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Die Collectio Hibernensis ist eine im 8 Jahrhundert in Irland entstandene kanonische Sammlung die sich uber England und Frankreich in ganz Westeuropa verbreitete und uber vier Jahrhunderte hinweg intensiv genutzt wurde Sie gilt als die bedeutendste kirchenrechtliche Sammlung des fruhen Mittelalters 1 Trotz der hohen Verbreitung der Sammlung uber ganz Westeuropa hatte sie keinen signifikant nachhaltigen Einfluss auf das Kirchenrecht der romisch katholischen Kirche Ein Grund hierfur sind die vielen irischen Besonderheiten der Sammlung die auf dem Kontinent ausserhalb des unmittelbaren Einflusses der irischen Monche befremdlich gewirkt haben mussen Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Aufbau Quellen Vorlagen 3 Die irische Pragung der Sammlung 4 Die Hibernensis als Spiegel der irischen Kirche im 8 Jahrhundert 5 Handschriften 5 1 Kopien der A Fassung 5 1 1 Vollstandige Kopien 5 1 2 Gekurzte Kopien 5 2 Kopien der B Fassung 6 Editionen und Ubersetzungen 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseEntstehung BearbeitenDie Hibernensis entstand im achten Jahrhundert in Irland auch wenn die erhaltenen Handschriften abgesehen von dem Trierer Fragment 2 weder dort geschrieben wurden noch von irischen Schreibern stammen Eine schwer zu entziffernde Inskription in einer bretonischen Handschrift Paris BnF lat 12021 fol 127 scheint die Kompilation der Sammlung den irischen Monche Rubin von Dairinis 725 und Cu Chuimne von Iona 747 zuzuschreiben Aufbau Quellen Vorlagen Bearbeiten nbsp Seite 15v der Handschrift 210 der Dombibliothek in Koln aus der zweiten Halfte des 8 Jahrhunderts Bei der grossen Initiale P beginnt das erste Kapitel mit dem Titel De nomine prespiteri aus dem zweiten Buch Im zweiten Satz dieses Kapitels beginnt ein Zitat von Isidor Die Sammlung ist in 67 Buchern gegliedert die jeweils in einzelne Kapitel unterteilt sind Die Gliederung folgt einzelnen Rechtsmaterien bzw Problemen Die Hibernensis enthalt Auszuge aus Konzilien Dekretalen Schriften der Kirchenvater und auffallig viele Bibelstellen Das patristische Material stammt aus den Schriften von Origenes Hieronymus Augustinus Isidor Gregor I und von Gregor von Nazianz zitiert Die meisten der ca 500 Bibelzitate stammen aus dem Alten Testament Soweit Bibelstellen wortlich zitiert werden entsprechen diese weitgehend dem Text der Vulgata aber auch andere Bibelfassungen sind nachweisbar Die Kanones sind dabei keinesfalls frei von Widerspruchen Im Gegenteil sie geben teilweise Hinweise wie ein Punkt von mehreren Seiten betrachtet werden kann Das Vorwort weist ausdrucklich auf die Widerspruchlichkeit der Kanones hin und ein Abschnitt der Sammlung ist ebenfalls ausdrucklich diesem Problem gewidmet Die Hibernensis raumt ihren Nutzern einen weiten Ermessensspielraum ein und bietet oft mehrere Moglichkeiten zur Wahl Charles Edwards zeigt dies in seinem Aufsatz an einem Beispiel bei dem es darum geht wo ein Verstorbener zu beerdigen ist Im Buch XVIII mit dem Titel De iure sepulturae finden sich hierzu mehrere Leitlinien Das erste Kapitel mit dem Titel De vivis et uxoribus in uno sepulcro sepeliendis legt fest dass Eheleute in einem gemeinsamen Grab beerdigt werden sollen Der zugehorige Inhalt des Kapitels liefert hierfur die Begrundung indem Eucherius von Lyon das Buch Tobit 4 Kapitel Verse 3 und 4 Hieronymus Augustinus und die Apostelgeschichte 5 Kapitel Verse 6 und 10 zitiert werden Das zweite Kapitel mit dem Titel De eo quod in paterno sepulcro sepeliendum est gibt jedoch die Richtlinie dass Verstorbene in ihrer vaterlichen Heimat zu beerdigen seien Hier wird aus den Beschlussen einer romischen Synode zitiert und auf die Genesis 50 Kapitel ab Vers 24 verwiesen Im nachsten Kapitel mit dem Titel De eo quod debet homo sepeliri in ecclesia cui monachus est findet sich eine nur auf irischem Recht begrundete Ausnahme die festlegt dass diese Regeln nicht fur Monche gelten so dass diese bei ihrem Kloster beerdigt werden konnen Im vierten Kapitel De eo quod mulier post mortem viri libera sit sicut in vita ita in morte findet sich eine weitere Ausnahme die Witwen vollige Bewegungsfreiheit nach dem Tode ihres Ehemannes einraumt und damit auch eine entsprechende Freiheit fur die Wahl der Grabstatte gibt Dies wird belegt mit einem Zitat von Hieronymus und dem 1 Brief des Paulus an die Korinther 7 Kapitel Vers 39 Diese Strukturierung eines Kapitels in Aussagen testimonia und beispielhaften Belegen oder Vorbildern exempla ergibt sich in der Auffassung von Charles Edwards aus dem Umstand dass die Sammlung von Schriftgelehrten verfasst und somit in dieser Form nicht von Synoden verabschiedet wurde Und entsprechend kann die Sammlung auch als praktischer Leitfaden betrachtet werden fur ein christliches Leben auf Basis der Lehren aus der Bibel den zugehorigen Kommentaren der Kirchenvater und den Synoden Das bedeutet jedoch nicht wie Charles Edwards ausdrucklich betont dass sich die Rolle der Sammlung auf die eines moraltheologischen Werkes beschranken liesse Das Buch XXI De judicio legt im ersten Kapitel De personis dignis ad judicandum ausdrucklich fest dass der Schriftgelehrte scriba die Fahigkeit zum Fallen eines Urteils haben muss entsprechend dem Zitat von Faustus Scrutatus sum et interrogavi et constitui judicium ubersetzt Ich habe nachgeforscht gefragt und mir ein Urteil gebildet So legt das Kapitel fest dass der Bischof die Altesten und den Schriftgelehrten zusammenzurufen habe und letzterer sein Urteil abgibt Entsprechend sind kirchenrechtliche Entscheidungen letztlich auf die Auslegung der Bibel zu begrunden wofur die Hibernensis ein geeignetes Hilfsmittel darstellte Die irische Pragung der Sammlung BearbeitenDie Hibernensis dokumentiert in einigen Fallen Regeln die so nur in Irland und vielleicht Wales praktiziert wurden und entsprechend im Widerspruch zu den Praktiken auf dem Kontinent standen Ein Beispiel hierfur ist die Tonsur bei der Buch LII Kapitel 6 entsprechend Gildas vorgibt dass der vordere Teil des Kopfes bis zur Verbindungslinie zwischen den beiden Ohren zu scheren sei Dies ist die sogenannte Tonsur des Paulus die im Gegensatz zur romischen Tonsur des Petrus stand bei der eine kreisformige Scheibe auf dem Schadel kahlgeschoren wurde Daruber hinaus gibt es jedoch auch irische Pragungen der Kanones die aus dem Einfluss des ebenfalls im 8 Jahrhundert schriftlich niedergelegten sakularen irischen Rechts herruhren und die danach streben beides in Einklang zu bringen Diese Tendenzen lassen sich nur durch eine genauere Analyse der Unterschiede zwischen den einzelnen Handschriften nachweisen Wie Maurice Sheehy in seinem Aufsatz darlegt sind die Texte aus den uberlieferten Handschriften nicht einheitlich sodass er im Wesentlichen zwischen zwei Fassungen A und B unterscheidet Entsprechend seiner Analyse stammt die Fassung A aus dem Anfang des 8 Jahrhunderts und diente als vorbereitende Sammlung fur das eigentliche Werk Die A Fassung enthalt im Vergleich zur B Fassung noch mehr Verweise auf irische Synoden aber in ihr sind noch keine Versuche zu erkennen die Sammlung vermehrt an irisches Recht anzupassen Ein Beispiel fur die Anpassung in der B Fassung ist die Weise wie 2 Buch Mose Kapitel 21 Verse 28 bis 30 im Buch LIII zitiert wird Um diesen Auszug mit dem Kapitel 21 Verse 35 36 zu harmonisieren wurde ein Teil des Verses 29 weggelassen Und zur Angleichung an das irische Recht wurde Vers 30 umformuliert So wurde aus einer Forderung die ein Opfer selbst stellen konnte eine Forderung uber die Recht gesprochen werden muss Diese eigenmachtige Anderung ging nicht auf eine fehlerbehaftete Kopie des Bibeltexts zuruck da in einem anderen zur gleichen Zeit entstandenen Text diese Stelle korrekt zitiert worden ist Solche Anderungen wurden spater von Kopisten als Kopierfehler betrachtet und in korrigierter Form kopiert so dass auf diese Weise die irischen Feinheiten bei vielen Kopien wieder verloren gegangen sind Die Hibernensis als Spiegel der irischen Kirche im 8 Jahrhundert BearbeitenDie Hibernensis ist eine der wichtigsten Quellen die Ruckschlusse auf die Organisation der irischen Kirche im 8 Jahrhundert erlaubt Dies ist deswegen besonders interessant und relevant weil nicht wenige Wissenschaftler eine Entwicklung von der Bischofs zur Monchskirche vermuteten die im 7 Jahrhundert stattgefunden habe Obwohl diese These bereits recht fruh vertreten worden ist fand trotzdem erst 1966 die erste eingehende Analyse dieses Texts in Bezug auf die kirchliche Organisation durch Kathleen Hughes statt Das erste Buch der Sammlung mit seinen insgesamt 22 Kapiteln ist ausschliesslich dem Bischofsamt gewidmet Dieses Buch und dies wird auch von Kathleen Hughes so bestatigt sieht die Kirche als von Bischofen geleitet an So sind etwa Bischofe nur von Gott zu richten und nicht durch Menschen Kapitel 16a sie verwalten Kirchenbesitz treuhanderisch und nicht als Eigentum Kapitel 10 Abschnitt o sie sind fur ihre eigene Diozese verantwortlich und durfen sich nicht in fremde Diozesen einmischen Kapitel 22 a und c Buch XLIII Kapitel 2 Ferner durfen die Kleriker eines Bischofs sich nicht ohne dessen Einverstandnis an weltliche Gerichte wenden Buch XXI Kapitel 27 b Stattdessen konnen Kleriker sich an die Synode wenden wenn sie sich von ihrem Bischof ungerecht behandelt wurden Buch X Abschnitt n Auch wird es ausdrucklich untersagt Kirchen ohne das Einverstandnis des zustandigen Bischofs zu grunden Buch XLIII Kapitel 4 Hughes glaubte jedoch dass die Realitat in Irland hiervon signifikant dahingehend abwich dass Abte an Stelle von Bischofen die Kontrolle ubernommen hatten und deren Einflussbereiche die der Diozesen abgelost hatten Ein Indiz hierfur das in die Sammlung Eingang gefunden hat sah sie in dem Zitat des ersten Kanons aus der von Bieler auf 457 datierten ersten Synode Patricks der sich mit der Auslosung von Gefangenen beschaftigt Aus dem weiteren Kontext der Kanones dieser Synode wird klar dass hier die Erlaubnis des zustandigen Bischofs erforderlich ist Im Buch XLII Kapitel 25 wird dieser Kanon in folgender Weise zitiert Si quis redemptionem captivi inquisierit in plebe suo jure sine permissione abbatis meruit excommunicari Falls jemand ohne das Einverstandnis des Abts Losegeld fur einen Gefangenen in der eigenen Gemeinde gesammelt hat so hat er es verdient exkommuniziert zu werden Der Verweis auf den Bischof wurde also von den Autoren durch einen Verweis auf den Abt ersetzt Erschwert wird jedoch die Interpretation der Sammlung durch das Buch XXXVII mit dem Titel De principatu das so wie es Maurice Sheehy in seinem Beitrag von 1982 sah eine verwirrende Mischung kirchlicher und weltlicher Autoritat behandele Hughes ging davon aus dass der hier verwendete lateinische Begriff des princeps das sich als Oberhaupt ubersetzen lasst sich mit dem des Abts gleichsetzen lasse und entsprechend alle Kapitel dieses Buches die Amtsgewalten eines Abtes beschreiben wurden zu denen etwa die Verwaltung des kirchlichen Eigentums gehore Kapitel 7 Spater jedoch in Arbeiten wie etwa von Etchingham im Jahr 1999 wird das Buch XXXVII als eher abstraktes Konzept der Fuhrung im allgemeinen Sinne gesehen das sowohl in kirchlichen als auch weltlichen Bereichen Anwendung findet und somit auch auf Bischofe und Gemeindepriester angewendet werden kann Wie Etchingham darlegt behandelt dieses Buch weder die Befugnis zur Ordination noch die Fahigkeit Recht zu sprechen und spezielle pastorale Pflichten werden ebenfalls nicht aufgefuhrt Dennoch wird durchaus vom pastoralen Amt gesprochen die Pflicht zu dienen genannt im Sinne von Matthaus Kapitel 20 Vers 28 und in einem Zitat aus einer irischen Synode im Kapitel 37 werden zu fuhrende Monche erwahnt Der Schwerpunkt in dieser Zusammenstellung liegt jedoch in der Interpretation von Etchingham in dem Umgang eines Oberhaupts mit den ihm untergeordneten Personen und der Verwaltung von Besitztumern In ihrer Analyse fand Hughes im 6 Kapitel des Buches XLIII eine weitere interessante Stelle Dieses Kapitel beschaftigt sich mit dem Abschied eines Oberhaupts und zitiert hierfur aus einer irischen Synode die unterschiedliche Regelungen trifft in Abhangigkeit davon ob das Oberhaupt ein Priester ist oder nicht Hughes interpretierte das dahingehend dass dies entsprechend auch Anwendung findet bei Abten die nicht als Priester geweiht worden sind Hughes ging in ihrer Analyse davon aus dass es beginnend mit der zweiten Halfte des 6 Jahrhunderts zwei unterschiedliche Organisationsformen gab Die eine folgte der romischen Tradition mit der von Bischofen dominierten Kirche und bei der anderen setzte sich eine von Abten geleitete Kirche durch bei der der Einflussbereich eines Klosters die sogenannte paruchiae die Diozese ersetzte Im Laufe der Auseinandersetzungen des 7 Jahrhunderts hatte sich die Monchskirche weitgehend durchgesetzt so dass dies zum Zeitpunkt der Zusammenstellung der Hibernensis die vorherrschende Organisationsform gewesen sei Dennoch so Hughes wollten die Autoren die den romischen Regelungen zugewandten Iren nicht ausgrenzen so dass diese Regelungen mit aufgenommen worden seien Die neuere Forschung jedoch so wie es Etchingham oder spater Daibhi o Croinin in seinem Kommentar zu dieser Sichtweise von Hughes sehen hat ein neues Modell entwickelt das von einem komplexen Zusammenwirken sakularer und monastischer Elemente ausgeht In diesem Modell wuchs die wirtschaftliche Bedeutung der Kloster so dass die Abte nicht nur die eigenen Monche kontrollierten sondern auch grossere Landereien und deren Bewohner Dennoch behielten Bischofe ihre uneingeschrankte Hoheit in geistlichen Dingen und leiteten weiterhin die sakularen Priester Handschriften Bearbeiten nbsp In der Stadtbibliothek Trier finden sich Fragmente einer Kopie aus dem 8 Jahrhundert die entweder in Irland oder in einem der irischen Zentren auf dem Kontinent entstanden ist Im 11 Jahrhundert wurden die Pergamentfolien jedoch wiederverwendet fur einen Text aus dem Werk De civitate Dei von Augustinus Die Spuren der irischen Handschrift lassen sich somit nur noch schemenhaft auf dem unteren Teil des abgebildeten Fragments erkennen 3 Mit der Ausnahme eines Fragments in der Stadtbibliothek Trier aus dem 8 Jahrhundert sind keine Kopien aus Irland oder von irischer Hand erhalten geblieben Aufgrund der Unterschiede der erhaltenen Handschriften lassen sich zwei wohl noch in Irland entstandene Fassungen A und B rekonstruieren Fassung A wird dem Anfang des 8 Jahrhunderts zugerechnet wahrend die B Fassung erst am Ende des 8 Jahrhunderts fertiggestellt wurde Die Ausgabe von Wasserschleben basiert primar auf den Handschriften aus St Gallen und Paris die alle auf der A Fassung beruhen Im Vergleich zur A Fassung mit 67 Buchern sind bei der B Fassung noch zwei weitere Bucher hinzugekommen Die Ausgabe von Roy Flechner basiert primar auf den Handschriften aus Paris A Fassung und Oxford B Fassung Die folgende Zusammenstellung nennt nur die wichtigsten Handschriften die entweder vollstandig sind oder zumindest wesentliche Teile des Textes enthalten Eine vollstandige Aufstellung findet sich im Werk von Kery das insgesamt 86 Handschriften aufzahlt die uber ganz Europa verstreut sind Kopien der A Fassung Bearbeiten Vollstandige Kopien Bearbeiten St Gallen Stiftsbibliothek St Gallen Codex Sangallensis 243 Cod Sang 243 aus dem 9 Jahrhundert ist die wichtigste von Wasserschleben verwendete Kopie bei der das 10 Buch und einige Blatter aus dem Anfang des Textes verloren gegangen sind 4 Paris Bibliotheque nationale de France lat 12021 die von Bieler auf das 10 Jahrhundert datiert wird ist in der Bretagne entstanden 5 Ein Kolophon verrat dass sie von Arbedoc fur einen Abt namens Haeb Hucar geschrieben wurde 6 Diese Handschrift gehorte ursprunglich der Abtei Corbie 7 bevor sie 1638 in den Besitz der Abtei Saint Germain des Pres gelangte 8 wo Luc d Achery diese 1669 als Grundlage fur eine erste gedruckte Ausgabe einer Auswahl der Hibernensis verwendete 9 Nach der Schliessung der Bibliothek 1791 durch die franzosische Revolution ging die Handschrift in den Besitz der Stadt Amiens uber von wo sie im August 1803 im Rahmen einer Rettungsaktion der wertvollsten Manuskripte an die Nationalbibliothek uberging 10 Paris Bibliotheque nationale de France lat 3182 stammt ebenfalls aus der Bretagne und wird auch Codex Bigotianus genannt wird Dieses auf das 10 Jahrhundert datierte Manuskript enthalt bretonische Glossen und wurde von einem Kopisten namens Maeloc geschrieben Die Handschrift ging spater in den Besitz der Benediktinerabtei Fecamp uber 11 London British Library Cotton Otho E XIII Die Handschrift wird in das 10 oder 11 Jahrhundert eingeordnet wobei Bieler dies auf das 10 Jahrhundert weiter eingrenzt 12 Diese Kopie gehorte zuvor dem Benediktiner Kloster St Augustinus in Canterbury und wurde im Jahr 1731 durch Feuer sehr stark beschadigt Neben dem Text der A Fassung enthalt sie entsprechend der Analyse von Bieler auch Erganzungen der B Fassung die mit der MS Hatton 42 siehe weiter unten verwandt sind Sie ist mit bretonischen Glossen versehen Orleans Bibliotheque municipale 221 193 Die Handschrift stammt aus dem 9 Jahrhundert und gehort zu dem aus Fleury stammenden Bestand 13 Gekurzte Kopien Bearbeiten Folgende Kopien der A Fassung beschranken sich auf die Bucher I bis einschliesslich XXXVIII nbsp Kolophon aus der Handschrift 679 der Stadtbibliothek in Cambrai die den zwischen 763 und 790 amtierenden Bischof Alberik als Auftraggeber der Kopie ausweist Cambrai Bibliotheque municipale 679 619 Der Codex Cameracensis aus dem 8 Jahrhundert besteht aus 72 Blattern Wasserschleben grenzt die Entstehungszeit dieser Handschrift auf die Zeit zwischen 763 und 790 ein als Alberik den Bischofsstuhl von Cambrai und Arras innehatte 14 Interessanterweise hat der Kopist beim Ubertragen des Textes versehentlich eine in Altirisch gehaltene Predigt mit ubernommen die sonst nicht erhalten geblieben ist 15 Koln Erzbischofliche Diozesan und Dombibliothek 210 Die Handschrift stammt aus der zweiten Halfte des 8 Jahrhunderts 16 Es wird vermutet dass die Handschrift in Nordfrankreich und dort moglicherweise in Cambrai angefertigt wurde 17 Chartres Bibliotheque municipale 124 127 Die auf das 11 Jahrhundert datierte Handschrift ging durch einen Bombenangriff auf Chartres wahrend des Zweiten Weltkriegs verloren 18 Tours Bibliotheque municipale 556 Auch diese Handschrift die auf das Ende des 9 Jahrhunderts datiert wurde und ursprunglich im Besitz der Abtei Marmoutier war wurde im Krieg zerstort 19 Kopien der B Fassung Bearbeiten Oxford Bodleian Library Hatton 42 Die Handschrift stammt aus dem Besitz des Priorats St Maria in Worcester 20 Sie ist mit dem Titel Liber Sancti Dunstani versehen und lasst sich damit der Zeit des Bischofs Dunstan zuordnen 21 Dies ist die beste Kopie der langeren B Fassung Sie wird von Bieler auf das 9 Jahrhundert datiert und ist mit bretonischen Glossen versehen Karlsruhe Badische Landesbibliothek Aug XVIII Die Handschrift wurde im 9 Jahrhundert im Kloster Reichenau geschrieben Heute sind nur fehlgebundene Fragmente der Bucher 17 bis 42 erhalten 22 Rom Biblioteca Vallicelliana Tomus XVIII fol 58va 136r zuvor in der Bibliothek der Oratorianer bei S Maria Valicella in Rom stammt in der Einschatzung von Mordek aus dem 10 Jahrhundert und enthalt auf den Blattern 58 136 die vollstandige Sammlung 23 Im Vergleich zu den in England befindlichen Kopien der B Fassung wurden hier im Zuge der Wiederherstellung korrekter Zitate einige der irischen Besonderheiten wieder entfernt 24 Livorno Biblioteca Comunale Fondo Labronica 12 Eine wohl aus Norditalien stammende und von der Vallicelliana abgeleiteten Kopie die auf das 11 oder 12 Jahrhundert datiert wird 25 Der Codex hatte lange Zeit keine Signatur und wurde als sine numero zitiert Editionen und Ubersetzungen BearbeitenDie editio princeps erfolgt 1669 durch Luc d Achery in seinem Spicilegium unter dem Titel Canones Hibernenses Hermann Wasserschleben legte die erste auf breiterer Handschriftenbasis erstellte Ausgabe vor deren zweite Auflage von 1885 lange massgeblich war Inzwischen ist sie aber von der kritischen Edition durch Roy Flechner ersetzt Roy Flechner The Hibernensis Studies in Medieval and Early Modern Canon Law Band 17 Catholic University of America Press Washington 2019 Massgebliche kritische Ausgabe mit englischer Ubersetzung und umfassender Analyse zwei Bande Volume 1 A Study and Edition Washington 2019 ISBN 978 0 8132 3193 8 Google Books Volume 2 Translation Commentary and Indexes Washington 2019 ISBN 978 0 8132 3221 8 Google Books Hermann Wasserschleben Die irische Kanonensammlung Erste Auflage Giessen 1874 Digitalisat bei archive org Digitalisat bei der BSB Zweite uberarbeitete und erganzte Auflage Leipzig 1885 Ein unveranderter Neudruck erfolgte 1966 durch den Scienta Verlag in Aalen Literatur BearbeitenJames F Kenney The sources for the Early History of Ireland Ecclesiastical Columbia University Press 1929 Eine erweiterte Fassung wurde 1997 von Four Courts Press herausgegeben ISBN 1 85182 115 5 Hier findet sich ein Uberblick im Eintrag 82 auf den Seiten 247 bis 250 der u a auch auf die geschichtliche Bedeutung eingeht Kathleen Hughes The Church in Early Irish Society Methuen London 1966 Dieses Buch enthalt im 12 Kapitel mit dem Titel Irish canonists and the secular law die erste eingehende Analyse der Hibernensis in Hinblick auf die Organisation der irischen Kirche zu Beginn des 8 Jahrhunderts Ein weiteres im Artikel erwahntes Beispiel aus der Hibernensis wird zu Beginn des 15 Kapitels behandelt Rob Meens The Oldest Manuscript Witness of the Collectio Canonum Hibernensis In Peritia 14 2000 1 19 Hubert Mordek Kirchenrecht und Reform im Frankenreich Walter de Gruyter Berlin 1975 ISBN 3 11 001826 8 doi 10 1515 9783110831900 Dieses Werk enthalt in erster Linie die kritische Ausgabe der Collectio Vetus Gallica einer der irischen Sammlung um etwa ein Jahrhundert vorausgegangenen systematischen Sammlung aus Gallien Dieses Werk beleuchtet zusatzlich jedoch alle zeitgenossischen Werke kanonischen Rechts einschliesslich der irischen Sammlung und bietet hier auf den Seiten 255 259 u a eine Liste der Handschriften die fur diesen Artikel in Erganzung zu Kery verwendet worden ist Ludwig Bieler The Irish Penitentials The Dublin Institute for Advanced Studies Dublin 1975 ISBN 1 85500 066 0 Dieses Werk analysiert die Handschriften die neben der Hibernensis auch irische Busskataloge enthalten Insbesondere wird hier die Verwandtschaft von Oxford Cotton Otho E XIII und Paris BnF lat 12021 detailliert untersucht Dies ist die wichtigste Quelle fur die Datierungen der Handschriften sofern sie von ihm begutachtet worden sind Ferner findet sich hier der zitierte originale lateinische Text der ersten Synode Patricks und zugehorige englische Ubersetzung Maurice P Sheehy The Collectio Canonum Hibernensis a Celtic Phenomenon In Heinz Lowe Hrsgb Die Iren und Europa im fruheren Mittelalter Band 1 1982 ISBN 3 12 915470 1 Seiten 525 535 Sheehy beleuchtet in seiner Arbeit den aus seiner Sicht sehr begrenzten Einfluss der Hibernensis auf das spatere Kirchenrecht und zeigt einige Beispiele wie das sakulare irische Recht die Hibernensis beeinflusst hat Die Einordnung der Handschriften in die beiden Fassungen A und B wurde diesem Aufsatz entnommen Lotte Kery Canonical Collections of the Early Middle Ages ca 400 1140 The Catholic University of America Press Washington 1999 ISBN 0 8132 0918 8 Dieses Nachschlagewerk listet alle bekannten mittelalterlichen Handschriften kanonischen Inhalts und erganzt diese mit umfassenden Bibliographien Die Hibernensis wird auf den Seiten 73 bis 80 behandelt David Howlett The Prologue to the Collectio Canonum Hibernensis In Peritia 17 18 2003 2004 144 149 ISBN 2 503 51575 4 Dieser Aufsatz enthalt eine ausfuhrliche Analyse und Ubersetzung des Vorworts der Sammlung das sich in einigen der Kopien findet T M Charles Edwards Early Irish Law In A New History of Ireland vol 1 Prehistoric and Early Ireland 2005 ISBN 0 19 821737 4 Seiten 331 370 Diese Arbeit geht insbesondere auf den Seiten 362 366 auf den dualen Charakter der Hibernensis ein die sowohl juristischen als auch moralischen Aspekten diente Daibhi o Croinin A New History of Ireland Oxford University Press Oxford 2008 ISBN 0 19 821737 4 Hier findet sich auf Seite 311 eine langere Fussnote von o Croinin in seiner Funktion als Herausgeber zu einem Text von Hughes bei der er die Entwicklung der Forschung nach ihrem Tod kommentiert Weblinks BearbeitenDie MGH Datenbank Clavis canonum erschliesst den Inhalt der Sammlung nach Incipit Explicit Rubrik Inskription und anderen Kriterien Clavis Canonum Selected Canon Law Collections before 1140 Einzelnachweise Bearbeiten David Howlett The Collectio canonum hibernensis long recognised as the most important collection of canons of the early medieval church aus dem Anfang des zitierten Aufsatzes Die Handschrift 137 der Stadtbibliothek Trier aus dem 8 Jahrhundert stammt entweder aus Irland oder aus einem der irischen Zentren auf dem Kontinent Siehe Codices Latini Antiquiores Band IX herausgegeben von Elias Avery Lowe Seite 37 Eintrag 1368 Siehe E A Lowe Codices Latini Antiquiores Band IX Eintrag 1368 auf Seite 37 Katalogeintrag zur Handschrift 243 der Stiftsbibliothek St Gallen 1 2 Vorlage Toter Link www stibi ch Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven Digitalisat Handschriftenkataloge der Nationalbibliothek in Paris Hier sind zunachst die westlichen Handschriften Manuscrits Occident auszuwahlen und dann ist bei den in Latein geschriebenen Handschriften der Bereich 11504 14231 zu selektieren um den passenden Katalog einzusehen wo sich der Eintrag 12021 auf Seite 33 befindet Siehe Seite 148 im Aufsatz von David Howlett Siehe Ludwig Bieler Seite 14 Eintrag P Siehe Manfred Weitlauff Die Mauriner und ihr historisch kritisches Werk In Historische Kritik in der Theologie herausgegeben von Georg Schwaiger Vandenhoeck amp Ruprecht ISBN 3 525 87492 8 Seiten 153 209 gesamter Artikel Auf Seite 175 wird beschrieben wie insgesamt 400 Bande aus der Bibliothek von Corbie auf Initiative von Luc d Achery nach St Germain des Pres kamen Als Zeitraum werden die 1640er Jahre angegeben Zur Datierung auf das Jahr 1638 siehe Seite 194 des Aufsatzes von Leslie Webber Jones The Scriptorium at Corbie I The Library erschienen in der Zeitschrift Speculum der Medieval Academy of America Band 22 Heft 2 April 1947 Seiten 191 204 Siehe Friedrich Maassen Geschichte der Quellen und der Literatur des canonischen Rechts im Abendlande bis zum Ausgange des Mittelalters Erster Band Graz 1870 Seite 877 Das Ausgabejahr 1669 wurde dem entsprechenden Katalogseintrag der Wurttembergischen Landesbibliothek in Stuttgart entnommen Signatur Allg G qt 2 9 Siehe Seiten 203 und 204 des Aufsatzes von Leslie Webber Jones The Scriptorium at Corbie I The Library erschienen in der Zeitschrift Speculum der Medieval Academy of America Band 22 Heft 2 April 1947 Seiten 191 204 Siehe Ludwig Bieler Seite 12 Eintrag B Katalogeintrag zur Handschrift Cotton Otho E XIII der Britischen Bibliothek 1 2 Vorlage Toter Link www bl uk Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven Siehe dazu auch den Eintrag BF697 aus Marco Mostert The library of Fleury A provisional list of manuscripts Hilversum Verloren Publishers 1989 ISBN 90 6550 210 6 Daraus geht auch hervor dass sich aufgrund der Glossen die bretonische Herkunft bestimmen lasst Als Kopist lasst sich Iunobrus nachweisen Siehe Eintrag 741 auf Seite 12 in dem Band VI aus der Reihe Codices Latini Antiquiores herausgegeben von E A Lowe Oxford 1953 nachgedruckt 1982 durch den Otto Zeller Verlag in Osnabruck Bernhard Bischoff Manuscripts and Libraries in the Age of Charlemagne Cambridge University Press ISBN 0 521 03711 5 Seite 13 Katalogeintrag zu Codex 210 der Dombibliothek zu Koln Memento des Originals vom 10 Juni 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ceec uni koeln de Diese Handschrift steht hier auch im Rahmen des CEEC Projekts in vollstandig digitalisierter Form zur Verfugung Lotte Kery bestatigt die Herkunft aus Nordfrankreich lasst aber Cambrai unerwahnt siehe Seite 74 Der spekulative Hinweis auf Cambrai findet sich im Kolner Katalogeintrag der wiederum auf eine Arbeit von Lowe verweist Siehe dazu Lotte Kery auf Seite 74 Ferner gibt es zu dem Bombenangriff und seinen Folgen einen Artikel in der franzosischen Wikipedia Siehe Lotte Kery auf Seite 74 MS Hatton 42 innerhalb der Katalogeintrage zur Hatton Sammlung an der Bodleian Library Memento vom 27 Januar 2013 im Internet Archive Siehe Wasserschleben Seite xxxiii der die Handschrift selbst nicht eingesehen hat sich aber auf die Untersuchungen von W Stubbs und den Bibliothekaren am Corpus Christi College bezieht Katalogeintrage fur die Hibernensis in der Kopie der Badischen Landesbibliothek Siehe Mordek Seite 134 Fussnote 172 und Seite 257 Bezuglich der Angabe der Blatter siehe Wasserschleben Seite xxxii Eintrag 6 Siehe Maurice Sheehy Seiten 534 und 535 Siehe Lotte Kery Seite 73 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Collectio Hibernensis amp oldid 234020095