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Ablosung ist ein aus dem 19 Jahrhundert stammender historischer Rechtsbegriff des dinglichen Rechts Ablosung stellt die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grund gesetzlicher Bestimmung dar und zwar insbesondere die Aufhebung der auf dem Grund und Boden ruhenden privatrechtlichen Lasten und Verpflichtungen dinglicher Art Der Begriff wurde im Zusammenhang mit der Aufhebung der bauerlichen Abhangigkeit im 19 Jahrhundert eingefuhrt Bauernbefreiung Ablosung bedeutete dass die pflichtigen Bauern die Pacht oder in Ausnahmefallen das volle Eigentum an ihren Hofen erst gegen Entschadigungszahlungen an ihre Grundherren erhielten Die Ablosung bedeutete fur die Bauern zwar die Uberwindung der Leibeigenschaft war aber auch mit hohen finanziellen Lasten verbunden Deshalb bedeutete die Einfuhrung eines Rechtes auf Ablosung dieser Feudallasten noch lange nicht die faktische Ablosung da sie mit teils jahrzehntelangen Ratenzahlungen muhselig erkauft werden musste Siehe auch BearbeitenGrundherrschaft Leibherrschaft Zehntherrschaft Im Gegensatz zur fruhneuzeitlichen Wortbedeutung siehe heutiges Ablosungsrecht Literatur BearbeitenWalter Achilles Deutsche Agrargeschichte im Zeitalter der Reformen und der Industrialisierung Ulmer Stuttgart 1993 ISBN 3 8001 3090 4 Deutsche Agrargeschichte Hermann Buchi Die Zehnt und Grundzinsablosung im Kanton Solothurn In Jahrbuch fur solothurnische Geschichte 2 1929 ISSN 0258 0683 S 189 300 doi 10 5169 seals 322437 Christof Dipper Die Bauernbefreiung in Deutschland 1790 1850 Kohlhammer Stuttgart u a 1980 ISBN 3 17 005223 3 Urban Taschenbucher 298 Ablosung In Meyers Konversations Lexikon 4 Auflage Band 1 Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig Wien 1885 1892 S 47 48 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ablosungsrecht historisch amp oldid 175495770