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Die Hohe Mark war eine mittelalterliche Markgenossenschaft zur Waldnutzung im Taunus die bis zum Anfang des 19 Jahrhunderts bestand Die Hohe Mark erstreckte sich vom Taunuskamm bis zur Saalburg und in die Ebene der Niddaau die Markorte lagen alle nordlich der Nidda Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Angehorigkeit 3 Grenzziehung 4 Markversammlungen 4 1 Markerding 4 2 Theidungs und Busssatztag 5 Markbeamte 5 1 Markermeister 5 2 Forster 5 3 Markschreier 5 4 Markschreiber 5 5 Waldbote 6 Waldnutzung 7 Markfrevel und Bussen 8 Auflosung der Hohen Mark 9 Heute 10 Siehe auch 11 Literatur 12 WeblinksGeschichte Bearbeiten Hauptartikel Geschichte der Stadt Bad Homburg vor der Hohe Die erste urkundliche Erwahnung stammt aus einer Schenkungsurkunde aus dem Jahr 1334 Weistumer also Aufzeichnungen von Rechtsspruchen der Hohen Mark sind ab 1401 uberliefert Territorial gehorte die Hohe Mark zum Amt Homburg Angehorigkeit BearbeitenDie Hohe Mark war ein Verbund von Haushalten die zur gemeinsamen Nutzung des Waldes und zur rechtlichen Regelung dieser Nutzung befugt waren Die Haushalte waren die Trager dieser Rechte nicht die Siedlungen in denen sie sich befanden Markberechtigt war jede Person die ein Haus im Gebiet der Mark hatte Das umfasste Edelleute Priester Stadtburger freie und leibeigene Bauern auswartige Landbesitzer mit ihren Landsiedeln die de jure in der Mark ohne Ansehen des Standes gleichberechtigt auftraten Kriterien fur die Markberechtigung waren Gemeindeangehorigkeit und selbststandiger Haushalt Die einzelnen Gemeinden waren bei Aufnahme von Burgern autonom Neuburger mussten nicht von der Markversammlung aufgenommen werden sondern wurden durch die Gemeindeaufnahme auch Mitglieder der Mark Eine Aufnahme durch die Versammlung war nur bei der Wiederaufnahme Verstossener notig Im 16 Jahrhundert begann sich die Zugehorigkeit zur Mark abzuschliessen so dass neue Markmitglieder auch vom Markerding aufgenommen werden mussten Randgruppen wie die Juden gehorten nicht zur Markgemeinschaft Markmitglieder mussten uber einen eigenen Rauch verfugen Das umfasste auch gemietete Hauser oder mehrere Haushaltungen unter einem Dach Auch Witwen von Mitgliedern waren vollwertige Mitglieder Der eigene Rauch erlosch bei Aufgabe oder Abriss des Gebaudes Grenzziehung BearbeitenDie Grenzen der Mark wurden alle 15 bis 30 Jahre von einer Gruppe von Markern durch Grenzgange bestatigt Dabei handelte es sich um einen ritualisierten Akt mit Rechtsgultigkeit Beispielsweise veranderte 1565 eine Gruppe von Markern die Grenze der Mark indem sie vom Weg des Grenzgangs abwich Immer wieder versuchten ganze Gemeinden oder einzelne Marker Flachen aus dem Markverbund auszugliedern und an sich zu reissen Als Grenzzeichen dienten zunachst so genannte Lochbaume Baume mit Kerben in Kniehohe Im 16 Jahrhundert wurden Grenzsteine gesetzt Der bedeutendste dieser Grenzsteine ist der im Jahr 1829 errichtete Viermarker rund 1 5 Kilometer unterhalb des Sandplackens Laut Initialen fielen folgende Grenzen dort zusammen LH Landgrafschaft Hessen Homburg GH Grossherzogtum Hessen Darmstadt KH Kurfurstentum Hessen F Freie Stadt Frankfurt Hohemarkverband Die zusatzliche Bezeichnung DW steht fur Domanenwald Bei den Gebieten innerhalb der Grenzen handelte es sich nicht restlos um Mark Gebiete So waren manche Flachen die zur Feldgemarkung der einzelnen Mitgliedsgemeinden gehorten von der Verwaltung durch die Gemeinschaft ausgeschlossen und befanden sich unter der alleinigen Kontrolle der jeweiligen Gemeinde Dazu kamen kleinere Flachen die nur von einem Teil der Markmitglieder genossenschaftlich genutzt wurden Diese Grundstucke bei denen es sich hauptsachlich um Wiesen handelte besassen eigene Nutzungsregelungen und spezielle Versammlungen der an ihnen beteiligten Genossen Beispiele sind gemeinsame Koppelweide der Markdorfer Vilbel Massenheim und Harheim sowie eine Weide auf dem Schindberg die sich Oberursel und Oberstedten teilten Auch die Aue der Ort des Markerdings gehorte Oberursel und Bommersheim gemeinsam Durch markberechtigte Einwohner waren uber die meiste Zeit der Existenz der Hohen Mark die Orte Homburg Oberstedten Niederstedten Oberursel Stierstadt Bommersheim Niederbommersheim Weisskirchen Kalbach Gattenhofen Hausen Mittelstedten Harheim Kirdorf Vilbel Dornholzhausen Gonzenheim Ober Eschbach Nieder Eschbach Massenheim Steinbach Praunheim Bonames Niedererlenbach Dortelweil Niederursel Weil Brombach Reifenberg Hattstein Arnoldshain Schmitten im Taunus und Heddernheim deren Mitglieder Markversammlungen BearbeitenMarkerding Bearbeiten nbsp Gedenkstein an das Markerding der Hohe Mark in OberurselDas wichtigste Organ der Mark war das Markerding Es war zugleich ein Gericht das Rechtsfragen im Zustandigkeitsbereich der Mark verhandelte und Vollversammlung aller Markmitglieder Das Markerding trat ostlich von Oberursel auf der Aue heute Adenauerallee zusammen Tagungstermin war zunachst der 25 November ab 1484 der Mittwoch nach Pfingsten Zusatzlich gab es ausserordentliche Markerdinge zu verschiedenen Anlassen Am haufigsten waren Dinge am Matthaitag 21 September die die Forster in Jahren mit vielen Eicheln oder Bucheckern einberiefen um den Eintrieb von Schweinen zur Eichelmast zu regeln Die ordentlichen Markerdinge wurden vom Waldboten einberufen Bis ins 15 Jahrhundert herrschte Anwesenheitspflicht der Marker danach nur noch bei ausserordentlichen Markerdingen Abwesenheit wurde mit Geldstrafen geahndet Auch Gutsbesitzer die Landereien in der Mark im Landsiedelrecht vergeben hatten durften mit ihren Landsiedeln erscheinen Die Landesherren deren Untertanen Markgenossen waren schickten ebenfalls Gesandte auf die Aue selbst wenn sie selbst keine Markmitglieder waren Die Versammlung wurde in der Fruhphase morgens spater mittags eroffnet Die Marker stellten sich nach Dorfern geordnet im Kreis auf und der Markschreier stellte die Vollzahligkeit fest Bei den folgenden Wahlen gaben zunachst die beiden amtierenden Markermeister ihr Amt an den Waldboten zuruck der allerdings meist durch einen bevollmachtigten Amtmann vertreten wurde Dann wurden die beiden neuen Markermeister gewahlt Das genaue Wahlverfahren ist unklar vor allem ob die Marker einzeln oder nach Dorfern zusammen wahlten Im 16 Jahrhundert erhielten die Schultheisse das Stimmrecht fur ihre jeweiligen Dorfer Nach der Wahl bestatigte der Waldbote die Markermeister und nahm deren Amtseid entgegen Bis zum Ende des 16 Jahrhunderts war der Waldbote nicht befugt die Bestatigung zu verweigern Zunachst wurden vor allem ansassige Ritter zu Markermeistern gewahlt Nur wenn diese nicht vorhanden oder bereit waren sollten Priester oder Landleute das Amt ubernehmen Erst ab der Mitte des 16 Jahrhunderts traten haufiger burgerliche Markermeister auf da die Adeligen ihr Amt vernachlassigten In der Endphase der Hohen Mark ab dem 18 Jahrhundert dominierten die Vertreter der Hauptorte Oberursel Homburg Praunheim Bonames und Reifenberg die Versammlung und legten die Entscheidungen meist schon in vorherigen Gesprachen fest Nach den Markermeistern wurden die Forster gewahlt Die Markermeister schlugen neue Forster vor oder die Verlangerung der Amtszeit der bisherigen Nach der Wahl vereidigten die Markermeister die Forster Neben der Wahl fasste das Markerding auch Beschlusse uber Waldnutzung und uber die Hohe von Bussen wegen Vergehen gegen die Markordnung Die Versammlung legte diese souveran fest eine Bestatigung durch den Waldboten war nicht notig Im 17 Jahrhundert gingen diese Entscheidungen an die Bevollmachtigten und Schultheisse der Hauptorte der Mark uber Bei den Weisungen handelte es sich um Bestatigungsrituale fur mundlich uberlieferte Rechtstraditionen Dabei berieten die freien und unfreien Bauern zusammen mit zwei Vertretern der ubrigen Marker uber die uberlieferte Rechtsordnung der Mark Allerdings wurden dabei nicht immer alle Rechte dargelegt Bei speziellen Fragen konnte es Schwierigkeiten geben weil nicht mehr viele Wissende fur die jeweilige spezielle Regelung lebten Im 16 Jahrhundert wurden die Weistumer durch landesherrliche Holz Wald Mark und Forstordnungen ersetzt Bei Markerdingen wurden auch Anklagen wegen Frevel in der Waldnutzung oder gegen baupolizeilichen Vorschriften verlesen Wenn die Zeit reichte kam es auch zu Verhandlungen andernfalls erfolgten diese zwei Wochen spater beim Theidungs und Busssatztag Ein Gelage schloss das Markerding ab Theidungs und Busssatztag Bearbeiten Markermeister Markschreier und Schultheissen der funf Hauptflecken traten zwei Wochen nach dem Markerding im Homburger Rathaus zusammen verhandelten uber Vorwurfe sowie Einwande der Beschuldigten und legten Strafen fest Diese Zusammenkunft dauerte meist vier bis funf Tage Der Theidungstag durfte ursprunglich nicht zur Struktur der Hohen Mark gehort haben sondern erst mit zunehmender Bevolkerungsdichte eingefuhrt worden sein Ab der Mitte des 15 Jahrhunderts ist er nachgewiesen In den folgenden Jahrhunderten wuchs seine Bedeutung im Vergleich zum Markerding Markbeamte BearbeitenMarkermeister Bearbeiten Es gab jeweils zwei Markermeister Ihre Aufgaben umfassten die Vorbereitung des Markerdings Forstervorschlag Beschlussvorlagen die Leitung der Grenzbegehungen Waldschutz gegen Waldbrande Festlegen von Sperrzeiten und gebieten Baupolizeiaufgaben Anweisen zur Ausbesserung Zuweisen von Bauholz das Rugen von Freveln bei Markerding Teilnahme an Theidungstag Eintreiben von Bussen und Pfandung sowie die Rechnungsfuhrung Bussen Gebuhren Holzverkauf Besoldet wurden sie dadurch dass sie bestimmte Gebuhren einbehalten und eine grossere Zahl von Schweinen masten durften als andere Forster Bearbeiten Die genaue Zahl der Forster ist unbekannt Im 18 Jahrhundert gab es vier Haupt und mehrere Nebenforster Sie unterstutzten die Markermeister Als Entlohnung bekamen sie zusammen von jedem Marker zwei Laib Brot sowie eine Meste Korn und durften die Forsterwiese am Feldberg nutzen Markschreier Bearbeiten Der Markschreier wurde von Waldboten ernannt Er hatte ursprunglich nur die Ausrufungspflicht auf dem Markerding Im 16 Jahrhundert bekam er die Aufsicht uber die Forster Von jedem Marker erhielt er ein Laib Brot Markschreiber Bearbeiten Meist erhielt der Homburger Stadtschreiber das Amt des Markschreibers spater zusatzlich oft der Schreiber aus Oberursel Der Markschreiber protokollierte bei Makerding und Ausschusstagen Waldbote Bearbeiten nbsp Infotafel zu den Mauerresten des Jagdhauses der Waltboten der Hohen Mark Der Waldbote vertrat die Landesherren die der Mark angehorten Das Amt erhielt immer derjenige Grundherr der das Schloss Homburg besass Das Amt wurde erstmals 1192 erwahnt Es war erblich und fest an das Schloss gebunden Dadurch war es bis Ende des 15 Jahrhunderts meist in der Hand der Herren von Eppstein Im 16 Jahrhundert wechselte es haufig die Besitzer 1622 gelangte es an Hessen Homburg 1806 erlosch das Amt mit dem Reichsdeputationshauptschluss Das Jagdhaus des Waltboten der Hohe Mark wurde im 16 Jahrhundert in einem ehemaligen Romerkastell errichtet Der Waldbote fuhrte den Vorsitz im Markerding was seit dem 15 Jahrhundert meist durch einen Vertreter wahrgenommen wurde Er hatte die Befugnis ausserordentliche Markerdinge einzuberufen und ernannte den Marktschreier Er durfte Waldfrevel von Nicht Angehorigen der Mark willkurlich strafen und die Halfte der Strafsumme einbehalten Seit dem 15 Jahrhundert durfte er drei Tage fruher mit der Jagd beginnen als andere Marker und erhielt die Gerichtshoheit uber im Markwald ergriffene Verbrecher uber die er in Homburg Gericht sitzen durfte Daruber hinaus besass er keine Befehlsgewalt in Markerangelegenheiten und musste die Wahlen in Markerding akzeptieren Ab dem 16 Jahrhundert versuchten die Waldboten ihre Landeshoheit in der Mark auszubauen stiessen dabei aber auf Widerstand der Marker Waldnutzung BearbeitenDas Nutzungsrecht war fur alle Markmitglieder unabhangig von Stand oder Besitz gleich Das galt auch fur die Abgaben wie Forster und Schreierlohn oder aussergewohnliche Ausgaben Die Mark galt als Allmende aller Markberechtigten Ursprunglich durfte jeder Marker soviel Bauholz fur Reparaturen und Neubau aus dem Wald beziehen wie er fur die eigenen Gebaude brauchte Ab dem 16 Jahrhundert gab es Einschrankung wegen zu geringer fur den Bau brauchbarer Bestande Ab diesem Zeitpunkt durfte zu bestimmten Sperrzeiten kein Bauholz geschlagen oder nur fur Reparaturen Holz verwendet werden In dieser Regelung lag die Zustandigkeit des Markermeisters fur das Bauwesen in den Gemeinden begrundet Bauholz fur offentliche Gebaude wurde grundsatzlich aus dem Markwald zur Verfugung gestellt Brennholz durfte an zwei Tagen in der Woche gehauen werden Jeder Marker durfte nur mit einem Wagen in den Wald fahren Marker ohne Gespann durften Fuhrwerke der Fuhrleute aus dem Gebiet der Mark benutzen Der Verkauf von Brennholz oder die Ausfuhr aus Mark heraus war verboten Zur Regelung der Eichelmast wurde sobald die Baume genug trugen ein spezielles Markerding einberufen Es entschied wie viele Schweine jeder eintreiben durfte Das Eintriebsrecht konnte auch an andere Marker verkauft werden Die Schweine wurden in Herden von Hirten bewacht Die Weideplatze im Markwald durften von Rindern und Pferden samtlicher Marker benutzt werden Das Weiderecht wurde aber nur von dem Wald nahe gelegenen Dorfern wahrgenommen Fur die Jagd verkundet der Waldbote das Ende der Schonzeit Ab diesem Zeitpunkt durften alle Marker ohne Einschrankung jagen Der Waldbote erhielt zusatzliche Vollmachten Wildfolge fruherer Jagdbeginn und riss am Ende des 16 Jahrhunderts nach Auseinandersetzungen vor allem mit den adligen Markern das Jagdrecht vollstandig an sich Ursprunglich durften alle Marker in den Waldbachen Fischerei betreiben Bis ins 18 Jahrhundert setzte sich der Waldbote auch hier durch An der Nidda gab es unterschiedliche Regelungen da der Fluss auch zu anderen Grundherrschaften gehorte Holz fur Arbeitsgerate und fur Holzkohle und Schmiedefeuer durfte unentgeltlich aus dem Wald geholt werden Allerdings bestanden Mengenbegrenzungen und die Pflicht eine Erlaubnis beim Markermeister einzuholen Im 16 Jahrhundert kam es mit dem Ausbau von Schmiedebetrieben zu zunehmenden Waldschaden durch dieses Recht Markfrevel und Bussen BearbeitenBei Vergehen gegen die Mark wurde zwischen den Angehorigen der Gemeinschaft den so genannten Innmarkern und Aussenstehenden den Ausmarkern unterschieden Inmarker wurden fur den Holzeinschlag in Hegewaldern sollen nur zur Mast und fur Bauholz genutzt werden um Aufwuchs zu schonen das Fallen von Eichen fur Pfahle das Fallen von Baumen fur Holzkohle die Uberschreitung von Mastrechten und das Bringen von Holz aus dem Marktgebiet heraus mit Geldstrafen belegt Die Verweigerung der Hilfe beim Loschen von Waldbranden fuhrte zur Verstossung aus Mark die Brandstiftung im Wald zum dreimaligen Werfen ins Feuer Das Schalen eines Baums wurde dadurch bestraft dass dem Tater der Darm aus dem Leib gezogen und um den Baum gewickelt wurde Allerdings gibt es keinen Nachweis dafur dass diese Strafe jemals vollstreckt wurde Ausmarkern die bei der Ausfuhr von Holz ertappt wurden wurde das Fuhrwerk abgenommen und sie wurden an den Waldboten ausgeliefert Dieser legte weitere Strafen fest durfte den Gefangenen aber nicht lahmen oder toten lassen Im 16 Jahrhundert erfolgte die Umwandlung in reine Geldstrafe Fremdes Vieh auf Markweiden wurde teilweise einbehalten und nach Homburg getrieben Bussen wurden am Theidungstag bezahlt Bei Zahlungsunfahigkeit kam es zu Pfandung durch die Markermeister Bei Verweigerung des Pfands musste die jeweilige Gemeinde es stellen oder sie wurde aus der Mark ausgeschlossen Bussen wurden zwischen Markbeamten Waldbote und Gesamtheit der Marker geteilt Auflosung der Hohen Mark BearbeitenIm 16 Jahrhundert nahmen sich die Waldboten immer mehr Rechte heraus und verstiessen gegen die Ordnung vor allem bei Jagd und Holzeinschlag Sie verweigerten anderen Markern ihre Nutzungsrechte und drangten die Befugnisse des Markerdings zuruck Der Wald wurde zunehmend abgeholzt Erste Teilungsverhandlungen gab es 1777 Am 23 September 1813 wurde die Hohe Mark dann zwischen dem Grossherzogtum Frankfurt dem Grossherzogtum Hessen und dem Herzogtum Nassau geteilt Das letzte Markerding tagte 1809 Insgesamt zeigt sich an der Entwicklung der Mark die zunehmende Dominanz des Adels gegenuber der Landbevolkerung sowie der Machtzuwachs der Landesherren gegenuber allen anderen Markmitgliedern Heute Bearbeiten nbsp U Bahn Endstation Hohemark in OberurselDer Name ist fur die Region rund um die Endstation der U3 in Oberursel erhalten geblieben meist in der Form Hohemark So findet sich hier neben der U Bahn Endstation Oberursel Hohemark die parallel zur U Bahn verlaufende Hohemarkstrasse L3004 Auch in weiteren lokalen Einrichtungen wie der Klinik Hohe Mark ist der Name erhalten Siehe auch BearbeitenSeulberger Mark Nachbarmark der Hohen MarkLiteratur BearbeitenHermin Herr Lexikon vom Hohen Taunus Waldemar Kramer Frankfurt am Main 1993 ISBN 3 7829 0437 0 Reinhard Michel Von der Waldgenossenschaft Hohe Mark und den Markergedingen in Oberursel In Ingrid Berg Hrsg Heimat Hochtaunus Frankfurt 1988 ISBN 3 7829 0375 7 S 227 231 Siegfried Rumbler Grenzstein Rundwanderweg im Hohen Taunus Hohemarkbereich Sandplacken Eine Wanderung durch die Geschichte Verlag Waldemar Kramer Frankfurt 1979 ISBN 3 7829 1073 7 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Hohe Mark Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hohe Mark Taunus amp oldid 231315655