www.wikidata.de-de.nina.az
Die Zwischenstaatliche Organisation fur den internationalen Eisenbahnverkehr franzosisch Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires OTIF englisch Intergovernmental Organisation for International Carriage by Rail ist eine seit dem 1 Mai 1985 bestehende zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Bern Vorlaufer war das 1893 gegrundete Office central des transports internationaux par chemins de fer a Berne OCTI das Zentralamt fur den internationalen Eisenbahnenverkehr Die OTIF ist damit die alteste internationale Organisation ihres Sektors Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviairesOTIF Deutsche Bezeichnung Zwischenstaatliche Organisation fur den internationalen EisenbahnverkehrEnglische Bezeichnung Intergovernmental Organisation for International Carriage by RailFranzosische Bezeichnung Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviairesStatus aktivSitz der Organe Bern Schweiz SchweizGeneralsekretar Wolfgang Kupper 1 Amts und Arbeitssprachen Franzosisch Englisch DeutschGrundung 1985 OCTI 1893 www otif orgSitz der OTIF in Bern Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabe 2 Mitglieder 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAufgabe BearbeitenDie Organisation setzt sich mit einfachen und wirksamen Rechtsinstrumenten fur die Forderung Verbesserung und Erleichterung des internationalen Eisenbahnverkehrs ein Die OTIF bietet dem internationalen Eisenbahnverkehr rechtliche wie technische Interoperabilitat Sie arbeitet in enger Partnerschaft zusammen mit der Europaischen Union EU der Eisenbahnagentur der Europaischen Union dem Internationalen Eisenbahntransportkomitee CIT dem Internationalen Eisenbahnverband UIC der Organisation fur die Zusammenarbeit der Eisenbahnen OSShD und der Wirtschaftskommission fur Europa der Vereinten Nationen UNECE 2 Das grundlegende Rechtsinstrument der Organisation ist das Ubereinkommen uber den internationalen Eisenbahnverkehr COTIF 1999 mit seinen sieben Anhangen zu dem 2011 auch die Europaische Union EU beigetreten ist Die vom Sekretariat verwaltete Organisation umfasst drei administrative und vier operative Organe welche die Entwicklung des internationalen Eisenbahnverkehrs vorantreiben Der Revisionsausschuss entscheidet uber die Anderungen an den Anhangen A B D und E sowie uber gewisse Anderungen der Anhange F und G Der Fachausschuss fur technische Fragen ist zustandig fur die Anderungen an den Anhangen F und G sowie fur die Annahme der einheitlichen technischen Vorschriften ETV Der RID Fachausschuss entscheidet uber die Anderungen an Anhang C und seiner Anlage Der im COTIF 1999 geschaffene Ausschuss fur Erleichterungen im Eisenbahnverkehr soll Standards und Methoden zur Verbesserung des Grenzubertritts im internationalen Eisenbahnverkehr vorschlagen Die Governance der OTIF wird von drei Organen sichergestellt der Generalversammlung dem obersten Entscheidungsorgan welches sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammensetzt dem Verwaltungsausschuss welcher die administrativen und finanziellen Geschafte des Generalsekretars uberwacht dem Generalsekretar welcher die Organisation im klassischen Sinne fuhrt der aber durch seine Depositar und Vertretungsfunktionen der OTIF gleichzeitig auch ein operatives Organ ist Die OTIF erstellt einheitliche Rechtsvorschriften betreffend die Vertrage uber die internationale Eisenbahnbeforderung von Personen und Gutern CIV CIM das Beiwerk dieser Beforderungsvertrage wie die Vertrage uber die Verwendung von Wagen oder die Nutzung der Infrastruktur CUI CUV die Vorschriften fur die Beforderung gefahrlicher Guter RID die technischen Vorschriften und das Verfahren fur die technische Zulassung von Rollmaterial APTU ATMF Die OTIF gibt ihren Mitgliedstaaten die rechtlichen und technischen Mittel an die Hand die zur Erleichterung des internationalen Eisenbahnverkehrs zur Entwicklung dieses Verkehrs auf ihrem Hoheitsgebiet und zur Verknupfung mit den Eisenbahnnetzen anderer Mitgliedstaaten beitragen Sie liefert somit die Instrumente zur Forderung einer tatsachlichen rechtlichen und technischen Interoperabilitat Mitglieder BearbeitenMitglieder sind die Europaische Union als regionale Organisation fur wirtschaftliche Integration gemass Art 38 des Grundubereinkommens und zahlreiche europaische afrikanische und asiatische Staaten 3 Afghanistan Albanien Algerien Armenien Aserbaidschan Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Danemark Deutschland Bundesministerium fur Verkehr und digitale Infrastruktur Estland Finnland Frankreich Georgien Griechenland Iran Irland Italien Kroatien Lettland Liechtenstein Amt fur Auswartige Angelegenheiten Litauen Luxemburg Marokko Monaco Montenegro Niederlande Nordmazedonien Norwegen Osterreich Bundesministerium fur Verkehr Innovation und Technologie Pakistan Polen Portugal Rumanien Russland Schweden Schweiz Eidgenossisches Departement fur Umwelt Verkehr Energie und Kommunikation Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Tunesien Turkei Ukraine Ungarn Vereinigtes Konigreich Die Mitgliedschaften des Irak und des Libanon ruhen seit 1997 diejenige Syriens seit 1999 Jordanien ist assoziiertes Mitglied Literatur BearbeitenMiroslaw Antonowicz Cooperation of OSJD with the International Organisations in the Field of Transport In OSJD Bulletin 3 4 2022 S 1 17 4f Iris Gries Marc Allegret 125 Jahre OTIF Bulletin 1994 un 3 2018 S 8 17Weblinks BearbeitenOffizielle Website franzosisch englisch deutsch Ubereinkommen uber den internationalen Eisenbahnverkehr COTIF 1999 Einzelnachweise Bearbeiten Die OTIF Generalsekretar Lebenslauf Wolfgang Kupper PDF Otif Wolfgang Kupper Dennis Tesch OTIF Internationale Verkehrsregeln In Privatbahn Magazin Nr 4 2020 Bahn Media Verlag GmbH amp Co KG Juli 2020 ISSN 1865 0163 S 10 11 www otif org Mitgliedsstaaten abgerufen am 21 Februar 2017 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zwischenstaatliche Organisation fur den internationalen Eisenbahnverkehr amp oldid 235317721