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Nihil obstat lat fur es steht nichts entgegen bedeutet vor allem in kirchlichen Verfahren der katholischen Kirche eine Art Unbedenklichkeitserklarung bei der Erteilung einer Druckerlaubnis siehe Imprimatur bei der Erteilung einer Lehrerlaubnis siehe Missio canonica bei der Eroffnung eines Seligsprechungsprozesses vor einer kirchlichen Trauung bei der zuvor keine standesamtliche Trauung stattgefunden hatDies ist eine Begriffsklarungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nihil obstat amp oldid 197402163