www.wikidata.de-de.nina.az
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung abZ ist ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis fur Bauprodukte Ziel der Zulassung ist es die sichere Verwendbarkeit von innovativen und anderen Bauprodukten zu gewahrleisten Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden vom Deutschen Institut fur Bautechnik DIBt auf Antrag erteilt bei Bedarf in Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Regelungsumfang der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und allgemeinen Bauartgenehmigung 2 1 Voraussetzungen an die Erteilung 2 2 Antrag und Verfahren 2 3 Geltungsdauer 2 4 Gebuhren 3 Weitere bauaufsichtliche Ver und Anwendbarkeitsnachweise 4 BelegeRechtsgrundlagen BearbeitenDie Rechtsgrundlage fur die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und von allgemeinen Bauartgenehmigungen sind die Landesbauordnungen Zum Teil werden im Rahmen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und allgemeinen Bauartgenehmigungen des DIBt auch wasserrechtliche Aspekte behandelt 1 Einschlagige Rechtsgrundlagen sind hier das Wasserhaushaltsgesetz WHG und die Verordnung uber Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewasser AbwV auf Bundesebene sowie die Landesverordnungen zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach der jeweiligen Landesbauordnung WasBauPVO Regelungsumfang der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und allgemeinen Bauartgenehmigung BearbeitenBis zur Novelle der Musterbauordnung 2016 umfasste die abZ sowohl produktbezogene Aspekte als auch Aspekte der Planung Bemessung und Ausfuhrung Bauart Im Zuge der Novelle der Musterbauordnung wurde diese Differenzierung zwischen Regelungen fur das Produkt Verwendung und Regelungen fur die Bauart Anwendung formal konsequent umgesetzt Aspekte der Planung Bemessung und Ausfuhrung werden seither in allgemeinen Bauartgenehmigungen aBG geregelt Wenn sowohl Produktaspekte als auch konstruktive Aspekte geregelt werden mussen erteilt das DIBt Kombi Bescheide bestehend aus allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung und allgemeiner Bauartgenehmigung 2 Die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und allgemeinen Bauartgenehmigungen des DIBt dienen dazu sicherzustellen dass die Bauprodukte und Bauarten die Anforderungen der Bauordnungen erfullen Diese umfassen insbesondere die Grundanforderungen an Bauwerke nach Anhang I der Bauproduktenverordnung namentlich mechanische Festigkeit und Standsicherheit Brandschutz Hygiene Gesundheit und Umweltschutz Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung Schallschutz Energieeinsparung und Warmeschutz sowie nachhaltige Nutzung der naturlichen Ressourcen Voraussetzungen an die Erteilung Bearbeiten Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein anderer bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis ist erforderlich wenn es keine Technische Baubestimmung und auch keine allgemein anerkannte Regel fur das Bauprodukt gibt das Bauprodukt von einer Technischen Baubestimmung wesentlich abweicht oder eine Verordnung nach 85 Abs 4a MBO dies vorsieht Wenn es sich um ein Bauprodukt von untergeordneter bauaufsichtlicher Bedeutung handelt ist kein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis erforderlich 3 Fur Bauprodukte die die CE Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung tragen werden keine bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise erteilt Hier gilt dass das Bauprodukt verwendet werden darf wenn es den Anforderungen der Bauordnungen entspricht 4 Eine allgemeine Bauartgenehmigung oder ein anderer bauaufsichtlicher Anwendbarkeitsnachweis ist erforderlich wenn die Bauart wesentlich von den Technischen Baubestimmungen abweicht oder es keine Technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regel der Technik fur die Bauart gibt 5 Antrag und Verfahren Bearbeiten Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen werden auf Antrag vom Deutschen Institut fur Bautechnik DIBt erteilt Antragsteller ist in der Regel der Hersteller des Produkts oder der Bauart Das DIBt legt die durchzufuhrenden Prufungen und die zu erbringenden Nachweise fest Nach Vorlage der erforderlichen Nachweise durch den Antragsteller erteilt das DIBt die Zulassung Bauartgenehmigung 6 Technische Fragen in Bezug auf das Bauprodukt oder die Bauart die Gegenstand des Verfahrens sind konnen bei Bedarf mit den beim DIBt eingerichteten Sachverstandigenausschussen beraten werden Der jeweilige Sachverstandigenausschuss kann Empfehlungen gegenuber dem DIBt aussprechen Geltungsdauer Bearbeiten Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen werden in der Regel fur die Geltungsdauer von funf Jahren erteilt Eine Verlangerung Anderung oder Erganzung ist auf Antrag moglich 7 Gebuhren Bearbeiten Der Gebuhrenrahmen fur allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen sind in der DIBt Satzung festgelegt 8 Das DIBt teilt dem Antragsteller die voraussichtlich anfallenden Gebuhren fur das jeweilige Verfahren im Rahmen der Antragsbestatigung mit Weitere bauaufsichtliche Ver und Anwendbarkeitsnachweise BearbeitenAls Verwendbarkeitsnachweis kann entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung abZ eine Zustimmung im Einzelfall ZiE oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prufzeugnis fur Bauprodukte abP dienen 9 10 Die Zustimmung im Einzelfall ZiE ist auf ein einzelnes Bauvorhaben bezogen Sie wird in der Regel von der Obersten Bauaufsichtsbehorde des Landes erteilt in dem das Bauvorhaben durchgefuhrt wird Fur das Land Berlin ist die ZiE beim DIBt zu beantragen Ein allgemeines bauaufsichtliches Prufzeugnis abP wird fur Bauprodukte erteilt die nach allgemein anerkannten Prufverfahren beurteilt werden konnen Diese sind in den Technischen Baubestimmungen abschliessend gelistet vgl MVV TB Kapitel C 3 Allgemeine bauaufsichtliche Prufzeugnisse durfen von Prufstellen erteilt werden die hierfur nach den Landesbauordnungen der Lander anerkannt worden sind Die Stellen sind in Teil III des Verzeichnisses der Pruf Uberwachungs und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen PUZ Verzeichnis gelistet Als bauaufsichtlicher Anwendbarkeitsnachweis kann neben der allgemeinen Bauartgenehmigung aBG die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung vBG und das allgemeine bauaufsichtliche Prufzeugnis fur Bauarten abP dienen 11 Die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung vBG ist auf ein einzelnes Bauvorhaben zugeschnitten Sie wird in der Regel von der Obersten Bauaufsichtsbehorde des Landes erteilt in dem das Bauvorhaben durchgefuhrt wird Fur das Land Berlin ist die vBG beim DIBt zu beantragen Ein allgemeines bauaufsichtliches Prufzeugnis abP wird fur Bauarten erteilt die nach allgemein anerkannten Prufverfahren beurteilt werden konnen Diese sind in den Technischen Baubestimmungen abschliessend gelistet vgl MVV TB Kapitel C 4 Belege Bearbeiten Anlagenbezogener Gewasserschutz DIBt abgerufen am 9 August 2023 Die technischen Nachweise fur Bauprodukte und Bauarten des DIBt PDF DIBt abgerufen am 9 August 2023 Vgl Musterbauordnung 17 Vgl Musterbauordnung 16c Vgl Musterbauordnung 16a Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung abZ Allgemeine Bauartgenehmigung aBG DIBt abgerufen am 9 August 2023 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung abZ Allgemeine Bauartgenehmigung aBG DIBt abgerufen am 9 August 2023 Gesetz Abkommen Verwaltungsabkommen Schiedsvertrag und Satzung des DIBt PDF DIBt abgerufen am 9 August 2023 Vgl Musterbauordnung 17 FAQ zum deutschen Regelungssystem fur Bauprodukte und Bauarten PDF DIBt abgerufen am 9 August 2023 Vgl Musterbauordnung 16aBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung amp oldid 239612995