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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Wurttemberg Hohenzollern Begriffsklarung aufgefuhrt Der freie Volksstaat Wurttemberg Hohenzollern entstand nach dem Zweiten Weltkrieg in der franzosischen Besatzungszone und war eines der Grundungslander der Bundesrepublik Deutschland Es umfasste den sudlichen Teil des ehemaligen Volksstaates Wurttemberg sowie die bis dahin zu Preussen gehorenden Hohenzollernschen Lande Auf einer Flache von 10 406 km lebten etwa eine Million Einwohner Die Hauptstadt war Tubingen der Sitz des Landtags das ehemalige Kloster Bebenhausen bei Tubingen Am 25 April 1952 gingen die Lander Wurttemberg Hohenzollern Baden und Wurttemberg Baden im neu gegrundeten Land Baden Wurttemberg auf Land Wurttemberg HohenzollernWappen WurttembergsWappenBasisdatenSprache DeutschLandeshauptstadt TubingenStaatsform parlamentarische Republik teilsouveraner Gliedstaat eines BundesstaatesFlache 10 095 km Grundung 18 Mai 1947BevolkerungEinwohnerzahl 1 184 Mio 13 September 1950 1 Bevolkerungsdichte 133 Einwohner pro km WirtschaftPolitikRegierungschef Lorenz Bock 8 Juli 1947 3 August 1948 Gebhard Muller August 1948 25 April 1952 Regierende Parteien CDU FDP DVP und SPDSitzverteilung im Landesparlament CDU 32SPD 12FDP DVP 11KPD 5Letzte Wahl 18 Mai 1947Nachste Wahl Stimmen im Bundesrat 3 Inhaltsverzeichnis 1 Leitung der Regierungsgeschafte 2 Geographie 3 Geschichte 3 1 Vorgeschichte 3 2 Die Entstehung des Landes in der franzosischen Besatzungszone 3 3 Die Krise in den Beziehungen zur franzosischen Militarregierung 3 4 Wurttemberg Hohenzollern wahrend der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland 3 5 Das Bundesland Wurttemberg Hohenzollern 3 6 Die Entstehung Baden Wurttembergs 4 Staatsaufbau und Verwaltung 4 1 Verfassung 4 2 Verwaltungsgliederung 4 3 Archiv 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseLeitung der Regierungsgeschafte BearbeitenAb Oktober 1945 gab es ein Staatssekretariat fur das franzosisch besetzte Gebiet Wurttembergs und Hohenzollerns an dessen Spitze Carlo Schmid stand siehe auch Staatssekretariat Kabinett Schmid Am 8 Juli 1947 wurde Lorenz Bock zum Staatsprasidenten von Wurttemberg Hohenzollern gewahlt Nach seinem Tod im August 1948 war Gebhard Muller bis zum 25 April 1952 der zweite und letzte Staatsprasident Geographie BearbeitenWurttemberg Hohenzollern erstreckte sich uber den sudlichen Teil des ehemaligen Landes Wurttemberg sowie die ehemals zum Staat Preussen gehorenden Hohenzollerischen Lande Administrativ war der bayerische Landkreis Lindau in den Anfangsjahren ebenfalls Wurttemberg Hohenzollern zugeordnet Im Osten grenzte Wurttemberg Hohenzollern an Bayern im Westen und Sudwesten an Baden das dem sudlichen Teil der ehemaligen Republik Baden entsprach und wie Wurttemberg Hohenzollern der Franzosischen Besatzungszone angehorte Die Sudgrenze wurde durch den ostlichen Teil des Bodensees gebildet uber den Landkreis Lindau bestand eine Grenze zum osterreichischen Vorarlberg Die Nordgrenze wurde so gewahlt dass die Autobahn Karlsruhe Munchen die heutige A 8 auf der ganzen Strecke innerhalb der amerikanischen Besatzungszone und damit in Wurttemberg Baden lag Bei der Festlegung der Nordgrenze blieben die seit 1934 bestehenden Landkreisgrenzen erhalten Zum Land gehorten demnach neben dem Landkreis Lindau die Landkreise Balingen Biberach Calw Ehingen Freudenstadt Hechingen Horb Munsingen Ravensburg Reutlingen Rottweil Saulgau Sigmaringen Tettnang Tubingen Tuttlingen und Wangen Im Grenzverlauf zu Baden bestanden verschiedene Exklaven Enklaven und weitere territoriale Besonderheiten aus den Zeiten vor der Entstehung des Landes fort Naturraumlich gehorten das Wurttembergische Allgau Oberschwaben der sudwestliche Teil der Schwabischen Alb Teile des Nordschwarzwalds und der ostliche Teil des Mittleren Schwarzwalds zum Gebiet des Landes Auf einer politischen Karte Baden Wurttembergs sind die ehemaligen Grenzen Wurttemberg Hohenzollerns zu Baden und Wurttemberg Baden nicht mehr zu finden seit sie durch die Kreisreform in Baden Wurttemberg am 1 Januar 1973 verwischt wurden Bis zu dieser Reform waren die Grenzen noch im Regierungsbezirk Sudwurttemberg Hohenzollern prasent und auch die Struktur der Landkreise deckte sich mit diesen Aussengrenzen Geschichte BearbeitenVorgeschichte Bearbeiten In Sudwestdeutschland existierten bis zum Ende des Ersten Weltkrieges das Konigreich Wurttemberg und das Grossherzogtum Baden sowie die Hohenzollernschen Lande als preussische Exklave Nach 1918 wurden Baden und Wurttemberg republikanische Bundesstaaten innerhalb der Weimarer Republik Die Hohenzollernschen Lande blieben weiterhin Teil Preussens Die Machtergreifung der Nationalsozialisten und die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30 Januar 1933 leitete auch in Wurttemberg das Ende der Demokratie und die Gleichschaltung der Verwaltung ein Am 2 Mai 1933 ernannte Hitler den noch vom Landtag gewahlten wurttembergischen Staatsprasidenten Wilhelm Murr NSDAP zum Reichsstatthalter fur Wurttemberg und Hohenzollern Die geplante Umwandlung Wurttembergs in einen Reichsgau unter Einbeziehung Hohenzollerns wurde nicht durchgefuhrt 2 Wurttemberg und Hohenzollern waren so wahrend des Nationalsozialismus nur in der ebenfalls als Gau bezeichneten Parteigliederung der NSDAP nicht aber in der Staatsverwaltung vereint Die Folgejahre brachten wie in ganz Deutschland auch im sudlichen Wurttemberg und in Hohenzollern die Verfolgung Andersdenkender die Diskriminierung Verfolgung und Vernichtung der Juden und schliesslich den Krieg mit sich Aufgrund der landlichen Struktur waren allerdings die Kriegsschaden in diesem Teil des Landes geringer als im ubrigen Deutschland Ausser dem Rustungszentrum Friedrichshafen hatte nur Reutlingen eine grossere Zahl von Toten durch Angriffe der Kriegsgegner zu beklagen In den oberschwabischen Kreisen Biberach Ehingen Ravensburg Saulgau und Wangen zum Beispiel waren weniger als ein Prozent der Wohnungen zerstort und auch die Zahl der Toten in der Zivilbevolkerung blieb dort mit 27 bis 149 pro Kreis im Verhaltnis sehr gering 3 Die Entstehung des Landes in der franzosischen Besatzungszone Bearbeiten nbsp General Jean de Lattre de Tassigny hatte das Oberkommando uber die Erste Franzosische Armee die unter amerikanischem Oberbefehl den Suden Sudwestdeutschlands eroberte In der Endphase des Zweiten Weltkrieges in Europa war die Eroberung Sudwestdeutschlands fur die US Armee strategisch nachrangig Hauptzielsetzung war das Ruhrgebiet zu erobern und Nord und Suddeutschland entlang des Mains zu trennen um so die Niederlage des Deutschen Reichs herbeizufuhren Frankreich unter seinem militarischen und politischen Fuhrer Charles de Gaulle verfolgte das Ziel an der Besetzung Deutschlands aktiv teilzunehmen um uber den Besitz eroberter Gebiete Einfluss auf die kunftige Gestaltung Deutschlands und damit Europas nehmen zu konnen 4 Die 1 Franzosische Armee gehorte zur Southern Group of Armies und stand mit ihrem Oberkommandierenden General Jean de Lattre de Tassigny unter US Oberbefehl Sie setzte sich aus zwei Korps zusammen Das 1 Armeekorps umfasste die 4 marokkanische Infanteriedivision die 9 koloniale Infanteriedivision und die 1 Panzerdivision Das 2 Armeekorps bestand aus der 2 marokkanischen Infanteriedivision der 3 algerischen Infanteriedivision der 5 Panzerdivision und der 14 Infanteriedivision 5 Nach der gemeinsam mit der 7 US Armee unter General Alexander M Patch durchgefuhrten Invasion in Sudfrankreich kampfte sich die 1 Franzosische Armee durch das Rhonetal nach Norden und befreite das Elsass Ende Marz 1945 besetzte sie die Sudpfalz zwischen der elsassischen Grenze und Speyer Der letzte linksrheinische deutsche Bruckenkopf am Oberrhein wurde am 25 Marz 1945 bei Germersheim geraumt Die Hauptkampflinie verlief nun von Basel bis in die Pfalz am Rhein Neben der 1 Franzosischen Armee hatten sich linksrheinisch US Verbande formiert Am 29 Marz 1945 schickte de Gaulle ein Telegramm an General de Lattre woraufhin dieser am Abend des 30 Marz 1945 mit der Uberquerung des Rheins begann Am 2 April nahm er Bruchsal und am 4 April Karlsruhe ein Daraufhin wurde als Grenze zwischen dem franzosischen und dem amerikanischen Operationsgebiet die Linie Speyer Michelfeld Hilsbach und danach am Neckar entlang nach Stuttgart und weiter bis Rottweil festgelegt 6 Am 16 April uberschritt die Franzosische Armee den Rhein auch bei Kehl Am 18 April wurde Freudenstadt nach starkem Artilleriebeschuss eingenommen 7 Das militarische Vorgehen war so angelegt dass jeder Ort einzeln eingenommen wurde Im Regelfall wurde jedes Haus auf Soldaten und Waffen durchsucht Dabei kam es zu Plunderungen Erschiessungen und Vergewaltigungen 8 Die Franzosen ruckten von Suden uber Tubingen und die Filder die Amerikaner von Nordosten und dem Neckar entlang auf Stuttgart vor Obwohl beide Armeegruppen Stuttgart nahezu gleichzeitig erreichten erfolgte die Besetzung der Stadt am 21 April durch die Franzosen Am 22 und am 23 April wurde das franzosische Operationsgebiet nach amerikanischen Armeebefehlen entlang einer Linie von Stuttgart uber Metzingen Dettingen Munsingen Ebingen Reinstetten bis nach Kempten Allgau erweitert 6 Dagegen sollte die franzosische Armee das Gebiet ostlich der Autobahn zwischen Lauffen Asperg Leonberg heutige A 81 und Wendlingen am Neckar heutige A 8 und damit auch Stuttgart raumen Diesem Befehl widersetzten sich die Franzosen und richteten stattdessen dort eine Militarregierung fur die Stadt Stuttgart 9 mit Sitz in der Villa Reitzenstein und eine weitere Militarregierung mit Sitz in der Villa Weissenburg fur das Land Wurttemberg 10 ein Sie setzten nicht nur Arnulf Klett als Oberburgermeister von Stuttgart ein sondern beauftragten ihn auch mit der Bildung einer deutschen Regierung fur das gesamte Land Wurttemberg die am 13 Juni mit Billigung der franzosischen und der amerikanischen Militarregierung eingerichtet wurde Die Regierung bestand aus neun Verwaltungsbehorden denen Fritz Ulrich SPD fur Inneres Josef Beyerle CDU fur Justiz Carlo Schmid SPD fur Kultus Martin Rieckert fur Finanzen Franz Weiss CDU fur Ernahrung und Landwirtschaft Albert Fischer KPD fur Arbeit Felix Reichert fur Post Richard Brandle fur Eisenbahnen und Siegfried Wachter fur Wirtschaft jeweils mit der Amtsbezeichnung Landesdirektor vorstanden Die Grenzziehung zwischen der franzosischen und der amerikanischen Besatzungszone ging ursprunglich auf ein Papier des amerikanischen Oberbefehlshabers Dwight D Eisenhower vom 3 Mai 1945 zuruck 11 Darin empfahl Eisenhower in Baden die Bezirke Karlsruhe und Mannheim wegen der durchgehenden Verkehrsverbindungen in der amerikanischen Besatzungszone zu belassen Fur Wurttemberg empfahl er den Landesteil nordlich der Autobahn Karlsruhe Stuttgart Ulm heutige A 8 inklusive der Autobahn selbst und der durch sie angeschnittenen Landkreise dem Gebiet der Vereinigten Staaten zuzuweisen Das Gebiet sudlich davon war demnach Teil der franzosischen Besatzungszone Bereits dieses Papier sah vor den Landkreis Lindau als einzigen bayerischen Landkreis dem franzosischen Gebiet zuzurechnen Dadurch wurde eine Landbrucke zur franzosischen Besatzungszone in Osterreich geschaffen Frankreich beanspruchte zwar ganz Baden Nach dem eigenmachtigen Vorgehen der Franzosen in Stuttgart und in anderen Gebieten wie dem oberitalienischen Aostatal oder auch in Syrien waren die Amerikaner nicht mehr bereit den Franzosen Zugestandnisse bei der Aufteilung der Besatzungszonen in Sudwestdeutschland zu machen Obwohl die Teilung Wurttembergs und Badens auch innerhalb der amerikanischen Diplomatie umstritten war wurde der ursprungliche Plan Eisenhowers umgesetzt Am 29 Juni akzeptierte die franzosische Regierung die Grenzziehung worauf die franzosischen Militarregierungen Stuttgart am 8 Juli verliessen Das endgultige Abkommen der vier Siegermachte uber die Aufteilung der Besatzungszonen wurde am 26 Juli 1945 unterzeichnet Bereits vor dem Abzug der Franzosen aus Stuttgart wurde festgelegt dass die in der Stadt ansassigen Verwaltungsbehorden weiterhin fur ganz Wurttemberg zustandig blieben Die Stuttgarter Landesdirektoren ernannten standige Delegierte fur Sudwurttemberg bei der obersten franzosischen Besatzungsbehorde die zunachst in Freudenstadt und spater in Tubingen unter der Leitung von Gouverneur Guillaume Widmer ihren Sitz hatte Die Delegierten waren zu Anfang Gustav Kilpper parteilos fur Ernahrung Landwirtschaft und Wirtschaft Lothar Rossmann SPD fur Inneres Paul Binder CDU fur Kult und Gebhard Muller CDU fur Justiz Bereits wahrend der Besatzung setzte das franzosische Militar Landrate und Burgermeister an die Spitze der kommunalen Verwaltungen Die Stadt und Landkreise waren bald darauf die Trager der obersten Spitze der Staatsgewalt und die grossten politischen Einheiten 12 Untereinander hatten sie zunachst kaum Verbindung Jeder Kreis war ganz auf sich allein gestellt und eine kleine wirtschaftlich selbstandige Wirtschaftsrepublik 13 die auf eigene Rechnung und Gefahr wirtschaftete und auf den Tauschverkehr miteinander angewiesen war 14 Nachdem die amerikanische Militarverwaltung Nordbaden und Nordwurttemberg verwaltungstechnisch vereinigt hatte und unter der Fuhrung von Reinhold Maier eine Regierung ernannt worden war liess die franzosische Militarregierung am 13 Oktober 1945 den Delegierten in Wurttemberg Hohenzollern durch Carlo Schmid deren Absetzung erklaren Am 16 Oktober 1945 grundete die franzosische Besatzungsmacht eine als Staatssekretariat fur das franzosisch besetzte Gebiet Wurttembergs und Hohenzollerns bezeichnete provisorische Regierung Die Regierung wurde in sechs Landesdirektionen aufgegliedert denen je ein Landesdirektor vorstand Die Landesdirektoren bildeten das Direktorium das Schmid SPD zum Prasidenten des Staatssekretariats wahlte Er ubernahm zusatzlich das Landesdirektorium fur Justiz und das Landesdirektorium fur Kultus Erziehung und Kunst Weitere Landesdirektoren waren Lothar Rossmann SPD fur den Bereich Inneres Paul Binder CDU fur den Bereich Finanzen Gustav Kilpper parteilos fur den Bereich Wirtschaft und Clemens Moser CDU der gleichsam als Vertreter Hohenzollerns fungierte fur den Bereich Arbeit Wurttemberg Hohenzollern blieb das einzige deutsche Land dessen Regierung in der unmittelbaren Nachkriegszeit kein Mitglied der KPD angehorte Schmid war gleichzeitig Staatsrat in der Regierung in Wurttemberg Baden und hatte das Recht dort an Kabinettssitzungen teilzunehmen Gebhard Muller blieb auf Wunsch Schmids dessen standiger Vertreter im Justizministerium In Art 1 des Statuts des Staatssekretariats wurde bestimmt dass es wahrend des Ruhens der Staatsgewalt der wurttembergischen Landesregierung in dem franzosisch besetzten Gebiet Wurttembergs fur die Landesregierung die Staatsgewalt ausubt Schmid der von Haus aus Verfassungs und Verwaltungsrechtler war bezeichnete diese Funktion als die eines Abwesenheitspflegers 15 nbsp Winterrefektorium des Klosters Bebenhausen Sitz des Landtags von Wurttemberg Hohenzollern Blick nach Norden nbsp Modell des Landtags im Winterrefektorium des Klosters Bebenhausen nbsp Winterrefektorium des Klosters Bebenhausen Sitz des Landtags von Wurttemberg Hohenzollern Blick nach SudenDas Staatssekretariat ubte zunachst sowohl die Legislative als auch die Exekutive aus war aber streng an die Weisungen der Militarverwaltung gebunden Der Aufbau der Verwaltung vollzog sich zunachst unter grossen Schwierigkeiten 16 Jede Personaleinstellung bedurfte der Zustimmung der franzosischen Militarregierung die das Verhalten wahrend der Zeit des Nationalsozialismus und die personliche Eignung prufte Weisungen an nachgeordnete Stellen bedurften der Genehmigung durch die Besatzungsmacht Trotz einheitlicher Vorschriften des alliierten Kontrollrats verlief die Entnazifizierung in Wurttemberg Hohenzollern differenzierter als in der amerikanischen Zone 17 Es wurde nicht auf die formale Mitgliedschaft in der NSDAP in Parteigliederungen und Verbanden abgestellt sondern auf die nachweisbare Belastung durch nationalsozialistische Betatigung Dies fuhrte auch dazu dass Beamte aus Nordwurttemberg ubersiedelten was den Aufbau eines funktionsfahigen Berufsbeamtentums erleichterte 16 Am 3 November 1945 kam erstmals eine Konferenz der Landrate und Oberburgermeister in Tubingen zusammen Dieser Konferenz folgten dann in regelmassigen Abstanden weitere Zusammenkunfte die sich zum Beratungsorgan fur das Staatssekretariat entwickelten 18 Am 15 September 1946 wurden Wahlen fur die Gemeinderate 19 und am 13 Oktober 1946 fur die Kreisversammlungen 20 durchgefuhrt Bereits seit 18 Marz 1946 waren einzelne Parteien auf Landesebene wieder zugelassen Am 17 November 1946 wurden von den Vertretern der Kreise 21 38 Mitglieder und von den Vertretern der Gemeinden mit mehr als 7000 Einwohnern 22 27 Mitglieder der Beratenden Landesversammlung fur Wurttemberg Hohenzollern und den Kreis Lindau gewahlt Drei Mitglieder kamen zusatzlich aus dem Landkreis Lindau Die Wahl erfolgte nach dem Verhaltniswahlsystem 23 uber die Listen der zugelassenen Parteien 24 Wahlbar waren nur Burgermeister Mitglieder der Gemeinderate und Mitglieder der Kreisversammlungen 25 Die CDU erhielt 42 die SPD 14 die DVP 8 und die KPD 4 Mandate Die erste Sitzung der neugewahlten Landesversammlung fand am 22 November 1946 im Kloster Bebenhausen bei Tubingen statt Sie wahlte Karl Gengler CDU zu ihrem Prasidenten Schmid bildete das Staatssekretariat am 9 Dezember 1946 um Die neuen Mitglieder seines Kabinetts erhielten die Bezeichnung Staatssekretar Nach wie vor hatte das Staatssekretariat das Recht in Abstimmung mit der Militarverwaltung Gesetze zu erlassen Die Beratende Landesversammlung nahm aber zu Fragen der Gesetzgebung Stellung wenn sie vom Staatssekretariat damit befasst wurde 26 Hauptaufgabe der Beratenden Landesversammlung war die Ausarbeitung einer Landesverfassung 27 die am 22 April 1947 mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen wurde In den Schlussberatungen am 21 und 22 April waren sich CDU und SPD einig dass die Bildung Wurttemberg Hohenzollerns eine Ubergangslosung sei 28 Der Ausweis Wurttemberg Hohenzollerns in der Verfassung als Teil Wurttembergs oder die Aufnahme der Wiederherstellung Wurttembergs als Staatsziel wurden von der franzosischen Militarregierung verhindert Die Verfassung wurde in einer Volksabstimmung am 18 Mai 1947 mit 69 8 angenommen Gleichzeitig mit dieser Volksabstimmung wurde die erste und einzige Landtagswahl durchgefuhrt 29 bei der die CDU mit 32 von 60 Sitzen zwar die absolute Mehrheit erreichte aber dennoch gemeinsam mit der SPD 12 Mandate und der DVP 11 Mandate eine Koalition bildete Die KPD entsandte funf Vertreter in den Landtag 30 Ausserdem waren zwei Abgeordnete der CDU aus dem Kreis Lindau die schon der Beratenden Landesversammlung angehort hatten bis zum Ubergang des Kreises Lindau an Bayern am 19 Dezember 1950 im Landtag vertreten Zum Prasidenten des Landtags wurde auf dessen konstituierender Sitzung am 3 Juni 1947 im Kloster Bebenhausen Karl Gengler CDU zum ersten Stellvertreter Fritz Fleck SPD und zum zweiten Stellvertreter Karl Kubler DVP gewahlt Am 8 Juli 1947 wurde Lorenz Bock CDU zu dem als Staatsprasident bezeichneten Regierungschef gewahlt Neben ihm gehorten seinem Kabinett sechs weitere Minister an Er selbst leitete zusatzlich das Finanzministerium Schmid war Stellvertreter Bocks und leitete ausserdem das Justizministerium Er vertrat die Regierung vor allem in der Aussenpolitik zum Beispiel auf der Konferenz der Ministerprasidenten bei den Verhandlungen zur Bildung des Parlamentarischen Rats und in der Zusammenarbeit mit der Stuttgarter Regierung Weitere Minister waren Viktor Renner SPD fur Inneres Albert Sauer CDU fur Kultus Erziehung und Kunst Eberhard Wildermuth DVP fur Wirtschaft Franz Weiss CDU fur Landwirtschaft und Ernahrung und Eugen Wirsching CDU fur Arbeit Die Krise in den Beziehungen zur franzosischen Militarregierung Bearbeiten Das Potsdamer Abkommen vom 2 August 1945 hatte vorgesehen dass jede Besatzungsmacht ihre Reparationsanspruche durch Demontagen und Sachlieferungen aus ihrer eigenen Besatzungszone befriedigen sollte Auf dieser Grundlage war fur die Franzosen ihre Besatzungszone Mittel fur Reparationsleistungen fur ihre Kriegsschaden Da Wurttemberg Hohenzollern jedoch uber wenig Industrie und keine Rohstoffe verfugte blieben ihnen vor allem Holzeinschlage und landwirtschaftliche Produkte als Reparationen 31 In den drei Haushaltsrechnungsjahren von 1945 46 bis 1947 48 jeweils zum 1 April standen Haushaltseinnahmen in Hohe von 708 Millionen Reichsmark Besatzungslasten in Hohe von 448 Millionen Reichsmark gegenuber was 62 Prozent der Einnahmen entsprach 32 Im Gegensatz zu den beiden anderen westlichen Besatzungszonen verlangte die franzosische Militarregierung auch als Pauschzahlungen bezeichnete Barzahlungen in Reichsmark Weiterhin waren die so genannten Requisitionen und die Besatzungsfolgekosten haushaltswirksam Hierzu gehorte die Deckung des gesamten Bedarfs der Besatzungstruppen Von der Besatzungsmacht waren zum Beispiel insgesamt 350 Hotels 700 Wohngebaude und rund 4 000 Wohnungen mit zusammen 22 000 Zimmern beschlagnahmt 32 Weiterhin bestand in der franzosischen Zone die Besonderheit dass die militarischen Beschaffungsstellen neben den Requisitionen Lieferauflagen erteilten die zwar bezahlt wurden aber nicht mehr zur Versorgung der Bevolkerung zur Verfugung standen So standen noch 1946 nur 27 4 Prozent der Fleischerzeugung auch tatsachlich fur die Versorgung der Bevolkerung Wurttemberg Hohenzollerns zur Verfugung 32 Reparationsleistungen im engeren Sinn waren daruber hinaus die Lieferung von Rohstoffen und Fertigwaren Maschinenentnahmen als Restitutionen bezeichnete Ruckfuhrungen von im Zweiten Weltkrieg aus Frankreich verbrachten Gutern Demontagen von Betrieben und Wald Kahlschlage In den Jahren 1946 bis 1949 wurden insgesamt 4 15 Millionen Festmeter Holz gefallt und nach Frankreich abtransportiert oder zugunsten Frankreichs in andere Lander exportiert 32 Am 30 Oktober 1947 wurde die Demontageliste fur die gesamte franzosische Besatzungszone veroffentlicht Trotz der bereits vollzogenen Maschinenentnahmen sah die Liste fur Wurttemberg Hohenzollern noch die Volldemontage von 60 Betrieben und die Teildemontage von 10 weiteren Betrieben vor Dies fuhrte bei Unternehmern Arbeitern und der gesamten Bevolkerung zu grosser Emporung Zum Beispiel erschien am 11 November 1947 im Schwabischen Tagblatt in Tubingen eine Sonderseite die sich nur mit der Demontagefrage befasste 33 was die Militarregierung zu Zensurmassnahmen veranlasste Am 2 Dezember 1947 machte Staatsprasident Bock in Baden Baden zwar seine Aufwartung bei General Marie Pierre Kœnig dem Militargouverneur fur die gesamte franzosische Besatzungszone konnte aber keine Verringerung der geplanten Demontagen erreichen Die Mehrheitsfraktion der CDU im Landtag unter ihrem Fraktionschef Gebhard Muller beschloss daraufhin dass ihre Landtagsabgeordneten ihre Mandate niederlegen und die CDU Minister zurucktreten sollten falls eine Verringerung der Demontageliste nicht zu erreichen ware Die Regierung formulierte eine Denkschrift die am 30 Dezember 1947 an die Militarregierung abgeschickt und von dort monatelang nicht beantwortet wurde In dieser Zeit stellten sich auch die Fraktionen der SPD und der DVP unter ihren Vorsitzenden Oskar Kalbfell und Eduard Leuze hinter die Forderungen der CDU Es kam am 29 April 1948 zu einem Affront gegen die Militarregierung im Landtag als eine Grosse Anfrage des Abgeordneten Wilhelm Baessler CDU zur Abholzung der Walder durch die franzosische Reparationspolitik trotz der Nichtzulassung durch die Militarregierung verlesen wurde Der Landtag stellte daraufhin seine Arbeit bis zum 11 Juni 1948 ein In den Wochen darauf kundigte die Militarregierung auch vor dem Hintergrund der Londoner Konferenz der Aussenminister der drei Westmachte vom Juni 1948 Erweiterungen in den Kompetenzen der Regierung und des Landtags sowie Erleichterungen bei den Reparationen an Am 20 Juni wurde in den drei Westzonen die D Mark eingefuhrt Am 1 Juli 1948 gaben die drei Westalliierten die Frankfurter Dokumente bekannt die die rechtliche Grundlage fur die Bildung eines westdeutschen Staates bildeten Damit wurde eine eigenstandige franzosische Besatzungspolitik immer schwerer Es war deshalb umso verwunderlicher dass die am 30 Juli 1948 bekannt gegebene revidierte Demontageliste trotz der angekundigten Erleichterungen keine wesentlichen Anderungen zur Liste vom November brachte 32 Am selben Tag 34 verhandelte Staatsprasident Bock uber diese Demontageforderungen Nachdem er die Fraktionen des Landtags uber den Stand der Verhandlungen und die Unnachgiebigkeit der Franzosen informiert hatte starb er in der Nacht zum 4 August 1948 nach der Ruckkehr an seinen Heimatort Rottweil an den Folgen einer Darmlahmung Die Regierung trat daraufhin in der Landtagssitzung am 6 August 1948 zuruck Schmid der die Rucktrittserklarung verlas bezeichnete es als verfassungswidrig wenn die Regierung an Massnahmen mitwirken wurde die den Lebensstandard des Volkes unter jedes ertragliche Mass herabdrucken mussen 35 Der Rucktritt wurde von allen vier Landtagsfraktionen vorbehaltlos unterstutzt Am 13 August wurde Muller zum neuen Staatsprasidenten gewahlt 36 Die franzosische Militarregierung setzte daraufhin die Teilnahme Wurttemberg Hohenzollerns an den Beratungen uber die Bildung der Bundesrepublik Deutschland und eines Sudweststaats aus Muller der die zuruckgetretene Regierung geschaftsfuhrend wieder einsetzte nutzte die Folgezeit um eine Aufklarungskampagne uber die Reparationspolitik der Franzosen in Wurttemberg Hohenzollern in der deutschen und auslandischen Presse zu starten Kurz vor der Grundung der Bundesrepublik wurde die Demontageliste am 21 April 1949 neu ubermittelt Gegenuber der Liste von 1947 wurden 27 Demontagen gestrichen und 6 Voll in Teildemontagen umgewandelt Wurttemberg Hohenzollern wahrend der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland Bearbeiten nbsp Rittersturz Konferenz am 10 Juli 1948 in Koblenz Ganz links Staatsprasident Lorenz Bock und Innenminister Viktor RennerAuf der vom 25 November bis 15 Dezember 1947 stattfindenden Konferenz der vier Siegermachte in London wurde letztmals uber die Schaffung einer gesamtdeutschen Verwaltung debattiert Dies scheiterte aber sowohl an den Vorbedingungen der Sowjetunion als auch an den abweichenden Vorstellungen Frankreichs Bei den ebenfalls in London stattfindenden Folgekonferenzen der Westmachte wurden dann die zukunftigen Linien einer gemeinsamen Besatzungspolitik in Westdeutschland festgelegt Als Ergebnis wurden am 1 Juli 1948 den elf Regierungschefs der Lander in den Westzonen die sich seit Juni 1947 regelmassig zu Ministerprasidenten Konferenzen trafen die Frankfurter Dokumente 37 ubergeben Die Frankfurter Dokumente und die darauf aufbauend auf der Rittersturz Konferenz am 10 Juli 1948 in Koblenz von den elf Regierungschefs getroffenen Koblenzer Beschlusse 38 schafften die Rahmenbedingungen fur den Aufbau eines westdeutschen Staates der spateren Bundesrepublik Deutschland Beim Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee vom 10 bis 25 August 1948 wurden daraufhin die Grundlagen fur das Grundgesetz festgelegt welches in der Zeit vom 1 September 1948 bis zum 8 Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitet wurde Wurttemberg Hohenzollern nahm im Prozess der Herausbildung des Grundgesetzes durch seinen Vertreter Carlo Schmid eine herausragende und an vielen Stellen pragende Rolle ein Schmid war ab 1930 Privatdozent fur Offentliches Recht an der Eberhard Karls Universitat Tubingen Schon kurz nach Kriegsende engagierte er sich massgeblich fur die Wiedereroffnung der Universitat Seine Funktion als Prasident des Staatssekretariats fur Wurttemberg Hohenzollern und seine gleichzeitige Mitgliedschaft als Staatsrat in der Regierung von Wurttemberg Baden gaben ihm von Anfang an eine landerubergreifende Rolle im Aufbau der Demokratie in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg Der erste Entwurf der Verfassung Wurttemberg Badens wurde von ihm erstellt Als bereits klar war dass Schmid aufgrund des Wahlergebnisses vom 18 Mai 1947 nicht Regierungschef in Wurttemberg Hohenzollern bleiben werde stand er mit seiner Rede die von den Besatzungsmachten ein Besatzungsstatut forderte im Mittelpunkt der ersten Konferenz der Ministerprasidenten am 6 Juni 1947 in Munchen Wesen und Ziel dieses Besatzungsstatuts war es die Befugnisse der Besatzungsmachte auf eine rechtliche und nachvollziehbare Basis zu stellen Anstelle der Gewalt uber ganz Deutschland die die Besatzungsmachte im Potsdamer Abkommen vom 2 August 1945 im Sinne einer Omnipotenz fur sich in Anspruch genommen hatten mussten nun rechtliche Grundsatze oder Bestimmungen treten 39 Die CDU Staatsprasidenten Bock und Muller den Schmid im Oktober 1945 ohne Ministeramt in der provisorischen Regierung gehalten hatte beliessen Schmid in der Folgezeit in einer Schlusselstellung fur die Ausarbeitung des Grundgesetzes So nahm er als Vertreter Wurttemberg Hohenzollerns am Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee teil Weiterhin wahlte ihn der Landtag neben Paul Binder in den Parlamentarischen Rat obwohl der CDU das Anrecht auf beide Delegierte des Landes zugestanden hatte Auch wenn Konrad Adenauer dies Muller als Fehler anlastete 40 kam darin einmal mehr das Zusammenspiel des Verfassungsrechtlers Schmid und des spateren Prasidenten des Bundesverfassungsgerichts Muller zum Ausdruck Als Ausgleich wurde in Hamburg der CDU Abgeordnete Paul de Chapeaurouge auch mit den Stimmen der SPD in den Rat gewahlt Im Parlamentarischen Rat wurde Schmid zum Vorsitzenden des Hauptausschusses bestellt Mehrere wesentliche Inhalte des Grundgesetzes gehen auf ihn zuruck Hierzu gehoren die Formulierung und Platzierung der Grundrechte das konstruktive Misstrauensvotum die Abschaffung der Todesstrafe und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgrunden 40 Schmid und Muller konnten ihre Arbeit auf das Institut fur Besatzungsfragen an der Universitat Tubingen stutzen Der spatere Grunder und Leiter des Instituts Gustav von Schmoller war 1947 Mitarbeiter des Staatssekretariats und erarbeitete fur Schmid die Grundlagen fur dessen Rede zum Besatzungsstatut auf der Munchener Konferenz der Ministerprasidenten im Juni 1947 32 Schmoller ubernahm daraufhin im Oktober 1947 das neu geschaffene Referat fur Verfassungs und Verwaltungsfragen in der Staatskanzlei von Wurttemberg Hohenzollern 41 aus dem sich das Institut fur Besatzungsfragen entwickelte Das Institut selbst wurde 1948 gegrundet und in den Jahren 1948 und 1949 weitgehend von den Landern Wurttemberg Hohenzollern und Wurttemberg Baden finanziert Es bestand bis 1960 und wurde nach dem Ausscheiden von Schmoller von Hedwig Maier und Achim Tobler geleitet Das Bundesland Wurttemberg Hohenzollern Bearbeiten Bei ihrer Grundung am 23 Mai 1949 wurde Wurttemberg Hohenzollern Teil der Bundesrepublik Deutschland Nachdem sich das Verhaltnis zur Besatzungsmacht deutlich verbessert hatte berief Muller die seit dem Rucktritt am 6 August 1948 nur noch geschaftsfuhrend tatigen Regierungsmitglieder am 24 Juni 1949 wieder in ihre jeweiligen Amter 42 Mit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag am 14 August 1949 gingen etliche Landespolitiker Wurttemberg Hohenzollerns in die Bundespolitik Schmid wurde Vizeprasident des Deutschen Bundestags und Vorsitzender des Ausschusses fur Besatzungsstatut und auswartige Angelegenheiten Karl Gengler der sein Amt als Landtagsprasident nicht abgab wurde im Bundestag stellvertretender Vorsitzender des Organisationsausschusses Eberhard Wildermuth gehorte dem Kabinett Adenauer bis zu seinem Tod am 9 Marz 1952 als Wohnungsbauminister an Die Entstehung Baden Wurttembergs Bearbeiten In Dokument Nr 2 der Frankfurter Dokumente 43 forderten die Westalliierten die Ministerprasidenten auf Vorschlage zur Anderung der Landergrenzen in Westdeutschland zu erstellen Ausser fur Sudwestdeutschland hatten diese aber kein Interesse an einer Neugliederung der kunftigen Bundeslander Auf der Rittersturz Konferenz wurde die Frage der Grenzen fur Sudwestdeutschland vertagt da sich die Vertreter der drei Lander vor allem wegen der kompromisslosen Haltung des badischen Staatsprasidenten Leo Wohleb nicht einigen konnten Wurttemberg Hohenzollern setzte sich von Anfang an fur die Vereinigung der drei Lander zu einem Sudweststaat ein 44 Auch in den Konferenzen und Verhandlungen der Folgemonate konnte jedoch keine einvernehmliche Losung gefunden werden Das Land Baden und sein Staatsprasident Wohleb schlossen eine Vereinigung der drei Lander kategorisch aus und strebten stattdessen die Wiederherstellung des alten Landes Baden an Allerdings wurde die Teilung Wurttemberg Badens von der amerikanischen Militarregierung nicht gewunscht Ebenso lehnten nordbadische Politiker diese Losung ab da sie in diesem Zusammenhang eine Ausweitung der franzosischen Besatzungszone mit ihrer umfangreichen Reparationspolitik auf Nordbaden befurchteten Das Grundgesetz enthalt zwar uber den Art 29 Abs 1 den Auftrag zur Neugliederung von Bundeslandern um zu gewahrleisten dass die Lander nach Grosse und Leistungsfahigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfullen konnen Die Neugliederung unterlag aber hohen Anforderungen Sie war nur moglich wenn in allen betroffenen Gebieten die Bevolkerung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen fur die Neugliederung votierte Bei einer Ablehnung war eine Abstimmung im gesamten Bundesgebiet notwendig 45 Kurz vor dem Ende der Beratungen des Parlamentarischen Rats wurde auf Initiative Wurttemberg Hohenzollerns mit Unterstutzung Theodor Eschenburgs 46 der Art 118 in das Grundgesetz eingefugt Dieser lautete Die Neugliederung in dem die Lander Baden Wurttemberg Baden und Wurttemberg Hohenzollern umfassenden Gebiete kann abweichend von den Vorschriften des Art 29 GG durch Vereinbarung der beteiligten Lander erfolgen Kommt eine Vereinbarung nicht zustande so wird die Neugliederung durch Bundesgesetz geregelt das eine Volksbefragung vorsehen muss 45 Die Oberbefehlshaber der westlichen Besatzungsmachte brachten gegenuber den Art 29 und 118 GG einen Vorbehalt ein der die Neugliederung des Bundesgebiets nach Art 29 GG bis zu einem Friedensvertrag aussetzte Die Formulierung war insofern unklar da sie sich weder eindeutig nur auf Art 29 GG noch eindeutig auf beide Artikel bezog 47 Auf der Grundlage dieser Unklarheit zweifelten mit Gouverneur Guillaume Widmer mit Oberbefehlshaber Marie Pierre Kœnig und mit dem Hohen Kommissar Andre Francois Poncet die Reprasentanten Frankreichs in Deutschland die Rechtmassigkeit des Zusammenschlusses der drei Lander an Allerdings hatte der franzosische Aussenminister Robert Schuman bei einem Besuch Mullers am 19 Februar 1949 bereits klargestellt dass Frankreich einen Zusammenschluss nicht verhindern wurde 48 Am 24 August 1949 ubermittelte Wohleb fur das Land Baden einen ersten Entwurf einer Vereinbarung nach Art 118 GG an die Lander Wurttemberg Hohenzollern und Wurttemberg Baden Darin trat er fur drei Abstimmungsbezirke in der Volksabstimmung uber den Zusammenschluss ein Gesamtbaden Gesamtwurttemberg und Hohenzollern Neben der Frage des Zusammenschlusses der drei Lander sollte die Alternativfrage nach der Wiederherstellung der alten Lander gestellt werden Die Wahlberechtigten in Hohenzollern sollten weiterhin entscheiden konnen ob sie sich Baden oder Wurttemberg anschliessen Die Wiederherstellung der alten Lander sollte auch dann erfolgen wenn sie in einem Land eine Mehrheit erhielte und im anderen Land abgelehnt wurde In den Verhandlungen der Folgemonate schloss sich Wurttemberg Hohenzollern diesen Vorgaben an Am 22 Oktober trafen sich die Landesvorstande der CDU und damit der Mehrheitspartei in allen drei Landern im Freudenstadter Hotel Waldeck Sie einigten sich auf das von Wohleb vorgeschlagene Abstimmungsverfahren Die Regierung Wurttemberg Badens wo die CDU keine absolute Mehrheit hatte lehnte diesen Vorschlag aber weiterhin ab Sie forderte stattdessen eine Abstimmung in vier Stimmbezirken Nordwurttemberg Nordbaden Sudwurttemberg Hohenzollern Sudbaden Der Sudweststaat sollte bei einer Abstimmungsmehrheit in drei der vier Stimmbezirke zu Stande kommen Dieser Vorschlag wiederum wurde von Wohleb abgelehnt Als sich die Kontrahenten auf einer weiteren Konferenz in Freudenstadt am 15 April 1950 nicht einigen konnten brachte Staatsprasident Muller einen Vorschlag Eschenburgs ein Dieser sah eine Volksbefragung rein informativen Charakters vor Ziel der Probeabstimmung sollte sein den Regierungen eine sichere Grundlage fur ihre Politik in dieser Frage zu geben Punkt 3 dieses wurttembergisch hohenzollerischen Vorschlags sah vor dass wenn zwei Monate nach der Abstimmung keine Vereinbarung zu Stande gekommen war die Landesregierungen den Versuch der Vereinigung als gescheitert betrachteten 49 Damit stellte Eschenburg einen direkten Bezug auf die ebenfalls von ihm ins Grundgesetz eingebrachte Klausel in Art 118 GG her und zeigte so einen Ausweg aus der zwischen Wurttemberg Baden und Baden verfahrenen Situation auf indem das weitere Vorgehen so gemeinsam auf den Bundesgesetzgeber verlagert werden konnte Auf der Grundlage dieses Vorschlags fand nach einem erbittert gefuhrten Abstimmungskampf am 24 September 1950 die Probeabstimmung statt Das Abstimmungsergebnis sah wie folgt aus 50 Abstimmungsgebiet Ja Stimmen Nein StimmenNordwurttemberg 93 5 6 5 Sudwurttemberg inklusive Hohenzollern 92 5 7 5 Wurttemberg und Hohenzollern gesamt 93 0 7 0 Nordbaden 57 4 42 6 Sudbaden 40 4 59 6 Baden gesamt 48 9 51 1 Die Abstimmungsbeteiligung lag in Sudbaden bei 65 2 in Nordbaden bei 60 4 in Nordwurttemberg bei 42 9 und in Wurttemberg Hohenzollern bei 48 8 Durch das Ergebnis sah sich Wohleb bestatigt da sowohl in Sud als auch in Gesamtbaden eine Mehrheit fur eine Wiederherstellung der alten Lander stimmte Ebenso sah sich die Regierung in Stuttgart durch das nordbadische Ergebnis bestatigt die Einheit Wurttemberg Badens nicht aufzugeben Fur Muller und seine Regierung war das Ergebnis ein klares Votum fur die Bildung eines Sudweststaats 51 Bei einem Treffen der drei sudwestdeutschen Regierungschefs am 12 Oktober 1950 im Hotel Quellenhof in Wildbad konnte kein gemeinsamer Handlungsvorschlag zum Ergebnis der Abstimmung erreicht werden 52 ebenso auf einer Konferenz am 7 November 1950 in Baden Baden 53 Am 28 November 1950 teilte Muller auf der Grundlage der Freudenstadter Beschlusse vom 15 April 1950 dem Bundestag mit dass die Verhandlungen zur Neugliederung gescheitert waren Damit war der Weg frei fur eine Regelung des Bundesgesetzgebers auf Basis von Art 118 GG Am 18 Dezember 1950 schlug Muller seinem Kabinett vor die Bildung des Sudweststaats dann vorzunehmen wenn in drei von vier Stimmbezirken eine Mehrheit dafur zu Stande kam 54 Damit schloss er sich der Linie von Wurttemberg Baden an und gab so seine zwischen Baden und Wurttemberg Baden vermittelnde Rolle auf Im Bundestag wurden im Januar 1951 zwei Gesetzentwurfe zur Regelung der Sudweststaatsfrage eingebracht 55 Der Entwurf Hilbert 56 wurde am 9 Januar 1951 vom badischen Bundestagsabgeordneten und stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses fur innergebietliche Neuordnung Anton Hilbert CDU vorgelegt Der Entwurf Gengler Kiesinger 57 der in der Staatskanzlei Wurttemberg Hohenzollerns ausgearbeitet worden war wurde am 26 Januar 1951 vorgelegt Er war benannt nach dem Landtagsprasidenten Wurttemberg Hohenzollerns Karl Gengler und dem spateren Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger Wahrend der Entwurf Hilbert mit Gesamt Baden und Gesamt Wurttemberg einschliesslich Hohenzollern zwei Abstimmungsbezirke vorsah ging der Entwurf Gengler Kiesinger von den vier Abstimmungsbezirken der Probeabstimmung vom 24 September 1950 aus Der Entwurf Hilbert sah in der Abstimmung die Alternativfrage Wiederherstellung der alten Lander versus Bildung des Sudweststaats vor Die Wiederherstellung sollte auch dann erfolgen wenn in nur einem Abstimmungsbezirk dafur votiert worden ware Im Entwurf Gengler Kiesinger lautete die Frage Ich will die Vereinigung der drei Lander Baden Wurttemberg Baden und Wurttemberg Hohenzollern zu einem Bundesland Sudweststaat Ja Nein Das Land war zu bilden wenn die Abstimmung im gesamten Abstimmungsgebiet und in mindestens drei von vier Abstimmungsbezirken eine Mehrheit fur die Vereinigung ergab Die Entwurfe entsprachen damit exakt den Positionen Badens beziehungsweise Wurttemberg Badens und Wurttemberg Hohenzollerns Wahrend die Gesetzentwurfe im Bundestag beraten wurden wurde die Auseinandersetzung in Baden immer starker emotionalisiert Die Bevolkerung in Wurttemberg Hohenzollern befasste sich wie schon die niedrige Beteiligung an der Probeabstimmung signalisiert hatte eher leidenschaftslos mit dem Thema 58 Im Bundestag sprachen sich die Mitglieder der Fraktionen der SPD und der FDP fast geschlossen fur die Bildung des Sudweststaats aus Dagegen stand die grosse Mehrheit der CDU CSU Fraktion auf der badischen Seite Die sieben Bundestagsabgeordneten der CDU aus Wurttemberg Hohenzollern waren gemeinsam mit ihren Kollegen aus Wurttemberg Baden als Befurworter des Zusammenschlusses in ihrer Fraktion damit weitgehend isoliert Auch Bundeskanzler Adenauer war im Prinzip gegen die Vereinigung Ein gewichtiges Argument war der Hinweis auf die Gefahrdung der Mehrheit der CDU im Bundesrat Die sudwestdeutschen Bundeslander hatten insgesamt zehn Stimmen im Bundesrat von denen sechs sicher der CDU zuzurechnen waren Das vereinigte Bundesland hatte nur funf Stimmen es war nach den Mehrheitsverhaltnissen keineswegs sicher dass diese kunftig auf die CDU entfallen wurden Adenauer war aber zur Umsetzung seiner Politik der Westintegration auf die Ratifizierung der aussenpolitischen Vertrage und damit auf die Bundesratsmehrheit angewiesen Im Ausschuss fur innergebietliche Neuordnung wurde die Frage der Bildung des Sudweststaats auf der Grundlage des Entwurfs Gengler Kiesinger beraten In der Schlussabstimmung des Ausschusses am 16 Marz 1951 wurde mit neun zu funf Stimmen ein Gesetzentwurf verabschiedet der weitgehend dem Entwurf Gengler Kiesinger entsprach Einen Tag zuvor hatte der Bundestag im Schnellverfahren und nahezu einstimmig das so genannte Erste Neugliederungsgesetz 59 beschlossen das die Legislaturperioden der Landtage in Baden und Wurttemberg Hohenzollern um zirka ein Jahr bis zum 31 Marz 1952 verlangerte Am 25 April 1951 wurde das auf dem Entwurf Gengler Kiesinger beruhende Zweite Gesetz uber die Neugliederung in den Landern Baden Wurttemberg Baden und Wurttemberg Hohenzollern vom Bundestag mit einer Mehrheit von zirka 60 Stimmen beschlossen In der vorangegangenen Debatte schloss der badische Staatsprasident seine Rede mit den pathetischen Worten Noch ist Baden nicht verloren 60 Der Bundesrat beschloss das Gesetz am 27 April 1951 Mit der Unterzeichnung durch Bundesprasident Theodor Heuss am 4 Mai 1951 trat es in Kraft Baden klagte daraufhin am 25 Mai 1951 vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Neugliederungsgesetze 61 Das Urteil vom 23 Oktober 1951 62 erklarte die Verlangerung der Landtagswahlperiode und damit das Erste Neugliederungsgesetz fur nichtig Das Zweite Neugliederungsgesetz wurde auf der Grundlage von Art 118 GG fur gultig erklart Die Verlangerung der Legislaturperiode des Landtags wurde daraufhin durch eine Anderung der Verfassung beschlossen die zeitgleich mit der Abstimmung uber die Bildung des Sudweststaats in einer Volksabstimmung am 9 Dezember 1951 gebilligt wurde Das Ergebnis der Volksabstimmung zur Bildung des Sudweststaats entsprach weitgehend dem Ergebnis der Probeabstimmung 63 nbsp Ergebnisse nach Kreisen in grafischer Darstellung Prozent Ja Stimmen Abstimmungsgebiet Ja Stimmen Nein StimmenNordwurttemberg 93 5 6 5 Sudwurttemberg inklusive Hohenzollern 91 4 8 6 Wurttemberg und Hohenzollern gesamt 92 8 7 2 Nordbaden 57 1 42 9 Sudbaden 37 8 62 2 Baden gesamt 47 8 52 2 Die Abstimmungsbeteiligung lag insgesamt bei 58 8 In Sudbaden lag sie bei 70 7 in Nordbaden bei 67 2 in Nordwurttemberg bei 50 7 und in Sudwurttemberg Hohenzollern bei 52 3 Mit der Bildung einer vorlaufigen Regierung durch den von der Verfassunggebenden Landesversammlung gewahlten Ministerprasidenten Reinhold Maier am 25 April 1952 ging Wurttemberg Hohenzollern nach 11 des Zweiten Neugliederungsgesetzes im neuen Bundesland Baden Wurttemberg auf Innerhalb des vereinigten Bundeslandes bildete das Gebiet des fruheren Landes Wurttemberg Hohenzollern den neuen Regierungsbezirk Sudwurttemberg Hohenzollern der nach der Verwaltungsreform von 1973 in den Regierungsbezirk Tubingen uberfuhrt wurde In einem weiteren Urteil vom 30 Mai 1956 64 billigte das Bundesverfassungsgericht nach langwierigem Verfahren den Sudweststaatsgegnern eine neue Volksabstimmung zu Als diese auf Basis einer Anderung von Art 29 GG vom 19 August 1969 65 am 7 Juni 1970 in den badischen Landesteilen von Baden Wurttemberg schliesslich durchgefuhrt wurde bestatigte eine Mehrheit von 81 9 der Bevolkerung das neue Bundesland Staatsaufbau und Verwaltung BearbeitenVerfassung Bearbeiten nbsp Wurttemberg Hohenzollern ubernahm das Staatswappen des Volksstaates Wurttemberg der Weimarer Republik Die Verfassung Wurttemberg Hohenzollerns 29 wurde von November 1946 bis April 1947 auf Basis eines Entwurfs von Emil Niethammer CDU von der Beratenden Landesversammlung ausgearbeitet Sie wurde am 18 Mai 1947 in einer Volksabstimmung mit 268 701 Ja Stimmen 69 8 bei 116 045 Nein Stimmen 30 2 angenommen Sie wurde nur einmal am 11 Dezember 1951 durch ein Gesetz des Landtags geandert und durch Art 94 der Verfassung des Landes Baden Wurttemberg vom 11 November 1953 aufgehoben 29 Insgesamt enthielt sie 125 Artikel in 14 als Abschnitte bezeichneten Kapiteln Abschnitt I regelte die Staatsform und die Staatsgrenzen Wurttemberg Hohenzollern wurde bereits hier als ein Gliedstaat der noch gar nicht bestehenden deutschen Bundesrepublik ausgewiesen Den hohenzollerischen Kreisen wurde in demselben Umfang wie er am 1 Januar 1933 gegeben war die Selbstverwaltung zugestanden 66 Als Staatsfarben ubernahm Art 3 das Schwarz Rot des Volksstaates Wurttemberg Das Staatswappen wurde zwar durch ein Gesetz bestimmt Auch hier entschied man sich aber fur die Fortfuhrung des Wappens aus dem Volksstaat In den Abschnitten II und III die mit Das Wesen und die Aufgabe des Staates sowie mit Die Pflichten und Rechte der Staatsangehorigen uberschrieben waren wurden die Grundrechte aufgefuhrt Abschnitt IV enthielt in Art 20 das Prinzip der Volkssouveranitat und regelte die Verhaltnisse des Landtags der Regierung sowie der von der Exekutive unabhangigen Gerichte Abschnitt V definierte den Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht 67 Der Prasident des damals noch bestehenden Oberlandesgerichts in Tubingen war laut Art 64 gleichzeitig Vorsitzender des Staatsgerichtshofs Abschnitt VI regelte die Gesetzgebung Abschnitt VII die Verhaltnisse der Behorden und Beamten und Abschnitt VIII das Finanzwesen und das Haushaltsrecht In Abschnitt IX wurde die Kommunale Selbstverwaltung garantiert und nach dem Prinzip der Subsidiaritat geregelt Der mit Wirtschafts und Gemeinschaftsleben uberschriebene Abschnitt X beschreibt Wurttemberg Hohenzollern als Sozialstaat Art 93 definierte den Anspruch der Landwirtschaft auf staatliche Forderung Art 94 machte die Mittelstandsforderung zur staatlichen Aufgabe Art 96 billigte Arbeitern und Angestellten betriebliche Mitbestimmungsrechte zu Art 97 erkannte das Streikrecht an Ehe und Familie Erziehung und Schulwesen sowie die Verhaltnisse der Religionsgemeinschaften waren in den Abschnitten XI bis XIII geregelt Durch Gesetz vom 11 Dezember 1951 wurde in den Abschnitt XIV Ubergangs und Schlussbestimmungen der Art 125a eingefugt der die Legislaturperiode des ersten Landtags bis zur Vereinigung Wurttemberg Hohenzollerns mit Wurttemberg Baden und Baden verlangerte Diese Anderung wurde von der Bevolkerung gemeinsam mit der Volksabstimmung uber die Vereinigung der drei Lander am 9 Dezember 1951 gebilligt Sie war notwendig geworden nachdem das Bundesverfassungsgericht das Erste Neugliederungsgesetz des Bundes 68 das eine Verlangerung der Wahlperiode bis zum 31 Marz 1952 vorsah fur ungultig erklart hatte Verwaltungsgliederung Bearbeiten nbsp Landkreise in Wurttemberg Hohenzollern 1945 1952Das Bundesland bestand aus insgesamt 15 ehemals wurttembergischen und zwei ehemals hohenzollerischen Landkreisen Diese waren Landkreis Balingen mit 45 Gemeinden und 82 320 Einwohnern 69 Landkreis Biberach mit 87 Gemeinden und 89 397 Einwohnern 69 Landkreis Calw mit 104 Gemeinden und 100 484 Einwohnern 69 Landkreis Ehingen mit 62 Gemeinden und 39 469 Einwohnern 69 Landkreis Freudenstadt mit 50 Gemeinden und 50 759 Einwohnern 69 Landkreis Hechingen mit 47 Gemeinden und 43 271 Einwohnern 69 Landkreis Horb mit 49 Gemeinden und 38 838 Einwohnern 69 Landkreis Munsingen mit 58 Gemeinden 70 und 37 091 Einwohnern 69 Landkreis Ravensburg mit 37 Gemeinden und 91 083 Einwohnern 69 Landkreis Reutlingen mit 37 Gemeinden und 121 261 Einwohnern 69 Landkreis Rottweil mit 53 Gemeinden und 104 212 Einwohnern 69 Landkreis Saulgau mit 89 Gemeinden und 61 393 Einwohnern 69 Landkreis Sigmaringen mit 74 Gemeinden 71 und 41 295 Einwohnern 69 Landkreis Tettnang mit 13 Gemeinden und 52 368 Einwohnern 69 Landkreis Tubingen mit 54 Gemeinden und 100 583 Einwohnern 69 Landkreis Tuttlingen mit 37 Gemeinden und 64 479 Einwohnern 69 Landkreis Wangen mit 41 Gemeinden 72 und 65 631 Einwohnern 69 Alle Gemeinden und Stadte waren kreisangehorig Stadtkreise oder kreisfreie Stadte bestanden nicht Eine Zwischenebene aus Regierungsbezirken oder Sprengeln wie in den Landeskirchen war in der Landesverwaltung nicht vorgesehen Allerdings blieb der 1873 gegrundete Landeskommunalverband der Hohenzollerischen Lande aufgrund des nach Art 2 der Verfassung garantierten partiellen Selbstverwaltungsrechts fur Hohenzollern weiterhin bestehen 73 Der Landkreis Lindau hatte als Bayerischer Kreis Lindau eine Sonderstellung Er entsandte zwar Abgeordnete in die Beratende Landesversammlung und bis 1950 in den Landtag 74 die Landesverfassung erstreckte sich aber nur auf die wurttembergischen und hohenzollerischen Landkreise 75 Archiv Bearbeiten Die Archivakten des Landtags des Staatssekretariats und der Tubinger Ministerien werden heute im Staatsarchiv Sigmaringen verwahrt 76 Literatur BearbeitenMax Gogler Gregor Richter Hrsg Das Land Wurttemberg Hohenzollern 1945 1952 Darstellungen und Erinnerungen Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1982 ISBN 3 7995 4045 8 Frank Raberg Die Protokolle der Regierung von Wurttemberg Hohenzollern Erster Band Das Erste und Zweite Staatssekretariat Schmid 1945 1947 Hrsg von der Kommission fur geschichtliche Landeskunde in Baden Wurttemberg Kohlhammer Verlag Stuttgart 2004 ISBN 978 3 17 018278 3 Frank Raberg Die Protokolle der Regierung von Wurttemberg Hohenzollern Zweiter Band Das Kabinett Bock 1947 1948 Hrsg von der Kommission fur geschichtliche Landeskunde in Baden Wurttemberg Kohlhammer Verlag Stuttgart 2008 ISBN 978 3 17 019758 9 Josef Weik Bearb Landtag von Baden Wurttemberg Hrsg MdL die Abgeordneten der Landtage in Baden Wurttemberg 1946 1978 Stuttgart 1978 ISBN 3 12 911930 2 S 35 44 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Wurttemberg Hohenzollern Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Literatur von und uber Wurttemberg Hohenzollern im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Verfassungs und Verwaltungsgesetze Auswahl des Landes Wurttemberg Hohenzollern auf www verfassungen deEinzelnachweise Bearbeiten Statistisches Jahrbuch fur die Bundesrepublik Deutschland 1952 Eberhard Gonner Gunther Haselier Baden Wurttemberg Geschichte seiner Lander und Territorien 2 Auflage Verlag Ploetz Freiburg 1980 ISBN 3 87640 052 X S 105 Thomas Schnabel Wurttemberg zwischen Weimar und Bonn 1928 1945 46 Schriften zur politischen Landeskunde Baden Wurttembergs Band 13 Verlag W Kohlhammer Stuttgart 1986 ISBN 3 17 009155 7 S 587 Charles de Gaulle Memoires de la Guerre Le salut 1944 1946 Paris 1959 S 152 Hans Joachim Harder Militargeschichtliches Handbuch Baden Wurttemberg Verlag W Kohlhammer Stuttgart 1987 S 135 a b Gerd Friedrich Nuske Einmarsch und Besatzungsherrschaft der Alliierten 1945 In Max Gogler Gregor Richter Hrsg Das Land Wurttemberg Hohenzollern 1945 1952 Darstellungen und Erinnerungen Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1982 ISBN 3 7995 4045 8 S 32 Dort ohne Quellenangabe Gerhard Hertel Die Zerstorung von Freudenstadt Das Inferno am 16 17 April 1945 Geiger Verlag 1984 ISBN 3 924932 02 6 Volker Koop Besetzt Franzosische Besatzungspolitik in Deutschland be bra Verlag Berlin 2005 ISBN 3 89809 064 7 Detachement Francais de Gouvernement Militaire de Stuttgart Detachement Francais de Gouvernement Militaire de la Region du Wurttemberg Alfred D Chandler Jr The Papers of Dwight David Eisenhower The War Years IV Baltimore London 1970 Nr 2475 Alfred Dehlinger Wurttembergs Staatswesen Band 1 Kohlhammer Stuttgart 1951 S 217 Walter Grube Vogteien Amter Landkreise in Baden Wurttemberg Band 1 1975 ISBN 3 17 002445 0 S 117 Alfred Dehlinger Wurttembergs Staatswesen Band 1 Kohlhammer Stuttgart 1951 S 234 Er verwendete diesen Begriff zum Beispiel in seiner Rede auf der konstituierenden Sitzung der Beratenden Landesversammlung fur Wurttemberg Hohenzollern a b Gebhard Muller Wurttemberg Hohenzollern 1945 bis 1952 In Max Gogler und Gregor Richter Hrsg Das Land Wurttemberg Hohenzollern 1945 1952 Darstellungen und Erinnerungen Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1982 ISBN 3 7995 4045 8 S 13 29 Allgemein wird die Entnazifizierung in Wurttemberg Hohenzollern beschrieben in Klaus Dietmar Henke Politische Sauberung unter franzosischer Besatzung Die Entnazifizierung in Wurttemberg Hohenzollern Stuttgart 1981 ISBN 3 421 01999 1 Theodor Eschenburg Aus den Anfangen des Landes Wurttemberg Hohenzollern In Festgabe fur Carlo Schmid zum 65 Geburtstag Tubingen 1962 S 62 Grundlage war die Verordnung Nr 53 des franzosischen Oberkommandos in Deutschland uber die Gemeindewahlen in Wurttemberg Hohenzollern und im Landkreis Lindau abgerufen am 17 August 2008 Grundlage war die Verordnung Nr 61 des franzosischen Oberkommandos in Deutschland uber die Wahlen zu den Kreisversammlungen in Wurttemberg abgerufen am 17 August 2008 Art 3 der Verordnung Nr 66 des franzosischen Oberbefehlshabers in Deutschland uber die Bildung einer Beratenden Versammlung fur Wurttemberg abgerufen am 17 August 2008 Art 4 der Verordnung Nr 66 des franzosischen Oberbefehlshabers in Deutschland uber die Bildung einer Beratenden Versammlung fur Wurttemberg abgerufen am 17 August 2008 Art 2 und 9 der Verordnung Nr 66 des franzosischen Oberbefehlshabers in Deutschland uber die Bildung einer Beratenden Versammlung fur Wurttemberg abgerufen am 17 August 2008 Art 6 der Verordnung Nr 66 des franzosischen Oberbefehlshabers in Deutschland uber die Bildung einer Beratenden Versammlung fur Wurttemberg 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Wurttemberg Hohenzollern 62 Sitzung vom 24 Juni 1949 S 1189 Wortlaut der Frankfurter Dokumente abgerufen am 17 August 2008 Memento vom 30 Mai 2009 im Internet Archive Verhandlung des Landtags von Wurttemberg Hohenzollern 30 Sitzung am 13 Juli 1948 Erklarung des Staatsprasidenten Lorenz Bock a b Wortlaut des Grundgesetzes in der Fassung vom 23 Mai 1949 Abgerufen am 10 November 2017 Gebhard Muller Wurttemberg Hohenzollern 1945 bis 1952 In Max Gogler Gregor Richter Hrsg Das Land Wurttemberg Hohenzollern 1945 1952 Darstellungen und Erinnerungen Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1982 ISBN 3 7995 4045 8 S 26 Paul Sauer Die Entstehung des Bundeslands Baden Wurttemberg 1977 ISBN 3 920921 96 8 S 63 Gebhard Muller Festansprache aus Anlass der Eroffnung der Ausstellung des Landtags Abgedruckt in 25 Jahre Baden Wurttemberg 1977 S 15 Theodor Eschenburg Problem der Neugliederung 1950 S 48 ff Quelle Staatshandbuch Wurttemberg Baden herausgegeben von den Statistischen Landesamtern in Stuttgart und Karlsruhe unter Mitwirkung der Statistischen Landesamter in Tubingen und Freiburg 1950 S 350 Abgebildet in Statistisches Monatsheft Baden Wurttemberg 9 2006 Memento vom 19 Juli 2011 im Internet Archive S 54 abgerufen am 17 August 2008 PDF 194 kB Verhandlungen des Landtags von Wurttemberg Hohenzollern 91 Sitzung am 3 Oktober 1950 S 1771 Protokoll der Konferenz von Wildbad im Hotel Quellenhof am 12 Oktober 1950 Staatsarchiv Sigmaringen Wu 2 223 12 13 Protokoll der Konferenz von Baden Baden am 7 November 1950 Staatsarchiv Sigmaringen Wu 2 223 13 11 Niederschrift der Kabinettssitzung vom 18 Dezember 1950 Kurt Georg Kiesinger Der Kampf im Bundestag um den Sudweststaat In Max Gogler Gregor Richter Hrsg Das Land Wurttemberg Hohenzollern 1945 1952 Darstellungen und Erinnerungen Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1982 ISBN 3 7995 4045 8 S 405 424 Bundestagsdrucksache I 1752 Bundestagsdrucksache I 1849 Kurt Georg Kiesinger Der Kampf im Bundestag um den Sudweststaat In Max Gogler Gregor Richter Hrsg Das Land Wurttemberg Hohenzollern 1945 1952 Darstellungen und Erinnerungen Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1982 ISBN 3 7995 4045 8 S 411 Erstes Gesetz zur Neugliederung in dem die Lander Baden Wurttemberg Baden und Wurttemberg Hohenzollern umfassenden Gebiete gemass Art 118 Satz 2 GG Abgerufen am 17 August 2008 Es war eine Paraphrase auf die ersten Worte der polnischen Nationalhymne Noch ist Polen nicht verloren Paul Feuchte Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Sudweststaatfrage In Max Gogler Gregor Richter Hrsg Das Land Wurttemberg Hohenzollern 1945 1952 Darstellungen und Erinnerungen Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1982 ISBN 3 7995 4045 8 S 425 437 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 1 14 Abgerufen am 17 August 2008 Karte mit den Wahlergebnissen in den einzelnen Landkreisen Abgerufen am 17 August 2008 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 5 34 Abgerufen am 17 August 2008 25 Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes vom 19 August 1969 BGBl I S 1241 Die Ausgestaltung wurde im Gesetz uber die Selbstverwaltung der Hohenzollerischen Lande vom 7 September 1950 abgerufen am 17 August 2008 geregelt Weitere Grundlage des Staatsgerichtshofs war das Gesetz uber den Staatsgerichtshof vom 11 Januar 1948 abgerufen am 17 August 2008 Erstes Gesetz zur Neugliederung in dem die Lander Baden Wurttemberg Baden und Wurttemberg Hohenzollern umfassenden Gebiete gemass Art 118 Satz 2 GG im Wortlaut abgerufen am 17 August 2008 a b c d e f g h i j k l m n o p q 13 September 1950 ohne Gutsbezirk Munsingen inklusive Achberg ohne Achberg Naheres siehe im Gesetz uber die Selbstverwaltung der Hohenzollerischen Lande abgerufen am 17 August 2008 Verordnung Nr 88 des franzosischen Oberbefehlshabers in Deutschland betreffend die Vertretung des Kreises Lindau im Landtag von Wurttemberg abgerufen am 22 Oktober 2010 Anlage zur Verfassung von Wurttemberg Hohenzollern Ute Korn Amann Wurttemberg Hohenzollern Protokolle erzahlen von den Anfangen In Schwabische Zeitung vom 16 April 2009 Lander der Bundesrepublik DeutschlandAktuelle Lander Baden Wurttemberg nbsp Baden Wurttemberg Bayern nbsp Bayern Berlin nbsp Berlin Brandenburg nbsp Brandenburg Bremen nbsp Bremen Hamburg nbsp Hamburg Hessen nbsp Hessen Mecklenburg Vorpommern nbsp Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen nbsp Niedersachsen Nordrhein Westfalen nbsp Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz nbsp Rheinland Pfalz Saarland nbsp Saarland Sachsen nbsp Sachsen Sachsen Anhalt nbsp Sachsen Anhalt Schleswig Holstein nbsp Schleswig Holstein Thuringen nbsp Thuringen nbsp Ehemalige Lander nbsp Sud Baden nbsp Wurttemberg Baden nbsp Wurttemberg Hohenzollern Normdaten Geografikum GND 4317541 7 lobid OGND AKS LCCN n81018518 VIAF 173766022 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wurttemberg Hohenzollern amp oldid 236467063