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Der Beobachter der Lander bei der Europaischen Union ist eine von den sechzehn deutschen Landern gemeinsam gegrundete Einrichtung mit der Aufgabe die Bundeslander und den Bundesrat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte in Angelegenheiten der Europaischen Union zu unterstutzen Beobachter der Lander bei der Europaischen UnionStaatliche Ebene BundStellung LandesvertretungAufsichtsbehorde BundesratHauptsitz BrusselBehordenleitung Sabine OverkampingBedienstete 6Netzauftritt www laenderbeobachter deDer Sitz der Einrichtung befindet sich im Gebaude Rue de Treves 45 in Brussel Der Grundstein fur den Landerbeobachter wurde bei den Romischen Vertragen 1956 gelegt Die aktuelle Konstitution wird durch das Abkommen uber den Beobachter der Lander bei der Europaischen Union von 1996 geregelt das das Abkommen von 1988 abloste Der Beobachter wird bei dem Landesminister eingerichtet der den Vorsitz des Bundesratsausschusses fur Fragen der Europaischen Union innehat Er nimmt den Beobachter in seinen Haushalt mit auf Finanziert wird dieser aber nach dem Konigsteiner Schlussel von allen deutschen Landern nach ihrer Finanzkraft gemeinsam Uber die finanzielle und personelle Ausstattung entscheidet die Europaministerkonferenz der deutschen Lander Aufgaben BearbeitenDie Aufgaben des Beobachter sind nach Artikel 2 Absatz 2 des Abkommens von 1996 Teilnahme an den Tagungen des Rates der Europaischen Union des Ausschusses der Standigen Vertreter und den diesbezuglichen Besprechungen der deutschen Delegation am Sitzungsort sowie Berichterstattung Teilnahme an den ubrigen Gremien des Rates und denen der Kommission an denen Reprasentanten der Mitgliedstaaten teilnehmen konnen und fur die der Bundesrat keine Landervertreter benannt hat teilzunehmen wenn Zustandigkeiten der Lander oder ihre wesentlichen Interessen betroffen sind sowie Berichterstattung Beschaffen von Informationen erganzend zu der Unterrichtung des Bundesrates die durch die Bundesregierung und die Landervertreter erfolgt in Zusammenarbeit mit den Verbindungsburos der Lander in Brussel aufgrund unmittelbarer Kontakte zu den Einrichtungen der Europaischen Union und zu Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung Unterstutzung der Landervertreter in ihrer TatigkeitWeblinks Bearbeitenwww laenderbeobachter de Abkommen uber den Beobachter der Lander bei der Europaischen Union vom 24 Oktober 1996Vertretungen der deutschen Lander und Regionen bei der Europaischen Union Vertretung des Bundes Standige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europaischen UnionGemeinsame Vertretung der deutschen Lander Beobachter der Lander bei der Europaischen UnionLandesvertretungen der deutschen Lander Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg und Schleswig Holstein Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt ThuringenVertretungen der deutschen Regionen und kommunalen Verbande Baden Wurttembergische Kommunen Bayerische Kommunen Sachsische Kommunen Region Stuttgart Deutscher Landkreistag Deutscher Stadtetag Deutscher Stadte und Gemeindebund Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beobachter der Lander bei der Europaischen Union amp oldid 196582341