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Mit Konigsdienst lat servitium regis wird die enge Verbindung von geistlichen Wurdentragern vorwiegend Bischofen und Abten mit dem Konigtum und die ihm daraus erwachsene Verpflichtung bezeichnet Schon in der frankischen aber vor allem der ottonisch salischen Reichskirche wurden der vom deutschen Konig investierte Bischof oder Abt und das ihm unterstellte Bistum genauer das reichsrechtlich verpflichtete Hochstift oder Kloster bzw die Reichspralatur zu Leistungen verpflichtet die dem Herrscher zu erbringen waren Entsprechendes galt in England Frankreich und Spanien Diese Leistungen fallen unter den Begriff des servitium regis des Konigsdienstes und beinhalteten das Gebet fur den Konig und seine Familie Beherbergung und Verpflegung des Konigs und seines Gefolges Reisen des Abts zu koniglichen Hoftagen Verpflichtung des Bistums Klosters zur Heeresfolge Literatur BearbeitenCarlrichard Bruhl Fodrum gistum servitium regis Studien zu den wirtschaftlichen Grundlagen des Konigtums im Frankenreich und in den frankischen Nachfolgestaaten Deutschland Frankreich und Italien vom 6 bis zur Mitte des 14 Jahrhunderts Koln u a 1968 Caroline Goldel Servitium regis und Tafelguterverzeichnis Untersuchung zur Wirtschafts und Verfassungsgeschichte des deutschen Konigtums im 12 Jahrhundert Sigmaringen 1997 ISBN 3 7995 2416 9 Wolfgang Metz Das servitium regis Zur Erforschung der wirtschaftlichen Grundlagen des hochmittelalterlichen deutschen Konigtums Darmstadt 1978 ISBN 3 534 07431 9 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konigsdienst amp oldid 194961790