www.wikidata.de-de.nina.az
Die Bauordnung fur Wien ist ein umfangreiches Wiener Landesgesetz mit etwa 150 Paragraphen das die Materien Stadtplanung Flachenwidmung und das gesamte Bauwesen Bautechnik Mindestraumhohen Mindestgrosse von Wohnungen etc regelt Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Uberblick uber das Regelwerk 3 Haufig diskutierte Bestimmungen der Wiener Bauordnung 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenBauordnungen gab es schon in den Stadten des Mittelalters vor allem im Hinblick auf die hohe Brandgefahr In Wien gab es beispielsweise zwischen 1252 und 1330 neun grosse Brandkatastrophen 1252 ist die erste einschlagige feuerpolizeilich motivierte behordliche Regelung in Wien nachweisbar 1534 wurde die erste Feuerordnung der Stadt Wien erlassen Der Sudturm des Stephansdoms diente dabei als Beobachtungsstandpunkt fur die Turmwachter ein Wachdienst der bis 1956 fortgefuhrt wurde Die 1725 geschaffene erste Wiener Bauordnung soll wesentlich auf Josef Hartmann zuruckzufuhren sein 1 1782 wurde von Kaiser Joseph II eine umfassende Feuerordnung dekretiert 1829 erhielt Wien die erste Bauordnung im modernen Sinn Sie umfasste 30 Paragraphen und wurde 1859 und 1868 durch neue einschlagige Gesetze abgelost Die Bauordnung von 1883 fur Wien und Niederosterreich war im Wesentlichen bis uber die Mitte des 20 Jahrhunderts gultig Das heutige Wiener Landesgesetz fusst wie in Artikel I des geltenden Gesetzes festgehalten auf den einschlagigen Landesgesetzen aus 1883 1890 1920 1927 und rezipiert diese sogar explizit Laut Artikel 2 Abs 1 bilden die vor Wirksamkeit dieses Gesetzes beschlossenen Generalregulierungsplane in ihrer Gesamtheit den ersten Flachenwidmungsplan im Sinne des 4 der Bauordnung die vor Wirksamkeit dieses Gesetzes beschlossenen Generalbaulinienplane den ersten Bebauungsplan 5 der Bauordnung Auch die Einteilung des Stadtgebiets in so genannte Bauklassen 75 der Bauordnung und fur die Widmung der zum Bauland gehorenden Gebiete 4 der Bauordnung folgt historischen Wurzeln Schon in den grunderzeitlichen Bauordnungen gab es die Bauklasse IV im Gebiet der Kernstadt bis zum Gurtel Nach ihr durften Wohnhauser nicht mehr als funf Geschosse vier Stockwerke enthalten Weiter ausserhalb lagen die zur Bauklasse III gehorenden Stadtgebiete wo die Wohnhauser bisher nicht mehr als drei Stockwerke enthalten durften noch peripherer die zu den Bauklassen II und I gehorenden jene Stadtgebiete fur die maximal zwei Stock hohe Bebauung oder ein Stock hohe bzw bloss ebenerdige Bebauung vorgeschrieben war Die aktuelle Bauordnung ubernimmt diese Einteilung im Prinzip kennt allerdings auch die Bauklasse 5 und 6 Hochhauser Uberblick uber das Regelwerk BearbeitenZu den Einleitungsbestimmungen des Gesetzes gehort auch Artikel III der das Weiterwirken bisher erteilter Baubewilligungen regelt und Artikel IV Dieser setzt unter anderem die grundsatzlichen Bebauungshohen in den vor der Wirksamkeit der Bauordnungsnovelle 1976 festgesetzten Wohngebieten fest fur die Bauklasse I eine Gebaudehohe von 7 50 m und fur die Bauklasse II eine Gebaudehohe von 10 50 m Artikel V befasst sich mit den so genannten durch die Bauordnungsnovelle 1989 geschaffenen Gartensiedlungsgebieten und den dort moglichen nachtraglichen Baubewilligungen nach 70 weiters mit Aufzugszubauten Artikel Va befasst sich mit dem Baukostenindex Vb aufgrund einer Novellierung aus 2007 mit Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebauden Die Wiener Bauordnung ist in der Folge in 12 Teile gegliedert Der 1 Teil Stadtplanung umfasst die 1 bis 12 der Bauordnung und statuiert die Grundlagen und Verfahren fur die Stadtplanung und die Stadtentwicklung Flachenwidmungs und Bebauungsplan bestimmt die Zusammensetzung des Fachbeirats fur Stadtplanung und Stadtgestaltung 3 definiert in 4 Abs 2 die moglichen Widmungen A Grunland B Verkehrsbander C Bauland D Sondergebiete und ihre Untergliederungen 5 erlautert den vorgeschriebenen Inhalt der Bebauungsplane 6 die jeweils zulassigen Nutzungen die etwa im Wald und Wiesengurtel Absatz 3 sehr beschrankt sind 7 vermerkt dass in den Flachenwidmungs und Bebauungsplanen die wegen ihres ortlichen Stadtbildes in ihrem ausseren Erscheinungsbild erhaltungswurdigen Gebiete als in sich geschlossenes Ganzes Schutzzonen ausgewiesen werden konnen 7a konstituiert die Moglichkeit in den Bebauungsplanen so genannte Wohnzonen auszuweisen 7b andererseits Zonen fur Grossbauvorhaben 7c definiert und regelt Einkaufszentren 7d Mehrzweckbauvorhaben 7e Geschaftsstrassen Unter 7f werden Hochhauser als Gebaude definiert deren oberster Abschluss einschliesslich aller Dachaufbauten mehr als 35 m uber dem tiefsten Punkt des anschliessenden Gelandes beziehungsweise der festgesetzten Hohenlage der anschliessenden Verkehrsflache liegt 8 verfugt Fur das von Bebauungsplanen nicht erfasste Stadtgebiet besteht bis zur Festsetzung dieser Plane Bausperre allerdings mit Ausnahmen Der 2 Teil der Bauordnung 13 ff statuiert Vorschriften fur die Anderung der Liegenschaftsgrenzen 13 ff der 3 Teil regelt die selten angewandten Enteignungen 38 ff der 4 Teil 47 ff andere Eigentumsbeschrankungen Der 5 Teil 50 ff befasst sich mit Anliegerleistungen der 6 Teil mit Entschadigungen 57 ff der wichtige 7 Teil 60 ff mit den formellen Erfordernissen bei Bauvorhaben namentlich den Baubewilligungen Der 8 Teil der Wiener Bauordnung regelt die bauliche Ausnutzbarkeit der Bauplatze 75 ff der 9 Teil enthalt bautechnische Vorschriften 87 ff der wichtige 10 Teil 123 ff enthalt Vorschriften uber die Ausfuhrung Benutzung und Erhaltung der Bauwerke Der kurze 11 Teil regelt die Ersichtlichmachungen im Grundbuch und die Verlautbarungen der 12 Teil 134 bis 139 schliesslich befasst sich Parteien Nachbarrechten und Verfahrensvorschriften im Streitfall Haufig diskutierte Bestimmungen der Wiener Bauordnung BearbeitenBesonderes offentliches Interesse fanden in den letzten Jahrzehnten unter anderem die 1972 eingefuhrten Bestimmungen uber Schutzzonen insbesondere der 85 Absatz 5 dessen Vorschrift stilgerecht anpassender Gestaltung in Schutzzonen 1987 auf Druck der Architekten und Kulturkritiker durch eine Lex Hollein entscharft wurde dann auch der 69 uber die Zulassigkeit unwesentlicher Abweichungen vom Bebauungsplan Auch die Entburokratisierung der Ersetzung der behordlichen Baubewilligung durch eine blosse Bauanzeige im Regelfall das heisst ausserhalb der Schutzzonen und bei nicht vorliegendem Denkmalschutz wurde zum Teil kontroversiell diskutiert desgleichen Bauvorhaben bei denen Vorsitzende des Fachbeirats involviert waren In jungster Zeit wurden auch die aufgrund europaischen Gemeinschaftsrechts eingefugten Bestimmungen uber Energieeffizienz haufiger diskutiert Auch die vom Stadtgartenamt auf der Basis des 71 der Bauordnung errichteten temporaren aber oft recht langlebigen Baulichkeiten finden gelegentlich ein kritisches Echo Weblinks BearbeitenAktuelle Fassung der Wiener Bauordnung Wiener Bauordnung VfGH streicht Freibrief fur Bauhohe Die Presse vom 28 Mai 2007 Kontrare Wunsche an die Wiener Bauordnung Die Presse vom 2 Oktober 2007 Auszug aus dem Protokoll einer Landtagssitzung vom 25 September 2002 mit Diskussion uber die Anwendung des 69 der Bauordnung bei HochhausbautenEinzelnachweise Bearbeiten Jurgen Weiss Dankesworte anlasslich der Uberreichung des Grossen Goldenen Ehrenzeichens fur Verdienste um das Land Wien durch Burgermeister Dr Michael Haupl am Donnerstag 13 Marz 2003 im Wiener Rathaus S 2 Online Memento vom 11 September 2003 im Internet Archive Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bauordnung fur Wien amp oldid 234305690