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Gemeinheitsteilung auch Gemeinteilung oder Separation bedeutet die vollstandige oder teilweise Aufhebung gemeinschaftlicher Nutzungsrechte an einem landwirtschaftlichen oder forstlichen Grundstuck durch Verteilung unter die einzelnen Nutzungsberechtigten Realteilung und Ablosung der Grunddienstbarkeiten Forstabfindung im 19 Jahrhundert 1 Als Generalteilung bezeichnete man die Gemeinheitsteilung zwischen verschiedenen Gemeinden als Spezialteilung die innerhalb einer einzelnen Gemeinde erfolgende Gemeinheitsteilung Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Aktuelle Rechtslage 2 1 Bundesrepublik Deutschland 2 2 Nordrhein Westfalen 2 3 Andere Bundeslander 3 Weblinks 3 1 Gesetzestexte 3 2 Materialien und Quellen 4 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte Bearbeiten Hauptartikel Separation Flurbereinigung In Deutschland gab es noch Anfang des 19 Jahrhunderts vielfaltigen Allgemeinbesitz und Nutzungsberechtigungen an landwirtschaftlichen Flachen Das gemeinschaftliche Eigentum und die unterschiedlichen Nutzungsberechtigungen wurzelten im Lehnswesen und erschwerten eine intensivere Bewirtschaftung Mit der Privatisierung wurden Produktivitatssteigerungen erzielt die entsprechende Aufteilungsmassnahmen in den deutschen Landern gegen Ende des 18 Jahrhunderts auslosten Von der Gemeinheitsteilung betroffen sind Grundstucke im gemeinschaftlichen Eigentum die nach altem Herkommen zur Weide oder Hutung zur Waldmast Holz Streu Schilf Binsen oder Rohrgewinnung zum Grasschnitt Plaggen Heide oder Bultenhieb sowie zur Torfnutzung gemeinschaftlich genutzt werden Bei den Nutzungsrechten handelt es sich im Einzelnen um Nutzungsberechtigungen zur Weide oder Hutung zur Waldmast Holz Streu Schilf Binsen oder Rohrgewinnung zum Grasschnitt Plaggen Heide oder Bultenhieb zur Torfnutzung zum Pflucken des Grases und des Unkrautes auf bestellten Feldern zum Krauten Nachrechen auf abgeernteten Feldern oder Stoppelharken zur Nutzung fremder Acker gegen Hergabe des Dungers zum Fruchtgewinn von einzelnen Stucken fremder Acker Deputatbeete zum Harzscharren Durch unterschiedliche Gesetze uber Ablosungen und Gemeinheitsteilungen 2 sollten im 18 und 19 Jahrhundert die Verpflichtungen Feudalabgabe der Bauern gegenuber den Grundherren allmahlich aufgelost werden vgl Bauernbefreiung Preussische Reformen und Preussische Agrarverfassung Aktuelle Rechtslage BearbeitenDie Gemeinheitsteilung ist im 20 Jahrhundert eine Form der Bodenordnung nach Landesrecht die sich an das Verfahren der Flurbereinigung anlehnt Bundesrepublik Deutschland Bearbeiten Die Gemeinheitsteilung hat heute kaum noch eine Bedeutung da die entsprechenden Massnahmen abgeschlossen sind Flurbereinigung Umlegungsverfahren und freiwilliger Landtausch haben diese Form der Bodenordnung verdrangt Dennoch gelten in einigen Bundeslandern noch entsprechende Landesgesetze Gemass Artikel 113 des Einfuhrungsgesetzes zum Burgerlichen Gesetzbuche bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften uber die Zusammenlegung von Grundstucken uber die Gemeinheitsteilung die Regulierung der Wege die Ordnung der gutsherrlich bauerlichen Verhaltnisse sowie uber die Ablosungen Umwandlung oder Einschrankung von Dienstbarkeiten und Reallasten unberuhrt Dies gilt insbesondere auch fur Vorschriften welche die durch ein Verfahren dieser Art begrundeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben oder welche sich auf den Erwerb des Eigentums auf die Begrundung Anderung und Aufhebung von anderen Rechten an Grundstucken und auf die Berichtigung des Grundbuchs beziehen Nordrhein Westfalen Bearbeiten BasisdatenTitel Gesetz uber Gemeinheitsteilung und ReallastenablosungKurztitel GemeinheitsteilungsgesetzAbkurzung GtGArt LandesgesetzGeltungsbereich Nordrhein WestfalenRechtsmaterie Besonderes Verwaltungsrecht AgrarrechtFundstellennachweis SGV NRW 7815Erlassen am 28 November 1961 GV NW S 319 Inkrafttreten am 1 Januar 1962Letzte Anderung durch Art 2 Nr 54 G vom 26 Januar 2010 GV NRW S 30 49 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2011 Art 4 G vom 26 Januar 2010 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Im Land Nordrhein Westfalen ist die Gemeinheitsteilung insbesondere durch das Gemeinheitsteilungsgesetz GtG 3 geregelt Weitere Vorschriften sind im Ausfuhrungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz AusfGFlurbG 4 festgelegt Fur die Durchfuhrung der Gemeinheitsteilungen Auseinandersetzungsverfahren sind seit dem 1 Januar 2007 die Bezirksregierungen als Flurbereinigungsbehorde zustandig Auseinandersetzungsbehorde Davor fielen diese Verfahren in den Aufgabenbereich des jeweils zustandigen Amtes fur Agrarordnung Obere Auseinandersetzungsbehorde im Sinne des 3 GtG ist das fur Landwirtschaft zustandige Ministerium derzeit das MKULNV NRW Dort entscheidet eine Spruchstelle uber Widerspruche im Verfahren 14 Abs 2 GtG Das Auseinandersetzungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet Antrage sind an die Auseinandersetzungsbehorde zu richten Antragsberechtigt ist fur die Teilung von Grundstucken jeder Miteigentumer Teilnehmer des Verfahrens sind die Miteigentumer der zu teilenden Grundstucke und im Falle der Dienstbarkeitsablosung die Dienstbarkeitsberechtigten und die Eigentumer der belasteten Grundstucke Die Teilnehmer bilden keine Teilnehmergemeinschaft nach 16 des Flurbereinigungsgesetzes Es gelten die besonderen Bestimmungen des 8 GtG Das Verfahren wird durch einen Auseinandersetzungsplan oder Rezess abgeschlossen Abfindungen konnen in Land soweit hierdurch Grundstucke nicht unwirtschaftlich verkleinert oder aufgeteilt werden oder in Geld zugeteilt werden Gemass 19 Satz 3 GtG durfen Abfindungen in Waldgrundstucken den Berechtigten nur als Eigentum zur gesamten Hand zugeteilt werden Die Rechtsverhaltnisse dieser Rechtsgemeinschaften werden durch das Gemeinschaftswaldgesetz 5 geregelt Wege Gewasser und andere Anlagen die nach den Festsetzungen im Rezess eines Auseinandersetzungsverfahrens zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmt sind oder einem anderen gemeinschaftlichen Interesse dienen unterliegen dem Gesetz uber die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begrundeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten 6 Andere Bundeslander Bearbeiten Entsprechende landesrechtliche Regelungen gelten auch in anderen Bundeslandern beispielsweise im Land Niedersachsen das Realverbandsgesetz 7 Weblinks BearbeitenGesetzestexte Bearbeiten Text des Einfuhrungsgesetzes zum Burgerlichen Gesetzbuche Gesetz uber Gemeinheitsteilung und Reallastenablosung Gemeinheitsteilungsgesetz GtG Land Nordrhein Westfalen Gesetz uber die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begrundeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten Land Nordrhein Westfalen Text des Flurbereinigungsgesetzes Gesetz zur Ausfuhrung des Flurbereinigungsgesetzes des Bundes in der Fassung vom 16 Marz 1976 BGBl S 546 und zur Anpassung von Vorschriften des Landeskulturrechts und des Rechts der Wasser und Bodenverbande an die Vorschriften des Flurbereinigungsrechts Ausfuhrungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz Land Nordrhein Westfalen Gesetz uber Kosten und Abgabenfreiheit in Flurbereinigungs und Siedlungsverfahren sowie im Kleingartenwesen Land Nordrhein Westfalen Gesetz uber den Gemeinschaftswald im Land Nordrhein Westfalen Gemeinschaftswaldgesetz Land Nordrhein Westfalen Wurtt Gesetz uber die Ausubung und Ablosung der Weiderechte auf landwirtschaftlichen Grundstucken sowie uber die Ablosung der Waldweide Waldgraserei und Waldstreurechte Land Baden Wurttemberg Gesetz zur Bereinigung von Vorschriften des Forst und Agrarrechts Reallastengesetz Land Niedersachsen Realverbandsgesetz Land Niedersachsen Gesetz uber gemeinschaftliche Holzungen fur die Regierungsbezirke Koblenz Trier und Montabaur Land Rheinland Pfalz Materialien und Quellen Bearbeiten Karte uber die im Geschaftsbezirk der Koniglichen Generalkommission Munster in der Provinz Westfalen ausgefuhrten Zusammenlegungen und Gemeinheitsteilungen Internet Portal Westfalische Geschichte Gemeinheitsteilung In Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 7 Leipzig 1907 S 535 536 Flurregelung In Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 6 Leipzig 1906 S 728 730 Karl H Schneider Agrarreformen in regionaler Perspektive PDF 128 kB Veroffentlicht in der Lernwerkstatt Geschichte des Historischen Seminars der Leibniz Universitat Hannover 2007 Karl H Schneider Bauernbefreiung und Agrarreformen PDF 94 kB Eine Einfuhrung Hannover 2007 Friedrich Lutge Bauernbefreiung in Preussen In Otto Busch Wolfgang Neugebauer Moderne preussische Geschichte 1648 1947 Walter de Gruyter 1981 ISBN 3 11 008324 8 S 416 ff Hauptstaatsarchiv Dresden 0737 Generalkommission fur Ablosungen und Gemeinheitsteilungen Datierung 1833 1948 Verfahrensarten der Bodenordnung Ministerium fur Umwelt und Naturschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen Memento vom 16 Marz 2013 im Internet Archive Bund Lander Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung Rudiger Zachert Grenzbereinigung ein alternatives Bodenordnungsverfahren In AVN 3 200 S 85 90 Suchergebnisse zur Gemeinheitsteilung in den Archiven in Nordrhein Westfalen Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein Westfalen Kapitel 5 Kulturlandschaftsgenese von Nordrhein Westfalen Herausgeber Landschaftsverband Westfalen Lippe Landschaftsverband Rheinland Erich Weiss Jurgen Gante Bearb Hrsg Landeskulturgesetze in Deutschland Eine Sammlung historischer Gesetze zur Gemeinheitsteilung Zusammenlegung und Umlegung sowie zur Reallastenablosung Verlag Kovac Hamburg 2005 ISBN 3 8300 1654 9 Einzelnachweise Bearbeiten Gemeinheitsteilung In Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 7 Leipzig 1907 S 535 536 Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 7 Leipzig 1907 S 535 536 Gemeinheitsteilung Gesetz uber Gemeinheitsteilung und Reallastenablosung Gemeinheitsteilungsgesetz GtG Ausfuhrungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz AusfGFlurbG Gesetz uber den Gemeinschaftswald im Land Nordrhein Westfalen Gemeinschaftswaldgesetz Gesetz uber die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begrundeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten RealverbandsgesetzBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gemeinheitsteilung amp oldid 224166570