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Mit Freistadt oder Freie Stadt werden Stadte bezeichnet die sich selbst verwalten und zwar unabhangig von der foderalen Struktur des Umlandes in dessen bestimmte politische Ordnung sie eingebettet sind Inhaltsverzeichnis 1 Mittelalter 2 Fruhe Neuzeit 3 19 Jahrhundert 4 20 Jahrhundert 5 LiteraturMittelalter BearbeitenUrsprunglich wurden so die Stadte bezeichnet die sich im Laufe des 13 und 14 Jahrhunderts von der Stadtherrschaft ihrer Erz Bischofe in oft langwierigen Kampfen hatten befreien konnen Sie besassen fast alle Rechte der offentlichen Gewalt Selbstbesteuerung Heerbann meist auch die Gerichtshoheit Beispiele sind Koln Mainz bis 1462 Augsburg Worms Speyer Strassburg und Basel Im Gegensatz zu den Reichsstadten waren die Freien Stadte des Alten Reiches dem Kaiser weder Steuern noch Gefolgszwang schuldig und durften vom Reich nicht verpfandet werden Nur zur Verteidigung der Stadt und zu Kreuzzugen konnten sie herangezogen werden Konigliche Freistadte in Ungarn sind Stadte mit dem Recht auf Selbstverwaltung ab 1405 auf Teilnahme am Reichstag privilegierter Stadte Beispiele sind Eisenstadt und Rust heute beide in Osterreich sowie Sopron dt Odenburg heute in Ungarn Fruhe Neuzeit BearbeitenDa die Freien Stadte auf dem Immerwahrenden Reichstag bzw im Stadtekolleg des Reichstags zusammen mit den Reichsstadten eine Gruppe bildeten wurden sie unter dem Oberbegriff Freie und Reichsstadte zusammengefasst Im Zuge einer sprachlichen Verwischung entstand daraus der Begriff Freie Reichsstadt Diejenigen Freien Stadte und Reichsstadte die sich zwischen dem 14 und 16 Jahrhundert der Schweizerischen Eidgenossenschaft anschlossen Zurich Bern Luzern Freiburg Solothurn Basel Schaffhausen volkerrechtlich souveran ab 1648 waren innerhalb der Eidgenossenschaft sogenannte Stadtorte Sie bildeten nahezu unabhangige Stadtrepubliken mit teils umfangreichen eigenen Staatsgebieten aus denen 1803 heutige Kantone erwuchsen Diejenigen Freien Stadte und Reichsstadte die im Verlauf des 18 Jahrhunderts vom Heiligen Romischen Reich an Frankreich kamen beispielsweise Colmar 1648 Strassburg 1681 vgl Zehnstadtebund aber auch zahlreiche Reichsdorfer im nordlichen Elsass wurden in Frankreich als Freistadte bezeichnet Sie hatten zahlreiche ihrer Rechte behalten wurden aber in die franzosische Verwaltungsorganisation eingebettet Behorden der franzosischen Provinz Elsass Behorden der Zentralregierung in Paris 19 Jahrhundert BearbeitenVon diesen mittelalterlichen Stadtrepubliken sind die nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 ubrig gebliebenen freien Reichsstadte zu unterscheiden von denen Augsburg und Nurnberg jedoch bereits 1805 bzw 1806 vom Konigreich Bayern annektiert wurden Im Frieden von Tilsit erzwang Napoleon Bonaparte von Preussen neben vielen anderen Abtretungen auch die von Danzig seiner naheren Umgebung sowie der Halbinsel Hel Das Gebiet erklarte er zur Freien Stadt In Wahrheit war Danzig vollig abhangig von Frankreich Die seit 1806 franzosisch besetzten Freien und Hansestadte Hamburg und Lubeck und die Freie Hansestadt Bremen annektierte Frankreich 1810 zur Starkung der Kontinentalsperre bis sie 1815 der Wiener Kongress nebst Frankfurt am Main als Freie Stadte anerkannte Als volkerrechtlich souverane Stadtstaaten traten sie am 8 Juni 1815 dem Deutschen Bund bei Seit dem Wiener Kongress war auch Krakau eine Freie Stadt bis es 1846 nach dem gescheiterten Krakauer Aufstand im osterreichischen Galizien aufgehen musste Die Freie Stadt Frankfurt fiel infolge des Deutschen Krieges 1866 an Preussen wahrend Hamburg Bremen und Lubeck als Gliedstaaten dem Norddeutschen Bund beitraten und 1871 als Bundesstaaten Teil des Deutschen Reiches wurden Im Gegensatz zu Lubeck das bereits 1868 dem Deutschen Zollverein beigetreten war blieben Bremen und Hamburg bis zur Schaffung eigener Freihafengebiete 1888 zollrechtliches Ausland 20 Jahrhundert BearbeitenMit der Gleichschaltung durch die Nationalsozialisten 1933 wurden zunachst auch die Landesparlamente der drei Freien Hansestadte Bremen Hamburg und Lubeck entmachtet Nach der Einsetzung von Reichsstatthaltern und dem Gesetz uber den Neuaufbau des Reichs 1934 wurde der Foderalismus im Deutschen Reich und damit auch die Eigenstaatlichkeit der Stadtstaaten beendet Lubeck wurde 1937 im Zuge des Gross Hamburg Gesetzes unter Verlust samtlicher Exklaven in die preussische Provinz Schleswig Holstein eingegliedert und trug nun ebenso wie die beiden anderen Freien Stadte nur noch den Titel Hansestadt Lubeck Ein Sonderfall ist die Bezeichnung Freie Stadt Danzig als diese von 1920 bis 1939 der Oberhoheit des Volkerbundes unterstand Nach Kriegsende bildeten sich unter den alten Namen die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg als Lander der Bundesrepublik Deutschland neu Auch die Hansestadt Lubeck wollte wieder ihre 1937 38 verlorene Eigenstaatlichkeit als Land Freie und Hansestadt Lubeck zuruckerlangen Der Antrag ein Volksbegehren uber die Bildung eines neuen Landes Freie und Hansestadt Lubeck durchzufuhren wurde durch das Lubeck Urteil 1956 abgewiesen Die Verwendung der Bezeichnung Freie bzw Freistadt reichte in Vergangenheit und Gegenwart auch uber den rein politisch geografischen Sinn hinaus Zum Beispiel forderte am 27 November 1958 die Sowjetunion unter Nikita Chruschtschow in einer Note an die Westmachte dem so genannten Chruschtschow Ultimatum Berlin Krise West Berlin in eine entmilitarisierte Freie Stadt Westberlin umzuwandeln die unabhangig von der Bundesrepublik und den westlichen Alliierten sein sollte Diese lehnten ab Drei Staaten Theorie Weiterhin nennt sich ein Kopenhagener Stadtteil Freistadt Christiania ohne einen entsprechenden historischen Hintergrund Literatur BearbeitenMarion Grafin Donhoff Was ist eine freie Stadt Danzig und Triest keine Modellfalle fur Berlin In Die Zeit Nr 40 1961 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freie Stadt amp oldid 231710037