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Landeshauptstadt bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland eine Stadt die Sitz der Verfassungsorgane eines Bundeslandes ist insbesondere von Landesregierung und Landtag Kommunalrechtlich ist Landeshauptstadt eine Bezeichnung die der Stadt auf Antrag durch die Landesregierung verliehen werden kann 1 Demgegenuber konnen die Stadtstaaten Hamburg und Berlin verstandlicherweise nicht zugleich Landeshauptstadte sein Die Fuhrung der Bezeichnung kam in der Bundesrepublik uberwiegend seit den 1950er Jahren auf So wurde etwa im Januar 1953 die Verleihung der Bezeichnung Landeshauptstadt an die Stadt Wiesbaden bekanntgemacht 2 Vorher bezeichneten sich die Hauptstadte der Bundeslander einfach nur als Stadt Siehe auch BearbeitenListe der deutschen HauptstadteEinzelnachweise Bearbeiten Fur die Rechtslage in Hessen siehe auch Hessische Gemeindeordnung Gemeindename und Bezeichnungen Verleihung der Bezeichnung Landeshauptstadt vom 24 Dezember 1952 In Der Hessische Minister des Innern Hrsg Staatsanzeiger fur das Land Hessen 1953 Nr 3 S 34 50 Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags PDF 1 9 MB Landeshauptstadte und Stadtstaaten der Bundesrepublik DeutschlandLandeshauptstadte Dresden Sachsen Dusseldorf Nordrhein Westfalen Erfurt Thuringen Hannover Niedersachsen Kiel Schleswig Holstein Magdeburg Sachsen Anhalt Mainz Rheinland Pfalz Munchen Bayern Potsdam Brandenburg Saarbrucken Saarland Schwerin Mecklenburg Vorpommern Stuttgart Baden Wurttemberg Wiesbaden Hessen Stadtstaaten Berlin HamburgZwei Stadte Staat Bremen Freie Hansestadt Bremen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landeshauptstadt Deutschland amp oldid 225128968