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Der Kreisobrist war ein Amt in den Reichskreisen des Heiligen Romischen Reichs in der Fruhen Neuzeit Nach der Kreisordnung von 1522 sollte jeder Kreis einen Hauptmann ernennen und dem Kaiser anzeigen Dieser sollte jedoch nicht in erster Linie militarischer Vorgesetzter der Kreistruppen sein sondern alle in dieser Kreisordnung genannten Aufgaben der Kreise vollziehen 1 Im Augsburger Reformwerk vom 25 September 1555 wurden seine Aufgaben nun mit dem Titel Kreisobrist erneut festgelegt 2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Anmerkungen 3 Literatur 4 WeblinksAufgaben BearbeitenDie wichtigsten Aufgaben des Kreisobristen waren die Aufsicht uber den Landfrieden innerhalb des Kreises die Vollstreckung des Religionsfriedens die Vollstreckung reichsgerichtlicher Urteile Verwaltungsaufgaben im Hinblick auf Reichswahrung und Reichspolizeiwesen die Zwangsvollstreckung Exekution gegenuber saumigen Kreismitgliedern die vom Kreis aufgetragene Leitung der Kreisgeschafte zwischen den Kreistagen die Musterung der Kreistruppen und die Aufsicht uber deren Ausrustung und Versorgung Wurde in den Kreisen tatsachlich ein Kreishauptmann oder Kreisobrist ernannt wurde das Amt zumeist dem vornehmsten d h ranghochsten weltlichen Stand des Kreises zur Besetzung ubertragen Anmerkungen Bearbeiten nach Hofmann S 66 ff 56 60 des Augsburger ReichsabschiedsLiteratur BearbeitenWinfried Dotzauer Die deutschen Reichskreise 1383 1806 Geschichte und Aktenedition Franz Steiner Verlag Stuttgart 1998 ISBN 3 515 07146 6 Google Book Hanns Hubert Hofmann Hrsg Quellen zum Verfassungsorganismus des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation 1495 1815 Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1 Auflage 1976Weblinks BearbeitenDer Augsburger Reichsabschied Augsburger Religionsfrieden im Volltext Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kreisobrist amp oldid 197716574