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Die Manuduktionspflicht lateinisch manus Hand und ductus Fuhrung Leitung ist eine gesetzlich angeordnete Informations Anleitungs Belehrungs und Aufklarungspflicht eines Betroffenen uber seine Rechte Die Manuduktionspflicht kann offentlich rechtlichen wie privatrechtlichen Einrichtungen und darin tatigen Personen auferlegt sein wobei der Begriff selbst in Osterreich und Liechtenstein vor allem auf die Anleitungs und Belehrungspflicht von Behorden Gerichten und der Staatsanwaltschaft angewendet wird In Deutschland ist dafur der Begriff der Hinweispflicht gebrauchlich Die Manuduktionspflicht korrespondiert immer mit dem Recht des Betroffenen auf Information und Transparenz und ergibt sich auch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben Die Verletzung der Manuduktionspflicht kann unter Umstanden zur Mangelhaftigkeit des Gerichts oder Behordenverfahrens fuhren Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Abgrenzung 3 Zivilrecht 4 Strafrecht 5 Verwaltungsrecht 6 Befangenheit 7 Unternehmen 8 Literatur 9 Siehe auch 10 EinzelnachweiseZweck BearbeitenMit der Verpflichtung der Behorden und Gerichte sowie von Unternehmen zur Manuduktion soll dem von einer Massnahme Betroffenen und in der Hierarchie Schwacheren die Moglichkeit gegeben werden seine Position Rechte und Pflichten zu erkennen und unter diesem Eindruck die Massnahme oder Situation richtig einzuschatzen und zu reagieren Sofern er dies will Abgrenzung BearbeitenIm Gegensatz zur Informationspflicht ist die Manuduktionspflicht weitaus umfangreicher und legt dem Verpflichteten mehr Verantwortung auf Zivilrecht BearbeitenNeben der allgemeinen Verpflichtung das entsprechende Verfahren zu leiten trifft den Verfahrensleiter z B den Richter auch die Verpflichtung die rechtsunkundige Partei so anzuleiten dass sie ihre Rechte auch tatsachlich wahrnehmen kann siehe z B 182 ff 432 oZGB 182 226 FL ZGB Die Grenze der Manuduktionspflicht findet sich nach der Rechtsprechung 1 wo der Richter durch die zu umfassende Manuduktion einer Partei einen Vorteil vor der anderen Partei verschaffen wurde Auch anwaltlich vertretene Parteien bedurfen in der Regel weniger Information Belehrung Anleitung und Aufklarung als unvertretene Parteien 2 Strafrecht BearbeitenAlle in dem Strafverfahren tatigen Behorden z B Kriminalpolizei Staatsanwaltschaft Gericht haben gemass 3 und 6 oStPO und 3 FL StPO die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen aufzuklaren die fur die Beurteilung der Tat und des Beschuldigten von Bedeutung sind Somit sind die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umstande mit gleicher Sorgfalt zu berucksichtigen und sie sind verpflichtet den Beschuldigten auch wo es nicht ausdrucklich vorgeschrieben ist uber seine Rechte insbesondere das Recht zu Schweigen siehe z B 7 Abs 2 157 Abs 1 oStPO 108 Abs 1 FL StPO Art 8 des EMRK zu informieren und zu belehren 3 Ebenso sind Zeugen insbesondere auch Angehorige uber ihre Wahrheitspflicht bei der Aussage und gleichzeitig uber das Recht zu belehren sich nicht selbst zu belasten und sie sind uber ein moglicherweise bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht Auskunftsverweigerungsrecht zu informieren siehe z B 157 Abs 1 oStPO 108 Abs 1 FL StPO 4 Siehe auch Richtlinie 2012 13 EU uber das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren 5 Verwaltungsrecht BearbeitenBehorden haben Personen die zur Vornahme ihrer Verfahrenshandlungen notigen Anleitungen zu geben und sie in der Regel uber die mit diesen Handlungen oder Unterlassungen unmittelbar verbundenen Rechtsfolgen zu belehren siehe z B 13a AVG Art 69 Landesverwaltungspflegegesetz Liechtenstein Die Manuduktionspflicht gilt auch im Sozialversicherungsrecht siehe z B 27a oB KUVG Bei anwaltlich vertretenen Personen ist die Manuduktionspflicht von Behorden stark eingeschrankt Befangenheit BearbeitenDie Manuduktionspflicht eines Richters ist weitgehend Nimmt ein Richter die Manuduktionspflicht gegenuber den Parteien nicht wahr kann dies einen Befangenheitsgrund darstellen OLG Wien in 1 R 188 11s Unternehmen BearbeitenUnternehmen sind gegenuber ihren Kunden und teilweise auch den Mitarbeitern zur Bereitstellung von Informationen und zur Aufklarung teilweise auch Belehrung verpflichtet siehe z B Konsumentenschutz Datenschutz EU Chemikalienverordnung Verordnung EG Nr 1907 2006 REACH und andere mehr Gegenuber den Mitarbeitern ergibt sich diese Verpflichtung aus der allgemeinen Fursorgepflicht des Arbeitgebers Literatur BearbeitenHubertus Schumacher Richterliche Anleitungspflichten Grundlagen Praxisfragen Orientierungslinien Grenzen 1 Auflage Manz Wien 2000 ISBN 3 214 06243 3 Reinhard Klaushofer Gemeinschaftsrechtlicher Aquivalenz und Effektivitatsgrundsatz und nationales Verwaltungsverfahrens und prozessrecht 1 Auflage Dissertation Salzburg 2001 Klaus Schwaighofer Die neue Strafprozessordnung Einleitung Gesetzestext Anmerkungen 1 Auflage Facultas WUV Wien 2008 ISBN 978 3 7089 0208 1 Thomas Jaeger System einer Europaischen Gerichtsbarkeit fur Immaterialguterrechte Grundlagen Struktur Verfahren 1 Auflage Springer Heidelberg Dordrecht London New York Berlin 2013 ISBN 978 3 642 39672 4 Christoph Grabenwarter Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsgerichtsbarkeit 2 Auflage Springer Wien New York 2010 ISBN 978 3 211 99328 6 Siehe auch BearbeitenManuduktion Verfahrensverschleppung Aussageverweigerungsrecht Auskunftsverweigerungsrecht Zeugnisverweigerungsrecht VerwaltungstransparenzEinzelnachweise Bearbeiten Fur Osterreich siehe z B Rs OGH 8 Ob 103 11x Hans W Fasching Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen Manz Verlag Anmerkungen zu 189 ZPO LES 1998 236 f FL OGH in der Rs 3 C 458 98 und in der Rs 3 Cg 199 99 Fur Deutschland 136 StPO Fur Deutschland 52 55 57 Strafprozessordnung Richtlinie 2012 13 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 22 Mai 2012 uber das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren PDF ABl L 142 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Manuduktionspflicht amp oldid 223562809