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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Weg Begriffsklarung aufgefuhrt Ein Weg ist eine Verbindung zwischen zwei geografischen Positionen Orten die dazu geeignet ist dass Personen Tiere oder Fahrzeuge sich darauf oder auf Teilstrecken davon bewegen Die zuruckgelegte Entfernung heisst Wegstrecke Entlang dieser Strecke muss sowohl der hindernisfreie Raum fur das Passieren der bewegten Objekte Personen Tiere Fahrzeuge vorhanden sein als auch der fur die entsprechenden Objekte geeignete Untergrund bzw das geeignete Medium Luft Wasser Erde in ausreichender Menge z B ausreichende Wassertiefe fur den Tiefgang eines Schiffes Feldweg mit Mittelbewuchs im AaretalEin Weg im engeren Sinne ist eine in etwa streifenformige Verbindung zwischen zwei geografischen Positionen auf begeh und oder befahrbarem Untergrund die dazu geeignet ist dass Personen Tiere oder nicht spurgebundene Landfahrzeuge sich darauf bewegen Ein Weg im engeren Sinne umfasst also Verbindungen auf Grund und Boden auf Brucken Stegen etc und in Tunneln Unterfuhrungen etc Ein Weg im weiteren Sinne umfasst neben Verbindungen zu Land auch Verbindungen zu Wasser und in der Luft Inhaltsverzeichnis 1 Etymologie 2 Allgemeines 3 Geschichte 4 Arten 4 1 Offentliche Wege 4 2 Private Wege 5 Typen 5 1 Weitere Typisierungen 6 Benennung 7 Abgrenzungen 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseEtymologie BearbeitenDas Wort Weg stammt aus dem germanischen vega fur Weg 1 spater in der gotischen Sprache adaptiert althochdeutsch wec ziehen fahren mittelhochdeutsch wec danach im Althochdeutschen als weg oder wec und im Mittelhochdeutschen als wec ubernommen Das heutige Wort ist verwandt mit bewegen und lateinisch via aus vea Allgemeines BearbeitenDie von Menschen erbauten Wege erleichtern deren Fortbewegung zu Fuss oder mit Fahrzeugen durch ansonsten meist unwegsame Landschaftsbilder Der Weg glattet oder durchtrennt hinderliche Vegetation ebnet Unebenheiten ein uberbruckt Wasserflachen oder Taler mittels Stegen oder Brucken und fuhrt durch Berge mittels Tunnel Wege beseitigen damit die durch die Natur vorgegebenen Hindernisse Die an die menschliche Fortbewegung angepassten Wege dienen der Bequemlichkeit und fuhren zu einer Verkurzung der Geh oder Fahrtdauer Wege verlaufen im Regelfall auf Grundstucken die verschiedenen Grundstuckseigentumern gehoren Da die Benutzung dieser Wege durch Fremde die Eigentumsrechte der Grundstuckseigentumer beeintrachtigen wurde haben bereits die Romer ein Wegerecht eingefuhrt Allgemein versteht man unter Wegerecht alle Rechtsnormen fur den Strassen und Wegebau die Nutzung Widmung und Benennung offentlicher und privater Wege Seit der Trennung der Rechtsgebiete gehort das Strassen und Wegerecht dem Recht der offentlichen Sachen an wahrend das Wegerecht im Privatrecht zum Nachbarrecht gehort Es geht vom Grundsatz aus dass Wege auf fremden Grundstucken nur durch Einigung mit dem Grundstuckseigentumer errichtet und genutzt werden konnen Geschichte BearbeitenIn der Fruhzeit gab es fur viel frequentierte Verbindungen zwischen Orten beispielsweise zwischen dem Wohnort und dem Jagdrevier zunachst Trampelpfade 2 die alteste Art der Strasse 3 Diese Trampelpfade bauten die Menschen mit Hilfe von Werkzeugen zu Wegen aus Fur Handwagen und spater fur von Tragtieren gezogene Karren benotigte man einen weiteren Ausbau Diese Wege behielten zunachst als Fahrbahnbelag die ortlich vorhandene Bodenart Im Altertum begannen die Babylonier um 700 vor Christus in Mesopotamien mit Pflaster aus gebranntem Ziegel als ortsfremdem Strassenbelag den spater die Romer als mortelahnlichen Pflasterbelag emplastrum kultivierten Das romische Recht kannte vier Arten von Strassen via und Wegen iter 4 und zwar die Staats oder Heeresstrassen viae consulares vel praetoriae vel militares deren Grund und Boden im offentlichen Eigentum stand und die der Verbindung von Orten quae ad usum omnium pertinent dienten Die offentlichen Strassen in den einzelnen Orten oder zwischen denselben viae vicinales Sie entsprachen den heutigen Gemeindestrassen Es gab Wege deren Grund und Boden zwar im Privateigentum stand welche aber eine Staatsstrasse mit mehreren Hofen oder Gebauden verbanden und uber die jedermann gehen konnte Sie entsprachen den Privatstrassen auf denen ein offentlicher Verkehr stattfand Schliesslich bestanden die reinen Privatwege viae privatae Diese Aufteilung ist bis heute erhalten geblieben Ulpian kannte nur drei Kategorien 5 und zwar die auf offentlichen Grundstucken verlaufenden Wege viae publicae mit den Heeresstrassen viae militares die auf Privatgrundstucken verlaufenden Strassen konnen mit Wegerechten belastet werden sowie die eine Gemeinde durchquerenden oder Gemeinden verbindenden Strassen die eine via publica oder via privata sein konnten 6 In der frankischen Reichsverfassung herrschte eine vom romischen Staats und Verwaltungsrecht wesentlich abweichende Auffassung der offentlichen Gewalt die auch das Wegewesen beeinflusste 7 Bei der Gestaltung des Wegerechts im frankischen Reich war einerseits das Genossenschaftsrecht andererseits der Konigsbann von grundlegender Bedeutung Der Weg innerhalb der ortlichen Siedlungsgemeinschaft gehorte zur Allmende 8 Die drei Arten des Konigsbanns der Friedens Verordnungs und Verwaltungsbann erfassten auch die Strassen und Wege Kraft des Friedensbanns nahm der Konig bestimmte Strassen in seinen Sonderschutz via regiae Er ist durch seinen Verwaltungsbann Trager der Exekutive Im Mittelalter gingen aus dem Eigentum am Weg die Wegezolle telonium viaticum und die Maut passagium hervor Es bestand ein Strassenzwang der die Benutzung bestimmter Strassen gegen die Entrichtung von Abgaben vorschrieb 9 Das seit dem 16 Jahrhundert bestehende so genannte Wegeregal ius viae publicae regale erstreckte sich auf Land und Heerstrassen und beinhaltete das Recht zu deren Unterhaltung Wegegelder zu erheben sowie das Geleitrecht die Zollgerechtigkeit gehorte nicht dazu 10 Es entstand mit dem Erstarken der koniglichen Vormachtstellung und der Reichsgewalt und drangte die bis dahin herrschende Allmende mit gleichberechtigter Wegenutzung durch alle Burger zuruck 11 So gewahrte am 14 Mai 1316 der Kolner Erzbischof Heinrich II von Virneburg der Stadt Xanten ein Wegzoll Privileg das von jedem ungeladenen Karren erhoben wurde 1372 bewilligte Kaiser Karl IV einen Wegzoll fur Koln 12 Dieses Wegeregal ging in der fruhen Neuzeit auf die Landesherren uber In Schlesien gab es seit 1789 ein Wegezoll Reglement Eines der fruhen Gesetze uber den Wegebau ist das Chausseebau Edikt fur die Kurmark von 1792 Das Wegerecht im Allgemeinen Preussischen Landrecht prALR von 1794 umfasste die staatlichen Rechte zur Verfugung uber die Strassen gegebenenfalls gegen Entschadigung ihre Nutzung und Unterhaltung und Verkehrsvorschriften II 15 1 ff prALR Es befasste sich sogar mit besonders aufgeschutteten und stabil gebauten Chausseen oder Dammstrassen II 15 17 ff prALR Arten BearbeitenJe nachdem wer Eigentumer der Wege ist unterscheidet man offentliche und private Wege Offentliche Wege Bearbeiten Offentliche Wege unterliegen mit dem Strassen und Wegerecht dem Recht der offentlichen Sachen Dadurch sind offentliche Wege im Rahmen des Gemeingebrauchs fur jedermann zuganglich Strassenbaulasttrager Strassenbau und Strassenunterhaltung ist die jeweils zustandige Gebietskorperschaft Private Wege Bearbeiten Das Betreten privater Wege in der freien Landschaft zum Zwecke der Erholung und auf eigene Gefahr ist in vielen Bundeslandern erlaubt In Nordrhein Westfalen ist dies zum Beispiel im 57 des Gesetzes zum Schutz der Natur geregelt 13 Andere Bundeslander nutzen Gesetze zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft Auch 59 BNatSchG legt einen ahnlichen Rahmen fest Die Betretungsbefugnisse gelten zum Beispiel in Nordrhein Westfalen nicht fur Wege im Umfeld von Wohnungen gewerblichen Anlagen landwirtschaftlichen Hofen sowie privaten Garten 14 Fremde durfen diese Privatwege nur im Rahmen von Dienstbarkeiten oder des Notwegrechts nutzen Die Strassenbaulast privater Wege obliegt ihrem Eigentumer 15 Da das Betreten des Waldes laut 14 BWaldG generell gestattet ist 16 ist auch hier das Betreten aller Wege mit oben genannten Ausnahmen generell gestattet Typen Bearbeiten Trampelpfad inFeldweg im Naturschutzgebiet Gebersack Mai 2016 Grasweg Schotterweg bei Weidelsburg Schotterpiste in Athiopien Schotterpiste bei Coober Pedy Pflasterweg in Gorzke Wanderweg RM69 in der Sierra Espuna Spanien 7 5 km nordostlich von Alhama de Murcia Wege lassen sich nach Nutzung oder Erschliessung unterscheiden und werden nach regionalen Gepflogenheiten benannt Haufigste Wegtypen des Landverkehrs sind Fussweg Fussgangerweg ausschliesslich dem Fussganger vorbehaltener Landverkehrsweg Wanderweg Fernwanderweg Trampelpfad Steig Gasse als schmale Strasse oder strassenartiger Weg Gehweg in Deutschland im rechtlichen Sinne Teil einer Verkehrsflache Gehsteig Burgersteig franzosisch Trottoir Fahrweg als Landverkehrsweg Strasse Fahrweg Fahrradweg Radverkehrsanlage Radweg oder Veloweg ReitwegWeitere Typisierungen Bearbeiten Der Begriff des Weges kann weitergefasst und nach speziellen Merkmalen unterschieden und typisiert werden Ausbaugrad und teilweise nach historischen BeziehungenNaturweg unbefestigter Verkehrstrager selten wassergebunden Verkehrsbauwerk befestigter Verkehrstrager Landstrasse jegliche Strasse uber Land teilweise sind es als Landesstrassen Chaussee Hochweg Qualitatsweg 17 Funktion teilweise historische BegriffeBehelfsweg Bauweg Hilfsweg Fluchtweg Rettungsweg Forstweg Jagdweg Ruckeweg auch Holzweg Feld und Wirtschaftsweg Handelsweg Salzweg Postweg Weide und Triftweg Triebweg Lein Treidelpfad Treppelweg an Fliessgewassern Saumpfad uberwiegend im Gebirge Kolonnenweg Heerstrasse Rennweg Renniweg Rennsteig Weitwanderweg in Thuringen und Bayern Romerstrasse Communicationsweg WinterwegLageAllee Heideweg Jochweg Waldweg Weideweg Wiesenweg Bergweg Hangweg Hohenweg Kammweg Talweg Hohlweg Burgweg Dorfweg Gartenweg Muhlenweg Teichweg Torweg Schlosserweg Dammweg Deichweg Strandweg Uferweg Flusspfad Leinpfad Grubenweg Schachtweg Stollen Grenzweg PanoramawegBodenbelag BeschaffenheitPlattenweg Bohlenweg Plankenweg Pflasterweg Steinweg Sandweg SchotterwegErbauerPolenwegTragermediumWasserweg Seeweg Teil von Schifffahrts und Wasserwanderrouten Luftweg Teil von Flugrouten Schienenweg Teil von Bahnlinien Strasse landgebundenes Verkehrsbauwerk Nutzergruppe NutzungsartSchulweg Pilgerweg Kletterweg Promenadenweg Spazierweg Wanderweg Zugweg Umzugsroute Fischweg Uberweg auch Ubergangsweg Deutschland NutzungshaufigkeitHauptweg Nebenweg SchleichwegLagebeziehungDiese Begriffe finden in ubertragenen Zusammenhangen Anwendung wie in der Ubertragungstechnik oder bei Entscheidungen Bezuglich physischer Verkehrswege werden sie ausser zum Zwecke der Differenzierung auch direkt zur Benennung herangezogen Aussenweg Innenweg Durchfahrtsweg Langsweg Querweg Parallelweg Mittelweg Seitenweg Randweg Ringweg Rundweg Verbindungsweg Verknupfungsweg Umweg verlangernder Weg der nicht als Teil einer optimalen Route angesehen wird Scheideweg Stelle der Weggabelung Benennung BearbeitenBei der Parzellierung von Waldgebieten werden Forstwirtschaftswege entweder nummeriert oder buchstabiert wie dies fur A Weg B Weg und die folgenden in der Dahlener und Dubener Heide gilt Da dieses Schema nicht der einfachen Orientierung fur Wanderer oder Touristen dient existieren manchenorts durch regionale Organisationen vergebene Zweitnamen Durch ruckliegende Rodungen kann die Benennungsfolge in Forstflachen unterbrochen und lediglich durch Blick in historische Karten nachvollziehbar sein Einbuchstabige Dorfwege und strassen finden sich unter anderem in Elstertrebnitz Abgrenzungen BearbeitenWege grenzen sich von Strassen durch den Ausbauzustand ab Wahrend der Strassenbelag von Strassen heute meist aus Asphalt oder Beton besteht weisen Wege als Belag Pflaster Schotter Sand oder Lehm auf Strassen sind deshalb eher fur Verkehrsmittel gebaut Wege fur den Fussverkehr Gehweg Fussweg Wirtschaftsweg Verkehrswege sind als Rechtsbegriff ein Oberbegriff fur den Fussganger oder Fahrzeugverkehr personengesteuert oder automatisiert oder die Kombination aus beiden fur bestimmte Bereiche auf dem Gelande Hierunter fallen insbesondere Autobahnen Bundes Landes und Gemeindestrassen und Eisenbahnen Verkehrswege dienen dazu um auf ihnen den Transport von Gutern Lebewesen und Nachrichten durch geeignete Verkehrsmittel zu bewirken Das Wort Weg wird im ubertragenen Sinn verwendet wenn Verkehrswege nicht unmittelbar erkennbar sind sondern nur wahrend der Nutzung durch Mensch oder Tier siehe Abschnitt zum Tragermedium Fur Wegbeschreibungen und abfolgen empfiehlt sich hingegen der Begriff Route Weblinks Bearbeiten Commons Wege Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Weg Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Suffixsuche fur Worte die auf weg enden auf wortschatz uni leipzig de abgerufen am 17 April 2015 Suffixsuche fur Worte die auf weg enden auf 2rhyme ch abgerufen am 17 April 2015 Einzelnachweise Bearbeiten Hjalmar Falk Alf Torp Wortschatz der germanischen Spracheinheit Teil 3 1979 S 382 Harry Boseke Unterwegs im Land der Elemente 2006 S 96 Volkmar Kellermann Germanische Altertumskunde Einfuhrung in das Studium einer Kulturgeschichte der Vor und Fruhzeit Band 1 1966 S 58 Friedrich Krzizek Das offentliche Wegerecht 1967 S 1 Ulpian Digesten 43 8 2 22 Anne Kolb Transport und Nachrichtentransfer im Romischen Reich 2000 S 206 Forschungsgesellschaft fur das Strassenwesen Forschungsarbeiten aus dem Strassenwesen Ausgaben 30 31 1942 S 7 Friedrich Krzizek Das offentliche Wegerecht 1967 S 2 Jost Hermand Hrsg Enzyklopadie der Neuzeit Band 14 2011 Sp 739 f August Heinrich Simon Heinrich Leopold von Strampff Hrsg Zeitschrift fur wissenschaftliche Bearbeitung des preussischen Rechtes Band 2 1834 S 67 Lorenz von Stein Das Verwaltungssystem des personlichen und des wirthschaftlichen Lebens 1888 S 345 Rudolf Brandts M Gladbach aus Geschichte und Kultur einer rheinischen Stadt Im Auftrage der Stadtverwaltung zum 600 jahrigen Stadtjubilaum 1955 S 32 Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen 57 BetretungsbefugnisGesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen 59 Hermann Roesler Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts 1872 S 452 Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Forderung der Forstwirtschaft Bundeswaldgesetz 14 Betreten des Waldes Die 2003 eingefuhrte Zertifizierung von Wanderwegen durch das Kooperationsprojekt Wanderbares Deutschland Normdaten Sachbegriff GND 4189360 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Weg amp oldid 233531166