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Tantum devolutum quantum appellatum Nur so weit ubertragen wie angefochten ist eine romische Rechtsregel die den Devolutiveffekt von Rechtsbehelfen beschreibt Demnach gelangt in die Uberprufung durch die hohere Instanz iudex ad quem nur das vom Rechtsbehelfsfuhrer Petenten Gerugte weitere Umstande oder Fehler der angefochtenen Entscheidung brauchen nicht berucksichtigt zu werden Diese Regel ist insoweit auch eine Ableitung der prozessualen und materiellen Disposition des Petenten In Deutschland vergleiche heute exemplarisch 529 520 Abs 3 und 551 Abs 3 ZPO Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tantum devolutum quantum appellatum amp oldid 178564826