www.wikidata.de-de.nina.az
Die Teilnehmergemeinschaft TG wird in einem Flurbereinigungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz FlurbG sowie in einem Flurneuordnungverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz LwAnpG durch die Eigentumer von Grundstucken sowie die den Eigentumern gleichstehenden Erbbauberechtigten und Gebaudeeigentumer als Teilnehmer des Verfahrens gebildet Inhaltsverzeichnis 1 Entstehen und Erloschen 2 Organe der TG 2 1 Teilnehmerversammlung 2 2 Vorstand der TG 2 3 Wahl des Vorstandes 2 4 Vorsitzender des Vorstandes 3 Aufgaben der TG 4 Verband der Teilnehmergemeinschaften 4 1 Verbande der Teilnehmergemeinschaften in Deutschland 4 1 1 Bayern 4 1 2 Baden Wurttemberg 4 1 3 Brandenburg 4 1 4 Niedersachsen 4 1 5 Nordrhein Westfalen 4 1 6 Rheinland Pfalz 4 1 7 Sachsen 4 1 8 Sachsen Anhalt 4 1 9 Thuringen 5 Landesspezifische Besonderheiten 5 1 Sachsen 5 2 Brandenburg 6 EinzelnachweiseEntstehen und Erloschen BearbeitenDie Teilnehmergemeinschaft entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss und ist eine Korperschaft des offentlichen Rechts Aufsichtsbehorde ist die Flurbereinigungsbehorde Sie erlischt wenn ihre Aufgaben in der Schlussfeststellung fur abgeschlossen erklart werden Organe der TG BearbeitenTeilnehmerversammlung Bearbeiten Eine Teilnehmerversammlung sollte der Vorstand mindestens ein Mal im Jahr durchfuhren um den aktuellen Stand des Verfahrens zu erlautern sowie den Teilnehmern die Moglichkeit zu geben Fragen an den Vorstand zu stellen Die Teilnehmerversammlung hat folgende Rechte Wahl des Vorstandes Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes oder deren Stellvertreter durch Neuwahl vom Vorstand Auskunft verlangen anstelle des Vorstandes zu Fragen Stellung nehmen Satzungen uber die Angelegenheiten der TG beschliessen z B Wahlverfahren Vorstand der TG Bearbeiten Der Vorstand fuhrt die Geschafte der TG und ist das zentrale Entscheidungsgremium eines Flurbereinigungsverfahrens Er besteht aus mehreren ehrenamtlichen Mitgliedern deren Zahl die Flurbereinigungsbehorde bestimmt Fur jedes Vorstandsmitglied wird ein Stellvertreter gewahlt oder bestellt Wahl des Vorstandes Bearbeiten Moglichst bald nach der Rechtskraft des Flurbereinigungsbeschlusses ladt die Flurbereinigungsbehorde die Teilnehmer durch offentliche Bekanntmachung zum Wahltermin ein Die Vorstandswahl wird durch die Flurbereinigungsbehorde geleitet Wahlbar ist jede naturliche Person die unbeschrankt geschaftsfahig ist Wahlberechtigt sind die anwesenden Teilnehmer mit je einer Stimme Gemeinschaftliche Eigentumer gelten als ein Teilnehmer Vorsitzender des Vorstandes Bearbeiten Der Vorstand wahlt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den Stellvertreter Der Vorsitzende fuhrt die Vorstandsbeschlusse aus und vertritt die TG gerichtlich und aussergerichtlich Aufgaben der TG BearbeitenDie TG nimmt die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer wahr Dies sind insbesondere Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen Aufbringung der Eigenleistung Festsetzung der im Verfahren zu leistenden BeitrageDurch landesspezifische Regelungen konnen der TG weitere staatliche Aufgaben ubertragen werden Verband der Teilnehmergemeinschaften BearbeitenMehrere Teilnehmergemeinschaften konnen sich zu einem Verband und mehrere Verbande zu einem Gesamtverband zusammenschliessen Die gewahlten Vorstandsmitglieder der einzelnen Teilnehmergemeinschaften haben grosstenteils nicht die fachliche Qualifikation und die Zeit Aufgaben wie Strassen und Wegebau Buchfuhrung Ausschreibungen nach VOB usw durchzufuhren Der Verband tritt nach Massgabe seiner Satzung an die Stelle der TG und ubernimmt einen Grossteil ihrer Aufgaben Der Verband finanziert sich durch Beitrage seiner Mitglieder Verbande der Teilnehmergemeinschaften in Deutschland Bearbeiten Bayern Bearbeiten LVLE Bayern ubergeordneter Landesverband VLE Mittelfranken VLE Niederbayern VLE Oberbayern VLE Oberfranken VLE Oberpfalz VLE Schwaben VLE Unterfranken Baden Wurttemberg Bearbeiten Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden Wurttemberg Brandenburg Bearbeiten Verband fur Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg Niedersachsen Bearbeiten VTG Bremerhaven VTG Emsland VTG Grafschaft Bentheim VTG Luneburg VTG Oldenburg VTG Osnabruck VTG Ostfriesland VTG Sud Ost Niedersachsen VTG Sulingen VTG Verden Nordrhein Westfalen Bearbeiten VTG Koln VTG Monchengladbach Rheinland Pfalz Bearbeiten VTG Rheinland Pfalz Sachsen Bearbeiten VLN Sachsen 1 Sachsen Anhalt Bearbeiten VTG Sachsen Anhalt Thuringen Bearbeiten VLF ThuringenLandesspezifische Besonderheiten BearbeitenSachsen Bearbeiten Grundlage Gesetz zur Ausfuhrung des Flurbereinigungsgesetzes AGFlurbG Der Vorsitzende des Vorstandes der TG und dessen Stellvertreter werden von der Flurbereinigungsbehorde bestimmt Der Vorstand muss der Bestellung zustimmen Als Vorstandsmitglied ist nur wahlbar wer die Anforderungen an die Berufung in das Amt eines ehrenamtlichen Richters im Sinne von 9 des Gesetzes zur Prufung von Rechtsanwaltszulassungen Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter erfullt Der Gesetzgeber hat der TG weitere Aufgaben und Befugnisse ubertragen dies ist vor allem die Neugestaltung des Verfahrensgebietes und die Aufstellung und Ausfuhrung des Planes uber die gemeinschaftlichen und offentlichen Anlagen Plan nach 41 FlurbG die Wertermittlung den Wunschtermin die Aufstellung und Ausfuhrung des Flurbereinigungsplanes Entscheidungen im Zusammenhang mit BeitragenBrandenburg Bearbeiten Grundlage Gesetz uber die landliche Entwicklung in Brandenburg und zur Ausfuhrung des Flurbereinigungsgesetzes und des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes BbgLEG Der Teilnehmergemeinschaft ist in Brandenburg durch das BbgLEG im Wesentlichen die Aufgaben der unteren Flurbereinigungsbehorde ubertragen worden Sie untersteht im ubertragenen Wirkungsbereich der Rechts und Fachaufsicht der oberen Flurneuordnungsbehorde Landesamt fur Verbraucherschutz Landwirtschaft und Flurneuordnung Ausgenommen von der Ubertragung sind die Aufgaben und Befugnisse nach den 43 52 Abs 3 Satz 2 61 bis 66 79 bis 83 85 Nr 5 und 6 86 Abs 2 Nr 1 88 Nr 3 5 bis 8 und 89 Abs 2 des Flurbereinigungsgesetzes Um diese Aufgaben wahrnehmen zu konnen bestimmt die obere Flurneuordnungsbehorde einen geeigneten Bediensteten des hoheren oder des gehobenen Dienstes der bis zur Beendigung des Verfahrens gemass 149 Abs 3 des Flurbereinigungsgesetzes als Mitglied des Vorstands fur Fach und Rechtsfragen der Bodenordnung Fachvorstandsmitglied zustandig ist Das Fachvorstandsmitglied ist standiger Vertreter des Vorsitzenden des Vorstandes Die Teilnehmergemeinschaft hat im ubertragenen Wirkungsbereich das Verfahrensgebiet gemass 2 Abs 1 des Flurbereinigungsgesetzes neu zu gestalten insbesondere den Flurbereinigungsplan zu erstellen und alle hierzu notwendigen Verhandlungen zu fuhren sowie die zur Ausfuhrung des Flurbereinigungsplans erforderlichen Massnahmen zu treffen 37 bis 90 des Flurbereinigungsgesetzes Im Rahmen der ubertragenen Aufgaben und Befugnisse hat die Teilnehmergemeinschaft die verfahrensrechtliche Stellung der Flurbereinigungsbehorde im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes Die Teilnehmergemeinschaft bedient sich zur Erfullung der ubertragenen Aufgaben des Verbandes fur Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg vlf Verband der Teilnehmergemeinschaften wenn nicht die obere Flurbereinigungsbehorde mit Zustimmung der obersten Flurbereinigungsbehorde etwas anderes bestimmt Im Gegenzug sind 44 Beschaftigte des Landes eine neue Anstellung beim vlf eingegangen Einzelnachweise Bearbeiten https www vlnsachsen de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Teilnehmergemeinschaft amp oldid 221940439