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Gogericht auch Gohgericht oder Gowgericht ist die Thingversammlung im vorkarolingischen Sachsen Nachdem der Frankenkonig Karl der Grosse die Sachsen unterworfen hatte setzte er innerhalb der vorhandenen Gaue Grafen als seine Stellvertreter ein Dort ubten sie unter anderem die hohe Gerichtsbarkeit aus In diesem Fall spricht man von Gaugericht oder besser Grafengericht Auf administrativer Ebene richteten die Franken unabhangig von den Gaugrenzen die sogenannten Goe ein Bezirke in denen die niedere Gerichtsbarkeit bei einem Gogericht lag Wahrend die Grafengerichte immer mehr an Bedeutung verloren setzten sich die Gogerichte bis zum Beginn der Neuzeit als die wichtigsten Gerichte durch Die Ahnlichkeit der Worter Gau und Go fuhrte immer wieder zur Verwechslung der Begriffe Rekonstruiertes Gogericht auf dem Desum im Lerigau sudlich der Gemeinde EmstekFur den nordelbischen Teil des sachsischen Siedlungsgebiets ist demgegenuber das Goding durchaus mit dem Gericht der jeweiligen Gaue zu identifizieren Das niedersachsische bzw westfalische Goding entsprach demnach etwa dem nordelbischen Lotding Gericht Das Wort godinc bezeichnete somit im sachsischen Gebiet nordlich und sudlich der Elbe Gerichte verschiedenen Ranges Inhaltsverzeichnis 1 Fruhmittelalterliche sachsische Gaugerichte 2 Frankische Grafschaftsverfassung in Sachsen 3 Gogerichte in Westfalen im Mittelalter und der fruhen Neuzeit 4 Die Gogerichte und die Landesherrschaft 5 Gogerichte in Nordelbien 6 Gang der Forschung zu Entstehung und Entwicklung der Gau und Gogerichte 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseFruhmittelalterliche sachsische Gaugerichte Bearbeiten nbsp Ein Gogericht im Mittelalter unter einem GerichtsbaumIn der vorfrankischen Zeit waren die Gaugerichte die Bezeichnung fur die Thingversammlung der freien mannlichen Einwohner auf der Ebene der Gaue lateinisch pagus Dort wurden unter anderem Rechtsangelegenheiten besprochen und entschieden Die Versammlung konnte als oberstes Rechtsorgan auch uber Leben und Tod entscheiden Das Gebiet Westfalens sudlich der Lippe und westlich des ehemaligen Hochstift Paderborn war um 1000 in den Westfalengau in den Quellen pagus Westfalon zuvor Brukterergau genannt und einen Gau Angrien in den Quellen pagus Angeron unterteilt Die Grenze verlief bei Werl entlang des Salzbachs etwa in nord sudlicher Richtung Diese durfen nicht mit den sachsischen Landesteilen Westfalen und Engern verwechselt werden die mitunter auch als Gau bezeichnet werden Frankische Grafschaftsverfassung in Sachsen BearbeitenIn einer um das Jahr 795 entstandenen Sammlung von Rechtsbestimmungen fur das eroberte Sachsen findet man einige wichtige Zeugnisse der frankischen Gerichtsbarkeit Danach machte der frankische Konig in den Gauen Grafen zu seinen Stellvertretern Ihre Aufgabe war unter anderem Versammlungen und Gerichtstage abzuhalten Gleichzeitig sollten weitere Bestimmungen die Herrschaft der Frankenkonige nach den langen und schweren Kampfen sichern So wurde zum einen die selbstandige Einberufung der alten Thinge durch die Sachsen verboten Sie durften fortan nur noch auf ausdrucklichen Konigsbefehl zusammengerufen werden Zum anderen sollten die Grafen Frieden untereinander halten offenbar war dies nicht selbstverstandlich Fehden oder andere schwere Vergehen wurden mit einer Strafe von 60 Schillingen bedroht Geringere nicht naher genannte Falle wurden mit 15 Schillingen geahndet Waren die Grafen anfangs absetzbar und bekamen einen Teil der Gerichtseinkunfte als Bezahlung so erhielten sie seit der Zeit Ludwigs des Frommen ab dem 9 Jahrhundert neben ihrem Amt ein Lehngut zum Lebensunterhalt Schon bald darauf wurden Amt und Lehngut erblich Durch die innere Schwachung des Frankenreichs im 9 Jahrhundert und mit Erstarkung der Stammesherzogtumer nach den Reichsteilungen verlor die Grafschaftsverfassung im Ostfrankischen Reich sehr bald ihre Funktion als Machtinstrument der Konige Die Grafschaften selbst wurden ab jetzt immer wieder geteilt Auch das war eine Folge der Erblichkeit die offenbar nach frankischem Erbrecht zu moglichst gleichen Teilen erfolgte So gab es innerhalb eines Gaues dann oft nicht mehr eine sondern mehrere Grafschaften Anfangs scheinen in einigen Fallen diese Grafschaften noch fur einen zusammenhangenden Raum zustandig gewesen zu sein der als Kleingau einen eigenen Namen erhielt Spater war mit zunehmender Zersplitterung ein sinnvoller raumlicher Zusammenhang nicht mehr erkennbar so dass die Grafschaften jetzt nach ihren Inhabern genannt wurden Eine derartige Grafschaft war beispielsweise die des Grafen Haold Nach dessen Tod 1011 schenkte Kaiser Heinrich II sie an den Bischof von Paderborn Sie erstreckte sich uber 16 verschiedene Kleingaue und Orte in denen aber auch andere Grafen Rechte besassen Diese kleineren Grafschaften blieben oft auch dann noch bestehen wenn sie wieder in der Hand eines Herrschers vereinigt wurden Spatestens ab dieser Zeit scheint man daher zwischen Gerichtsinhaber und vorsitzendem Richter unterscheiden zu mussen Die alten Gaue gerieten jedenfalls durch die geschilderte Entwicklung allmahlich in Vergessenheit Verstarkt wurde die Schwachung der Grafschaften dadurch dass nach und nach verschiedene Personengruppen aus der Grafengerichtsbarkeit herausfielen oder ausdrucklich anderen Gerichten unterstellt wurden Hier sind als Beispiel Vogteien zu nennen die durch einen Akt des Konigs aus der Grafschaft heraus getrennt wurden Gleichzeitig dazu versuchten verschiedene Grundherren die zum Teil schon die Niedergerichtsbarkeit uber ihre abhangigen Menschen innehatten fur diese auch noch die hohe Gerichtsbarkeit an sich zu ziehen Auf diese Weise entstanden Patrimonialgerichte Zudem scheinen die nach und nach gegrundeten Stadte nicht mehr den Grafengerichten unterworfen gewesen zu sein Aus den Uberresten der frankischen Gaugerichte in Westfalen bildeten sich die Freigerichte die ab dem 13 Jahrhundert immer deutlicher in Erscheinung treten Sie entwickelten sich zu Gerichten uber die Freien Das waren diejenigen die nicht einem Grundherren unterworfen waren Es gab sie lange Zeit vor allem in Westfalen und dort in grosserer Zahl in den vergleichsweise unzuganglichen Gebieten des Rothaargebirges in denen die Grundherrschaft sich nicht so recht entwickeln konnte Diese Freigerichte gewannen dann vor allem im 15 Jahrhundert in Westfalen und daruber hinaus im ganzen Deutschen Reich als sogenannte Heimliche Gerichte oder Femegerichte zeitweise erheblichen Einfluss auf die Rechtsprechung Gogerichte in Westfalen im Mittelalter und der fruhen Neuzeit BearbeitenNach der Eroberung Sachsens fuhrten die Franken die Goe als unterste Verwaltungsbezirke ein Diese scheinen sich mit den Urpfarreien gedeckt zu haben Sie dienten also anfangs wohl auch der Missionierung der bis dahin heidnischen Sachsen Diese Bezirke stimmten aber nicht unbedingt mit den vorhandenen Gauen uberein Go bezeichnet zunachst einmal so viel wie kultiviertes neu besiedeltes Land Spater wurde dieser Begriff auf die Gruppe der Menschen ubertragen die dieses Gebiet bewohnten Daneben verband man damit die militarischen Aufgaben die auf dem Bezirk hafteten Dies wird noch deutlicher beim Begriff Vest der uns mit der gleichen Bedeutung entgegentritt Deutlich wird dies beim Vest Recklinghausen das den Bezirk des Gogerichts zwischen Lippe und Emscher bezeichnet Landfeste wurden im kurkolnischen Sauerland die Versammlungen der Gogerichte genannt Erwahnt ist das Gogericht Brilon 1 Ein weiterer gleichbedeutender Begriff ist die Borde der uns vor allem in der Soester Borde und in der Warburger Borde begegnet Die Richter der Gogerichte die Gografen wurden anfangs gewahlt Spater trat an die Stelle der Wahl die Ernennung durch den Inhaber des Gogerichts Im 14 Jahrhundert war die Wahl des Gografen nur noch eine Ausnahme und auf den Suden des Bistums Paderborn beispielsweise in der Warburger Borde beschrankt Der Gograf war wie in germanischer Rechtspraxis ublich der Verhandlungsleiter bei einer Gerichtsverhandlung Das Urteil fallte anfangs die gesamte Gerichtsgemeinde Spater ubernahmen diese Aufgabe die Rechtsweiser die in noch spaterer Zeit Schoffen genannt wurden Fur die Vollstreckung des Urteils war dann wiederum der Richter verantwortlich Diese Form der Rechtspflege hat sich heute noch im angelsachsischen Raum erhalten Dem Inhaber einer Gografschaft standen neben den Bruchten den Strafgeldern verschiedene Hafer und Huhnerabgaben sowie Geldzahlungen zu Diese Abgaben werden Gohafer Grevenkorn und Gokorn sowie Gopfennige genannt Verschiedentlich erhielt der Gorichter selbst ein Drittel der Bruchten In der Gografschaft Medebach musste beispielsweise von jedem Haus mit Schornstein vier Schillinge Busse gezahlt werden wenn eine innerhalb eines Dorfes begangene Straftat nicht angezeigt wurde Ursprunglich besassen die Gografen in juristischer Hinsicht nur niedergerichtliche Aufgaben und Rechte Sofern jemand auf frischer Tat bei einem schweren Vergehen ertappt wurde durften sie aber auch unmittelbar die Blutgerichtsbarkeit ausuben Hierauf aufbauend konnten sie im Laufe der Zeit immer mehr hochgerichtliche Befugnisse an sich ziehen Dies wurde immer dann umso leichter wenn der Gerichtsherr eines Gografen gleichzeitig in derselben Gegend Inhaber eines Freigerichtes oder einer Vogtei war Erstmals kann man diese Entwicklung um die Mitte des 13 Jahrhunderts beobachten Um diese Zeit werden Gogerichte auch schon einmal Hogericht genannt welches die Funktion eines Hochgerichts haben konnte und vielleicht den Zeitgenossen anhand des Namens nahegelegt werden sollte Vielleicht handelte es sich aber zunachst um eine blosse Lautverschiebung Es war jedenfalls ein eindeutiges Kennzeichen der Hochgerichtsbarkeit wenn der Gorichter vom Herzog von Westfalen das Schwert verliehen bekam Die Entwicklung der Gogerichte zu Hochgerichten ist in vielen Fallen erst im 16 Jahrhundert abgeschlossen Besonders in den sudostlichen Gebieten des Herzogtums Westfalen hatten die Gogerichte bis um 1500 fast nur niedergerichtliche Kompetenzen Sicher nicht zufallig besassen hier die Freigerichte eine starke Stellung Ganz anders war dies in der Grafschaft Mark wo die Landesherren schon fruh Go und Freigericht miteinander in ihrer Hand vereinigen konnten Auf den Gerichtstagen wurden neben strafrechtlichen Verfahren auch zivilrechtliche Belange behandelt Es kam vor dass einzelne Gogerichte Weistumer erliessen beziehungsweise bisher mundlich uberlieferte Rechtsbestimmungen schriftlich niederlegten Daneben besassen die Gografschaften auch militarische Aufgaben So hatten die Gografen bei Bedrohung ihres Goes die waffenfahige Landbevolkerung aufzubieten die auf den sogenannten Glockenschlag hin auf dem festgelegten Versammlungsplatz bewaffnet zu erscheinen hatte Nicht zufallig hatten die Burgermeister in den Stadten das gleiche Recht und die gleiche Pflicht durch Lauten der Ratsglocke konnten sie bei drohender Gefahr fur die Stadt die wehrfahigen Burger zusammenrufen Viele Stadte wurden offenbar aus militarischen Erwagungen heraus nach und nach aus den Goen herausgetrennt Hier zeigt sich eine Aufgabenteilung zwischen Stadtverteidigung und Schutz des Landbezirks Bezuglich der gerichtlichen Funktionen konnte es zweckmassig sein Stadt und Land wieder zusammenzufassen Im 15 Jahrhundert wurden deshalb Go und Stadtgericht vielfach wieder zusammengelegt oder zumindest durch denselben Richter verwaltet Dies gilt zum Beispiel fur Brilon Medebach Attendorn und Werl Die Gogerichte und die Landesherrschaft BearbeitenEtwa ab 1300 beanspruchte der Erzbischof von Koln als Herzog von Westfalen die Einsetzung aller Gografen zwischen Rhein und Weser fur sich Vermutlich hatten die Erzbischofe die Bedeutung der Gografschaften fur den Ausbau ihrer Landesherrschaft erkannt Teilweise gelang es dem Kolner Erzbischof diesen Anspruch durchzusetzen wie zum Beispiel gegen Ende des 14 Jahrhunderts im Bistum Paderborn Hingegen setzte sich beispielsweise der Graf von Arnsberg Gottfried IV im Jahr 1338 zur Wehr indem er sich vom Konig mit drei seiner Gografschaften belehnen liess um sie so gegen den Erzbischof abzusichern Mit ihrem Anspruch begnugten sich die Erzbischofe aber nicht sondern versuchten etwa zur gleichen Zeit alle Gogerichte innerhalb ihres engeren Herrschaftsbereichs kauflich zu erwerben Mit dem Kauf der Grafschaft Arnsberg gelangten auch die dort gelegenen Gografschaften in den Besitz der Kolner Erzbischofe Die Grafen von der Mark die lange Zeit bis etwa um 1250 enge Verbundete der Kolner Erzbischofe gewesen waren hatten mit deren Unterstutzung schon fruh die Hoheit uber viele Gogerichte im westlichen Sauerland erringen konnen Danach anderten sie ihre Bundnispolitik Das Gogericht von Hagen konnte nach der Schlacht von Worringen 1288 dauerhaft erworben werden Schwelm fiel im 14 Jahrhundert an die Grafschaft Mark Vom Gogericht Menden waren die Gogerichte Wickede und Langschede abgespalten worden und ebenfalls unter markische Herrschaft geraten Vom Gogericht Attendorn wurde nach 1426 das Kirchspiel Plettenberg abgetrennt und der Grafschaft Mark zugeschlagen So konnten die markischen Grafen im Kampf gegen die Erzbischofe die Grenze zum kolnischen Westfalen Zug um Zug immer weiter nach Osten verschieben Ein Sonderfall war Valbert wo zwar das Gogericht bis ins 16 Jahrhundert bei Attendorn blieb der Graf von Mark aber das Freigericht besass Da beide Landesherren etwa gleich stark waren kam es praktisch zu einer Teilung der Herrschaft in diesem Gebiet Die Stadt Soest hatte schon im 13 Jahrhundert Einfluss auf das Gogericht in der Stadt erlangt welches dann im 14 Jahrhundert ganz in stadtische Hand gelangte Gleiches gilt mit einer gewissen Verzogerung auch fur die umliegenden Gogerichte in der Soester Borde deren Zahl zwischen vier und sieben schwankte Diese Schwankung ergab sich aus Um und Neubildung von Gografschaften die aus militarischen Uberlegungen heraus erfolgten Mit dem Besitz der Gogerichte beanspruchte die Stadt spatestens seit der Mitte des 14 Jahrhunderts auch die eigenverantwortliche Befestigung der Borde mit Landwehren Ausserdem gelang es Soest die hohe Gerichtsbarkeit in seinem Gebiet auszuuben und sogar die Herrschaft uber darin liegende adlige Hauser auszudehnen So konnte Soest schon vor dem Abfall von Kurkoln eine fast uneingeschrankte Herrschaft uber die Borde errichten Der Streit entzundete sich demzufolge unter anderem an dem angeblich unrechtmassigen Besitz der Stadt an den beiden Gogerichten Am Hagedorn und Am Birnbaum und an der Errichtung neuer Galgen als Ausdruck der Hochgerichtsbarkeit Mit dem endgultigen Verlust der Gogerichtsbarkeit in und um Soest endete nach der Soester Fehde die kurkolnische Landeshoheit in diesem Gebiet Von der Soester Borde blieb nur noch das Amt Oestinghausen mit der Burg Hovestadt bei Kurkoln Gogerichte in Nordelbien BearbeitenNach Laur bezeichnet das Goding im nordelbischen Raum des sachsischen Siedlungsgebiets die Gerichtsbarkeit der jeweiligen Gaue hier die drei sachsischen Gauen Alt Dithmarschen Alt Holstein und Alt Stormarn Das Gogericht oder Goding war somit in Nordalbingien tatsachlich auch das Gaugericht wohingegen in Westfalen und Niedersachsen wie oben dargelegt das Goding fur kleinere Bezirke zustandig war 1 2 Die Gauen Stormarn Holstein und vermutlich auch Dithmarschen waren jeweils in vier Gauviertel geteilt Auf Ebene des jeweiligen Gauviertels das einem Gross oder Ur Kirchspiel entsprach wurde jeweils im Lotding 3 Recht gesprochen Das nordelbische Goding stellte das Berufungsgerichts der mittleren Instanz dar vor dem Urteile der Lotding Unterinstanz angefochten werden konnten Der Tagungsort des Godings der Godingplatz konnte variieren wurde jedoch moglicherweise in der Nahe alterer vorchristlicher Kultstatten gewahlt Der Vorsitzende des Gogerichts war der Overbode der den ersten Adels Familien des Landes entstammte Vermutlich gab es neben dem Overbode also oberer Bode auch die Amtsbezeichnung Bode mithin der Vorsitzende einer Teil Gaugerichtsbarkeit d h des Lotdings Fur die Gauen Alt Dithmarschen Alt Holstein und Alt Stormarn kann folgendes zusammengestellt werden Gaue Holstein Sitz e des Gaugerichts in Lockstedt 12 13 Jh Kellinghusen 13 Jh spater Jahrscher Balken Vier Urkirchspiele Gauviertel Schenefeld Kellinghusen Jevenstedt Nortorf bekannte Overboden Marcrad I belegt 1127 1170 und Marcrad II belegt 1170 1181 1182 Gaue Stormarn Sitz des Gaugerichts moglicherweise in Mellingstedt Vier Grosskirchspiele Gauviertel Hamburg Nienstedten Rellingen Eppendorf Bergstedt Sulfeld Steinbek Rahlstedt Overbode Otherus 1148 Gaue Alt Dithmarschen Sitz des Gaugerichts moglicherweise in Windbergen vermutlich vier Urkirchspiele Gauviertel Tellingstedt Weddingstedt Meldorf und Suderhastedt Gang der Forschung zu Entstehung und Entwicklung der Gau und Gogerichte BearbeitenIm spaten 19 und fruhen 20 Jahrhundert glaubte man die Freigerichte seien aus den karolingischen Grafengerichten hervorgegangen wahrend die Gogerichte ihren Ursprung in den sachsischen Gaugerichten gehabt hatten Darauf aufbauend gab es eine andere Theorie die besagte die frankischen Eroberer hatten die Freigerichte ausschliesslich fur die in Sachsen auf bisher herrenlosem Land siedelnden Franken eingerichtet Die Theorien hatten die Schwache dass sie nur einen eng begrenzten Raum betrachteten etwa die Entwicklung in den Grenzgebieten zwischen den altsachsischen Gauen Westfalen und Engern Albert K Homberg hingegen untersuchte flachendeckend fur Westfalen die Entwicklung von Gogericht und Freigericht und konnte anhand jungerer Uberlieferungen altere Zustande rekonstruieren Am Beispiel des durchaus untypischen Ittergaues und dort des Gogerichts Medebach soll veranschaulicht werden wie sich altere grafliche Gerichtsherrschaft und Gogerichtsbarkeit im Laufe der Jahrhunderte entwickelten und uberlagerten Die genauen Grenzen dieses Gaues sind nicht beschrieben sondern wie gesagt von Homberg rekonstruiert worden Ihm zufolge bestand die Grafschaft im Ittergau wahrscheinlich aus den beiden Goen Flechtdorf Waldecker Upland Raum Marsberg und Korbach und Medebach Dieser letztgenannte Go umfasste in etwa das spatere Amt Im Jahr 1011 gelangte die Grafschaft an den Bischof von Paderborn der sie als Lehen an die Erponen von Padberg vergab Nach deren Aussterben errang vermutlich Graf Friedrich der Streitbare von Arnsberg den Besitz der Grafengewalt Nach dessen Tod 1124 ging diese in die Hand der Grafen von Schwalenberg uber die die Vorfahren der Grafen von Waldeck waren Diese wiederum begegnen uns im 14 Jahrhundert als Inhaber der mittlerweile auf funf angewachsenen Freigrafschaften im Medebacher Bezirk Zerfallprodukte der alten Grafschaft Die Grafen von Waldeck hatten kein grosses Interesse an diesen Freigrafschaften und verlehnten oder verpfandeten sie weiter an andere Herren die meist zu schwach waren um eine eigene Landesherrschaft aufzubauen Die erste urkundliche Erwahnung eines Gografen von Medebach erfolgte 1172 Dieser Verwalter der Gografschaft gehorte zu einer ministerialadligen Familie die von ihrem Amt her den Namen Gogreve oder Gaugreben erhielt Man beachte die Ahnlichkeit der Namen Um 1300 kaufte der Marschall von Westfalen Johann I von Plettenberg das Gogericht fur die Kolner Kirche auf Schon im 13 Jahrhundert waren die drei kurkolnischen Stadte Medebach Hallenberg und Winterberg aus der Gografschaft ausgeschieden Das Gleiche gilt fur die beiden Dorfer Deifeld und Niederschleidern in denen die Edelherren von Deifeld ein Patrimonialgericht errichtet hatten und auch fur die Verteidigung verantwortlich waren Die Kolner Erzbischofe konnten in diesem Fall nicht so sehr durch das Gogericht die Landesherrschaft erringen Dafur waren seine Befugnisse lange Zeit zu gering Vielmehr erlangten die Erzbischofe die Herrschaft als Herren der Stadte in die am Ende des Mittelalters der Grossteil der Landbevolkerung zog Dies bezeugt die uberaus grosse Wustungsbildung in dieser Gegend Den Freigerichten kamen dadurch schlichtweg die Menschen abhanden uber die sie zu richten hatten so dass diese Gerichte fast bedeutungslos wurden Siehe auch BearbeitenGogericht auf dem Desum Gogericht Flechtdorf Gogericht Mederich Gogericht Soratfeld Amt Rheine Bevergern mit Gogericht Emsburen Gogericht Bevergern Gogericht Rheine Gohe Bremen ZentgerichtLiteratur BearbeitenGustav Engel Politische Geschichte Westfalens Koln 1968 S 52 S 87 Albert Homberg Grafschaft Freigrafschaft Gografschaft Munster 1949 Albert Homberg Kirchliche und weltliche Landesorganisation des sudlichen Westfalen Munster 1965 Ewald Schmeken Die sachsische Gogerichtsbarkeit im Raum zwischen Rhein und Weser Munster 1961 Johannes Schmitz Die Gogerichte im ehemaligen Herzogtum Westfalen Munster 1901 Monumenta Germaniae Historica Fontes iuris Germanici antiqui leges Saxonum S 37 ff Godinck In Johann Heinrich Zedler Grosses vollstandiges Universal Lexicon Aller Wissenschafften und Kunste Band 11 Leipzig 1735 Sp 52 Gotz Landwehr Gogericht und Rugegericht in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Germanistische Abteilung Bd 83 1966 S 127 143 Wolfgang Laur Gau Go und Goding in Zeitschrift der Gesellschaft fur Schleswig Holsteinische Geschichte Bd 90 1965 p 9 28 Wolfgang Laur Goding und Gogericht in Holstein und Niedersachsen in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Germanistische Abteilung Bd 111 1994 p 536 549 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Gogericht Sammlung von Bildern Videos und AudiodateienEinzelnachweise Bearbeiten a b Lagerbuch des Herzogtums Westfalen beschrieben in Goldene Zeiten S 16 ISBN 3 89861 006 3 Laur Gau Go und Goding und Goding und Gogericht in Holstein und Niedersachsen Vgl Stubing Geschichte des Zisterzienserinnenklosters Uetersen von den Anfangen bis zum Aussterben des Grundergeschlechts De Gruyter Akademie ISBN 978 3 11 057688 7 ISBN Normdaten Sachbegriff GND 4157781 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gogericht amp oldid 233066173