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Bauverbot bezeichnet das Verbot ein Grundstuck baulich zu nutzen Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Schweiz 4 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenIm Bebauungsplan konnen Flachen festgesetzt werden die aus stadtebaulichen Grunden von der Bebauung freizuhalten sind 9 Abs 1 Nr 10 BauGB beispielsweise zum Schutz von Ruhe und Erholung Ein Vorhaben das einer solchen Festsetzung widerspricht ist unzulassig 30 Abs 1 BauGB Von der Festsetzung kann jedoch unter den Voraussetzungen des 31 Abs 2 BauGB in einer Baugenehmigung befreit werden 1 Flachen konnen auch im Geltungsbereich einer Landschaftsschutzverordnung einem naturschutzrechtlichen Bauverbot unterliegen 2 von dem gem 67 BNatschG eine Befreiung erteilt werden kann 3 Ausserdem ist in festgesetzten Uberschwemmungsgebieten die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den 30 33 34 und 35 des Baugesetzbuches grundsatzlich untersagt aber ausnahmsweise genehmigungsfahig 78 Abs 4 5 WHG An Bundesautobahnen und Bundesstrassen besteht ein Bauverbot fur Hochbauten bei Entfernungen vom Strassenrand von weniger als 40 bzw 20 m 9 FStrG Dagegen sind an Bahnstrecken nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz AEG keine Anbauverbotszonen festgelegt 4 Osterreich BearbeitenDas Bauverbot ist ein Instrument zur Sicherung der Aufschliessung von Grundstucken Jedes Grundstuck auf dem der Bau eines Gebaudes geplant ist muss aufgeschlossen werden Nicht aufgeschlossene Bauplatze konnen wegen mangelnder Anbaureife mit einem Bauverbot belegt sein 5 6 Die entsprechenden Regelungen sind in den Bauordnungen der einzelnen Bundeslander enthalten beispielsweise in 19 Abs 1 lit c f der Bauordnung fur Wien 7 8 Das Bestehen von Verpflichtungen aus Bauverboten Verpflichtungen die anstelle von Bauverboten oder aus Anlass der Aufhebung von Bauverboten auferlegt werden sind auf Antrag der Behorde oder auf Grund eines behordlichen Bescheides im Grundbuch ersichtlich zu machen 130 Abs 2 lit e BO fur Wien 9 10 Auf Bauplatzen die mit einem Bauverbot behaftet sind findet vor Erteilung einer Baubewilligung eine Bauverhandlung gem 70 BO fur Wien statt kein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren 70a Satz 2 Nr 9 BO fur Wien Die Abstandnahme vom Bauverbot setzt voraus dass die Aufschliessung bereits beschlossen ist oder die konkrete Aufschliessung sichergestellt ist 19 Abs 2 BO fur Wien 11 Fur die Aufschliessung kann die Gemeinde den Bauwerber zu einer Aufschliessungsabgabe heranziehen 12 Schweiz BearbeitenIn der Schweiz werden Bauverbote im Rahmen der Raumplanung erlassen und erfassen alle Bereiche ausserhalb der Bauzonen 13 Eine entschadigungspflichtige Auszonung liegt vor wenn das betroffene Grundstuck ursprunglich einer in allen Teilen bundesrechtskonformen Bauzone zugewiesen war und mit dem Planungsakt in eine Nichtbauzone uberfuhrt worden ist mit der Folge dass Bauvorhaben nicht mehr genehmigungsfahig sind 14 Auszonungen sind nach Ansicht des Schweizer Bundesgerichts nur dann eine entschadigungspflichtige Enteignung wenn im massgebenden Zeitpunkt anzunehmen war dass sich eine bessere Nutzung der Sache mit hoher Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft hatte verwirklichen lassen konnen sog Realisierungswahrscheinlichkeit Das ist nur der Fall sofern auf dem betroffenen Grundstuck bereits Erschliessungsmassnahmen vorgenommen worden waren ohne die eine Uberbauung ohnehin nicht zulassig gewesen ware 15 Einzelnachweise Bearbeiten vgl VGH Baden Wurttemberg Urteil vom 2 November 2006 8 S 361 06 vgl beispielsweise 3 Abs 1 der Gemeindeverordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in der Landeshauptstadt Munchen Landschaftsschutzverordnung vom 9 Oktober 1964 in der Fassung vom 2 August 2013 MuABl S 314 vgl BVerwG Beschluss vom 9 Februar 2004 4 BN 28 03 Bayerisches Landesamt fur Umwelt Hrsg Anbauverbotszonen an Verkehrswegen Stand 10 2019 Allgemeines zu Er und Aufschliessungen oesterreich gv at inhaltlicher Stand 1 Januar 2019 Andreas Trenner Raumordnung Baurecht Anlagenrecht FHWien 2013 S 107 ff Wiener Stadtentwicklungs Stadtplanungs und Baugesetzbuch Bauordnung fur Wien BO fur Wien Memento des Originals vom 9 September 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bauordnungen de RIS abgerufen am 29 Oktober 2019 19 BO fur Wien Bauverbote jusline abgerufen am 29 Oktober 2019 130 BO fur Wien Ersichtlichmachungen im Grundbuch jusline abgerufen am 29 Oktober 2019 Grundabteilungen Allgemeine Erlauterungen MA 64 Website der Stadt Wien abgerufen am 29 Oktober 2019 Andreas Trenner Raumordnung Baurecht Anlagenrecht FHWien 2013 S 109 vgl LVwG Niederosterreich LVwG AV 433 001 2016 Vom Bauen ausserhalb der Bauzonen Die Zersiedelung nicht wieder beschleunigen Gastkommentar von Rudolf Muggli NZZ 16 Mai 2017 Corinne Hanselmann Bauverbot im Frumsner Busmig Das ist eine Enteignung Tagblatt 24 Juli 2019 Merkblatt Entschadigungspflicht bei Auszonungen Kanton Thurgau Departement fur Bau und Umwelt November 2015 S 4Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bauverbot amp oldid 239311816