www.wikidata.de-de.nina.az
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz BayDSchG bildet die gesetzliche Grundlage fur den Denkmalschutz in Bayern Das Gesetz trat am 1 Oktober 1973 in Kraft Es ist eines der Denkmalschutzgesetze in Deutschland mit dem die Gesetzgebungskompetenz fur den Denkmalschutz auf der Ebene der Bundeslander liegt BasisdatenTitel Gesetz zum Schutz undzur Pflege der DenkmalerKurztitel Bayerisches DenkmalschutzgesetzAbkurzung BayDSchGArt LandesgesetzGeltungsbereich Freistaat BayernRechtsmaterie Denkmalschutz KulturschutzrechtFundstellennachweis BayRS 2242 1 KErlassen am 25 Juni 1973 GVBl S 328 Inkrafttreten am 1 Oktober 1973Letzte Anderung durch 1 G vom 23 Juni 2023 GVBl S 251 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Juli 2023 6 G vom 23 Juni 2023 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Siehe auch 3 Literatur 4 WeblinksInhalt BearbeitenIn Artikel 1 werden zunachst Denkmaler definiert als von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen kunstlerischen stadtebaulichen wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt Die Denkmaleigenschaft eines Objekts ergibt sich aus dieser Definition des Gesetzes und ist nicht davon abhangig ob es in die Denkmalliste eingetragen ist oder nicht Die folgenden Artikel unterscheiden zwischen folgenden Gruppen von Denkmalern Baudenkmaler sind bauliche Anlagen oder Teile davon aus vergangener Zeit einschliesslich dafur bestimmter historischer Ausstattungsstucke auch beweglicher Sachen Als Baudenkmaler gelten auch Gartenanlagen und Ensembles letztere auch dann wenn nicht jedes einzelne dazugehorige Bauwerk ein Baudenkmal ist das Orts Platz oder Strassenbild aber insgesamt erhaltenswurdig ist Bodendenkmaler sind bewegliche und unbewegliche Denkmaler die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor oder fruhgeschichtlicher Zeit stammen Artikel 2 legt fest dass die Bau und Bodendenkmaler durch das Bayerische Landesamt fur Denkmalpflege im Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde in ein nachrichtliches Verzeichnis eingetragen werden sollen die Bayerische Denkmalliste Nachrichtliches Verzeichnis bedeutet dabei dass nicht der Eintrag in die Denkmalliste einem Objekt den Denkmalschutz verleiht sondern dass jedes Objekt das die gesetzlichen Bestimmungen erfullt denkmalgeschutzt ist und die Denkmalliste nur daruber informiert bei welchen Objekten das offiziell gepruft und bestatigt wurde Die Artikel 4 6 behandeln die Baudenkmaler deren Erhalt und Nutzung und legen fest welche Massnahmen genehmigungspflichtig sind Die Artikel 7 9 behandeln die Bodendenkmaler und regeln deren Auffinden Ausgraben und Auswerten Art 10 behandelt eingetragene bewegliche Denkmaler Die weiteren Artikel betreffen die mit dem Denkmalschutz befassten Institutionen und Personen sowie verfahrensrechtliche Bestimmungen bis hin zu einer moglichen Enteignung denkmalgeschutzter Objekte bei Gefahr fur deren Bestand Siehe auch BearbeitenListe der Baudenkmaler in BayernLiteratur BearbeitenFranz Dirnberger u a Bearb Bayerisches Denkmalschutzgesetz Kommentar unter besonderer Berucksichtigung finanz und steuerrechtlicher Aspekte 6 Auflage Kohlhammer Stuttgart 2007 ISBN 978 3 17 018916 4 Ernst Rainer Hones 200 Jahre Schutz des archaologischen Erbes in Bayern In Bayerische Verwaltungsblatter BayVBl 54 2008 S 650 656 Weblinks BearbeitenGesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmaler Bayerisches Denkmalschutzgesetz BayDSchG In https www gesetze bayern de Bayerische Staatsregierung abgerufen am 10 Januar 2017 Denkmalschutzgesetze in Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4112685 3 lobid OGND AKS LCCN n85283512 VIAF 179863208 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bayerisches Denkmalschutzgesetz amp oldid 235057730