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Die Rheinische Ritterschaft ist eine Genossenschaft des rheinischen Adels Schloss Ehreshoven derzeitiger Sitz der Rheinischen RitterschaftSchloss Bedburg ehemaliger Sitz der Rheinischen RitterschaftEntstanden ist die Korperschaft des offentlichen Rechts kraft koniglich preussischer Grundung am 21 Januar 1837 Preussisches Gesetzblatt vom 13 Mai 1837 1 Es handelte sich zunachst um einen Zusammenschluss von 30 Familien des alten ritterburtigen Uradels in der preussischen Rheinprovinz um Johann Wilhelm Freiherr von Mirbach Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom Stein und Christoph Freiherr von Wylich Der Vorstand der Genossenschaft wird aus dem Ritterhauptmann und den Ritterraten gebildet die Mitglieder sind dem historischen Adel angehorende Besitzer von Rittergutern in der fruheren preussischen Rheinprovinz Der Ritterhauptmann bedurfte der Bestatigung durch den Landesherren Den Mitgliedern der Ritterschaft wurde vom preussischen Konig das Recht zugestanden frei autonom zu testieren In den ehemals franzosischen Landesteilen galten namlich die im Code civil vorgeschriebenen Erbregelungen fort die eine freie letztwillige Verfugung nicht vorsahen Eine ungeteilte Vererbung von Gutern ware nach den Regelungen des Code Civil nicht moglich gewesen Diese Sonderregelung fur die Angehorigen der Mitgliedsfamilien hatte in Form einer Entbindung vom Pflichtteils recht uber Artikel 216 des Einfuhrungsgesetzes zum Burgerlichen Gesetzbuche EGBGB Eingang in das Burgerliche Gesetzbuch BGB gefunden ist aber inzwischen aufgrund der zur Umsetzung des Artikels 109 der Weimarer Verfassung erlassenen Vorschriften gegenstandslos geworden 2 Das Schiedsgericht des ritterburtigen Rheinischen Adels war 1837 bis 1918 ein besonderes Gericht zur Klarung von Erbstreitigkeiten die die Mitgliedfamilien betraf Hierzu machte zunachst der Vorstand der Genossenschaft dem zu diesem Zweck ein rechtsgelehrter Syndikus beigegeben war eine Schiedsvorschlag Wurde dieser nicht angenommen so wurde das Schiedsgericht gebildet Es bestand aus dem Ritterhauptmann dem Syndikus und zweier Schiedsrichter Von diesen benannte jede Partei je einen aus den Reihen der Autonomen Wenn es keine Einigung gab benannten die Parteien einvernehmlich einen Obmann Konnte man sich nicht einigen so bestimmte der Vorstand den Obmann Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichtes konnte Revision eingelegt werden Die Revisionsinstanz bildete sich genauso wie das Schiedsgericht Allerdings benannte jede Partei nun zwei Schiedsrichter Bei Stimmengleichheit entschied nun der Hauptmann 3 Die Genossenschaft unterhalt mehrere private und offentlich rechtliche Stiftungen unter anderem das Damenstift Schloss Ehreshoven dort ist seit 1923 auch der Sitz der Genossenschaft Zu diesem Zeitpunkt musste der bisherige Sitz die Rheinische Ritterakademie auf Schloss Bedburg ebenso wie die dort von der Genossenschaft unterhaltene Hohere Schule aufgegeben werden Bei ihrer Grundung war die Genossenschaft sehr umstritten Unter anderem hatte Ernst Moritz Arndt eine Streitschrift Gegen die rheinischen Autonomen verfasst Es bestand die Befurchtung dass auf lange Sicht samtliches landwirtschaftliche Vermogen der Provinz in den Handen der wenigen Mitgliedsfamilien landen wurde da das Vermogen bei Erbgangen jeweils ungeschmalert in eine Hand hatte gelangen konnen Dies hat sich jedoch nicht bestatigt In die Ritterschaft sind heute auch Familien aufgenommen die nicht dem historischen ritterburtigen Adel des Rheinlandes angehoren Teilweise gehoren sie nicht dem Ritter sondern dem Furstenstand an teilweise nicht dem ritterburtigen Uradel teilweise sind sie aus anderen Ritterschaften ins Rheinland gekommen und haben hier Ritterguter geerbt oder erworben Grundungsfamilien sind die Grafen Loe Furstenberg Spee Eltz Wolff Metternich Hoensbroech Beissel von Gymnich Schaesberg die Freiherren Mirbach Harff Eltz Rubenach Rolshausen Bongardt Warsberg Dorth Spies von Bullesheim von der Leyen zu Bloemersheim Geyr von Schweppenburg Vittinghoff gen Schell zu Schellenberg Wenge Raitz von Frentz zu Garath Raitz von Frentz zu Schlenderhan Raitz von Frentz zu Kellenberg Salis Soglio Hinzu kamen die Prinzen Merode und Salm Salm die Grafen Bernstorff Walderdorff Droste zu Vischering Galen Schall Riaucour Westerholt die Freiherrn Boeselager Twickel Elverfeldt Stein Wylich sowie die Herren von der Osten und von Hobe Einzelnachweise Bearbeiten Hinweis auf Institut Deutsche Adelsforschung Franz Jurgen Sacker in Franz J Sacker Roland Rixecker Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 5 Aufl C H Beck Munchen Anm 1 zu Art 216 EGBG Max Bar Die Behordenverfassung der Rheinprovinz 1919 Nachdruck 1965 S 442 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rheinische Ritterschaft amp oldid 234773880