www.wikidata.de-de.nina.az
Die Freie Stadt Mainz bestand als solche von der Verleihung des Freiheitsprivilegs durch Erzbischof Siegfried III von Eppstein 1244 bis zum Ende der Mainzer Stiftsfehde 1462 Diese Epoche in der Mainz eine weitgehende Autonomie genoss insbesondere die Zeit bis 1328 gilt als Blutezeit seiner Stadtgeschichte Als Freie Stadte nicht zu verwechseln mit den Reichsstadten bezeichnet man jene Kommunen die sich wahrend des Mittelalters ganz oder teilweise von der Oberherrschaft ihres Bischofs emanzipieren konnten Da der Begriff in der Reichsverfassung nicht institutionell beschrieben ist muss der Begriff Freie Stadt jeweils gesondert definiert werden Im Fall von Mainz etwa verblieben dem Erzbischof einzelne stadtherrliche Rechte Das Stadtprivileg Siegfrieds III von Eppstein von 1244 Das Freiheitsprivileg Adalberts I v Saarbrucken eingegraben in die Bronzeturen des Willigis heute Marktportal des Mainzer Doms Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Vorgeschichte 1 2 Stadtische Freiheitsrechte 1 3 Entwicklung zur Freien Stadt 1 4 Pontifikat Siegfrieds III von Eppstein 1 5 Freiheitsprivileg von 1244 1 5 1 Inhalt 1 5 2 Zusammensetzung des Stadtrats 1 6 Erste Jahre 1 7 Rheinischer Stadtebund 1 8 Bis zum Ende des Interregnums 1273 1 9 Vom Ende des Interregnums bis zum Bistumsstreit von 1328 1 9 1 Einflusse der Reichspolitik auf die Stadt 1 10 Mainzer Bistumsstreit 1 10 1 Verhaltnis zwischen Burgerschaft und Klerus 1 10 2 Erweiterung des Rats 1 10 3 Ende des Schismas 1 11 Ende der Freiheitsprivilegien 1 11 1 Mainzer Stiftsfehde 1 12 Nach dem Ende der Freien Stadt 2 Aspekte 2 1 Geistliches Zentrum 2 2 Jurisdiktion und Verwaltung 2 2 1 Geistliche Gerichtsbarkeit 2 2 2 Weltliche Gerichtsbarkeit 2 2 2 1 Erzbischofliches Weltliches Gericht 2 2 2 2 Jurisdiktionsgewalt der Burgermeister 2 2 3 Stadtrat Kommunales Verwaltungsorgan 2 3 Wirtschaft und Handel 2 3 1 Entwicklung in den ersten 100 Jahren der Stadtfreiheit 2 3 2 Entwicklung bis zum Ende der Stadtfreiheit 1462 2 4 Einwohnerentwicklung 3 LiteraturGeschichte BearbeitenVorgeschichte Bearbeiten nbsp Das Gerichts und Steuerprivileg im Wortlaut der Bestatigung von 1135 Die moderne Tafel ist neben dem Marktportal mit seinen Bronzeturen auf denen das Stadtprivileg eingraviert ist angebracht Die Geschichte der Stadt Mainz wurde immer massgeblich von ihrer Funktion als Residenz bzw Kathedralsitzes ihres Kurfursten bzw Erz Bischofs bestimmt Schon seit Bischof Sidonius um 565 endgultig aber seit der Erhebung des Bistums zum Erzbistum 780 82 ubte der jeweilige Inhaber der bischoflichen Gewalt mehr oder weniger die Stadtherrschaft aus Im 9 und 10 Jahrhundert errangen die Erzbischofe die Rechte uber Markt Zoll und Munze befehligten die Stadtbefestigung ubten Einfluss auf den ubrigen Adel aus und hatten die Herrschaft uber die Gerichte inne Die Exponenten dieser Entwicklung waren die Erzbischofe Wilhelm 954 968 und Willigis 975 1011 Die direkte Ausubung dieser Grafenrechte des Erzbischofs lag aber bei dem adeligen Stadtvogt uber dessen Einsetzung der Kaiser wachte und der in den Mainzer Quellen meist nur als Stadtgraf oder Burggraf auftaucht Dieser Stadtgraf konnte zu einem ernsthaften Gegenspieler eines moglicherweise schwachen Erzbischofs werden Im Laufe des 12 Jahrhunderts wurde der Herrschaftsbereich des Stadtgrafen jedoch immer kleiner was vor allem daran lag dass geistliche Statten und deren Wirtschaftsgebaude seiner Gewalt entzogen waren Diese machten jedoch einen immer grosseren Teil der Stadt aus So konnte der Erzbischof seine alleinige Stadtherrschaft bedeutend festigen Ein grosses Argernis fur die Burger jener Zeit waren Burgen die um die Stadt herumlagen und deren Vogte von ihnen Steuern und Wegzolle verlangen konnten Dazu gehorten die Burgen von Weisenau Ingelheim Ingelheimer Kaiserpfalz und Burg Landskron Oppenheim Das Bemuhen der Burger sich von diesen Burden zu befreien um freieren Handel treiben zu konnen war ein entscheidender Faktor auf dem Weg zu Stadtfreiheit Dies zeigte sich schon bei der Erringung der ersten Freiheitsprivilegien zu Beginn des 12 Jahrhunderts 1112 hatte sich der Mainzer Erzbischof Adalbert I von Saarbrucken mit Kaiser Heinrich V uberworfen und war von diesem fur drei Jahre vermutlich auf der Burg Trifels eingesperrt worden Als Heinrich V 1115 in der Stadt weilte uberfielen die Burger mit Unterstutzung des Stadtgrafen die kaiserliche Pfalz und erzwangen die Freilassung des Erzbischofs Adalbert der sich nun von weiteren Gefahren befreien wollte zerstorte anschliessend mit Hilfe der Burger die von gegnerischen Fursten in Oppenheim errichtete Burg und verlieh den Burgern zum Dank fur ihre Unterstutzung das erste Privileg welches aber nicht mehr genau datiert werden kann Sicher ist nur dass die Verleihung zwischen 1119 und 1122 stattgefunden hat Im Wesentlichen enthielt es das Recht innerhalb der Mauern nach angestammtem Recht leben zu konnen und dort auch den alleinigen Gerichtsstand zu haben Mainzer Burger mussten sich fortan nicht mehr vor auswartigen Vogten verantworten Adalbert bestatigte 1135 das Privileg und liess es in die Bronzeturflugel des Willigis eingraben Die Turen bilden heute das Marktportal des Mainzer Doms wo das Privileg noch heute zu lesen ist Dieses Privileg gilt zwar als erstes seiner Art das den Mainzern verliehen wurde doch die Stadtherrschaft des Erzbischofs schmalerte es nur marginal Die Freiheit genossen die Burger weiterhin nur im Rahmen der erzbischoflichen Gewalt Adalbert verstand es zu verhindern dass sich die Burger auch von anderen Gewalten wie etwa Kaiser oder Papst derartige Privilegien einraumen liessen Trotzdem bezeugen spatere Urkunden dass sich auch unter diesen eingeschrankten Bedingungen langsam die Vorlaufer einer burgerlichen Selbstverwaltung zunachst wohl in Form loser Kollegien bildete Doch ihre Privilegien sollten den Burgern jedoch nicht allzu lange erhalten bleiben 1153 hatte Friedrich I Barbarossa den ihm nicht genehmen Erzbischof Heinrich I abgesetzt und den ihm loyalen Arnold von Selenhofen an seiner Stelle eingesetzt Dieser hatte ihm zum Dank in seine zahlreichen Kriege zu folgen die jeweils riesige Summen verschlangen Doch als Arnold dieses Geld durch neue Steuern eintreiben wollte weigerten sich die Burger mit Verweis auf das Adalbertsprivileg 1158 und 1159 kam es zu schweren Auseinandersetzungen der Burgerschaft mit dem unbeliebten Erzbischof die jeweils mit Suhneerklarungen der Mainzer endeten Arnold vertraute auf diese und kehrte 1160 in die Stadt zuruck wo er jedoch einen Tag spater am 24 Juni 1160 von aufgebrachten Burgern erschlagen wurde Bischofsmord aber galt damals als besonders schweres Sakrileg so dass die Burger zunachst exkommuniziert und dann vom Papst gebannt wurden 1163 folgte die Strafe des Kaisers Friedrich I entzog der Stadt alle Rechte und Privilegien ausserdem liess er die Stadtmauern einreissen Dadurch lag Mainz mitten im Fehde reichen Mittelalter fur einige Jahre vollig schutzlos da Die erste Stadtfreiheit war beendet Stadtische Freiheitsrechte Bearbeiten Die sich im Hochmittelalter entwickelnden stadtischen Freiheitsrechte werden oft unter dem Begriff Freie Reichsstadt zusammengefasst Tatsachlich ist dieser Begriff jedoch das Ergebnis einer neuzeitlichen Verwischung zweier unterschiedlicher Begriffe Ursprunglich wurde zwischen Reichsstadt und Freier Stadt unterschieden Reichsstadte waren solche die keinem landesherrlichen Regiment unterworfen waren sondern unmittelbar der Zentralgewalt also dem Kaiser unterstanden Die Freien Stadte dagegen hatten sich von ihrer erz bischoflichen Herrschaft befreit und waren auch dem Kaiser gegenuber nicht mehr zur Abgabe von Steuern und zur Leistung von Kriegsdiensten ausser Kreuzzugen verpflichtet Mithin besassen die Freien Stadte auf dem Papier grossere Freiheiten als die Reichsstadte mussten sich diese aber standig neu bestatigen lassen Letztendlich entschieden nicht Privilegien Rechte oder Pflichten die wirkliche Bedeutung einer Stadt im Reich sondern ihr unmittelbar geltend gemachter Einfluss Zu den Freien Stadten gehorte neben Mainz auch Basel Strassburg Augsburg Regensburg Koln Worms und Speyer Entwicklung zur Freien Stadt Bearbeiten Der Weg hin zur Freien Stadt begann fur Mainz schon kurz nach den Strafen die auf den Bischofsmord folgten Diese waren offenbar nur exemplarisch zur Abschreckung und kurzfristig zu verstehen denn schon bald wurden die Mauern wieder aufgerichtet und Beteiligte am Mord durch den Kaiser in ihre alten Machtpositionen zuruckversetzt Der Kaiser hielt in den 1180er Jahren gar zwei glanzvolle Hoftage in Mainz ab So begann die Stadt schon bald wieder zu prosperieren mitgezogen vom allgemeinen Aufstieg des Stadtwesens im 13 Jahrhundert 1226 schlossen die Mainzer mit den Burgern der Stadte Worms Speyer Bingen sowie den Reichsstadten Frankfurt am Main Gelnhausen Friedberg und moglicherweise Oppenheim ein erstes Stadtebundnis uber das allerdings nichts bekannt ist und das relativ bald auf Druck der Fursten durch den Konig aufgehoben wurde Zehn Jahre spater 1236 empfingen die Mainzer Burger wieder einige Privilegien erstmals durch einen Kaiser namlich Friedrich II was die Erzbischofe bisher immer hatten verhindern konnen Friedrich II war schon 1235 nach Mainz gekommen um dort den so genannten Reichslandfrieden oder auch Mainzer Landfrieden zu verkunden Die von ihm an die Burgerschaft verliehenen Rechte umfassten wiederum das Gerichtsstandsprivileg und Steuerfreiheiten Pontifikat Siegfrieds III von Eppstein Bearbeiten nbsp Grabdenkmal Erzbischof Siegfrieds III von Eppstein im Mainzer DomEntscheidend fur die Erreichung der Stadtfreiheit wurde die damals tobende Fehde zwischen dem Papst und den Staufern und die Amtszeit des Erzbischofs Siegfried III von Eppstein Der seit 1230 amtierende Kurfurst war 1237 auch Reichsverweser nordlich der Alpen geworden 1241 trat er auf die papstliche Seite woraufhin der seit 1239 in Italien tobende Krieg zwischen Papst und Kaiser auch im Rhein Main Gebiet ausgefochten wurde Die Mainzer Burgerschaft nutzte den Konflikt aus bezog obwohl zu den Staufern tendierend keine klare Position und liess sich von beiden Seiten umwerben Eine befestigte Stadt wie Mainz auf der eigenen Seite zu haben war in derartigen Konflikten ein entscheidender Vorteil Die kriegfuhrenden Parteien taten daher alles um sich das Wohlwollen der Burgerschaft zu sichern und sprachen ihr verschiedene Rechte zu wie z B das von Konig Konrad IV verliehene Reichszollprivileg Eine klare Stellungnahme fur eine Partei aber gab die Stadt schon wegen der unmittelbaren Nahe der Kampfe die die Stadt im Fall einer Parteinahme gefahrdet hatten zunachst nicht ab Freiheitsprivileg von 1244 Bearbeiten Eine Wendung in dieser Politik zeichnete sich erst 1243 ab Der staufische Kommandant der Festung Kastel auf der anderen Rheinseite gegenuber der Stadt gelegen provozierte mit seiner Ignorierung des koniglichen Reichszollprivilegs eine antistaufische Stimmung unter den Burgern Die Mainzer nahmen schliesslich den Verlust der Reichszollfreiheit in Kauf und nahmen 1244 Partei fur die papstliche Seite Aus welchem Anlass dies ganz konkret geschah ist aber nicht bekannt ebenso wenig wie es die Burgerschaft erreichte Siegfried III zu seinen weitgehenden Zugestandnissen in seinem Stadtprivileg zu bringen Vermutungen gehen dahin dass der Erzbischof dies nur als Gefangener der Burgerschaft hatte geschehen lassen Beweisen lasst sich das jedoch nicht Fest steht dass Erzbischof Siegfried III von Eppstein den Burgern am 13 November 1244 ein umfassendes Freiheitsprivileg verlieh Abgesichert wurde es durch Bestatigungen des Papstes der Erzbischofe von Koln und Trier des Bischofs von Speyer sowie aller anderen Bundesgenossen Des Weiteren schwor das Mainzer Domkapitel jeden kunftigen Erzbischof zur Einhaltung der Privilegien zu verpflichten Inhalt Bearbeiten Das Freiheitsprivileg ging uber alle Rechte und Freiheiten hinaus die die Mainzer Burger bis dahin jemals genossen hatten Der Erzbischof bestatigte darin alle fruheren Rechte auf einen eigenen Gerichtsstand in der Stadt und diverse Abgabenfreiheiten Zudem richtete er in Artikel 8 einen 24 kopfigen durch die Burgerschaft gewahlten Stadtrat ein Dieser Rat erhielt zunachst Rechte uber die Verwaltung des Spitals und die Beseitigung unerlaubten Uberbaus der Strasse woraus sich im Laufe der Zeit eine Art von baupolizeilicher Ordnungsbehorde entwickelte Ausserdem mussten die Burger dem Erzbischof keine Kriegsdienste mehr ausserhalb der Stadt leisten Auch zur Finanzierung solcher Unternehmen konnten sie gegen ihren Willen nicht mehr herangezogen werden Des Weiteren enthielt das Freiheitsprivileg Bestimmungen uber gegenseitigen Beistand und Wohlwollen welches die Beziehung zwischen Erzbischof und Burgerschaft auf die Grundlage der Gleichberechtigung stellte Der Erzbischof verpflichtete sich die Mainzer vom lastigen Kastel zu befreien und im Umkreis von uber 7 km jenseits der Stadtgrenzen keine befestigten Anlagen anzulegen Schliesslich versprach er das Festhalten am so genannten Judenschutz siehe Magenza Zwar blieb der Erzbischof formal weiterhin Oberhaupt der Stadt doch der unabhangige Rat und die erhaltenen juristischen wirtschaftlichen und militarischen Rechte hatten aus Mainz eine Freie Stadt gemacht die sich auf einer Art von kommunaler Ebene nun selbst verwalten konnte Zusammensetzung des Stadtrats Bearbeiten Der Stadtrat war in seiner Zusammensetzung und Machtverteilung ein Kind seiner Zeit Das Sagen hatte anfangs fast ausschliesslich das Patriziat die stadtische Oberschicht Erst 1332 drangten sich auch die Zunfte in die Stadtverwaltung Eine Offenheit fur alle Gesellschaftsschichten gab es jedoch nie Erste Jahre Bearbeiten Die ersten Jahre der Freien Stadt waren noch immer vom Stauferkrieg gepragt Die Mainzer nutzten die Kampfe geschickt fur ihre Zwecke aus und zerstorten dabei die Burg Weisenau die der Burgerschaft von jeher ein Dorn im Auge gewesen war Nach der Zerstorung Kastels durch Siegfried III im Dezember 1244 waren damit alle grosseren Wehranlagen in unmittelbarer Nahe der Stadt verschwunden Der gegen die Staufer kampfende Gegenkonig Wilhelm von Holland zog sich ab 1250 in den Schutz der Mainzer Stadtmauern zuruck und verlieh den Burgern wie schon zuvor Konrad IV das Zollprivileg bevorzugte Behandlung vor koniglichen Gerichten und ein Bauverbot fur Befestigungen in einem Umkreis von 30 km um die Stadt Ausserdem gelang es den Burgern ihre Gemarkung auf Teile des Weisenauer Gebiets auszudehnen Rheinischer Stadtebund Bearbeiten Die Unsicherheit des politischen Krafteverhaltnisses und standige kleine Konflikte auf dem Reichsgebiet bewogen die Stadte Mainz und Worms im Februar 1254 ein Schutzbundnis zu schliessen Schon bald traten Oppenheim und Bingen dem Bundnis bei Ziel war es mit vereinten Kraften den Landfrieden den die Stadte zum Handel treiben brauchten im Reich wiederherzustellen Schon bald weitete sich das lokale Bundnis zu einem neuartigen und uberregionalen Zusammenschluss aus dem Rheinischen Stadtebund Dieser Bund umfasste schliesslich mehr als 100 Stadte und die geistlichen Kurfursten Urheber dieser politischen Einigung war der durftigen Quellenlage zufolge der Mainzer Burger Arnold Walpod Walpod Gewaltbote Inhaber der Polizeigewalt Der Rheinische Stadtebund auf dessen Grundlage das Reich hatte reformiert werden konnen hatte die Historie der Freien Stadt Mainz wohl entscheidend beeinflusst doch nach dem plotzlichen Tod Wilhelms von Holland am 28 Januar 1256 begann rasch der Niedergang des Stadtebunds Bis zum Ende des Interregnums 1273 Bearbeiten Nachdem der Stadtebund auseinandergebrochen war begann der Burgerkrieg von neuem Die Herstellung einer neuen Landfriedensordnung war daher das primare Ziel der Burgerschaft und dem neuen Erzbischof Werner von Eppstein 1259 1284 Dazu stellten die Stadte Mainz Worms und Oppenheim zunachst schon am 29 Juni 1259 den alten Stadtebund wieder her Erzbischof Werner bemuhte sich wahrend seines langen Pontifikats um den Friedensschluss mit den benachbarten Fursten der allein einen dauerhaften Landfrieden gewahren konnte Dazu schloss er zunachst am 21 Juni 1264 ein Bundnis mit dem Kurfursten der Pfalz der zugleich Herzog von Bayern war Dieses Bundnis war ein Vorlaufer der spateren Kurvereine welche jedoch da auf breiterer Basis stehend ungleich wirkungsvoller waren Das Bundnis von 1264 bezog sich zunachst namlich nur auf die mittelrheinischen Besitzungen der beteiligten Fursten hatte also nur lokale Auswirkungen Doch schon 1265 gelang es dem Erzbischof beim Beschluss des wetterauischen Landfriedens alle wichtigen Machte dieser Gegend zum Beitritt zu bewegen Die Stadtebunde und Landfriedensordnungen blieben fur das deutsche Spatmittelalter bezeichnend In einer Zeit des durch die Confoederatio cum principibus ecclesiasticis entmachteten zentralen Konigtums und den aufstrebenden Territorialfursten konnten allein diese Schutzabsprachen den Frieden sichern den insbesondere die Stadte fur den Handel dringend benotigten Doch diese Landfriedensordnungen waren nur von regionaler Gultigkeit Erst 1269 wurde auf dem Reichstag zu Worms ein allgemeiner koniglicher Landfrieden beschlossen Zwar besass auch dieser neue Landfriedensschluss keine Ausstrahlung uber das ganze Reichsgebiet jedoch wurde er zumindest am Rhein eingehalten Zum Huter des neuen Landfriedens ernannte Konig Richard Cornwall der praktisch ohne Herrschergewalt war Werner von Eppstein Dessen Pontifikat war bereits von den ersten Konflikten zwischen Stadtgeistlichkeit und Burgertum seit der Verleihung der Stadtfreiheit uberschattet Der Grund wie auch schon in vorhergehenden Zeiten dieser Streitigkeiten war dass die Geistlichkeit zwar den Schutz durch die Burger beanspruchte sich deren Zugriff in puncto Gerichtsbarkeit und Steuerangelegenheiten aber entzog In Zeiten der Stadtfreiheit waren die Burger offenbar nicht mehr gewillt diese Ungleichheit ohne weiteres hinzunehmen Sie erlaubten sich deshalb Ubergriffe auf erzbischofliche Rechte und Anspruche und verweigerten den Beitritt zum Landfrieden von 1269 Diese Gegensatze konnte der Erzbischof nur durch geschickte Diplomatie und erst gegen Ende des Interregnums uberwinden Die anstehende Konigswahl nach dem Tod Konig Richards am 2 April 1272 einte die Burgerschaft und den Erzbischof endgultig wieder Unter Fuhrung der Mainzer wurde am 5 Februar 1273 zwischen wetterauischen und mittelrheinischen Stadten gar ein Bund geschlossen dessen Mitglieder nur einen einmutig gewahlten Konig akzeptieren wollten Erzbischof Werner bestatigte der Burgerschaft daraufhin am 5 Juni 1273 ausdrucklich die von Siegfried III verliehenen Rechte Fur kunftige Streitigkeiten wurde die Einrichtung eines Schiedsgerichtes beschlossen Vom Ende des Interregnums bis zum Bistumsstreit von 1328 Bearbeiten Die neue Einigkeit war indes nur von kurzer Dauer Schon kurz nach der Konigswahl vom 1 Oktober 1273 bei der mit tatkraftiger Unterstutzung des Erzbischofs der Habsburger Graf Rudolf zum Konig gewahlt worden war brachen die alten Streitigkeiten wieder aus Der Konig selbst kam daraufhin nach Mainz um zwischen den Burgern und dem Erzbischof zu schlichten Dazu bestatigte er den Mainzern auch ihre fruheren Rechte So konnte er den Streit zwar schlichten das Verhaltnis zwischen dem Erzbischof und der Burgerschaft blieb jedoch weiterhin gespannt Diese Spannungen verhinderten auch den Abschluss zweier neuer Landfriedensubereinkunfte Erzbischof Werner begann stattdessen eine Fehde gegen rheingauische Gebiete Erst 1281 als Werner seine Gegner dort bezwungen hatte konnte auf einem von Konig Rudolf in Mainz einberufenen Hoftag eine endgultige Suhne vermittelt werden Am 14 Dezember wurde dort ein neuer Landfrieden beschworen Erzbischof Werner von Eppstein hatte zu Lebzeiten immer zu verhindern gewusst dass der Konig den Mainzer Burgern neue Privilegien verlieh deren Inhalt uber bereits einmal verliehene Privilegien hinausging Doch nach seinem Tod am 2 April 1284 erhielt die Burgerschaft am 26 Juni 1285 neben dem bereits verbrieften Recht nicht vor auswartige Gerichte berufen werden zu konnen auch die Befreiung vom koniglichen Hofgericht Klagen gegen Mainzer Burger konnten von da an nur noch beim Konig selbst vorgebracht werden Einflusse der Reichspolitik auf die Stadt Bearbeiten Neben dem Einfluss den die Funktion als erzbischoflicher Sitz auf die Geschicke der Stadt ausubte spielte auch die Reichspolitik eine immer grosser werdende Rolle Die Burger der Freien Stadt hatten die Macht selbst in der Reichspolitik mitzumischen in dem sie Position zwischen dem Kaiser und dem Erzbischof bezogen wobei sie ihre Unterstutzung immer von dem Wohlwollen der jeweiligen Herrscher abhangig machten Bekampfte der Kaiser die Kurfursten an sich oder den Mainzer Erzbischof konkret dann war es fur ihn hilfreich die Mainzer Burger auf seiner Seite zu haben Umgekehrt konnte der Erzbischof gegen den Kaiser nicht ohne die Unterstutzung der Burgerschaft seiner Bischofsstadt bestehen Sowohl Kaiser als auch Erzbischof musste daher daran gelegen sein die Burger der Stadt nicht gegen sich stehen zu haben Um sich die Unterstutzung zu sichern erneuerten sowohl Kaiser als auch Erzbischof immer wieder die von ihren Vorgangern verliehenen Privilegien Fur die Freie Stadt waren diese Erneuerung existenziell wichtig Im Gegensatz zu den Reichsstadten die dem Kaiser unterstellt waren und somit per se einen Schutzherren fur ihre Anspruche hatten waren die Freien Stadte auf die fortwahrende Bestatigung ihrer Rechte angewiesen Die Burgerschaft bezog daher immer wieder Stellung in der Reichspolitik Der Parteinahme fur ihren Erzbischof 1244 verdankte sie uberhaupt erst ihre Stadtfreiheit Besondere Bedeutung hatten die reichspolitischen Einflusse auf die Stadt jedoch von 1295 1328 Wahrend dieser Zeit fanden die Machtkampfe zwischen Kaiser und dem Kollegium der sieben Kurfursten ihren vorlaufigen Hohepunkt Nachdem Konig Adolf von Nassau auf Betreiben des Mainzer Kurfursten Gerhard II von Eppstein abgesetzt worden war wahlte das Kollegium Albrecht I 1298 1308 zum neuen Konig Dies erwies sich als keine gute Wahl da Albrecht I alsbald den so genannten Kurfurstenkrieg begann Zunachst hob er alle seit 1250 eingefuhrten Zolle auf was die rheinischen Kurfursten von Mainz Trier Koln und Rhein um einen betrachtlichen Teil ihrer Einnahmen brachte Zudem brandmarkte er sie als Landfriedensbrecher Als die Kurfursten daraufhin gegen ihn zu Felde zogen besiegte er sie im Zollkrieg von 1300 1302 Eine solche Politik konnte der Konig nur mit Hilfe der betroffenen rheinischen Stadte fuhren um deren Unterstutzung er warb und die schliesslich zu seinen wichtigsten Helfern wurden 1298 bestatigte er den Mainzern alle koniglichen und am 13 Mai 1301 auch die erzbischoflichen Privilegien was damals hochst ungewohnlich war 1306 ernannte der Papst dann den damaligen Basler Bischof Peter von Aspelt zum neuen Mainzer Erzbischof 1306 1320 Schon kurz nach seiner Ernennung bestatigte er die Privilegien der Burgerschaft Peter von Aspelt erwies sich bald als ideale Besetzung des Mainzer Erzbischofstuhls da er dort sein uberaus grosses politisches Geschick einbringen konnte Wahrend des Pontifikats Peters war Mainz zentraler Punkt der deutschen Reichspolitik Der von Peter 1314 mit Unterstutzung der Burger bei der Wahl als neuer Konig durchgesetzte Ludwig der Bayer erliess 1317 einen siebenjahrigen Landfrieden der vor allem den Stadten die nach Missernten und Hungersnoten dringend notwendigen Lebensmittelhandel sichern sollte Dieser Landfriede wurde jedoch schon bald wieder bruchig als es ab 1318 wieder bessere Ernten gab Das Zollwesen lebte so wieder auf und Ludwig verzichtete bald darauf dagegen vorzugehen Nach dem Tode Peter von Aspelts am 5 Juni 1320 wurde nach einjahriger Sedisvakanz der Benediktinermonch Matthias von Buchegg zum neuen Erzbischof ernannt Im Gegensatz zu seinem Vorganger hielt er sich reichspolitisch eher zuruck fuhrte allerdings aber wie etliche seiner Vorganger eine schwere Fehde gegen den hessischen Landgrafen Dazu musste er sich der Unterstutzung der Burger gewiss sein Da er diese jedoch zuvor zu Steuern und Zollen hatte heranziehen wollen war das Verhaltnis denkbar schlecht Um dies zu andern musste er den Burgern weitergehende Privilegien gewahren Am 25 Februar und am 11 Marz 1325 verpflichtete er sich das Interdikt nicht mehr bei Geldangelegenheiten zu verhangen Feinden der Stadt ausserhalb keinen Schutz mehr zu gewahren und hob die Immunitat von Geistlichen in Sachen nachtlicher Ruhestorung auf Ausserdem bestatigte er alle fruheren Freiheiten Gegen diese fortschreitende Privilegierung protestierte nun wiederum das immer machtigere Mainzer Domkapitel das von da an in immer starkere Opposition zum Burgertum trat Fur seine Erhebung zum Erzbischof hatte Matthias von Buchegg riesige Summe an den Papst in Avignon abzufuhren und war daher in standiger Geldnot Um deswegen eine Sondersteuer von der Geistlichkeit erheben zu konnen brauchte er die Zustimmung des Domkapitels dass diesem als Gegenleistung ein Privileg abtrotzte das im Widerspruch zu den Freiheiten der Burger stand Ausserdem liess es sich 1326 vom Erzbischof ein Statut bestatigen wonach nur Adelige in das Kapitel aufgenommen werden durften Dadurch vertieften sich die Graben zwischen dem Kapitel und der Burgerschaft In diesen Streitigkeiten nahm der Erzbischof eine zuruckhaltende und wankelmutige Haltung ein Er konnte daher die Verhaltnisse in der Stadt nie stabilisieren Die bis 1462 immer wieder aufbrechenden Konflikte spielten dann auch eine wichtige Rolle beim Niedergang der Freien Stadt Mainzer Bistumsstreit Bearbeiten Die Zeit ab dem so genannten Mainzer Bistumsstreit ist historisch noch nicht abschliessend beschrieben Grund hierfur ist die durftige Quellenlage die vor allem durch die Wirren der Mainzer Stiftsfehde verursacht wurde Nach dem Tod des Erzbischofs Matthias von Buchegg am 9 September 1328 kam es zu heftigen Auseinandersetzungen um die Nachfolge auf dem wichtigsten Bischofsstuhl im Reich Verwickelt waren nicht nur der Papst Kaiser und Domkapitel sondern auch die Mainzer Burger Der Papst hatte Heinrich III von Virneburg zum neuen Erzbischof ernannt wahrend sich das Domkapitel fur den Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg entschieden hatte Da keine der beiden Seiten zu einem Einlenken bereit war bestand ab diesem Zeitpunkt ein Schisma welches mehrere Jahre andauern sollte Es teilte Burgerschaft und Klerus jeweils in zwei Lager Der Mainzer Stadtrat entschied nach einer Phase der Neutralitat 1329 fur den papstlichen Kandidaten Dies bedeutete aber nicht dass alle Schichten der Burgerschaft mit dieser Entscheidung einverstanden waren Der Stadtrat war wie bereits beschrieben durchweg mit Burger aus der Oberschicht besetzt Diese standen dem Domkapitel und seinem Kandidaten ablehnend gegenuber schon weil das Domkapitel immer wieder versucht hatte die der Burgerschaft verliehenen Privilegien zu beschneiden Verhaltnis zwischen Burgerschaft und Klerus Bearbeiten Der Gegensatz zwischen weiten Teilen der Burgerschaft und dem Kapitel schlug bald in offene Konfrontation um Nachdem die Truppen des Trierer Erzbischofs um die Stadt herum in Stellung gegangen waren wurden seine Anhanger der Stadt verwiesen Ausserdem nutzten die Burger den Aufmarsch als Vorwand fur die Besetzung der um die Stadt gelegenen Stifte deren Privilegien ihnen ein Dorn im Auge war Es kam zu Ubergriffen auf kirchliche Gebaude und zu Vertreibungen der Geistlichkeit Daraufhin verfiel die Stadt dem Interdikt Kaiser Ludwig der Bayer verhangte ausserdem die Reichsacht Erweiterung des Rats Bearbeiten Zwar gelang es dem Rat eine Suhne auszuhandeln diese kostete ihn jedoch sehr viel Geld das von den Burgern durch Steuern wieder eingetrieben werden musste Dazu waren Beratungen notwendig in die der Stadtrat einen 22 Personen umfassenden Ausschuss aus der Gemeinde einbeziehen musste Dieser bestand nicht aus Vertretern des Patriziats sondern vor allem aus genossenschaftlichen Verbanden und sonstigen organisierten Teilen der einfachen Bevolkerung Dieses neue Gremium erreichte schliesslich den Status einer Art Nebenregierung die bei allen wichtigen Entscheidungen des Stadtrates Mitsprache forderte und dieses Recht gegen alle Widerstande des alteingesessenen Burgertums auch durchsetzte Nach jahrelangen Auseinandersetzungen kam es 1333 zu einer Ubereinkunft nach der die Ratsbesetzung auf 58 Mitglieder verdoppelt wurde Die eine Halfte bildete wie bisher die Oberschicht die andere Halfte wurde nun mit Mitgliedern der Zunfte besetzt Wahrend die Mitglieder der Oberschicht auf Lebenszeit dem Rat angehorten wurden die Vertreter der Zunfte jahrlich neu gewahlt wobei Wiederwahl zulassig war Eine Einheit bildete der Rat jedoch auch nach diesem Kompromiss nicht Ende des Schismas Bearbeiten Uberwunden werden konnte das Schisma das den Mainzer Bistumsstreit bestimmt hatte erst 1337 nachdem Balduin von Luxemburg auf den Mainzer Erzstuhl verzichtete Diese Resignation seines Kandidaten war nicht zum Schaden des Mainzer Domkapitels das nun von Heinrich von Virneburg per Wahlkapitulation weitreichende Privilegien fur seine Unterstutzung fordern konnte Das wichtigste dieser Privilegien war dass dem Domkapitel von diesem Zeitpunkt an die Ernennung des Stadtkammerers zukam Der Stadtkammerer war damals das wichtigste Amt der Stadt und von nun an bis zum Untergang der kurfurstlichen Stadtherrlichkeit 1799 immer ein Domkapitular Des Weiteren erreichte das Kapitel dass die Burger nur diejenigen Privilegien geniessen durften die einst mit seiner Zustimmung gewahrt worden waren Auf diese Weise starkten die Kapitulare ihren Einfluss auf die Stadtherrschaft Die stadtischen Bemuhungen um eine Ausweitung seiner Autonomie waren jedoch von diesem Moment an entscheidend behindert Ende der Freiheitsprivilegien Bearbeiten Der Weg hin zum Ende der Stadtfreiheit stellt eine schleichende Entwicklung dar fur die mehrere Faktoren verantwortlich waren Entscheidend war nicht zuletzt dass sich die Burgerschaft nie endgultig gegen die Geistlichkeit angefuhrt durch den Erzbischof durchsetzen konnte Vor allem das Mainzer Domkapitel betrachtete die Entwicklung einer fortschreitenden Autonomie der Burger durch verliehene Privilegien mit Ablehnung und versuchte die Freiheitsbestrebungen der Burger immer wieder zu hintertreiben wahrend die Burgerschaft sich gezwungen sah die ihnen verliehenen Freiheiten standig und aggressiv zu verteidigen Dazu kamen nach einer langen Phase der Stabilitat zu Beginn des 15 Jahrhunderts zunehmend wieder innere Spannungen zwischen Burgern und Stadtrat vor allem zwischen den Zunften und ihren Ratsvertretern auf Die genaue Beurteilung der einzelnen Gruppen insbesondere der Patrizierfamilien ist jedoch nach dem jetzigen Stand der Forschung nicht moglich Lediglich Familiengeschichten wie der Johannes Gutenbergs Johannes Gensfleisch zur Lade sind genauer erforscht Fest steht dass es nach einem nicht genauer bekannten Vorspiel Anfang 1411 zu einem Konflikt kam bei dem einige Angehorige der Zunfte in Opposition zu ihren eigenen Ratsvertretern traten von denen sie sich nicht angemessen vertreten sahen Offenbar hatte deren Ratsherrschaft oligarchische Zuge angenommen Die Opposition bildete wie schon im 14 Jahrhundert einen Ausschuss aus 18 Mitgliedern der Kontrolle und Mitsprache uber die stadtische Haushaltsfuhrung beanspruchte Trotz mehrerer Zugestandnisse wie dem Informations und Mitbestimmungsrecht der Zunfte an den 18er Ausschuss schwelte der Konflikt bis zur Einigung August 1411 weiter Diese Einigung verschaffte den Zunften einen grosseren Spielraum fur Forderungen gegenuber den Patriziern im Stadtrat den die Zunfte in der Folgezeit auch des Ofteren geltend machten Haufiger kam es vor dass Patrizierfamilien deshalb die Stadt verliessen und nach Frankfurt oder Worms umzogen Die durch die Uneinigkeit zwischen Stadtrat und Zunften herbeigefuhrte Lahmung der Verwaltungsaufgaben sowie zunehmende wirtschaftliche Probleme fuhrten zu zunehmenden Defiziten in der Stadtkasse weswegen ein 10 kopfiger Ausschuss der Zunfte 1428 29 fur zehn Jahre die Verfugungsgewalt uber die Finanzen verlangte Der Ausschuss einigte sich auf Steuererhohungen woruber mit dem Rat unter Vermittlung auch auswartiger Burger die zum Grossteil Glaubiger der Stadt waren monatelang verhandelt wurde Schliesslich loste sich der Rat auf und wurde durch einen 35 kopfigen neuen Rat ersetzt bei dem die Unterscheidungen zwischen Patriziern und Zunften aufgehoben war Nun entstammten nur noch sieben Ratsvertreter dem Patriziat die aber weiterhin einflussreiche Posten innehatten Doch schon ein Jahr spater am 28 Marz 1430 wurde die Ratsverfassung erneut geandert Nach der Modifikation sollten dem Rat nun 36 Mitglieder angehoren zudem blieben dem Patriziat die alten Privilegien erhalten Die druckenden Finanzprobleme waren durch diese Modifikationen in der Organisation des Rates naturlich nicht gelost 1435 scheiterte mit der Pfaffenrachtung endgultig die Beteiligung der Geistlichkeit an den stadtischen Aufgaben Trotz der immer schwierigeren Finanzlage kaufte die Stadt 1436 den strategisch wichtigen Ort Vilzbach was weitere Locher in die Stadtkasse riss Finanziert wurden Schulden und Zinstilgung vor allem mit neuen Krediten aus Frankfurt Worms und Speyer 1437 legten Abgesandte dieser Stadte im Auftrag des Mainzer Stadtrats ein Gutachten uber die Finanzlage vor der das Desaster deutlich machte Das Patriziat sah nun seine Chance gekommen die unliebsamen Modifikationen der Ratsverfassung von 1429 30 ruckgangig machen zu konnen Nach langen Verhandlungen einigte man sich auf eine neue Ratsverfassung die einen 28 kopfigen Rat vorsah der zur Halfte aus Patriziern bestand Auch dieser Rat konnte die Stadt jedoch nur mit neuen Krediten aus Frankfurt uber Wasser halten 1444 war die Lage so katastrophal geworden dass der Rat sich gezwungen sah die Finanzprobleme auf breiterer Basis zu diskutieren Die alten Gegner des Patriziats sahen ihre Chance gekommen den Einfluss der Geschlechter wieder zuruckzudrangen Sie warfen ihnen schwerwiegende Versaumnisse in der Finanzpolitik vor Die wiederum als Schlichter beteiligten Abgesandten der Stadte Frankfurt Worms und Speyer waren jedoch wegen ihrer immensen Forderungen gegenuber Stadt und Burgern an einer raschen Beilegung des Streits interessiert Sie unterstutzten daher schliesslich die Rucktrittsforderung gegenuber dem Stadtrat Der Rat dankte ab und wurde durch einen 29 kopfigen neuen Rat ersetzt in dem keine Vertreter des Patriziats mehr sassen Etliche von ihnen zogen in der Folge nach Frankfurt um Die Finanzprobleme erwiesen sich jedoch als unlosbar Schliesslich bot man der Stadt Frankfurt fur ein Darlehen von 60 000 Gulden ganz Mainz zum Pfand an Eine kraftvolle Rolle bei kommenden Ereignissen konnte die Burgerschaft nicht mehr einnehmen Mainzer Stiftsfehde Bearbeiten Das endgultige Ende der Stadtfreiheit wurde dann durch die so genannte Mainzer Stiftsfehde besiegelt Diese Auseinandersetzung zwischen dem erwahlten aber vom Papst nicht bestatigten Erzbischof Diether von Isenburg und Adolf II von Nassau der seinerseits Anspruche auf den Mainzer Erzbischofsthron durchsetzen wollte begann 1461 und endete am 28 Oktober 1462 In den Morgenstunden dieses Tages kletterten im Schutze der ausgehenden Nacht 500 Soldaten Adolfs II in der Nahe des Gautores uber die Stadtmauer Die Burger die zuvor fur Diether von Isenburg Partei ergriffen hatten hatten gerade diesen Punkt der Stadtmauer wegen ihrer vermeintlichen Unuberwindlichkeit vernachlassigt Moglich ist aber auch dass einige Mainzer Burger den Invasoren zur Hilfe gekommen waren Jedenfalls war Adolf II laut einer Mainzer Chronik von 1600 uber die Verhaltnisse und Ereignisse in der Stadt erstaunlich gut informiert Nach dem Eindringen der Armee Adolfs und seiner Verbundeten erfolgte eine mehrstundige Strassenschlacht die fur Adolf II siegreich endete Er befahl daher dem Stadtrat und allen mannlichen Burgern am 30 Oktober 1462 auf dem Dietmarkt dem heutigen Schillerplatz zu erscheinen Doch anstatt die mannlichen Burger wie von diesen erwartet den Treueid schworen zu lassen wies Adolf II sie fast alle aus der Stadt aus Ausserdem liess er sich alle Privilegien der Burgerschaft aushandigen die von da an aufgehoben waren Nach dem Ende der Freien Stadt Bearbeiten Der Verlust der Freiheitsprivilegien degradierte Mainz zu einer reinen Pfaffenstadt in der von nun an allein der Erzbischof das Sagen hatte Ins Erzstift eingegliedert verlor sie an Bedeutung und die Burger an politischem Einfluss Zudem demutigte der neue Erzbischof Adolf II von Nassau die Burger auch uber den Tag ihrer Niederlage hinaus 1463 kam es erneut zu einer Ausweisung von fast 400 Burgern und bis 1469 lebten die verbliebenen Burger faktisch ohne jede Rechte in der Stadt Ziel des Erzbischofs war die Zerschlagung des alten selbstbewussten Burgertums was ihm auch gelang So konnte er ab 1468 wieder rechtliche Garantien zulassen Die Zunfte wurden nun als Ordnungen tituliert denen keinerlei politische Betatigung erlaubt war Den weiter existierenden aber ihrer Unabhangigkeit beraubten kommunalen Gremien sagte er Schutz vor Repressalien zu Ein Selbstbestimmungsrecht stand den Burgern aber nicht mehr zu Geltung hatten diese Privilegien jedoch nur fur Burger die dem Erzbischof und dem Mainzer Domkapitel gehuldigt hatten Das Domkapitel erhielt so eine grosse Macht uber die Stadt die in den Entwicklungen nach dem Tode des Erzbischofs 1475 ihren Gipfel erreichte Es wahlte namlich wiederum Diether von Isenburg zum Erzbischof der ihm zum Dank die Herrschaft uber die Stadt uberlassen musste Als die Burger jedoch bemerkten dass sie der Erzbischof den sie zu Zeiten der Stiftsfehde unterstutzt hatten im Stich liess kam es im August 1476 zu einem Aufstand dessen Ziel die Wiederherstellung der Stadtfreiheit war Dieses Unterfangen scheiterte jedoch am Widerstand des Erzbischofs beendete aber zumindest die kurze Phase alleiniger Stadtherrschaft des Domkapitels Zehn Jahre spater am 2 Mai 1486 bestatigte Konig Maximilian I in einer Urkunde dass die Stadt Mainz von nun an als kurfurstliche Landstadt dem Mainzer Erzbischof unterstehen sollte So blieb es bis zum Ende des Heiligen Romischen Reiches 1806 Aspekte BearbeitenGeistliches Zentrum Bearbeiten Obgleich die Stadt Mainz ab 1244 durch das von Erzbischof Siegfried III verliehene Privileg eine Freie Stadt geworden war blieb sie weiter eine kirchliche Metropole und Zentrum der geistlichen Jurisdiktionsgewalt des Erzbischofs Weiterhin fanden hier Diozesan und Provinzialsynoden statt mit denen der Erzbischof die Erzdiozese leitete und die Organisation der grossten Kirchenprovinz jenseits der Alpen koordinierte In diesem Sinne ein Brennpunkt der kirchlichen Geschehens stieg die Zahl von geistlichen Niederlassungen in der Stadt vor allem im 13 und 14 Jahrhundert stark an Schliesslich waren fast alle Auspragungen des hochmittelalterlichen Ordenslebens einschliesslich der Ritterorden in der Stadt ansassig Die Kloster mit ihren Bibliotheken und Schulen brachten der Stadt eine reiche geistliche Kultur ein die es fur auswartige Kunstler interessant machte nach Mainz zu kommen So liess sich ab 1312 zum Beispiel mit Heinrich von Meissen genannt Frauenlob einer der bedeutendsten Minnesanger in der Stadt nieder Fur diese Kultur und Schulbildung waren auch die zahlreichen Pfarreien Stifte der Stadt und insbesondere die Schule am Dom verantwortlich Das Amt des Scholasters war dort neben dem des Kantors des Kustos des Dekans und des Propstes das wichtigste Amt innerhalb des Domkapitels Mehrere Erzbischofe von Mainz waren zuvor Scholaster gewesen Wahrend der Zeit als Freie Stadt und auch in den nachfolgenden Jahrhunderts gab es ob dieses breiten Angebots keine weltliche Schule in Mainz Die Ausbildung war durchweg in geistlicher Hand Daneben waren die Pfarreien und Stifte auch fur die Seelsorge zustandig Jede der zunachst funf Pfarreien St Quintin St Emmeran Udenmunster St Ignaz und St Christoph die Dompfarrei mit ihren benachbarten Stiften Liebfrauen St Johann und St Moritz die ubrigen Stifte St Stephan und St Peter sowie einige Kloster die ebenfalls Pfarrbezirke unterhielten hatte einen eigenstandigen und immunen Bereich Muntat bzw gehorte einem solchen Bereich an Auf diese Weise war ein nicht unerheblicher Teil des Grundes der Stadt in kirchlichem Besitz und dadurch der Einflussnahme der Burger vollstandig entzogen Derartige Privilegien fuhrten haufig zu starken Spannungen mit der Geistlichkeit mit dem Erzbischof an der Spitze Jurisdiktion und Verwaltung Bearbeiten Geistliche Gerichtsbarkeit Bearbeiten Die Richter der damaligen Zeit sprachen nicht nur Recht sondern ubten zugleich auch Verwaltungsaufgaben aus was sie von dem heutigen Richterbegriff unterscheidet Die untere Ebene der geistlichen Gerichtsbarkeit wurde durch den Archipresbyter Vorlaufer des heutigen Dekan der Stadt ausgeubt Er entschied uber Eherechtsstreitigkeiten kirchliche und sittliche Vergehen aber auch uber das Testamentsrecht und andere heute zum Privatrecht zahlende Rechtsgebiete Adlige und Ministeriale sowie andere bestimmte Gruppen waren seinem Zugriff jedoch entzogen Das oberste Geistliche Gericht der Stadt und der Diozese bildeten zwei vom Erzbischof ernannte Richter denen eine Kanzlei zur Unterstutzung zugeordnet war und die wie auch der Archipresbyter immer aus dem Domkapitel stammten Diese Richter waren fur alle dem Kirchenrecht unterliegenden Personen zustandig und fungierten zudem als Berufungsinstanz fur die geistlichen Gerichte der Suffraganbistumer Zur Zeit der Freien Stadt hatte die Kirchenprovinz Mainz 14 Suffraganbistumer zu denen bis 1344 auch Prag gehorte Die Richter des obersten Gerichts besassen demnach eine ausserordentliche Machtfulle Unterstellt waren sie nur Papst und Erzbischof Weltliche Gerichtsbarkeit Bearbeiten Erzbischofliches Weltliches Gericht Bearbeiten Dass die erzbischofliche Stadtherrschaft nach dem Freiheitsprivileg von 1244 nicht vollig untergegangen war lasst sich am besten am Beispiel der weltlichen Gerichtsbarkeit ablesen Dieses stadtherrliche Gericht das das alte Burggrafengericht abgelost hatte hiess seit dem Ende des 13 Jahrhunderts Weltliches Gericht Besetzt war es mit dem Kammerer der den Vorsitz innehatte dem Schultheiss als Vertreter des Kammerers sowie vier Richtern Sie alle waren Amtleute die mit der Rechtsprechung Richter z T auch der Verwaltung Walpode Munzmeister Zollner und Marktmeister oder beidem wie im Fall des Kammerers und des Schultheissen betraut waren und weiterhin vom Erzbischof ernannt wurden als dessen Ministeriale sie fungierten Der Kammerer der das oberste Stadtamt innehatte war seit 1355 bis zum Ende des Kurfurstentums in der Stadt immer ein Domkapitular Dieses erzbischofliche Weltliche Gericht tagte in der erzbischoflichen Pfalz dem heutigen Hofchen Von ihrer Gerichtsbarkeit ausgenommen waren Geistliche deren Bedienstete und Begunstigte erzbischoflicher Amts oder sonstiger Ministerialenlehen Diese hatten einen eigenen Gerichtsstand vor dem Erzbischof oder dessen Beauftragten Die Befreiung der Geistlichkeit vom Weltlichen Gericht galt als Privileg um das sich immer wieder Konflikte zwischen Burgern und Klerikern entzundeten Das Gericht entschied neben den Strafsachen dem Blutbann zu dem es das alleinige Recht hatte auch in Zivilrechtsstreitigkeiten wie Kauf Tausch Schenkung testamentarische Ubereignung usw Neben dem Gericht besassen die erzbischoflichen Amtleute ebenfalls vielfaltige Aufsichts und Gerichtsfunktionen wie zum Beispiel die Uberwachung des Warenverkehrs Aufsicht uber die Eichung und Nahrungsmittelkontrollen Jurisdiktionsgewalt der Burgermeister Bearbeiten Die Jurisdiktion des Stadtrates leitete sich aus der starken Stellung der Burgermeister nach der Reform des Stadtrates ab Grundlage fur das Einschreiten der Burgermeister als Polizeigewalt war vor allem das im Jahr 1300 aufgezeichnete Friedgebot welches in den Jahren 1317 1335 1352 1437 jeweils neu gefasst oder uberarbeitet wurde Das Friedgebot musste von allen Burgern beschworen werden die so eine Eidgenossenschaft bildeten Es verbot das Tragen von Waffen Zusammenrottungen Kollaboration mit auswartigen Feinden der Stadt Halten einer bewaffneten Privattruppe sowie Totschlag Verwundung Aufsassigkeit und handgreifliche oder mundliche Streitereien z B Beleidigungen in der Offentlichkeit Gegen jeden Verstoss gegen das Friedgebot konnten die Burgermeister einschreiten und durch gerichtsahnliche Sitzung unter Mitwirkung von vier Stadtschoffen den Schuldigen aburteilen Da Todesstrafe und schwere Korperstrafen als Blutstrafen dem Weltlichen Gericht zustanden wurden meist Geldstrafen verhangt Zwischen dem weltlichen Gericht und der Jurisdiktion des Stadtrats kam es haufig zu schweren Kompetenzstreitigkeiten Zunachst konnte der Rat mehrere Erfolge fur sich verbuchen 1366 wurde das Burgermeistergericht von Erzbischof Gerlach von Nassau formell anerkannt 1378 erhielt die Stadt von Kaiser Karl IV ein Privileg mit dessen Hilfe die Zustandigkeiten im Gerichts und Steuerwesen deutlich ausgebaut werden konnten Von dessen Nachfolger Konig Wenzel erwirkten Erzbischof und Geistlichkeit jedoch ebenfalls ein Privileg nach dem ihre Rechte durch die Stadtprivilegien nicht angetastet werden durften Beide Seiten stritten sich in der Folge um Kompetenzen indem sie jeweils die ihnen verliehenen Privilegien ins Feld fuhren konnten Die Geistlichkeit die sich ja uber die verschiedenen Stifte verteilte bildete dabei oft so genannte Unionen um besser gegen die Burger bestehen zu konnen Eine Ausnahme bildeten nur die Bettelorden die eher auf Seiten der Burgerschaft standen und diesen wie im Fall des Interdikts von 1382 helfend beistanden Fast allen Konflikten lagen mehr oder weniger Steuerfragen zu Grunde also die Frage wem welches Geld zustand Die Konflikte endeten erst 1435 mit der so genannten Pfaffenrachtung in der das Verhaltnis zwischen Stadt und Geistlichkeit grundlegend geregelt wurde Die Stadt musste in wesentlichen Punkten nachgeben Trotz der spater schlimmer werdenden Finanznot der Stadt liess sich die Geistlichkeit nicht mehr zu einem neuen Kompromiss bewegen bis die Jurisdiktionfrage nach dem Ende der Stadtfreiheit 1462 hinfallig wurde Stadtrat Kommunales Verwaltungsorgan Bearbeiten Neben dem Geistlichen und Weltlichen Gericht gewissermassen der staatlichen Sphare die weiterhin vom Erzbischof dominiert wurde kam der Stadtrat der von diesem generell unabhangig war und das kommunale Element der Verwaltung darstellte Schon in den 1290er Jahren fuhrten die Bemuhungen um immer weitergehende Unabhangigkeit von den erzbischoflichen Amtleuten zur Schaffung eines Burgermeisteramtes Im Laufe der Zeit gab es vier Burgermeister die weitgehende Befugnisse besassen Ihnen oblag neben den bereits beschriebenen polizeilichen und gerichtlichen Aufgaben die politische Vertretung der Stadt nach aussen das militarische Oberkommando uber das Burgeraufgebot die Erhebung einer burgerlichen Vermogenssteuer Schatzung die Sorge fur die Sauberkeit der Strassen und die Aufsicht uber das Bauwesen Die Zustandigkeiten des Stadtrats erstreckten sich somit auf Gebiete die zu einem grosseren Teil noch heute Teil der kommunalen Selbstverwaltung sind Zu Verhinderung eines Amtermissbrauchs wurden die einzelnen Positionen kollegialisch besetzt und jahrlich neu besetzt Durch ihre starke Stellung gelang es den Burgermeistern die einst machtig gewesenen erzbischoflichen Amtleute die auch im Rat vertreten waren in den Hintergrund zu drangen Ab 1332 wurde ein Nachrucken von Amtleuten auf die Positionen ihrer verstorbenen Vorganger dann ganz ausgeschlossen Jedoch gelang es den Burgermeistern in Mainz im Gegensatz zu anderen Freien Stadten niemals die Organe aus der Herrschaftssphare des Erzbischofs vollstandig durch kommunale Gewalten zu ersetzen Ein Teil der Gewalt blieb immer bei Erzbischof und seinen Ministerialen bis er nach 1462 wieder die volle Gewalt ubernahm Wirtschaft und Handel Bearbeiten Entwicklung in den ersten 100 Jahren der Stadtfreiheit Bearbeiten Von entscheidender Wichtigkeit fur die Stadtentwicklung und die Bedeutung der Zeit als Freier Stadt innerhalb der Stadtgeschichte ist der starke wirtschaftliche Aufschwung der zu dieser Zeit eingesetzt hatte Dieser Aufschwung forderte das Entstehen von Profanbauten im neuen Stil der Gotik machte die Kirchen durch Spenden reich und bewirkte ein starkes Bevolkerungswachstum Um 1300 hatte die Stadt 24 000 Einwohner mehr als doppelt so viele wie 1180 Der Aufschwung begunstigte vor allem das Patriziat die geschlechteraristokratische Oberschicht der Stadt Diese erwarb sich reichen Grundbesitz innerhalb und im Umland der Stadt bisweilen sogar in anderen Stadten Heiratsverbindungen Erbfalle oder wirtschaftlicher Erfolg machten ein Aufsteigen in diese Fuhrungsschicht auch fur Leute aus unteren Schichten moglich Erst im 14 Jahrhundert als sich die Gesellschaftsstrukturen durch Zunftwesen und zunehmende Aristokratie zementierten war ein Aufstieg auch durch Anhaufung von Reichtumern nicht mehr ohne weiteres zu erreichen Wichtigste Handelsguter waren auf der Seite des Exports der Wein Weinbau in Mainz Getreide aus dem Mainzer Hinterland und die Tuchwaren Der Export spielte jedoch nur eine untergeordnete Rolle beim Handel Aufgrund ihres gewachsenen Reichtums ihrer Burger war Mainz eine Stadt des Konsums und nicht der Produktion geworden Der Import von Luxusgutern aller Art war daher ungleich wichtiger fur die Mainzer Markte An diesem Import verdienten wiederum die Kaufleute des Fernhandels die in Mainz ansassig waren Dabei wurden Geschafte mit niederlandischen Tuchfabrikanten den Messeorten Flanderns Brabants und der Champagne sowie den Stadten Koln Paris und Venedig gemacht Weitaus bedeutender als diese Geschafte im Fernhandel war jedoch der Handel den die Mainzer Kaufleute ganz in der Nahe namlich auf der Frankfurter Messe betrieben Diese Messe gab ihnen die Moglichkeit die meisten nachgefragten Waren direkt in der Nachbarschaft kaufen zu konnen Eine weitere Moglichkeit der Versorgung mit Waren war die Ausnutzung des Waren Transitverkehrs durch die so genannte Stapelgewohnheit welche als Stapelrecht durch den Kaiser gewahrt werden konnte Die Stapelgewohnheit bedeutete dass Schiffer die wegen der Zollentrichtung im Mainzer Hafen anlegen mussten ihre Waren drei Tage lang den Burgern zum Kauf anzubieten hatten Fur diesen Handel wurde das um 1311 erstmals erwahnte Kaufhaus Am Brand errichtet das es nach Teilabriss im 19 Jahrhundert und volliger Zerstorung im Zweiten Weltkrieg auch heute noch als nunmehr modernen Gebaudekomplex gibt Entwicklung bis zum Ende der Stadtfreiheit 1462 Bearbeiten Der wirtschaftliche Aufschwung sowie das Stapelrecht und der Reichtum der Burger machten Mainz zu dieser Zeit zusammen mit Koln zu einem der bedeutendsten Handelsplatze im Heiligen Romischen Reich Wie in der Politik so setzte jedoch in der zweiten Halfte des 14 Jahrhunderts auch in der Wirtschaft ein zunachst langsamer Niedergang ein In der ersten Halfte dieses Jahrhunderts war davon noch nichts zu spuren gewesen 58 Korporationen der Zunfte und Handwerke gab es in der Stadt Gewerbe waren vor allem Schifffahrt Transport Wein und Ackerbau Metallgewerbe Tuchgewerbe Leder und Kurschnerhandwerk Fischer Steinmetze und Dachdecker Doch mit der Veranderung der Warenwege ab den 1320er Jahren und dem Erstarken der Stadt Frankfurt am Main und dem dortigen Messewesen von dem Mainz wegen der Zwischenlagerfunktion sogar zunachst noch hatte profitieren konnen waren schon damals die Vorzeichen auf schlechtere wirtschaftliche Zeiten gesetzt Im Kern kann trotzdem nicht von einer bestimmten Ursache gesprochen werden die schliesslich den Niedergang der Freien Stadt als Wirtschaftsstandort einleitete Vielmehr handelt es sich um ein Zusammenspiel mehrere Faktoren Zum einen die riesigen Entschadigungszahlungen nach dem Bistumsstreit von 1328 die Seuchen der 1360er Jahre die die Bevolkerung dezimierten die Auseinandersetzungen zwischen dem Stadtrat und den Zunften Immer haufiger mussten Einnahmen uber Kredite erzielt werden was die Stadt zusatzlich von Glaubigern abhangig machte Der Versuch die Finanzkrise durch starkere Inanspruchnahme der reichen Familien beizulegen beschleunigte nur deren Abwanderung aus der Stadt meist ins benachbarte Frankfurt Fur die Schulden der Stadt wurden auswarts aber die Burger haftbar gemacht Dies bedeutete dass Mainzer Kaufleuten auf Messen die Beschlagnahme ihrer Guter zur Deckung von Verbindlichkeiten der Stadt drohte Dies behinderte den Handel immer mehr was wiederum die Finanzen der Stadt noch starker belastete Schliesslich mussten 3 4 der Stadteinnahmen fur Zinsen aufgebraucht werden 1437 und 1444 war die Stadt deshalb zahlungsunfahig Die Stadt hatte 1444 bei den Burgern fast aller grosseren Stadte im Umkreis Schulden gemacht besonders in der Messestadt Frankfurt wo nun viele ehemalige Mainzer Burger wohnten Durch die Eroberung der Stadt 1462 gingen alle diese Aussenstande verloren Das Ende der Freien Stadt war somit auch fur die Stadte um sie herum ein schwerer Schlag Einwohnerentwicklung Bearbeiten Auch die ubrigen Aspekte verliefen ahnlich wie die politischen historischen und wirtschaftlichen Entwicklungen Erfolgte in den Jahren ab 1244 ein kontinuierlicher Aufstieg so setzte im 14 Jahrhundert meist ein Niedergang ein So zahlte die Stadt zu Beginn des 14 Jahrhunderts mit uber 20 000 Einwohnern zu den wenigen Grossstadten am Rhein Hier setzte durch das Aufkommen der Pest in Europa ab der zweiten Halfte des 14 Jahrhunderts ein dramatischer Ruckgang ein der auch durch Zuwanderung im beginnenden 15 Jahrhundert nicht wieder ausgeglichen werden konnte So war die Stadt 1463 nach den Wirren der Mainzer Stiftsfehde nur noch eine Mittelstadt wahrend einige Quellen sogar nur noch von knapp 6000 Einwohnern ausgehen siehe Hauptartikel Einwohnerentwicklung von Mainz Literatur BearbeitenGeschichte der Stadt Mainz Bd III Mainz in seiner Blutezeit als Freie Stadt von 1244 1328 Ludwig Falck Walter Rau Verlag Dusseldorf 1973 ISBN 3 7919 0142 7 Mainz Die Geschichte der Stadt Hrsg Franz Dumont Ferdinand Scherf Friedrich Schutz 2 Aufl Verlag Philipp von Zabern Mainz 1999 ISBN 3 8053 2000 0 nbsp Dieser Artikel wurde am 14 Januar 2006 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen 50 8 2711111111111 Koordinaten 50 0 N 8 16 O Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freie Stadt Mainz amp oldid 233776553