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Als Personalisten wurden im Heiligen Romischen Reich Reichsstande ohne Besitz einer reichsunmittelbaren Herrschaft bezeichnet Die Reichsstandschaft mit Sitz und Stimme im Reichstag konnte vom Kaiser auch solchen Personen verliehen werden die uber kein reichsunmittelbares Territorium verfugten es konnten Titular Reichsfursten oder Titular Reichsgrafen sein Auch die Reichsritterschaft nahm in ihren diversen Kantonen gelegentlich Personalisten auf Die Personalisten im Reichstag besassen ad personam einen nicht erblichen stimmberechtigten Sitz Oft waren sie als gewohnliche Rittergutsbesitzer zudem auch in den Land und Kreistagen mit Sitz und Stimme vertreten Ab Mitte des 17 Jahrhunderts war zum Erwerb der Reichsstandschaft eigentlich der Besitz eines reichsunmittelbaren Territoriums die Zustimmung des betreffenden Kollegiums und die Einwilligung des Kaisers erforderlich Kooption und Admission Dennoch ernannten die Kaiser gelegentlich Personalisten um verdiente Personlichkeiten auszuzeichnen oder ihre Parteiganger im Kollegium zu fordern um den strengen Aufnahmevorschriften zu genugen erfolgte die Aufnahme jedoch gewohnlich gegen das Versprechen des Erwerbs eines reichsunmittelbaren Territoriums und der Ubernahme eines standesgemassen Matrikular Anschlages zu den Reichslasten So etwa 1701 der Reichshofratsprasident Graf Johann Wilhelm von Wurmbrand Stuppach 1670 1750 zusammen mit seinen Brudern oder 1763 der Reichsvizekanzler Rudolph Joseph von Colloredo der als neu erhobener Titular Reichsfurst als Personalist in das schwabische Reichsgrafenkollegium aufgenommen wurde erst drei Jahre vor dem Ende des Alten Reichs 1803 erwarb er dann den Nostitz schen Anteil an der Grafschaft Rieneck und erreichte so noch den Aufstieg in die Reichsunmittelbarkeit Weblinks BearbeitenEintrag uber Personalist in www adelsrecht de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Personalist amp oldid 234486881