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Als Thing rechtschreiblicher Tagung von 1901 entsprechend auch Ting oder Ding altnordisch und neuislandisch thing danisch norwegisch und schwedisch ting oberdeutsch auch Thaiding von ahd taga ding 1 wurden Volksversammlungen Volksthing und Gerichts versammlungen nach germanischen Rechten bezeichnet Der Ort oder Platz an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde wird Thingplatz oder Thingstatte genannt und lag haufig etwas erhoht oder unter einem Baum Gerichtslinde jedoch immer unter freiem Himmel Die Orte dieser Gerichtsversammlungen wurden spater auch Malstatte bzw Malstatt genannt und mit Gerichtssteinen gekennzeichnet siehe auch Mader Heide Germanische Ratsversammlung Relief der Marc Aurel Saule zu RomPhantasie Rekonstruktion von 2003 eines Thingplatzes in Gulde bei Stoltebull Schleswig HolsteinEtliche Abschnitte dieses Artikels sind nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Nur wenige Aussagen sind belegt Siehe auch Gogericht Freigericht Zentgericht Gograf Vogt Inhaltsverzeichnis 1 Etymologie 2 Ursprunge 3 Allgemeine Merkmale 3 1 Zweck und Teilnehmer 3 2 Versammlungsorte 3 3 Versammlungszeiten 3 4 Waffen 4 Auspragung in verschiedenen Regionen 4 1 Germanische Stamme 4 2 Deutschland in frankischer Zeit 4 3 England 4 4 Niederlande und Flandern 4 5 Norwegen 4 6 Island 4 7 Faroer 4 8 Luxemburg 4 9 Osterreich 5 Das Thing als fruhe Form der Mitbestimmung 6 Rezeption Das Thing bei Pfadfindern und Jungenschaften 7 Rezeption Thing in der Zeit des Nationalsozialismus 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseEtymologie Bearbeiten nbsp Romischer Weihestein mit dem fruhesten sprachlichen Beleg fur Thing DEO MARTI THINGSO Thing geht auf germanisch thenga Ubereinkommen Versammlung zuruck und steht in grammatischem Wechsel zu gotisch theihs Zeit 2 Dieser etymologische Zusammenhang verweist darauf dass das Thing meist zu festgelegten Zeiten abgehalten wurde Die altesten Belege des Wortes finden sich auf Altarsteinen die von friesischen Soldnern in romischen Diensten entlang des Hadrianswalls errichtet wurden und die dem Gott Mars Thincsus vgl Marzfeld geweiht waren als Gott des Things Das Wort Thing bedeutet seit altester Zeit Volks und Gerichtsversammlung Im alemannischen Raum und im Rheinland hat sich die Bedeutung teilweise noch bis ins 17 Jahrhundert im Wort Dinghof erhalten das einen mit dem herrschaftlichen Niedergericht verbundenen Hof bezeichnete 3 Daneben machte der Begriff einen Bedeutungs und Lautwandel durch THing wurde zu neuhochdeutsch Ding und neuenglisch thing Die Bedeutung Sache leitet sich von der auf der Gerichtsversammlung behandelten Rechtssache ab vgl auch lat res publica Staat wortlich offentliche Sache zu res Sache und wurde spater verallgemeinert 4 Im Gegensatz zu Deutschland und England erhielt sich der Begriff im Norden in beiden Bedeutungen bis heute So heisst das islandische Parlament Althingi das danische Folketing das norwegische Storting und das der Faroer Inseln Logting In Schweden heissen die Provinziallandtage Landsting Amtsgerichte heissen auf schwedisch tingsratt in Norwegen tingrett Im deutschen Wortschatz hat sich der Begriff in einigen Ableitungen wie den Adjektiven dinglich ursprunglich das Gericht betreffend heute noch in der Fugung dingliches Recht 5 dingfest und dingfluchtig sowie in den Ableitungen des veralteten Verbs dingen wie gedungen sich verdingen sich ausbedingen bedingt Bedingung unabdingbar erhalten Der Dienstag ist dem germanischen Gott Tiwaz oder Tyr als Beschutzer des Things gewidmet Auch in vielen Ortsnamen hat sich der Begriff erhalten beispielsweise Thungen Dingden Denghoog Dingstade Dingstatte und Dingstede in Deutschland Tingvoll Tingvatn und Tinghaug in Norwegen THingvellir in Island oder Tingstade auf Gotland Diese historischen Ortsbezeichnungen sind nicht mit den abseits lokaler Traditionen errichteten Thingplatzen zu verwechseln welche die Nationalsozialisten fur ihre sogenannten Thingspiele errichten liessen die ein Teil der Thingbewegung waren Ursprunge Bearbeiten nbsp Notgeld von 1921 erinnert an eine alte DingstatteDas altgermanische Thing diente der politischen Beratung ebenso wie Gerichtsverhandlungen und auch kultischen Zwecken Es fand unter Vorsitz des Konigs bzw des Stammes oder Sippen oberhaupts unter freiem Himmel statt oftmals unter Gerichtslinden vgl Irminsul und stets am Tag daher Tagung Es dauerte nach einigen Quellen drei Tage Die Thingordnung regelte unter anderem wann und wo die Versammlungen stattfanden und wer teilnehmen durfte Mit der Eroffnung der Versammlung wurde der Thingfriede ausgerufen Als Schutzherr des Things galt der altgermanische Gott Tyr In vorchristlicher Zeit sollen Thingplatze auch kultischen Spielen gedient haben Tacitus beschreibt in seiner Germania De origine et situ Germanorum den Ablauf eines Things Demnach wurden am ersten Tag der Zusammenkunft unter starkem Alkoholkonsum wichtige politische aber auch militarische Dinge besprochen Beschlusse wurden dagegen erst am nachsten Tag in nuchternem Zustand gefasst Dieses Vorgehen hatte Tacitus zufolge den Vorteil dass am ersten Tag die Teilnehmer leichter mit freier Zunge redeten Allgemeine Merkmale BearbeitenDieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst nbsp Versammlungsort bei Gulde in der AbenddammerungZweck und Teilnehmer Bearbeiten Versammlungen zum Zwecke der politischen Meinungsfindung und zur Rechtsprechung sind fur Stammesgesellschaften wie die der fruhen Germanen eine ubliche Erscheinung Bei den germanischen Stammen nahmen sie im Laufe der Zeit sehr unterschiedliche Formen an Allgemein waren zu der Versammlung alle freien Manner eines bestimmten Gebietes verpflichtet auch wenn die Reise zur Thingstatte sie Zeit und Geld kostete Frauen Kinder Fremde oder Sklaven waren nicht zugelassen Das Geltungsgebiet des Things fiel zusammen mit dem Stammesgebiet War der Stamm sehr gross wurde das Gebiet unterteilt und jeder Teil hatte sein eigenes Thing Alle Teile trafen dann nur noch bei Angelegenheiten zusammen die den gesamten Stamm angingen z B bei einer Entscheidung uber Krieg oder Frieden nbsp Steintisch unter der Linde am Gerichtsplatz von VollmarshausenVersammlungsorte Bearbeiten Die Orte an denen man sich traf mussten zentral liegen und gut zu finden sein Haufig wahlte man deshalb Hugel haufig Grabhugel oder Platze mit markanten Landmarken wie Steinen oder Baumen vor allem Linden Gerichtslinde und Eichen Beliebte Thingplatze waren auch die Stammesheiligtumer die meist in Hainen oder auf Erhebungen lagen Der Thingplatz wurde ringsherum eingehegt meist mit Steinen oder Haselstangen und darin galt der Thingfriede 6 Versammlungszeiten Bearbeiten Die Termine der Versammlungen waren genau festgelegt und fanden bei Neu oder Vollmond statt zudem stets bei Tageslicht daher tagadinc was im heutigen sich verteidigen steckt 7 Man traf sich regelmassig ungebotenes Thing Je nach Grosse des Stammes konnten die Abstande einen Monat oder sogar drei Jahre auseinanderliegen Zu besonderen Ereignissen wie dem Kriegsfall traf man sich auch ausserplanmassig gebotenes Thing Den Vorsitz uber die Versammlung fuhrte entweder ein Priester oder im Kriegsfalle der Heerfuhrer Herzog Spater fuhrten auch Konige oder Fursten den Vorsitz Waffen Bearbeiten Die Waffen waren fur die Germanen von herausragender Bedeutung Durch das Uberreichen ihrer Waffen wurden Junglinge auf der Versammlung in die Gemeinschaft aufgenommen 8 Einem Argument wurde durch das Aneinanderschlagen der Waffen zugestimmt 9 Murren druckte Missfallen aus Der kriegerische Charakter der Versammlung erhielt sich auch nach dem Verbot des Waffentragens im altenglischen Begriff waepentaec oder waepengetaec Waffenschlagen das im britischen Danelag von lag Gesetz einen Gerichtsverband bezeichnete Auspragung in verschiedenen Regionen Bearbeiten nbsp Karte der germanischen Stamme um 100 n Chr ohne Skandinavien Germanische Stamme Bearbeiten Fur das Thing der einzelnen germanischen Stamme gelten die oben beschriebenen allgemeinen Aussagen soweit es sich aus den sparlichen Quellen rekonstruieren lasst Der romische Historiker Tacitus unterscheidet fur die Anfuhrer dieser Stamme zwischen Konigen rex Heerkonigen und Fursten princeps die grossen politischen Einfluss in der Volksversammlung ausubten Die Versammlung war demokratisch gesehen sehr anfallig da ein einflussreicher Mann sein Gefolge mitbringen konnte und so das Stimmengewicht zu seinen Gunsten verschob Eine Einschrankung der maximalen Gefolgschaft auf einem Thing ist nur von den Sachsen bekannt die fur jeden Edlen lateinisch nobilis nur zwolf Freie Frielinge und zwolf Halbfreie Laten zuliess Der Wahrheitsgehalt dieser Quelle der Vita Lebuini ist jedoch umstritten Die Selbstbestimmung der germanischen Stamme wurde teilweise schon von den Romern eingeschrankt Sie legten beispielsweise fest dass sich die Tenkterer nur unbewaffnet treffen durften oder die Markomannen nur einmal im Monat Einschrankungen dieser Art sollten die Gefahr reduzieren die von einer Versammlung von bewaffneten Mannern mit einheitlichem politischen Handlungswillen ausging die daruber hinaus unweit der Grenzen des romischen Imperiums stattfand Deutschland in frankischer Zeit Bearbeiten nbsp Rekonstruierter Richtplatz in TigringMit der Unterwerfung der germanischen Stamme durch die Franken zwischen 500 und 800 n Chr endete auch deren politische Selbstbestimmung Von der ursprunglichen Bedeutung des Things blieb nur noch das Gerichtswesen ubrig Um die Akzeptanz der neuen Ordnung und der sie legitimierenden christlichen Kirche zu erhohen wurden zahlreiche Kirchengebaude von den Franken an traditionellen Dingstatten errichtet Das echte Ding oder Echtding oder ungebotene Ding fand immer zu feststehenden Zeiten unter dem Vorsitz des Landesherrn oder dessen Reprasentanten statt 10 Beim gebotenen Ding oder Botding tagten nur die Schoffen unter Vorsitz des Gemeindevorstehers Schultheiss Es wurde bei Bedarf einberufen und erforderte die Ladung der Dinggenossen Wer sich dem Ding entzog war dingfluchtig und konnte dingfest gemacht das heisst festgenommen werden Die Zeit bis zum nachsten echten Ding wurde Dingfrist genannt Sie dauerte bei den Franken 40 Nachte bei den Sachsen sechs Wochen und drei Tage ein Gerichtstag Aus dieser Dingfrist der Dauer des Gerichtstages sowie der Jahresfrist setzte sich auch die Maximalfrist Jahr und Tag zusammen Die mittelalterlichen Markgenossenschaften die oftmals bis ins 19 Jahrhundert existierten nannten ihre jahrlichen Versammlungen Markerding oder Wahlding Kontinuierliche Traditionen zum fruhmittelalterlichen Ding lassen sich nicht nachweisen England Bearbeiten In England entwickelten sich gleich nach der Landnahme durch die Sachsen sieben Konigreiche Kent Sussex Wessex Essex Mercia East Anglia und Northumbria Das anfangliche Heerkonigtum wandelte sich schnell in feste Erbmonarchien Die Volksversammlung in England nicht mehr Thing sondern folcgemot Volks Treffen genannt ist aufgrund dieser Entwicklung nur noch schwer von koniglichen Versammlungen zu unterscheiden Es trafen sich aber wie bei den Altsachsen die freien Manner eines Konigreiches um Recht zu sprechen und Gesetze zu bestatigen Daneben existierten zusatzlich die einzelnen koniglichen Ratsversammlungen Witenagemot die Treffen der Weisen Diese Versammlungen blieben auch nach der Vereinigung der Konigreiche zum Konigreich von England unter Alfred dem Grossen bestehen und hatten umfangreiche Rechte So wurde auf ihnen ein Konig bestatigt und konnte sogar abgesetzt werden Zum Witenagemot gehorten die Adligen des Landes Ealdorman Earls und hohe Geistliche Nach der normannischen Eroberung 1066 bildete sich aus dem Witenagemot der konigliche Rat Curia Regis ein Vorganger des heutigen englischen Parlaments Niederlande und Flandern Bearbeiten Die niederlandische Ubersetzung des Wortes Gerichtsverfahren ist geding zum Beispiel im Kompositum kortgeding wortlich kurzes Ding Eilverfahren Zudem lassen sich verschiedene Verben vom fruhgermanischen Ding ableiten wie afdingen feilschen bedingen vereinbaren und meedingen sich mitbewerben 11 Norwegen Bearbeiten nbsp Her stod Eidsivatinget Markierung des ehemaligen Thing Platzes des Eidsivathing in EidsvollAus der vorhistorischen Zeit gibt es keine Quellen uber die Thingordnung Aber es kann als sicher gelten dass diese nicht durch einen Herrscher eingefuhrt wurde sondern aus der Bevolkerung von selbst erwuchs da deren Einfuhrung fur das Zusammenleben einer Gesellschaft unabdingbar war Das lasst sich daran sehen dass die Islander alsbald nach der Besiedlung sich um eine Thingordnung bemuhten Ob alle bekannten norwegischen Volkerschaften diese Institutionen hatten ist nicht bekannt Von den Bewohnern Trondelags haben wir die fruheste Kunde dass sie ein Thing hatten Im Mittelalter gab es vier grosse regionale Thinge in Norwegen das Borgarthing das Gulathing das Eidsivathing und das Frostathing Das Borgarthing etwa wurden in Borg dem heutigen Sarpsborg sudlich von Oslo abgehalten 12 Der Name Borgarting hat sich bis in die Gegenwart im Namen Borgarting lagmannsrett erhalten einem der sechs Obergerichte in Norwegen dessen Sitz Oslo ist Zu Zeiten Hakons des Guten gab es zwei grosse Landesthinge Gulathing fur das Westland und Frostathing fur Trondelag Ab dem elften Jahrhundert schlossen sich andere Gebiete an Agder kam zum Gulathing und Nordmore und Halogaland kam zum Frostathing Im Zeitraum der Reichseinung kam noch das Oyrathing hinzu das ein besonderes Thing fur die Konigswahl und auch fur politische Beratungen wurde Eine entscheidende Rolle fur die Geschichte Norwegens spielte das Mostrathing ein Thing auf der Insel Moster auf der Nordseite des Bomlafjordes in Sunnhordland im heutigen westlichen Norwegen Dort hielt 1024 Olav der Heilige zusammen mit seinem Bischof Grimkjell ein Englander und Neffe des Bischofs Sigvard der unter Olaf Tryggvason Bischof in Norwegen gewesen war eine Versammlung ab bei der er die Christianisierung des Landes durchsetzte und die Organisation der Kirche in Norwegen festlegte Ursprunglich eine Versammlung aller freien Manner des Bezirks wurde es im Zuge seiner raumlichen Ausweitung und der Zunahme der Bevolkerung in der Mitte des zehnten Jahrhunderts jedenfalls nach 930 da in diesem Jahr in Island das Althing mit Thingpflicht fur jeden freien Bauern nach dem Vorbild des Gulathings gegrundet wurde zu einem reprasentativen Thing mit Delegierten der einzelnen Volksgruppen Die Aufgaben des Things beschrankten sich auf die Gesetzgebung und die Rechtsprechung in ganz besonderen Fallen Es fand einmal im Sommer eines jeden Jahres statt der Zeitpunkt war im Gesetz bestimmt Es gab eine Reihe verschiedener Thingbezeichnungen Sie hiessen herredsthing oder fylkesthing nach dem Gebiet welches sie umfassten oder Frostathing oder Gulathing nach dem Ort wo sie stattfanden Wenn alle freien Bauern des Einzugsbereichs verpflichtet waren an dem Thing teilzunehmen hiess das Thing allmannathing oder tjodthing Die lokalen Thinge wurden nach Bedarf zusammengerufen indem ein Aufgebotsstab herumgereicht wurde Diese lokalen Thinge hatten nach ihren Aufgaben weitere Namen Es wurde unterschieden zwischen soknarthing Prozessthing atfararthing Vollstreckungsthing auf welchem ein Klager einen vollstreckbaren Titel zur rechtmassigen Vollstreckung erhalten wollte und manndrapsthing Totschlagsthing fur die Verhandlung von Totschlagssachen Daneben gab es auch Thinge mit Organisationsinhalten So gab es das Skipreiduthing auf dem die Bezirke die Schiffe mit Mannschaft zu stellen und zu unterhalten hatten neu festgelegt wurden oder vapnathing bei dem jeder die vorgeschriebene Bewaffnung vorzeigen musste eine Art Waffenappell Auch fur die Konigswahl gab es ein Thing Neben den grossen uberregionalen Thingversammlungen gab es also regionale und kleinere Thingversammlungen die sich der alltaglichen Rechtsstreitigkeiten annahmen Wie das Rechtswesen funktionierte lasst sich erst fur das elfte und zwolfte Jahrhundert anhand der fur diese Zeit vorliegenden Gesetze ablesen Da gibt es dann schon das Eidsivathing und das Borgarthing fur Ostnorwegen Siehe auch Geschichte Norwegens Island Bearbeiten nbsp Das Althing in Island Gemalde von W G Collingwood um 1900 In Island das vor allem von norwegischen Wikingern besiedelt wurde hielten diese ab 930 also am Ende der Landnahme in THingvellir einmal jahrlich wahrend zwei Wochen im Juni eine gesetzgebende Versammlung das Althing ab Sie hatte sowohl gesetzgeberische als auch Gerichtsbarkeits Funktionen Es bestand bis ins Jahr 1798 als die Danen das Althing auflosten Seine Tradition wurde nach Abschuttlung der danischen Kolonialherrschaft durch das islandische Parlament weitergefuhrt das den Namen des Althing weiterfuhrte und weiterfuhrt Ausserdem richteten die Islander regionale Thinge ein etwa das THorsnes Thing auf der Halbinsel Snaefellsnes Rechtsstreitigkeiten auf dem THorsnes Thing werden in Islander Sagas uberliefert So ist der Streit von Illugi Svarti mit THorgrimm Kjallksson und seinen Sohnen in der Saga von Gunnlaug Schlangenzunge und in der Saga von den Leuten auf Eyr uberliefert 13 Faroer Bearbeiten Das Althing auf Tinganes reicht bis ins Jahr 900 zuruck und ist der Vorlaufer des Logting des heutigen Parlaments der Faroer Luxemburg Bearbeiten nbsp Denzelt der Dingstuhl in Echternach Luxemburg Unter den profanen Bauten der Stadt Echternach erinnert der schone gotische Dingstuhl 1444 am Markt im Volksmund Denzelt genannt an das althochdeutsche Thing Beratung Er war Sitz des ehemaligen Schoffengerichts und ist heute Sitzungssaal der Stadt Osterreich Bearbeiten Aus dem ausgehenden Mittelalter und der fruhen Neuzeit liegen schriftlich ausformulierte Taidingordnungen vor etwa fur die Herrschaften Steyregg oder Lustenfelden 14 Die Untertanen mussten danach alle Jahr am Mittwoch nach St Nikolaus zum Thaiding erscheinen Wer nicht kam musste eine Strafe von sechs Pfennig bezahlen Auf dem Thaiding musste das Taidinggeld der sogenannte recht pfenning berappt werden Zweck dieser jahrlichen Zusammenkunfte war dass den Untertanen das geltende Weistum vor Augen gefuhrt wurde Dies war im Wesentlichen eine Richtschnur fur das Handeln der Untertanen gegenuber ihren Genossen und fur ihr Verhalten auf der Flur Flurrecht und Flurverfassung sowie die Verpflichtungen der Grundholden gegenuber der Herrschaft Dazu wurde das Taiding alljahrlich vorgelesen Ein weiterer Zweck des Taidings war es die Streitigkeiten und Handel der Untertanen untereinander zu schlichten und Strafen fur vorgekommene Ubertretungen zu verhangen Zum Flurrecht gehorte beispielsweise die Verpflichtung die Acker nach der Aussaat von Korn und Hafer einzufrieden um Schaden durch das Wild zu verhuten und so auch Schaden an dem fur die Obrigkeit zu leistenden Dienst abzuwenden Fur die Grenzzaune war eine Entfernung von drei Schuh vom Rain vorgeschrieben um den Nachbarn nicht bei seiner Arbeit zu behindern Schwere Geldstrafen waren fur das absichtliche Versetzen von Marksteinen vorgesehen Geahndet wurde auch das Abschlagen von Pelzbaumen veredelte Obstbaume oder das Umhauen von Felbern Unter Strafe stand das Zusetzen von verbotenen Worten das Aufzucken mit einer Waffe oder das Auslosen Aushorchen Wenn jemand einem anderen mit gezogener Wehr unter die Dachtraufe nachlief also in den Hausfriedensbezirk einbrach und ihn verletzte musste eine Strafe von 65 Pfund Pfennigen bezahlen Von anderen Dienstboten war es verboten Garn Fleisch und Ahnliches zu kaufen weil der Verdacht bestand dass sie dieses ihrem Herrn enttragen gestohlen hatten In Bezug auf die Herrschaft wurden die Dienstleistungen der Untertanen vorgetragen oder die Stellung des Amtmannes als Mittelsperson zwischen Herrn und Holden umrissen Das Taiding diente also der Herstellung des Rechtsfriedens und betonte die Stellung des Grundherren als ordnende Obrigkeit in seinem Herrschaftsbereich Das Thing als fruhe Form der Mitbestimmung BearbeitenDie germanische Volksversammlung wird als eine Form von demokratischer Mitbestimmung betrachtet Um der starken Bedeutung des Heerwesens bei den Germanen gerecht zu werden pragte man den Begriff der Militardemokratie 15 Die klassisch marxistische Sichtweise so Friedrich Engels nahm nach dem damaligen Stand der Ethnologie fur die Entwicklung der Kultur bestimmte Stufen an Wildheit Barbarei und Zivilisation die in gleicher Reihenfolge von den verschiedenen Volkern durchlaufen werden 16 Mit dieser Entwicklung geht ein Ubergang vom Gemeineigentum zum Privateigentum einher In Stammesgesellschaften wie denen der Germanen Kelten oder Irokesen sind nur personliche Gegenstande Privateigentum Der Grund und Boden jedoch gehort dem Stamm und wird an die einzelnen Personen zur Nutzung verlost 17 In der modernen Forschung wird bezweifelt dass Allmende und Markgenossenschaften tatsachlich ins fruhe Mittelalter zuruckreichen Vielmehr wurde z B von Karl Siegfried Bader auf die Gemeindebildung im Hochmittelalter verwiesen Rezeption Das Thing bei Pfadfindern und Jungenschaften BearbeitenNach dem Vorbild des Bundes Quickborn nannten in den 1920er Jahren verschiedene Jugendbunde ihre Jahresversammlung Thing so noch heute viele deutsche Pfadfinderverbande und Jungenschaften siehe auch Bundische Jugend Einmal im Jahr wurde schriftlich zum Thing eingeladen Daruber hinaus konnte die Mehrheit der Thingsassen das sind die Thingberechtigten jederzeit ein Thing einberufen Die Einladung Einberufung erfolgte durch den Thinggrafen der als Primus inter pares das Thing leitete und jedes Jahr neu gewahlt bzw bestatigt wurde Thingsasse war wer einen Stand eine nach der Aufnahme in die Gemeinschaft erlangte und bestatigte Stellung innehatte und Verantwortung fur die Gemeinschaft trug Die Thingsassen waren nach Einladung verpflichtet zu erscheinen Nicht Erscheinen war nur in wichtigen Fallen zulassig und bewirkte eine Vertagung des Things Vorgeschrieben war das Tragen der gemeinschaftlichen Bekleidung Kluft Es galt der Thingfriede d h jegliche personliche Streitigkeit hatte zu ruhen Das zur Kluft meist getragene Messer war vor dem Thinglokal ublicherweise der Gruppenraum abzulegen um die Einhaltung des Friedens zu erklaren Das Thing wurde durch gemeinsames Singen eines Liedes Bundeslied eroffnet Der Thinggraf erfragte die zu diskutierenden Themen uber die per Handzeichen abzustimmen war Die Beschlusse des Things waren fur die Gemeinschaft bindend Protest war unzulassig Das Thing und seine Beschlusse war Nicht Thingsassen gegenuber geheim Gaste Mitglieder ohne Stand und Madchen Frauen sofern die Gemeinschaft nicht koedukativ organisiert war durften nicht teilnehmen Nach den Abstimmungen und Beschlussen wurde das Thing vom Thinggrafen als beendet erklart und das Bundeslied gesungen Rezeption Thing in der Zeit des Nationalsozialismus BearbeitenIn der Zeit des Nationalsozialismus wurde der historische Begriff Thing umgedeutet und unter Einbeziehung der Thingbewegung mit einer neuen Funktion versehen Fur ihre sogenannten Thingspiele liessen die Nationalsozialisten an zahlreichen Orten sogenannte Thingplatze errichten Gegen diese Tendenz wies das Reichsministerium fur Volksaufklarung und Propaganda am 23 Oktober 1935 die Presse an altgermanische oder germanisierende Vokabeln wie Thing oder die germanischen Monatsnamen im offentlichen Sprachgebrauch zu vermeiden Die nationalsozialistische Bewegung ist zu wirklichkeits und lebensnah als dass sie es notig hatte uberholte und tote Begriffe aus grauer Vorzeit wieder herauszuholen die in keiner Weise den harten politischen Kampf der Gegenwart unterstutzen konnen sondern ihn im Gegenteil belasten 18 Siehe auch BearbeitenGairethinx THingstadr Thie Wetsche Witenagemot RechtsarchaologieLiteratur BearbeitenBeck Wenskus Sveaas Andersen Schledermann Stefansson Dahlback Thing In Reallexikon der germanischen Altertumskunde Band 5 Chronos dona 2 vollig neu bearbeitete und stark erweiterte Auflage de Gruyter Berlin u a 1984 ISBN 3 11 009635 8 S 443 465 Knut Helle Hrsg Aschehougs norgeshistorie Band 2 Claus Krag Vikingtid og rikssamling 800 1130 Aschehoug Oslo 1995 ISBN 82 03 22015 0 S 97 f Frode Iversen Concilium and Pagus Revisiting the Early Germanic Thing System of Northern Europe In Journal of the North Atlantic Special Volume 5 2013 S 5 17 Anette Lenzing Gerichtslinden und Thingplatze in Deutschland Langewiesche Konigstein i Ts 2005 ISBN 3 7845 4520 3 Franz Wilflingseder Geschichte der Herrschaft Lustenfelden bei Linz Kaplanhof Sonderpublikationen zur Linzer Stadtgeschichte Linz 1952 S 119 121 Johann Jakob Egli Nomina geographica Sprach und Sacherklarung von 42000 geographischen Namen aller Erdraume Friedrich Brandstetter 2 Aufl Leipzig 1893 S 917 Klaus und Dominik Gablenz Das Thing Eine Vorstufe heutiger Rechtssysteme Heidelberg 2017 ISBN 978 1520708164 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Thing Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Thingplatze des Nationalsozialismus nicht mit den hier beschriebenen Thingplatzen zu verwechseln Thingslinde in Kierspe Memento vom 23 Mai 2009 im Internet Archive Einzelnachweise Bearbeiten Vgl den Artikel Tading I in Schweizerisches Idiotikon Band XII Sp 433 440 Digitalisat Vgl jeweils den Artikel Ding In Kluge Etymologisches Worterbuch der deutschen Sprache Bearb von Elmar Seebold sowie Wolfgang Pfeifer Etymologisches Worterbuch des Deutschen Deutsches Rechtsworterbuch Band II Sp 971 972 Digitalisat Memento des Originals vom 29 April 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www rzuser uni hd de Vgl Deutsches Rechtsworterbuch Band II Sp 933 944 Deutsches Worterbuch Band VI Sp 1081 1089 Artikel Ding verfasst von Oskar Bandle in Schweizerisches Idiotikon Band XIII Sp 470 507 Digitalisat Artikel dinglich adj in Deutsches Worterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm Online Ausgabe Natascha Mehler Den Ratseln der Thingplatze auf der Spur In Archaologie in Deutschland Heft 5 2010 S 56 57 Hannsferdinand Dobler Die Germanen Legende und Wirklichkeit 1 Auflage Band 2 Nr 7036 Heyne Verlag Munchen 1975 ISBN 3 453 00753 0 S 517 Tacitus Germania 13 Tacitus Germania 11 Artikel Echtding in J S Ersch J G Gruber Allgemeine Encyklopadie der Wissenschaften und Kunste Band 30 Leipzig 1836 S 398 Digitalisat in der Google Buchsuche M Philippa F Debrabandere A Quak T Schoonheim en N van der Sijs Etymologisch Woordenboek van het Nederlands Amsterdam University Press Amsterdam ISBN 978 90 6648 312 5 2009 Klaus Boldl Andreas Vollmer Julia Zernack Hrsg Islander Sagas 1 S Fischer Frankfurt 2011 ISBN 978 3 10 007622 9 Anmerkungen Seite 846 Ziffer 56 Klaus Boldl Andreas Vollmer Julia Zernack Hrsg Islander Sagas 1 S Fischer Frankfurt 2011 ISBN 978 3 10 007622 9 Anmerkungen Seite 830 Ziffer 5 Franz Wilflingseder Geschichte der Herrschaft Lustenfelden bei Linz Kaplanhof Linz 1952 S 119 121 R Wenskus Ding In RGA Band 5 S 446 F Engels Der Ursprung der Familie des Privateigenthums und des Staats Dietz Verlag Berlin 1952 Tacitus Germania 26 zitiert bei Wolfgang Emmerich Zur Kritik der Volkstumsideologie Suhrkamp Frankfurt am Main 1971 edition suhrkamp Bd 502 S 146 Normdaten Sachbegriff GND 4374260 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Thing amp oldid 237154908