konferenzabkommen abgeschlossen wurde welches Privilegien vorsieht Moglich ist auch dass mit der betreffenden internationalen Organisation bereits entsprechende Privilegienabkommen existieren in Deutschland z B mit den Vereinten Nationen Bei einem Drittstaat akkreditierte Diplomaten geniessen ausserhalb dieser Regelungen z B anlasslich einer privaten Urlaubsreise keine Immunitat Aus diesem Grunde hatte sich der ehemalige syrische Botschafter in der DDR nach der Wiedervereinigung vor deutschen Gerichten fur seine Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag gegen das Maison de France in West Berlin im August 1983 84 zu verantworten Der Botschafter hatte es seinerzeit zugelassen dass der bei dem Anschlag verwendete Sprengstoff vorubergehend in der Botschaft in Ost Berlin gelagert werden durfte Sein Einwand die Bundesrepublik sei Rechtsnachfolger der DDR und musse seine diplomatische Immunitat in der DDR respektieren liess das Bundesverfassungsgericht 85 nicht gelten weil die diplomatische Immunitat in der DDR auch schon vor der Wiedervereinigung einer strafrechtlichen Ahndung vor bundesrepublikanischen Gerichten nicht entgegengestanden habe Daran habe sich durch die Wiedervereinigung nichts geandert In Deutschland stationierte NATO Soldaten Bearbeiten nbsp NATO Soldaten geniessen vor allem Zoll und Steuerbefreiungen In Deutschland stationierte Soldaten der NATO Mitgliedstaaten geniessen keinen Diplomatenstatus haben aber gleichwohl Sonderrechte die denen der Diplomaten ahneln Fur die Rechtsstellung der Stationierungsstreitkrafte Belgiens Frankreichs Kanadas der Niederlande Grossbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt das NATO Truppenstatut und das Zusatzabkommen zum NATO Truppenstatut Im NATO Truppenstatut und im Zusatzabkommen zu diesem werden den jeweiligen Stationierungsstreitkraften Privilegierungen und Immunitaten gewahrt Dies umfasst beispielsweise die Bereiche Zivil Verwaltungs und Strafgerichtsbarkeit Sozialrecht Zoll und Steuerpflicht und das Fuhren von Kraftfahrzeugen Daneben finden sich zusatzlich vor allem im Zusatzabkommen Regelungen zur Liegenschaftsnutzung oder auch zur Beschaftigung deutscher Ortskrafte als Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkraften Fur die NATO Hauptquartiere in Deutschland bestehen besondere Vereinbarungen Ausweisdokumente der Diplomaten Bearbeiten nbsp Muster eines niederlandischen DiplomatenausweisesNeben dem Diplomatenpass seines eigenen Landes des Entsendestaates erhalt der Diplomat vom Empfangsstaat einen Diplomatenausweis der Angaben zum Umfang der diplomatischen Vorrechte und Befreiungen enthalt Ausgestellt wird der Diplomatenausweis vom Chef des Protokolls beim Aussenministerium Fur akkreditierte Angehorige des auslandischen diplomatischen Korps in Deutschland wird seit 2019 ein Protokollausweis ausgestellt der zur Einreise in alle Schengenlander berechtigt und den Inhaber ausweist Diplomatenstatus gem WUD oder WUK innezuhaben Aussteller ist vorgenanntes Ministerium Die Mitgliedstaaten des Schengenraums sind nach Art 19 Abs 2 Schengener Grenzkodex verpflichtet sich gegenseitig uber das Aussehen und die Bedeutung ihrer aufgrund nationaler Rechtsvorschriften ausgestellten Diplomatenausweise zu unterrichten Dies ist erforderlich weil die Diplomatenausweise auch Reisedokumentcharakter haben Ihren Inhabern ist es innerhalb des Schengengebietes gestattet visumfrei in jeden anderen Schengenstaat fur kurzzeitige Aufenthalte von nicht mehr als drei Monaten je Halbjahr zu reisen Die Mitteilungen der Mitgliedstaaten werden im Amtsblatt C der Europaischen Union regelmassig veroffentlicht Bisher sind folgende Mitteilungen ergangen dort sind auch umfangreiche Ausweismuster abgebildet fur alle Mitgliedstaaten des Jahres 2006 das sind in der Reihenfolge des Abdrucks Belgien Tschechien Danemark Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Osterreich Polen Portugal Slowenien Slowakei Finnland Schweden Island Norwegen ABl C 247 2006 vom 13 Oktober 2006 S 85 198 86 Folgende Erganzungen wurden gemeldet fur Estland und Italien ABl C 153 2007 vom 6 Juli 2007 S 15 20 87 fur die Schweiz ABl C 331 2008 vom 31 Dezember 2008 S 16 20 88 fur Malta ABl C 64 2009 vom 19 Marz 2009 S 18 19 89 fur Island ABl C 239 2009 vom 6 Oktober 2009 S 7 8 90 fur Estland ABl C 304 2010 vom 10 November 2010 S 6 9 91 fur die Niederlande ABl C 273 2011 vom 16 September 2011 S 11 12 92 fur Spanien ABl C 357 2011 vom 7 Dezember 2011 S 3 10 93 fur Belgien ABl C 88 2012 vom 24 Marz 2012 S 12 17 94 fur Polen ABl C 120 2012 vom 25 April 2012 S 4 8 95 fur Finnland ABl C 182 2012 vom 22 Juni 2012 S 10 11 96 fur Rumanien ABl C 214 2012 vom 20 Juli 2012 S 4 6 97 fur Tschechien ABl C 238 2012 vom 8 August 2012 S 5 6 98 fur Spanien ABl C 255 2012 vom 24 August 2012 S 2 8 99 Dauer des Diplomatenstatus Bearbeiten Hauptartikel Akkreditierung Diplomatie nbsp Der neue georgische Botschafter Batu Kutelia uberreicht US Prasident Obama sein Beglaubigungsschreiben 2009 nbsp Eine eher untypische Akkreditierung analog dem WUD Der Standige Vertreter der Bundesrepublik Deutschland Gunter Gaus rechts uberreicht dem Staatsoberhaupt der DDR Willi Stoph sein Beglaubigungsschreiben Um den Schutz diplomatischer Vorrechte und Befreiungen beanspruchen zu konnen muss die Person beim Empfangsstaat in der Regel akkreditiert sein Die Bestellung des Leiters der Mission bedarf der vorherigen Zustimmung des Empfangsstaates Agrement Art 4 WUD die ubrigen Funktionsstellen darf der Entsendestaat von wenigen Ausnahmen abgesehen nach freiem Ermessen besetzen Art 7 WUD Der Leiter der konsularischen Vertretung bedarf ebenfalls der Zustimmung des Empfangsstaates in Form des Exequaturs Art 12 WUK die ubrigen Bediensteten des Konsulats besetzt der Entsendestaat nach freiem Ermessen Art 19 Abs 1 WUK Bei Personen unterhalb der Botschafterebene erfolgt die Akkreditierung durch ein Schreiben der Mission des Entsendestaates an das Aussenministerium des Empfangsstaates mit dem die betreffende Person zur Eintragung in die Diplomaten oder Konsularliste angemeldet wird Die Akkreditierung ist erfolgt wenn der Empfangsstaat ein Dienstvisum zur Einreise und nach erfolgter Einreise einen Diplomatenausweis ausstellt Beginn und Ende Bearbeiten Die Vorrechte und Befreiungen stehen einer akkreditierten Person mit der Einreise in den Empfangsstaat zum Dienstantritt zu Befindet sich die Person bereits im Empfangsstaat stehen die Vergunstigungen ab dem Zeitpunkt zu zu dem der Entsendestaat dem Empfangsstaat den Beginn der Tatigkeit notifiziert hat Art 39 Abs 1 WUD Art 53 Abs 1 und 2 WUK Die Vorrechte und Befreiungen enden bei einer Person deren dienstliche Tatigkeit beendet ist Art 43 WUD Art 25 WUK erst im Zeitpunkt der Ausreise Art 39 Abs 2 WUD Art 53 Abs 3 WUK In Bezug auf die von der betreffenden Person in Ausubung ihrer dienstlichen Tatigkeit als Mitglied der Mission vorgenommenen Handlungen bleibt jedoch die Immunitat uber die Ausreise hinaus bestehen Art 39 Abs 2 Satz 2 WUD Art 53 Abs 4 WUK Die fortbestehende Immunitat gilt somit nicht in Bezug auf Handlungen im privaten Bereich soweit diese gewahrt wurde diese Immunitat endet mit der Ausreise Ein Botschaftsangehoriger der personliche Immunitat geniesst kann daher nach einer Ruckkehr in den Empfangsstaat fur Handlungen verfolgt werden die er im privaten Bereich begangen hat Fur Handlungen im dienstlichen Bereich bleibt die Immunitat dagegen auch bei einer spateren Ruckkehr in den Empfangsstaat bestehen Stirbt ein Mitglied der Mission oder konsularischen Vertretung so geniessen seine Familienangehorigen bis zum Ablauf einer angemessenen Frist die Vorrechte und Befreiungen die ihnen bisher zugestanden haben Art 39 Abs 3 WUD Art 53 Abs 5 WUK Die Vorrechte und Befreiungen enden auch wenn der Empfangsstaat den Betroffenen zur unerwunschten Person erklart hat persona non grata und die ihm gewahrte Frist zur Ausreise verstrichen ist Art 9 WUD und Art 23 WUK Unter befreundeten Staaten sind solche plakativen Massnahmen 100 auf die der Entsendestaat zudem regelmassig mit gleichartigen Massnahmen reagiert unublich im Bedarfsfall wird der Entsendestaat konsultiert und diskret um baldige Abberufung des Betroffenen gebeten Honorarkonsularbeamten stehen Vorrechte und Befreiungen in der Regel nur fur die Dauer ihrer Zulassung durch den Empfangsstaat zu fur Amtshandlungen die wahrend ihrer Amtszeit begangen worden sind jedoch auf unbeschrankte Zeit Art 53 Abs 4 i V m Art 58 Abs 2 WUK Personlicher Anwendungsbereich Bearbeiten Ist der Betroffene der aufgrund seines Status privilegiert ware Staatsangehoriger des Empfangsstaates oder Staatsangehoriger des Entsendestaates aber im Empfangsstaat standig ansassig geniesst er Privilegien ungeachtet seines Ranges stets nur fur Amtshandlungen sogenannte Amtshandlungsimmunitat Art 38 WUD Art 71 WUK Bezuglich eigener Staatsangehoriger gilt dies auch fur internationale Organisationen z B fur die UN und ihrer Nebenorgane gemass Abschn 15 der Abkommens von 1946 fur die UN Sonderorganisationen aufgrund 17 des Abkommens von 1947 Verstosse gegen das Strassenverkehrsrecht fallen in der Regel nicht unter die Amtshandlungsimmunitat Standig ansassig ist eine Person in der Regel wenn sie zu dem Zeitpunkt zu dem sie von der Mission angestellt wird bereits seit langerer Zeit im Empfangsstaat ihren Wohnsitz hatte Bei einem entsandten Mitglied einer Mission oder konsularischen Vertretung das sich ungewohnlich lange uber zehn Jahre im Empfangsstaat aufhalt ist ebenfalls von einer standigen Ansassigkeit auszugehen 101 Verzicht auf den Diplomatenstatus Bearbeiten Angehorige einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung konnen auf die diplomatische Immunitat nicht wirksam verzichten Dieses Recht steht nur dem Entsendestaat zu Art 32 WUD Art 45 WUK Hierzu bedarf es einer ausdrucklichen Erklarung Es entspricht internationaler Staatenpraxis hiervon im Allgemeinen keinen Gebrauch zu machen Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch den Entsendestaat Bearbeiten Eine Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch den Entsendestaat ist grundsatzlich moglich und volkerrechtlich ausdrucklich zugelassen Art 31 Abs 4 WUD Hiervon wird auch Gebrauch gemacht siehe Abschnitt Kritik am Verhalten der Vorgesetzten der Diplomaten Missbrauch des Diplomatenstatus BearbeitenKritik am Diplomatenstatus richtet sich vor allem gegen den Missbrauch diplomatischer Vorrechte im Zusammenhang mit der dienstlichen und privaten Teilnahme am Strassenverkehr mit Diebstahlen von Waren in Laden Kaufhausern und an Tankstellen mit den Pflichten des Diplomaten als Arbeitgeber hinsichtlich seiner privaten Hausangestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten Bearbeiten nbsp Die Zahl der von Diplomaten begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten erreichte im Jahr 2011 einen neuen HochststandSituation in Deutschland Die Anzahl der von Diplomaten bzw deren Fahrer in Berlin begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten hat seit 2005 nach einem kurzzeitigen Ruckgang in den Jahren 2008 und 2009 kontinuierlich zugenommen Offiziellen Angaben des Berliner Innensenators 102 zufolge begingen Diplomaten im Jahre 2005 6 879 Verkehrsordnungswidrigkeiten Im Jahr 2006 stieg die Zahl auf 10 179 und im Jahr 2007 auf 12 025 Delikte Im Jahre 2008 fiel die Gesamtzahl auf 8 398 und 2009 auf 8 610 Delikte ab wahrend sie im Jahr 2010 auf insgesamt 14 934 Delikte anstieg und im Jahr 2011 einen vorlaufigen Hochststand von 18 886 Delikten erreichte ehe spatestens im Jahr 2018 mehr als 21 000 Ordnungswidrigkeiten von Diplomaten begangen wurden In den Jahren 2020 und 2021 wahrend der COVID 19 Pandemie reduzierten sich die Ordnungswidrigkeiten durch Diplomaten in Berlin auf 12 570 2020 bzw 9973 2021 103 Der diplomatische Fahrzeugbestand blieb dabei weitgehend unverandert und lag bei 2 880 Fahrzeugen 16 Marz 2009 3 048 Fahrzeugen 31 Dezember 2009 2 939 Fahrzeugen 31 Dezember 2010 und 2 874 Fahrzeugen 22 Mai 2011 102 Stand 2022 sind es 2550 Fahrzeuge 103 Die dem Land Berlin entgangenen Verwarnungs und Bussgelder beliefen sich auf ca 200 000 Euro 2007 159 940 Euro 2008 180 010 Euro 2009 156 595 Euro 2010 274 590 Euro 2011 und 200 000 Euro 2021 Die haufigsten Verstosse waren Parkverstosse und Geschwindigkeitsuberschreitungen 102 103 Den zwischenzeitlichen Ruckgang der Verkehrsordnungswidrigkeiten fuhrte der Berliner Innensenator 104 auf eine Rundnote des Auswartigen Amtes an die in Berlin ansassigen Botschaften zuruck in der an die Beachtung des geltenden Strassenverkehrsrechts erinnert wurde Zudem wurden auslandische Vertretungen bei denen sich Verstosse gegen das Strassenverkehrsrecht hauften durch das Auswartige Amt in verstarktem Masse individuell ermahnt Im Verhaltnis zur Zahl der angemeldeten Fahrzeuge fielen uberdurchschnittlich haufig die Diplomaten aus Agypten Iran der Republik Korea 2009 und 2010 Aserbaidschan 2009 und 2010 sowie Libyen 2008 und 2009 auf bei den weiteren Spitzenreitern Saudi Arabien Russische Foderation China Frankreich Griechenland Polen und USA nur 2010 relativiert sich die Gesamtzahl der begangenen Verstosse wegen der von diesen Landern zugleich eingenommenen Spitzenstellung im Fahrzeugbestand Bei den am 31 Dezember 2009 in Berlin zugelassenen Diplomatenfahrzeugen entfielen auf die USA 269 auf die Russische Foderation 148 auf Frankreich 110 Saudi Arabien 101 China 99 Griechenland und Polen je 70 im Vergleich zu Agypten 43 Iran 42 der Republik Korea 55 Aserbaidschan 19 und Libyen 30 Fur 2011 ist nur bekannt dass die am haufigsten betroffenen diplomatischen Vertretungen in absteigender Reihenfolge Saudi Arabien Russische Foderation USA Volksrepublik China Georgien Agypten Italien Aserbaidschan Turkei Iran Pakistan und Griechenland waren 103 Situation in OsterreichIn Wien wurden zwischen Juni 2006 und Mai 2009 6 366 Verstosse gegen die Strassenverkehrsordnung und 31 283 Verstosse gegen das Parkometergesetz durch Diplomaten begangen die seitens der Behorden als nicht verfolgbar angesehen wurden 18 Im Jahre 2008 lag die Zahl der Verwaltungsubertretungen bei ca 2 100 im Jahre 2009 bei ca 2 550 und im Jahre 2010 bei ca 2 400 Seit 2009 werde die Botschaft oder die internationale Organisation um Mitteilung ersucht ob die festgesetzte Strafe bezahlt werde Das osterreichische Aussenministerium habe in den letzten Jahren zahlreiche Missionen und internationale Organisationen davon uberzeugt Verwaltungsubertretungen im Verkehr freiwillig zu bezahlen Dies geschehe in etwa einem Drittel der Falle mit steigender Tendenz im Ubrigen werde Immunitat geltend gemacht 19 Uber die Herkunftslander der am haufigsten aufgefallenen Diplomaten wird von offizieller Seite lediglich mitgeteilt dass im Jahre 2010 79 Verwaltungsubertretungen von Diplomaten aus Russland 63 von Diplomaten aus Kasachstan und 40 von Diplomaten aus China begangen worden seien 105 Einer anderen Ausserung des osterreichischen Aussenministeriums 105 ist zu entnehmen dass der Durchsetzung von Bussgeldern gegen Diplomaten gewichtige wirtschaftliche Interessen gegenuberstunden Ohne die Gewahrung der international ublichen Privilegien und Immunitaten wurden internationale Organisationen ihren Sitz von Wien wegverlegen weshalb es dann zu Steuerausfallen komme Der wirtschaftliche Nutzen der internationalen Organisationen sei fur Osterreich erheblich In einer Studie des Consultingunternehmens Ernst amp Young aus dem Jahr 2009 zur Umwegrentabilitat internationaler Organisationen sei festgestellt worden dass Osterreich einen positiven jahrlichen Nettoeffekt von uber 400 Millionen Euro aus der Prasenz internationaler Organisationen erziele Situation in der Schweiz nbsp Das Kfz Kennzeichen Schweizer Sprachgebrauch Kontrollschild fur Internationale Organisationen hat wie hier bei einem Kennzeichen aus Genf einen blauen Hintergrund das der Botschaftsangehorigen vor allem in Bern einen grunen In der Schweiz werden seit 2005 Verkehrsordnungswidrigkeiten von Diplomaten in Bern durch Festsetzung von Bussgeldern verfolgt Zwangsmassnahmen werden im Falle der Nichtbezahlung jedoch nicht ergriffen Im Jahre 2009 wurden 2 910 Zuwiderhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz von Personen mit Diplomatenstatus registriert hierauf ergangene Bussgeldbescheide wurden in nur 335 Fallen 12 bezahlt 25 Im Jahre 2010 seien 2 637 Ordnungsbussen ausgestellt worden wovon lediglich 194 7 bezahlt worden seien 106 In einer Antwort auf eine Interpellation erklarte der Bundesrat im Jahre 2009 dass sich die insgesamt von auslandischen Vertretungen und internationalen Organisationen uber die Jahre geschuldeten Betrage auf rund 7 5 Millionen Franken in Genf und auf 389 000 Franken in Bern beliefen In Genf unterscheidet sich die Lage zu Bern insofern als dort neben ca 40 Botschaften uberwiegend afrikanischer und asiatischer Staaten die bei der Schweiz akkreditiert sind vor allem internationale Organisationen und bei diesen akkreditierte Standige Vertretungen der Mitgliedstaaten ansassig sind deren Mitglieder diplomatische Immunitat in der Regel nur in dienstlichen Angelegenheiten beanspruchen konnen Bussgelder fur Parkverstosse oder Geschwindigkeitsuberschreitungen unterliegen als ausserdienstliches Verhalten oft nicht dem diplomatischen Schutz Straftaten von Diplomaten Bearbeiten Uber die Art und Anzahl der von Diplomaten begangenen Straftaten werden in Deutschland aus diplomatischer Rucksichtnahme keine konkreten Zahlen seitens der Berliner Innenverwaltung oder des Auswartigen Amts genannt Auch fur Osterreich und die Schweiz liegen keine offiziellen Zahlen vor Straftaten von Diplomaten werden in Deutschland nicht gesondert erfasst Der Verdacht der Unfallflucht von Diplomaten bestand in Berlin im Jahre 2008 in 27 Fallen im Jahre 2009 in 25 Fallen im Jahre 2010 in 40 Fallen und im Jahre 2011 in 32 Fallen Vor allem die im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr begangenen Delikte werden vielfach von der Presse aufgegriffen 107 Nach Angaben der Polizei fielen immer schon die Diplomaten der armeren Lander durch viele Delikte oft auch durch Alkohol am Steuer auf weil sie sich keinen Fahrer leisten konnten und sich der Botschafter nach Empfangen selbst ans Steuer setze 108 Diplomaten traten im Freizeitbereich auch bei Ladendiebstahlen Benzinunterschlagung bzw betrug bei der Fischwilderei 109 beim Fahren ohne Fahrerlaubnis 107 und bei vorsatzlichen und fahrlassig begangenen Korperverletzungen anlasslich von Verkehrsunfallen Barbesuchen oder bei Meinungsverschiedenheiten mit Taxifahrern in Erscheinung Einige schlecht bezahlte Botschaftsangehorige armer Lander gingen in Berlin regelrecht auf Beutezuge in Luxus Kaufhausern 110 In den Meldungen der osterreichischen Presse wird gelegentlich von Trunkenheitsfahrten einzelner Diplomaten berichtet 111 112 Die osterreichische Verkehrsministerin verweist im Ubrigen darauf dass es keine statistischen Aufzeichnungen uber Fahrerfluchten von Diplomaten gabe und Verkehrsstraftaten von Diplomaten auch im Vormerksystem nicht eingetragen werden konnten weil dort nur rechtskraftige Bestrafungen gespeichert seien 18 In der Schweizer Presse wird von vereinzelten Trunkenheitsfahrten und der Missachtung eines Fahrverbots berichtet 25 Der israelische Geheimdienst verhaftete im Februar 2018 einen franzosischen Botschaftsangehorigen der seinen Sonderstatus genutzt haben soll um in einem Fahrzeug der Botschaft Waffen aus Gaza zu palastinensischen Empfangern im Westjordanland zu schmuggeln 113 Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Diplomaten Bearbeiten Situation in DeutschlandDiplomaten vor allem aus dem nahostlichen und dem asiatischen Raum wird vorgehalten im Schutze der Befreiung von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates eigene Hausangestellte auszunutzen indem sie ihnen zugesagte Leistungen z B das Arbeitsentgelt Urlaub Freizeit u a ganz oder teilweise verweigerten Betroffen seien fast immer asiatische Frauen 114 In einer Regelung zwischen dem Auswartigen Amt und den Botschaften aus dem Jahre 2003 hatten sich Diplomaten verpflichtet ihren Haushaltshilfen mindestens 750 Euro monatliches Gehalt zu zahlen und ihnen freie Kost und Logis zu gewahren Die Arbeitszeit durfe 40 Stunden pro Woche nicht uberschreiten jede Uberstunde musse mit 4 50 Euro abgegolten werden 115 Diese Mindeststandards wurden teilweise nicht eingehalten Das deutsche Arbeitsgericht kann dem diplomatischen Hauspersonal bei der Durchsetzung von Gehaltsanspruchen oft nicht helfen Die Durchfuhrung eines Klageverfahrens scheitert in Deutschland in der Regel an der diplomatischen Immunitat des Arbeitgebers Psychische und physische Gewalt erniedrigende Behandlung und teilweise sexuelle Ubergriffe kamen hinzu 116 Werden solche Vorfalle bekannt gehe das Auswartige Amt auf die Botschaften zu wobei Wert auf Diskretion und einvernehmliche Losungen gelegt werde Ein paar Mal pro Jahr komme es zu Vergleichsverhandlungen in denen die Hausangestellten dann eine Entschadigung erhielten Im Gegenzug verliessen sie umgehend Deutschland und alle Beteiligten verpflichteten sich schriftlich zu Stillschweigen 115 Situation in Osterreich 1999 sind in Osterreich Falle vor allem von Frauen aus den Philippinen und aus Sri Lanka aber auch aus lateinamerikanischen Landern bekannt geworden die in Haushalten von UN Bediensteten und Diplomaten unter schlechten Arbeitsbedingungen angestellt waren Sie hatten oft 80 Stunden pro Woche bei einem monatlichen Verdienst von 4500 osterreichischen Schilling entspricht ca 327 Euro ohne Sozialversicherung zu arbeiten Der Lohn sei den Frauen zumeist zur Abdeckung ihrer Reisekosten vorenthalten worden Die Reisedokumente seien ihnen abgenommen worden um uber ein Druckmittel zu verfugen falls die Betroffenen beabsichtigten das Arbeitsverhaltnis zu beendigen Die Legitimationskarte die die Migrantinnen zum Aufenthalt und zur Arbeit in Diplomatenhaushalten in Osterreich berechtigte sei ihnen in vielen Fallen nicht ausgehandigt worden 117 Das osterreichische Aussenministerium hat in einem Rundschreiben im Oktober 2009 alle diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen in Osterreich darauf hingewiesen dass Hausangestellte mindestens 1 000 Euro brutto monatlich verdienen mussten und dass sie laut Hausangestelltengesetz hochstens 238 Stunden monatlich arbeiten durften und wochentlich einen Tag frei bekommen mussten Das Aussenministerium bestehe nun darauf dass die Haushaltshilfe beim Abholen der Legitimationskarte unbegleitet erscheine um mit ihr ungestort reden zu konnen Bei Schieflagenverdacht trete das Aussenministerium mit dem Arbeitgeber der als Diplomat oft Immunitat geniesse in Verhandlungen 118 Situation in der Schweiz Vor allem in Genf sind Klagen uber die Ausnutzung privater Haushaltshilfen in Diplomatenhaushalten bekannt geworden Wegen nicht bezahlter Uberstunden und nicht gewahrter Ferien und anderer nicht abgegoltener Leistungen verurteilte das Genfer Arbeitsgericht Saudi Arabien in den letzten Jahren zur Zahlung von Entschadigungen an vier ehemalige Angestellte Die Gesamtsumme betrage uber 650 000 Schweizer Franken entspricht ca 540 000 Euro Eine Zahlung sei aus Riad jedoch nicht eingegangen 119 Im Juli 2009 verurteilte ein Genfer Strafgericht einen indischen Diplomaten in Abwesenheit wegen Wucher Notigung Freiheitsberaubung und Entfuhrung zu 7 Monaten Gefangnis ohne Bewahrung Der Diplomat hatte einen jungen Inder von 1993 bis 1996 wie einen Sklaven gehalten 119 Der Diplomat hat die Schweiz inzwischen verlassen und wird mit internationalem Haftbefehl gesucht Praktisch samtliche Streitigkeiten betrafen in Genf tatige Diplomaten Aus Bern sind kaum Falle bekannt was daran liege dass dort nur rund 700 Diplomaten nach anderen Angaben 3 700 25 gemeldet seien wahrend in der UNO Stadt Genf rund 11 000 nach anderen Angaben 40 000 25 internationale Funktionare lebten und arbeiteten 120 Hauptsachlich in Genf kommt es auch zu Gerichtsverfahren weil die dortigen Diplomaten soweit sie bei Internationalen Organisationen akkreditiert sind oft nur Immunitat fur den dienstlichen Bereich geniessen Die Beschaftigung eigener privater Hausangestellter fallt in den ausserdienstlichen Bereich Eine neue Verordnung uber die privaten Hausangestellten PHV 121 die am 1 Juli 2011 in Kraft getreten ist schafft einheitliche arbeitsrechtliche Mindeststandards und ersetzt die entsprechenden kantonalen Normalarbeitsvertrage Die Verordnung regelt die Einreise Aufenthalts und Arbeitsbedingungen fur die privaten Hausangestellten von Personen die in der Schweiz Vorrechte und Immunitaten geniessen Die Verordnung verpflichtet die Diplomaten dazu einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschliessen und dazu ausschliesslich den Mustervertrag des EDA zu verwenden Der Abschluss eines solchen Vertrags ist Voraussetzung fur die Ausstellung von Einreisevisa und Legitimationskarten des EDAs Aufenthaltsbewilligung Der Lohn ist teilweise in bar und teilweise in Naturalien auszuzahlen er betrage mindestens 1 200 Franken im Monat netto entspricht ca 1000 Euro Von diesem Betrag durfen keine Abzuge gemacht werden und er muss in Schweizer Franken auf ein Bank oder Postkonto in der Schweiz uberwiesen werden das ausschliesslich auf den Namen der oder des betreffenden privaten Hausangestellten lautet Arbeitgeber mussen zudem verschiedene Vergutungen z B fur Unterkunft und Verpflegung alle Beitrage an Sozialversicherungen Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil und die Pramien der Kranken und Unfallversicherung ubernehmen Die privaten Hausangestellten mussen fur die Ausstellung ihres Visums personlich bei der zustandigen Schweizer Auslandsvertretung vorsprechen Bei dieser Gelegenheit erhalten sie Informationen uber die Lebenshaltungskosten in der Schweiz und eine Dokumentation uber ihre Rechte und Pflichten Darin steht insbesondere an wen sie sich wenden konnen wenn sie nach der Ankunft in der Schweiz in Schwierigkeiten geraten 122 Die Verordnung wird kritisiert weil sie hinsichtlich des Mindestlohns von 1 200 Franken hinter den Empfehlungen des Jahres 1981 zuruckbleibe die bereits einen Mindestlohn fur Hausangestellte von monatlich 1 650 Franken vorsahen 123 Kritik am Verhalten der Vorgesetzten der Diplomaten Bearbeiten Der Eindruck den Diplomaten durch ihr Verhalten in der Offentlichkeit ihres Gastlandes erweckten lost vielfach Unverstandnis und teilweise auch Emporung aus Diplomaten hatten Vorbildfunktion 124 und sollten zu ihren Fehlern stehen und die Konsequenzen tragen Dass Diplomaten ungestraft davonkamen konne der Burger nicht verstehen Nach aufgeflogenem Schmuggel von Rauschgift und Kulturgutern im Diplomatengepack oder Spionage wurden sie ohne Folgen abberufen und woanders neu eingesetzt 110 Manche Missionschefs so wird vermutet bekamen teilweise gar nicht mit wie sich ihre Bediensteten in der Offentlichkeit benahmen 124 Dabei hindere die diplomatische Immunitat den Entsendestaat nicht gegen eigene Mitarbeiter einzuschreiten Art 31 Abs 4 WUD So diszipliniere das Auswartige Amt deutsche Diplomaten bei Verstossen im Ausland 125 und leiteten deutsche Staatsanwalte auch Ermittlungsverfahren gegen deutsche Diplomaten ein die im Ausland Straftaten begangen haben Ein deutscher Lehrer in Moskau der bei einem Verkehrsunfall zwei Menschen totete und aufgrund seiner diplomatischen Immunitat von den russischen Behorden nicht verfolgt werden konnte ist nach seiner Ruckkehr von einem deutschen Gericht bestraft worden 126 Wegen der unerlaubten Einfuhr eines Kraftfahrzeugs in den Empfangsstaat unter Ausnutzung diplomatischer Vorrechte Einfuhrabgabenbefreiung wurde der Beamte einer deutschen Botschaft mit einer Gehaltskurzung diszipliniert 127 Gegen einen Schweizer Diplomaten der im Verdacht stand einen Ladendiebstahl im Gastland begangen zu haben ermittelten die Schweizer Behorden 128 Osterreich weise im Ausland tatige Diplomaten an verhangte Verkehrsstrafen zu bezahlen 105 Mogliche Ursachen fur das gehaufte Fehlverhalten von Diplomaten Bearbeiten Viele Verstosse gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen gehen auf die landesubliche Mentalitat kulturelle Unterschiede und die Gepflogenheiten in den Herkunftslandern der Diplomaten zuruck die mit den Standards im Gastland nicht vergleichbar seien Das Lohnniveau in der Diplomatie nehme zudem gerade bei Vertretern aus Entwicklungslandern auf die hohen europaischen Lebenshaltungskosten keine Rucksicht was die schlechte Behandlung von Hausangestellten zwar nicht entschuldigen jedoch bis zu einem gewissen Grad erklaren konne 120 Was strassenverkehrsrechtliche Verstosse angehe hat eine Studie der Universitaten Berkeley und Columbia herausgefunden dass je schlechter der Ruf Amerikas in einem Land sei desto mehr Parkdelikte seine Diplomaten in den USA verubten Das Falschparkverhalten der Diplomaten eines Landes korreliere zudem mit seinem Korruptionsindex 129 Vorschlage fur eine Anderung des Diplomatenstatus Bearbeiten Angeregt wird die Immunitat von Diplomaten weltweit auf den dienstlichen Bereich zu beschranken Ausserdem solle ein Protokollausweis fur private Hausbedienstete und damit die Befreiung von der Aufenthaltserlaubnis nur vergeben werden wenn der Diplomat einen Arbeitsvertrag mit den arbeitsrechtlichen Standards vorlege 114 In einer Studie des Deutschen Instituts fur Menschenrechte wird die Aufhebung der Immunitat als spektakularer Schritt und Erfolg fur das Gastland gewertet Den betroffenen Hausangestellten helfe dies aber oft wenig Stattdessen wird der Weg der Mediation zwar als insgesamt beschwerlich aber im Ergebnis als fur die Betroffenen eher nutzlich gewertet 130 Als vorbildlich wird die Einrichtung eines Verbindungsburos angesehen wie es die Schweiz eingefuhrt hat Das Bureau de l Amiable Compositeur BAC in Genf wurde vom Kanton Genf und von der Schweizer Mission bei der UNO im Jahre 1995 ins Leben gerufen Das dreikopfige Gremium behandle pro Jahr zwischen 70 und 80 Falle Die Erfolgsquote lage uber die Jahre verteilt bei 30 bis 40 Prozent 120 Hinsichtlich der Erfullung arbeitsvertraglicher Anspruche musse auch uber eine Staatshaftung des Empfangsstaates nachgedacht werden In einem Fall in Frankreich habe das oberste franzosische Verwaltungsgericht der Conseil d Etat den franzosischen Staat haftbar gemacht 131 132 In Bezug auf internationale Organisationen kann sich der Sitzstaat nicht von seiner Verantwortung aus der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK nach Art 6 Abs 1 EMRK Zugang zu einem fairen Gerichtsverfahren zu gewahren dadurch befreien dass er Aufgaben auf internationale Organisationen ubertragt und ihnen Immunitat von seiner Gerichtsbarkeit gewahrt In diesem Falle mussen andere angemessene Rechtsschutzmoglichkeiten zur Verfugung stehen z B Kontrollsysteme innerhalb der internationalen Organisation selbst 133 Literatur BearbeitenRundschreiben des Auswartigen Amtes zur Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen in der Bundesrepublik Deutschland RdSchr v 15 9 2015 503 90 507 00 GMBl 2015 S 1206 auswaertiges amt de PDF 791 kB Georg Dahm Jost Delbruck und Rudiger Wolfrum Volkerrecht Band I Teilband 1 Die Grundlagen Die Volkerrechtssubjekte 2 vollig neu bearbeitete Auflage Walter de Gruyter Berlin New York 1989 ISBN 3 11 005809 X Karl Doehring Volkerrecht 2 neubearbeitete Auflage C F Muller Heidelberg 2004 ISBN 3 8114 0834 8 David Dreimann Das diplomatische Protokoll Aufgaben Mittel Methoden und Arbeitsweise Koehler amp Amelang Leipzig 1981 Matthias Herdegen Volkerrecht 11 uberarbeitete und erweiterte Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63159 7 Knut Ipsen Volkerrecht 5 vollig neu bearbeitete Auflage C H Beck Munchen 2004 ISBN 3 406 49636 9 Otto Rudolf Kissel Herbert Mayer Gerichtsverfassungsgesetz Kommentar 6 neubearbeitete Auflage C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 59061 0 zu 18 bis 20 GVG Matthias Ruffert Christian Walter Institutionalisiertes Volkerrecht das Recht der Internationalen Organisationen und seine wichtigsten Anwendungsfelder ein Studienbuch C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 59530 1 Thorsten Stein Christian von Buttlar Volkerrecht 12 neu bearbeitete Auflage Carl Heymanns Verlag Koln u a 2009 ISBN 978 3 452 26875 4 Oliver Tolle Markus Pallek Polizeiliche Gefahrenabwehr im Bereich diplomatischer oder konsularischer Vorrechte DOV 2001 S 547 554 Wolfgang Graf Vitzthum Volkerrecht 5 neu bearbeitete Auflage de Gruyter Berlin u a 2010 ISBN 978 3 89949 714 4 Zoller Zivilprozessordnung 29 neubearbeitete Auflage Otto Schmidt Verlag Koln 2012 ISBN 978 3 504 47018 0 zu 18 bis 20 GVG Weblinks BearbeitenText des Wiener Ubereinkommens uber diplomatische Beziehungen WUD vom 18 April 1961 BGBl 1964 II S 957 959 Text des Wiener Ubereinkommens uber konsularische Beziehungen WUK vom 24 April 1963 BGBl 1969 II S 1585 Liste der diplomatischen Vertretungen und anderer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland PDF 400 kB regelmassig aktualisierte Zusammenstellung des Auswartigen Amts uber die diplomatischen Vertretungen in Deutschland und ihr Personal abgerufen am 25 Dezember 2011 Informationen des Auswartigen Amtes zu den Vertretungen auslandischer Staaten in Deutschland Botschaften und Konsulate abgerufen am 25 Dezember 2011 Diplomatische Vertretungen in Osterreich PDF 500 kB abgerufen am 29 Januar 2012 Konsularische Vertretungen in Osterreich PDF 375 kB abgerufen am 29 Januar 2012 Auslandische Vertretungen in der Schweiz abgerufen am 29 Januar 2012 Einzelnachweise Bearbeiten Das Ubereinkommen WUD ist in Kraft getreten fur die Schweiz am 24 April 1964 fur Liechtenstein am 7 Juni 1964 fur Deutschland am 11 Dezember 1964 und fur Osterreich am 28 Mai 1966 Das Ubereinkommen WUK ist in Kraft getreten fur die Schweiz und Liechtenstein am 19 Marz 1967 fur Osterreich am 12 Juli 1969 und fur Deutschland am 7 Oktober 1971 BVerwG Urteil vom 8 September 1981 I C 88 77 BVerwGE 64 55 juris Tolle Pallek DOV 2001 547 553 Ipsen Fischer Volkerrecht 35 Rn 62 Stein v Buttlar Volkerrecht 2 Rn 743 Vgl Matthias Herdegen Volkerrecht 38 Rn 1 Reichsgericht Urt v 8 November 1934 2 D 1204 34 RGSt 69 54 55 56 zitiert und besprochen in dem Bericht zu Entscheidungen nationaler Gerichte in volkerrechtlichen Fragen ZaoRV 1936 S 404 PDF 1 7 MB hier S 408 409 Entschieden in Bezug auf das Unterhaltsvorschussgesetz OVG Berlin Brandenburg Urt v 17 Juni 2009 OVG 6 B 7 09 Vgl hierzu ausfuhrlich Stein v Buttlar Volkerrecht 2 Rn 739 ff Wiener Ubereinkommen vom 18 April 1961 uber diplomatische Beziehungen auf justiz nrw de Sonderkommando befreit Geiseln aus besetzter irakischer Botschaft In Die Welt 21 August 2002 welt de IGH Urt v 24 Mai 1980 betreffend U S Diplomatic and Consular Staff in Tehran USA v Iran ICJ Reports 1980 S 3 Memento vom 13 Januar 2013 im Internet Archive PDF 5 4 MB Muster solcher Schreiben finden sich im Runderlass des nordrhein westfalischen Ministeriums fur Inneres und Kommunales vom 2 November 2010 43 8 57 04 16 Ministerialblatt fur das Land Nordrhein Westfalen 2010 S 786 Nr 1 3 4 und Anlagen 10 und 11 PDF 2 18 MB abgerufen am 5 Januar 2012 Rundschreiben des Auswartigen Amtes zur Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen in der Bundesrepublik Deutschland vom 19 August 2008 GMBl S 1154 S 1172 IGH Entscheidung vom 24 Mai 1980 betreffend U S Diplomatic and Consular Staff in Tehran USA v Iran ICJ Reports 1980 S 3 Memento vom 13 Januar 2013 im Internet Archive PDF 5 4 MB hier S 40 Rn 86 Rundschreiben des Auswartigen Amtes zur Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen in der Bundesrepublik Deutschland vom 19 August 2008 GMBl S 1154 S 1158 Gutachten des EDAs vom 4 Juni 2008 Memento vom 5 August 2012 im Internet Archive PDF 583 kB bk admin ch abgerufen am 14 Februar 2012 Rundschreiben des Auswartigen Amtes zur Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen in der Bundesrepublik Deutschland vom 19 August 2008 GMBl S 1154 S 1157 a b c Antwort des Bundesministeriums fur Verkehr Innovation und Technologie vom 10 Juli 2009 PDF 115 kB auf eine Anfrage von Nationalratsabgeordneten vom 13 Mai 2009 PDF 87 kB beide am 24 Januar 2012 abgerufen a b Antwort des Osterr Bundesministers fur europ und intern Angelegenheiten PDF 85 kB vom 11 Februar 2011 in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage PDF 68 kB vom 14 Dezember 2010 beide am 24 Januar 2012 abgerufen Diplomaten begehren auf Meldung von NZZ Online vom 20 November 2005 abgerufen am 25 April 2019 Luz Abgerufen am 9 Juni 2023 BGH Beschluss vom 14 Juli 2011 V ZB 275 10 BGHZ 189 87 BVerwG Urt v 29 Februar 1996 5 C 23 95 BVerwGE 100 300 OVG Munster Beschl v 11 Februar 1992 8 B 536 92 NJW 1992 S 2043 In Deutschland bezuglich der Einkommensteuer Deutschland umgesetzt in 3 Nr 29 EStG a b c d e Mysterien der CD Autoschilder oder Diplomaten am Steuer Meldung des Tages Anzeigers vom 13 Januar 2011 abgerufen am 26 Januar 2012 Fur Leistungsanspruche z B Zahlung von Kindergeld an Diplomaten soll dies nicht gelten vgl SG Hamburg Urt v 25 April 1986 5 KG 122 85 juris Das Auswartige Amt bejaht dies ausdrucklich in seinem Rundschreiben vom 19 September 2008 auf S 1160 und verneint es wieder auf S 1172 wo sogar behauptet wird das dienstliche Hauspersonal habe nur Amtshandlungsimmunitat unter die Verstosse gegen die Strassenverkehrsordnung nicht fielen da WUD bezogene Amtshandlungen im Strassenverkehr kaum vorstellbar seien Diese Beurteilung ist nicht nachvollziehbar denn wenn z B der Fahrer der Botschaft den Botschafter zu einem Empfang bringt liegt zweifelsohne eine dienstliche Handlung vor die von der Immunitat umfasst ist Auch Fahrten zum und vom Dienst des Fahrers durften noch von der Immunitat eingeschlossen sein insofern besteht kein Grund das dienstliche Hauspersonal ungunstiger zu behandeln als das Verwaltungs und technische Personal zumal Art 37 Abs 2 und 3 WUD in diesem Punkte in Ausubung ihrer dienstlichen Tatigkeit vorgenommene Handlungen wortlich ubereinstimmen 23 Hess Meldegesetz Ipsen Fischer Volkerrecht 38 Rn 1 Doehring Volkerrecht 8 Rn 501 BGH Beschl v 4 April 1990 4 BJs 136 89 3 StB 5 90 StB 5 90 BGHSt 36 396 ff So Amtl Begr der Bundesregierung Bundesratsdrucksache 731 04 PDF 60 MB S 174 Teilweise halt die Rechtsprechung eine Immunitat bei Verkehrsordnungswidrigkeiten fur moglich Voraussetzung dafur ware jedoch ein enger sachlicher Zusammenhang mit einer konsularischen Aufgabe vgl OLG Karlsruhe Beschl v 16 Juli 2004 2 Ss 42 04 NJW 2004 3273 im dortigen Fall verneint Andreas Braun Petra Blum Jan Lukas Strozyk Benedikt Strunz Felix Voogt Ermittlungen weltweit Honorarkonsuln als Sicherheitsrisiko In tagesschau de 14 November 2022 abgerufen am 15 November 2022 Ipsen Fischer Volkerrecht 35 Rn 76 Michael Marti Ein nobler Sack In NZZ Folio September 2003 abgerufen am 18 September 2017 Vitzthum Hailbronner Volkerrecht S 183 Rn 63 Die Ubergabe an den Kapitan eines Seeschiffs regelt nur Art 35 Abs 7 WUK die Regelung wird auf diplomatisches Gepack entsprechend angewendet Convention on Special Missions vom 8 Dezember 1969 AVR 16 1973 74 75 S 60 Text siehe nachfolgende Fussnoten Text des Ubereinkommens PDF 2 4 MB In Osterr BGBl 1985 S 2975 fur Osterreich in Kraft seit 21 Juni 1985 Text des Ubereinkommens SR Nummer 0 191 2 fur die Schweiz in Kraft seit 21 Juni 1985 Text des Ubereinkommens PDF 100 kB In Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 1986 Nr 49 1 in Kraft seit 21 Juni 1985 Verneinend Herdegen Volkerrecht 38 Rn 6 Ipsen Fischer Volkerrecht 36 Rn 9 Georg Dahm Jost Delbruck Rudiger Wolfrum Volkerrecht Band I 1 S 298 bejahend Doehring Volkerrecht 8 Rn 514 Zu den Hintergrunden vgl den Bericht in der ZaoRV 45 1985 S 714 750 f PDF 8 71 MB BGH Beschl v 27 Februar 1984 3 StR 396 83 BGHSt 32 275 287 Annegret Streng Dienstrecht in Internationalen Organisationen 2003 Reihe Europaische Hochschulschriften Band 3485 ISBN 978 3 631 39658 2 siehe Zusammenfassung Memento vom 21 Dezember 2015 im Internet Archive Georg Jochum Wolfgang Fritzemeyer Marcel Kau FS Hailbronner Huthig Jehle Rehm Verlag 2013 ISBN 978 3 8114 3914 6 S 611 Internationale Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland PDF 110 kB Zusammenstellung des Auswartigen Amts abgerufen am 25 Dezember 2011 Internationale Organisationen in Osterreich PDF 37 kB Zusammenstellung des Bundesministeriums fur europaische und internationale Angelegenheiten abgerufen am 29 Januar 2012 Internationale Organisationen in der Schweiz Zusammenstellung des Eidgenossischen Departements fur Auswartige Angelegenheiten abgerufen am 22 Januar 2012 Art 105 der UN Charta abgerufen am 8 Januar 2013 In Deutschland in Kraft seit 5 November 1980 BGBl II S 941 In Liechtenstein in Kraft seit 25 Marz 1993 In Osterreich in Kraft seit 10 Mai 1957 a b Die Schweiz tritt drei Ubereinkommen der Vereinten Nationen uber Vorrechte und Immunitaten bei In Humanrights ch 15 Oktober 2012 abgerufen am 14 Oktober 2017 In Deutschland in Kraft seit 10 Oktober 1957 BGBl 1954 II S 639 In Osterreich in Kraft seit 21 Juli 1950 In Deutschland in Kraft seit 21 Juni 1996 BGBl II S 903 Vgl z B Art 5 Abs 6 UN Sitzstaatabkommen Bonn 1995 vgl auch Art 4 Abs 7 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen Organisation fur erneuerbare Energien uber den Sitz des IRENA Innovations und Technologiezentrums vom 5 April 2011 BGBl II S 1010 Vergewaltigungsvorwurfe gegen Strauss Kahn Ich habe diplomatische Immunitat In Suddeutsche Zeitung 17 Juni 2011 abgerufen am 24 Januar 2012 IWF Amt schutzt vor Strafe nicht Meldung von Legal Tribune Online vom 16 Mai 2011 abgerufen am 24 Januar 2012 Homepage Plattform zur Forderung der Fruhwarnung der Internationalen Strategie zur Katastrophenvorsorge der Vereinten Nationen abgerufen am 29 Januar 2012 unoosa org Homepage der Wasserdekade der Vereinten Nationen Memento des Originals vom 6 Februar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www unwater unu edu abgerufen am 29 Januar 2012 Homepage des Instituts fur Umwelt und menschliche Sicherheit abgerufen am 29 Januar 2012 Homepage des Internationalen Programm zur sozialen Dimension der globalen Umweltveranderung Memento vom 10 Dezember 2010 im Internet Archive der Universitat der Vereinten Nationen abgerufen am 29 Januar 2012 Homepage des Vizerektorats in Europa abgerufen am 29 Januar 2012 Homepage des Regionalburos fur Europa der Weltgesundheitsorganisation abgerufen am 29 Januar 2012 Homepage der Tsunami Beratungsstelle der Welttourismusorganisation Memento vom 12 August 2011 im Internet Archive der Tsunami Beratungsstelle der UNWTO abgerufen am 29 Januar 2012 Homepage des Internationalen Erziehungsburos Organisation der Vereinten Nationen fur Erziehung Wissenschaft und Kultur abgerufen am 29 Januar 2012 Art 343 Konsolidierte Fassung des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 83 30 Marz 2010 S 47 200 hier S 194 Online PDF 1 5 MB abgerufen am 9 Januar 2013 Protokoll Nr 7 uber die Vorrechte und Befreiungen der Europaischen Union zu Konsolidierte Fassung des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 83 30 Marz 2010 S 266 272 Online PDF 1 3 MB abgerufen am 30 Dezember 2012 Fur die Zeit vor dem 1 Dezember 2009 vgl mit ahnlichem Wortlaut das Protokoll zu dem Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europaischen Gemeinschaften vom 8 April 1965 BGBl II S 1453 1482 Energy Community Homepage Nicht mehr online verfugbar 2022 archiviert vom Original am 6 Februar 2012 abgerufen am 8 April 2022 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www energy community org abgerufen am 29 Januar 2012 Homepage des Internationalen Zentrums fur Migrationspolitikentwicklung abgerufen am 29 Januar 2012 Homepage des Joint Vienna Institutes abgerufen am 29 Januar 2012 Gaststaatgesetz Schweiz vom 22 Juni 2007 abgerufen am 29 Januar 2012 Gaststaatverordnung Schweiz vom 7 Dezember 2007 abgerufen am 29 Januar 2012 Homepage der Agentur fur internationale Handelsinformation und kooperation abgerufen am 29 Januar 2012 Homepage des Beratungszentrums fur WTO Recht abgerufen am 29 Januar 2012 Homepage des Sud Zentrums abgerufen am 29 Januar 2012 Homepage des Vergleichs und Schiedsgerichtshofs der OSZE abgerufen am 29 Januar 2012 Russen betatschen Doris Leuthart Meldung der Schweizer Zeitung BLICK vom 13 Juli 2008 abgerufen am 24 Januar 2012 Deutsche Justiz zu Gaddafi Sohn ausgesucht hoflich Meldung der WELT vom 30 Juni 2011 abgerufen am 16 Januar 2012 Antwort des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und fur Verbraucherschutz vom 25 Marz 2011 auf eine schriftliche Anfrage von Landtagsabgeordneten Landtags Drucksache 16 8204 PDF 126 kB abgerufen am 16 Januar 2012 Von 24 Kilo Sprengstoff zerstort Meldung des Magazins Der Spiegel vom 13 Dezember 1999 abgerufen am 17 Januar 2012 BVerfG Urt v 10 Juni 1997 2 BvR 1516 96 BVerfGE 96 86 Besprechung unter Aufzeigung der naheren Hintergrunde Fassbender NStZ 1998 144 Muster der besonderen Ausweise In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 247 13 Oktober 2006 S 85 198 abgerufen am 26 Dezember 2012 Aktualisierung der Muster der besonderen Ausweise In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 153 6 Juli 2007 S 15 20 abgerufen am 26 Dezember 2012 Mitteilung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an die Europaische Kommission In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 331 31 Dezember 2008 S 16 20 abgerufen am 26 Dezember 2012 Aktualisierung der Muster der Ausweise In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 64 19 Marz 2009 S 18 19 abgerufen am 26 Dezember 2012 Aktualisierung der Muster der Ausweise In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 239 6 Oktober 2009 S 7 8 abgerufen am 26 Dezember 2012 Aktualisierung der Muster der Ausweise In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 304 10 November 2010 S 6 9 abgerufen am 26 Dezember 2012 Aktualisierung der Muster der Ausweise In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 273 16 September 2011 S 11 12 abgerufen am 26 Dezember 2012 Aktualisierung der Muster der Ausweise In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 357 7 Dezember 2011 S 3 10 abgerufen am 26 Dezember 2012 Aktualisierung der Muster der Ausweise In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 88 24 Marz 2012 S 12 17 abgerufen am 26 Dezember 2012 Aktualisierung der Muster der Ausweise In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 120 25 April 2012 S 4 8 abgerufen am 26 Dezember 2012 Aktualisierung der Muster der Ausweise In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 182 22 Juni 2012 S 10 11 abgerufen am 26 Dezember 2012 Aktualisierung der Muster der Ausweise In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 214 20 Juli 2012 S 4 6 abgerufen am 26 Dezember 2012 Aktualisierung der Muster der Ausweise In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 238 8 August 2012 S 5 6 abgerufen am 26 Dezember 2012 Aktualisierung der Muster der Ausweise In Amtsblatt der Europaischen Union C Nr 255 24 August 2012 S 2 8 abgerufen am 26 Dezember 2012 Deutschland weist libysche Diplomaten aus Meldung von dw world de vom 13 April 2011 abgerufen am 9 Januar 2012 Jedenfalls bei einem 25 jahrigen Aufenthalt im Empfangsstaat liegt standige Ansassigkeit vor vgl FG Koln Urt v 24 Januar 2001 12 K 7040 98 EFG 2001 552 einer gegenteiligen Bescheinigung des auslandischen Botschafters kommt keine Bedeutung zu a b c Vgl hierzu die Drucksachen des Berliner Abgeordnetenhauses 16 10457 PDF 98 kB fur 2005 und 2006 16 12218 PDF 24 kB fur 2007 16 13196 PDF 66 kB fur 2008 16 14305 PDF 68 kB fur 2009 16 15504 PDF 30 kB fur 2010 und 17 10468 PDF 30 kB fur 2011 abgerufen am 8 Januar 2012 und 13 Oktober 2012 a b c d Verkehrsverstosse von Diplomaten 2021 wurden in Berlin fast 10 000 Delikte registriert In Spiegel Online 1 Februar 2022 abgerufen am 1 Februar 2022 Vgl die Ausfuhrungen in der Drucksache des Berliner Abgeordnetenhauses 16 14305 PDF 68 kB abgerufen am 8 Januar 2012 a b c Antwort des Osterr Bundesministers fur europ und intern Angelegenheiten PDF 59 kB vom 27 Mai 2011 in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage PDF 53 kB vom 30 Marz 2011 beide abgerufen am 25 Januar 2012 Die Diplomaten und ihr Recht auf Unrecht Meldung von 20 Minuten online vom 23 Juni 2011 abgerufen am 22 Januar 2012 a b Araber sind die flottesten Fahrer Meldung der Berliner Zeitung vom 4 Januar 2011 abgerufen am 8 Januar 2012 Lizenz zum Rasen Polizei hilflos bei Diplomaten Meldung des Tagesspiegels vom 20 April 2009 abgerufen am 8 Januar 2012 Nordkorea auf Fischzug in Berlin Meldung der BZ vom 19 Januar 2012 abgerufen am 2 Februar 2012 a b Sunder ohne Suhnen Meldung der auto motor und sport vom 28 Juli 2008 abgerufen am 8 Januar 2012 Russischer Diplomat fahrt in Schlangenlinien Meldung der Kronen Zeitung abgerufen am 25 Januar 2012 Mitarbeiter der russischen Botschaft baute Unfall und verweigerte Alkotest Meldung von Vienna Online vom 31 Mai 2011 abgerufen am 25 Januar 2012 French consulate worker smuggled arms from Gaza BBC co uk vom 19 Marz 2018 a b Schlage und Schikane fur 123 Euro im Monat In Berliner Zeitung 21 Dezember 2002 a b Andreas Wassermann Freibrief fur Ausbeutung In Der Spiegel Nr 26 2011 online Constanze von Bullion Debatte um diplomatische Immunitat Wenn Hausangestellte wie Putzlumpen behandelt werden In Suddeutsche Zeitung 9 November 2011 abgerufen am 18 September 2017 Diplomatische Sklaverei Frauenhandel in gehobenen Kreisen Memento vom 28 August 2011 im Internet Archive In Context XXI Nr 3 1999 abgerufen am 25 Januar 2012 Hilfe fur auslandische Haussklavinnen derstandard at 2 Dezember 2009 abgerufen am 25 Januar 2012 a b Ausbeutern unter Diplomaten ist schwer beizukommen In Basler Zeitung 22 November 2010 abgerufen am 18 September 2017 a b c Das Leid der Hausangestellten von Diplomaten In Tages Anzeiger 23 August 2011 abgerufen am 18 September 2017 Text der PHV Memento vom 5 Marz 2016 im Internet Archive PDF 188 kB abgerufen am 25 Januar 2012 EDA Pressemitteilung vom 9 Juni 2011 abgerufen am 25 Januar 2012 Schutz fur private Hausangestellte von Diplomaten In humanrights ch 17 August 2011 abgerufen am 18 September 2017 a b So viele Verstosse wie noch nie Meldung der AutoBild vom 17 August 2011 abgerufen am 8 Januar 2012 Durfen die sich eigentlich alles erlauben Meldung der BILD Berlin vom 10 Oktober 2011 abgerufen am 8 Januar 2012 Sonja Zekri Umstrittenes Urteil Der Raser mit dem roten Nummernschild In Suddeutsche Zeitung 19 November 2009 abgerufen am 18 September 2017 BVerwG Urt v 12 Dezember 1989 1 D 84 88 juris Schweizer Diplomat soll geklaut haben Meldung von 20 Minuten online vom 22 Juni 2011 abgerufen am 24 Januar 2012 W Luef Diplomaten als Verkehrssunder Schwieriger Knollchen Job In Suddeutsche Zeitung 20 April 2009 abgerufen am 18 September 2017 Domestic Workers in Diplomats Households Rights Violations and Access to Justice in the Context of Diplomatic Immunity PDF 818 kB Deutsches Institut fur Menschenrechte englisch abgerufen am 21 Januar 2012 Was durfen Diplomaten Meldung des Tagesspiegels vom 11 November 2011 abgerufen am 18 Januar 2012 Conseil d Etat Urt v 11 Februar 2011 PDF 33 kB Mlle Susilawati franzosisch EGMR Urt v 18 Februar 1999 26083 94 NJW 1999 1173 entschieden fur den Fall zweier bei der ESA ESOC in Darmstadt beschaftigter Leiharbeitnehmer hinsichtlich ihres Begehrens das Bestehen von Arbeitsverhaltnissen mit der ESA festzustellen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Diplomatenstatus amp oldid 237317710