www.wikidata.de-de.nina.az
Als Markgenossenschaft wird ein oft mehrere Dorfer oder Einzelhofe umfassender historischer Siedlungsverband mit einer gemeinsamen Wirtschafts und Gerichtsordnung bezeichnet Charakteristisch fur eine Markgenossenschaft ist dass landwirtschaftliche Nutzflachen Wald Bache Flusse Steinbruche usw also die Mark im gemeinsamen Besitz aller Mitglieder waren Daruber hinaus verfugte die Markgenossenschaft uber eine eigene Niedergerichtsbarkeit oft war sie keinem Grundherren untertanig Markgenossenschaften entstanden wenn der Landbesitz nicht an einzelne Bauern aufgeteilt wurde sondern diese ein anteiliges Nutzungsrecht erhielten Genossen waren ursprunglich die an der Besiedlung der Feldmark beteiligten freien Leute und danach ihre Erben Die Satzung oder Verfassung Gerechtsame einer solchen Markgenossenschaft wurde in so genannten Weistumern oder Markenrollen Aufzeichnungen des mittelalterlichen bauerlichen Gewohnheitsrechts festgeschrieben Dort war auch geregelt wer Markgenosse Marker werden konnte Auf dem jahrlichen Gerichtstag landschaftlich Markerding Wahlding Thing oder Taiding genannt versammelten sich die Schoffen der einzelnen Orte sprachen unter einem Holzrichter Recht und wahlten den Schutzvogt der den Vorsitz im Gericht fuhrte und die Markgenossenschaft nach aussen vertrat Zur Verwaltung der gemeinsamen Kasse wurde in spaterer Zeit ein Markmeister bestellt Manchmal bekam er Gehilfen die Markknechte beigestellt Auf den Gerichtstagen wurden den Genossen in manchen Markgenossenschaften auch die Grundstucke zugelost die ihnen fur ein oder mehrere Jahre zur Bewirtschaftung uberlassen worden waren Markgenossenschaften als gemeinschaftliche Organisationsform teilen viele Eigenschaften mit den freien bauerlichen Gemeinden des Mittelalters die ihre Grundlage ebenso im Gewohnheitsrecht der germanischen Volker hatten Besonderheiten waren der Grundbesitz zur gesamten Hand und die Bewahrung der Gerichts und Vogteirechte Schon Tacitus erwahnte dass die Feldmark unter den Bauern per Losverfahren aufgeteilt wurde Urkundliche Uberlieferungen uber Markgenossenschaften gibt es seit der Karolingerzeit Seit dem Hochmittelalter gerieten viele Markgenossenschaften unter den Druck der benachbarten adligen Herren die meisten wurden im Laufe der Zeit aufgelost und die ehemaligen Mitglieder gerieten in grundherrliche Abhangigkeits und Schutzverhaltnisse Eine Gegenstrategie der Markgenossen war die Wahl eines machtigen Fursten oder Grafen aus der Umgebung zum Schirmvogt Beispiele fur solche Marken waren die Biebermark die Rodermark die Elber Mark die Hohe Mark Taunus der Markwald Berstadt oder die Mehrenberger Mark Heute existiert in Deutschland noch die Freimarkung Osing die als einzige Allmende in Europa noch ein Losverfahren fur die Verteilung unter den Rechteinhabern anwendet Siehe auch BearbeitenMarkwald MarkenrolleLiteratur BearbeitenWilhelm Schneider Die Markgenossenschaft im fruhmittelalterlichen Alamannien Arbeiten zur alamannischen Fruhgeschichte 24 Tubingen 1997 Sebastian Schroder Das Holzgericht Untersuchungen zu seiner sozialen Funktion an nordwestfalischen Beispielen in Nordmunsterland Forschungen und Funde 3 2016 S 7 60 Paul Schulz Die Markgenossenschaft als wirtschaftliche und soziale Gemeinschaft Dissertation Breslau 1925 Franz Varrentrapp Die hessische Markgenossenschaft des spateren Mittelalters Marburg 1909 Georg Grosch Markgenossenschaft und Grossgrundherrschaft im fruheren Mittelalter Eine staats und rechtsgeschichtliche Untersuchung Vaduz 1965 Nachdruck der Ausgabe Berlin 1911 Karl Haff Die danischen Gemeinderechte 2 Bde 1 Almende und Markgenossenschaft 2 Die Feldgemeinschaft Leipzig 1909 Weblinks BearbeitenInformationen zu Markgenossenschaften auf www regionalgeschichte net Spiegel Bericht mit Erwahnung markgenossenschaftlicher Aktivitaten Markgenossenschaft im Mittelalter Lexikon Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Markgenossenschaft amp oldid 202455470