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Die Spruchstrafe lat poena ferendae sententiae und die Tatstrafe lat poena latae sententiae sind die beiden grundlegenden Arten von Kirchenstrafe des Strafrechts der romisch katholischen Kirche das einen Bestandteil des kanonischen Rechts bildet Der Regelfall ist die Spruchstrafe 1 Der Unterschied zwischen Spruchstrafen und Tatstrafen liegt darin dass eine Spruchstrafe ausdrucklich von einer hierfur zustandigen Stelle verhangt werden muss 1 In erster Instanz ist in der Regel der Diozesanbischof oder ein von diesem bestelltes Gericht zustandig 2 es gibt allerdings eine Reihe besonderer Zustandigkeiten anderer Instanzen etwa des Papstes oder der Romischen Rota 3 Die Tatstrafe tritt hingegen mit Begehung der Tat von selbst ein ohne dass sie ausdrucklich verhangt werden muss 1 Ein Beispiel fur eine Tatstrafe ist die Exkommunikation bei Anwendung physischer Gewalt gegen den Papst 4 Zur Rechtswirksamkeit einer Tatstrafe ist jedoch eine kirchenamtliche Feststellung notwendig die sich von der Verhangung einer Spruchstrafe dadurch unterscheidet dass der Eintrittszeitpunkt der Strafe nicht mit der Feststellung sondern bereits mit der Tat beginnt Einzelnachweise Bearbeiten a b c Canon 1314 Canones 1419 1420 Canon 1405 Canon 1370 1Weblinks BearbeitenCodex des kanonischen Rechts deutsch und lateinisch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Spruchstrafe und Tatstrafe amp oldid 214063028