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Der Ausdruck Ritterschaft mittelhochdeutsch ritterscaft bezeichnete im Allgemeinen den niederen Adel in Deutschland Zur Ritterschaft im engeren Sinn wurden aber nur die Angehorigen des niederen Adels gezahlt die rittermassige Besitzungen Ritterguter hatten und als Teil der Landstande die Ritterschaft auf den Landtagen bildeten Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Einteilung 3 Politische Funktion 4 Beispiele 5 Literatur 6 Weblinks 7 Einzelnachweise 8 Siehe auchBegriff BearbeitenDie Ritterschaft im allgemeinen Sinn bezeichnete damit einen besonderen Geburtsstand neben dem Burger und Bauernstand den niederen Adel der wiederum vom Hochadel zu unterscheiden war Der Hochadel gehorte nicht zur Ritterschaft Der Wortbestandteil Ritter im Begriff Ritterschaft muss genauso wie in anderen neuzeitlichen Bezeichnungen wie Ritterbund oder der noch weitergehenden Begriffsvermischung Ritterorden relativiert werden Die Ritterwurde also die Legitimation durch Schwertleite oder Ritterschlag war keine Voraussetzung fur die Zugehorigkeit zur Ritterschaft Vielmehr wurde hier auf die Standesqualitat und nicht auf die eigentliche Ritterwurde abgestellt Einteilung BearbeitenDie Ritterschaft im engeren Sinn bzw die gutsbesitzende Ritterschaft wurde zur Zeit des Heiligen Romischen Reiches in Bezug auf Kaiser und Reich entweder in unmittelbare oder mittelbare Ritterschaft eingeteilt Die reichsunmittelbare Ritterschaft war wegen ihrer Besitzungen keinem Reichsfursten lehenspflichtig sondern hatte diese direkt vom Kaiser und Reich zum Lehen erhalten Daher wurde diese Ritterschaft auch unmittelbare Reichsritterschaft genannt um dadurch ihre Befreiung von der reichsstandischen Landeshoheit zum Ausdruck zu bringen 1 Die Reichsritter gehorten aber im Gegensatz zum Hohen Adel und den Kirchenfursten nicht zu den Reichsstanden da sie nicht im Reichstag vertreten waren Sie schlossen sich im Frankischen Ritterkreis Schwabischen Ritterkreis und Rheinischen Ritterkreis zusammen Diese Ritterkreise wurden als Interessenvertretungen der Reichsritterschaft mit dem Ende des Heiligen Romischen Reichs 1806 aufgelost und die Territorien der reichsfreien Ritter kamen durch Mediatisierung unter die Herrschaft von Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes Die mittelbare Ritterschaft gelegentlich auch als landesunmittelbar bezeichnet bestand aus dem landsassigen Adel in den deutschen Provinzen und musste die Landeshoheit desjenigen Reichsstandes als Landesherrn anerkennen in dessen Land ihre Besitzungen die Ritterguter lagen die entweder allodiale oder Lehensguter sein konnten oder auch landesherrliche Pfandguter Politische Funktion Bearbeiten Siehe Geschichte der Landstande und Geschichte der Reichsritterschaft Auf den Landtagen bezeichnete sich der dort vertretene Adel neben den andern Landstanden den Pralaten und den Abgeordneten der Stadte als die Ritterschaft Die personliche Landstandschaft des Adeligen hing vom Besitz eines bestimmten Rittergutes und vom Nachweis mehrerer Generationen adeliger Vorfahren gewohnlich 16 adeliger Ururgrosseltern ab Die landstandischen Familien waren in einer Matrikel verzeichnet was zur Unterscheidung eines immatrikulierten und eines nichtimmatrikulierten Adels fuhrte Nur der immatrikulierte Adel gehorte zur Ritterschaft Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung politischer Rechte fing die Ritterschaft an sich in Verbanden zu organisieren die ebenfalls als Ritterschaften bezeichnet wurden Diese Verbande wurden zunachst immer wieder verboten so in der Goldenen Bulle von 1356 und erneut 1396 Erst 1422 liess Konig Sigismund diese Ritterschaften offiziell zu Sie ubten politische Mitbestimmungsrechte in den Landtagen aus wo die Rittergutsbesitzer die Ritterschaft innerhalb der Landstande bildeten Die Landstandschaft stand ursprunglich allen Adligen einer Region als Personalrecht zu 2 wurde mit der Zeit aber in Form eines Realrechts als Zubehor der Ritterguter selbst angesehen nobilitas realis In Preussen und auch in anderen Staaten wurden wegen ihrer Bedeutung fur die standischen und landschaftlichen Wahlen Verzeichnisse der Ritterguter gefuhrt die sogenannten Rittergutsmatrikel Wahrend ursprunglich nur Adlige Rittergutsbesitzer sein durften konnten ab dem 16 Jahrhundert Ritterguter auch von Burgerlichen erworben werden wobei die Ritterschaften durch die Immatrikulierung mitwirken mussten Meist suchten die neuen Rittergutsbesitzer dann beim Landesherrn um Nobilitierung nach und wurden oft auch geadelt Im 17 Jahrhundert gab es zunehmend auch burgerliche Rittergutsbesitzer seit der zweiten Halfte des 18 Jahrhunderts stieg die Zahl stark an Mit dem Erwerb eines Rittergutes gingen auch die mit dem Gut verbundenen Realrechte auf den neuen Eigentumer uber Dazu gehorte zumeist die Niedere Gerichtsbarkeit bzw Patrimonialjurisdiktion seltener auch die Hohe Gerichtsbarkeit in aller Regel wurde die rechtsprechende Gewalt der Rittergutsbesitzer mit der Bauernbefreiung aufgehoben ausserdem die lokale Polizeigewalt vergleichbar einem Burgermeister teilweise noch bis ins 20 Jahrhundert Ferner die Jagdgerechtigkeit haufig Fischereirechte Braugerechtigkeit und andere Bannrechte Das kirchliche Patronatsrecht ist oft bis heute mit dem Besitz eines Rittergutes verbunden Beispiele BearbeitenIn Mecklenburg bestand bis 1918 eine Abteilung des Mecklenburgischen Landtags mit der Bezeichnung Ritterschaft im Gegensatz zu der von den stadtischen Vertretern gebildeten Landschaft wahrend sich die Mecklenburgische Ritterschaft aus den Besitzern der Ritterguter zusammensetzte Das Ritterschaftliche Gebiet umfasste ca 46 der Gesamtflache Mecklenburgs Nach 1918 bestand die Ritterschaft bis 1945 als Verein fort Bis heute existieren die Ritterschaften noch in Schleswig Holstein wo die Ritterguter die Bezeichnung Adliges Gut fuhren unabhangig von der Zuordnung ihres jeweiligen Besitzers zum historischen Adels oder Burgerstand und in Niedersachsen wo sie keine privaten Vereine sondern Korperschaften des Offentlichen Rechts sind und ihre Mitgliedschaft in den Landschaften und zwar den Landschaften und Landschaftsverbanden in Niedersachsen fortbesteht siehe auch Ritterschaften in der Gegenwart Die Ritterschaft des Herzogtums Bremen ist aus der erstmals 1397 erwahnten des Erzstiftes Bremen hervorgegangen und heute eine Korperschaft des offentlichen Rechts mit Sitz in Stade In Hessen existiert bis heute die 1532 vom Landesfursten gegrundete Althessische Ritterschaft als alteste Stiftung im Bundesland Hessen Die Rheinische Ritterschaft existiert seit 1837 als Korperschaft des offentlichen Rechts unter dem Namen Genossenschaft des Rheinischen Ritterburtigen Adels Sitz ist seit 1925 Schloss Ehreshoven an der Agger Literatur BearbeitenBarbara Hammes Ritterlicher Furst und Ritterschaft Konkurrierende Vergegenwartigung ritterlich hofischer Tradition im Umkreis sudwestdeutscher Furstenhofe 1350 1450 Kohlhammer Stuttgart 2011 ISBN 978 3 17 021796 6 Veroffentlichungen der Kommission fur geschichtliche Landeskunde in Baden Wurttemberg Reihe B Forschungen Bd 185 Marcus Weidner Landadel in Munster 1600 1760 Stadtverfassung Standesbehauptung und Furstenhof Aschendorff Munster 2000 ISBN 978 3 402 06641 6 Marcus Weidner Die Matrikel der landtagsfahigen und dubiosen Hauser des Furstbistums Munster von 1704 Entstehungsursachen Prufverfahren Funktion Verzeichnis mit einer Liste der um 1655 zum Landtag verschriebenen Mitglieder der Munsterschen Ritterschaft In Westfalische Zeitschrift Jg 147 1997 S 93 178 Walther von Altrock Der landwirtschaftliche Kredit in Preussen Kur und Neumarkisches Ritterschaftsliches Kreditinstitut und Neues Brandenburgisches Kreditinstitut in Veroffentlichungen des Koniglichen Preussischen Landes Okonomie Kollegium Heft 17 Parey Berlin 1915 S 8 DNB Walther von Altrock Die ostpreussische Landschaft in Veroffentlichungen des Koniglichen Preussischen Landes Okonomie Kollegium Heft 15 Parey Berlin 1914 DNBWeblinks Bearbeiten1422 September 13 NurnbergEinzelnachweise Bearbeiten Brockhaus Conversations Lexikon Band 4 Amsterdam 1809 S 287 288 Die Mitgliedschaft in der Althessischen Ritterschaft ist bis heute ein Personalrecht geblieben Siehe auch BearbeitenReichsritterschaftEinzelne Ritterschaften Bremische Ritterschaft Estlandische Ritterschaft Harrisch Wierische Ritterschaft Hessische Ritterschaft Kurlandische Ritterschaft Livlandische Ritterschaft Luneburger Ritterschaft Mecklenburgische Ritterschaft Oeselsche Ritterschaft Rheinische Ritterschaft Wildensteiner Ritterschaft auf blauer ErdeNormdaten Sachbegriff GND 4547352 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ritterschaft amp oldid 229176174