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Die Suspension oder Suspendierung ist eine Beugestrafe des katholischen Kirchenrechts mit der einem kirchlichen Amtstrager die Amtsausubung verboten werden kann Sie soll den Betroffenen dazu bewegen Auffassungen oder Verhaltensweisen aufzugeben die mit der kirchlichen Lehre nicht vereinbar sind Rechtsgrundlage sind die Canones 1333 ff des Codex des Kanonischen Rechts der romisch katholischen Kirche Die Massnahme kann nur Kleriker treffen zustandig fur die Verhangung ist der Ortsbischof Der Umfang der Suspension wird durch Gesetz Verwaltungsbefehl Strafurteil oder Strafdekret festgelegt Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsfolgen 2 Bekannte Falle in neuerer Zeit 3 Fallbeispiele suspendierter Klerikern 4 EinzelnachweiseRechtsfolgen BearbeitenDie Suspension verbietet vollstandig oder teilweise die Ausubung von Akten der Weihegewalt von Akten der Leitungsgewalt sowie der mit einem Amt verbundenen Rechte oder Aufgaben soweit sie unter der Verfugungsgewalt des die Strafe festsetzenden Oberen stehen Ausnahmen sind unter anderem vorgesehen wenn die Ausubung der Akte fur das Heil von Glaubigen notwendig ist die sich in Todesgefahr befinden can 1335 CIC 1983 Nicht beruhrt wird durch die Suspension ein dem Tater aufgrund seines Amtes zustehendes Wohnrecht sowie das Recht zur Verwaltung von Gutern die zum Amt des Suspendierten selbst gehoren wenn die Strafe eine Tatstrafe ist can 1333 3 CIC 1983 Die Suspension kann den Empfang von Ertragen Gehaltern Pensionen und anderen Einkunften verbieten In diesem Fall besteht Restitutionspflicht fur unrechtmassig empfangene Leistungen ohne dass es auf die Gutglaubigkeit des Empfangenden ankame In Deutschland kann nach einer Suspendierung eine gesetzliche Rentenversicherung bei der Bundesversicherungsanstalt fur Angestellte nachgeholt werden 1 was die entfallenen Pensionsanspruche teilweise kompensiert Bekannte Falle in neuerer Zeit Bearbeiten1976 suspendierte Papst Paul VI Erzbischof Marcel Lefebvre den Grunder der traditionalistischen Priesterbruderschaft St Pius X wegen unerlaubter Priesterweihen Ein haufiger Grund fur eine Suspension waren die sogenannten Interzelebrationen also die gemeinsame Feier der Eucharistie durch Geistliche unterschiedlicher christlicher Konfessionen bzw die Interkommunion im Sinne einer Einladung nichtkatholischer Christen zum Empfang der Kommunion in einer katholischen Heiligen Messe In diesem Zusammenhang bekannte Falle sind die Suspensionen Hermann Munzels Bistum Trier und Peter Hausbergers Erzbistum Salzburg aus dem Jahre 2000 sowie die Gotthold Hasenhuttls ebenfalls Bistum Trier im Jahr 2003 Die 2004 vom Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Muller ausgesprochene Suspension von Pfarrer Hans Trimpl wegen seiner Kontakte zum kirchenkritischen Arbeitskreis Regensburg wurde zuruckgenommen Im Oktober 2005 wurde der Pfarrer von Roschenz Franz Sabo vom Basler Bischof Kurt Koch im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um die Besetzung der Pfarrstelle wegen Amtsanmassung der Aufwiegelung zum Ungehorsam und der Amtsbehinderung suspendiert Die Suspension wurde im Herbst 2007 zuruckgenommen nachdem sich der Gemeindepriester und Bischof Koch wieder ausgesohnt hatten Fallbeispiele suspendierter Klerikern BearbeitenAlbanus Schachleiter 1861 1937 offentlicher Sympathisant des NationalsozialismusEinzelnachweise Bearbeiten Wenn Priester heiraten der Zolibat und die Folgen In stadtanzeiger ortenau de 8 Februar 2017 abgerufen am 10 April 2021 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Suspension Kirchenrecht amp oldid 218554523