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Das Bauanzeigeverfahren ist ein bauordnungsrechtliches Verfahren in einzelnen Landesbauordnungen in dem der Bauherr ein nicht genehmigungsbedurftiges Vorhaben lediglich der Bauaufsichtsbehorde schriftlich unter Einreichung der Bauvorlagen und Erklarungen des Entwurfsverfassers und der anderen Sachverstandigen anzeigen muss 62 BbgBauO 62a SachsBauO 74 SchlHBauO 62b ThurBauO 62 NBauO Die Bauaufsichtsbehorde kann das Vorhaben bauaufsichtlich prufen und gegebenenfalls den Baubeginn untersagen Tut die Bauaufsichtsbehorde dies nicht so kann der Bauherr nach Ablauf einer Karenzfrist anfangen zu bauen Durch Zeitablauf entfallt dann die formelle Schranke fur das Bauen kraft Gesetzes 1 2 Beispielsweise in Niedersachsen muss aber vor Beginn der Baumassnahme auf eine Bestatigung der Gemeinde gewartet werden dass die Erschliessung gesichert ist und dass die Gemeinde keine vorlaufige Untersagung beantragen will 62 NBauO Die Bauanzeige findet vor allem bei der Errichtung von Wohngebauden geringer Hohe in Bauplangebieten Anwendung 3 Bei der Genehmigungsfreistellung hingegen macht die Erklarung der Gemeinde das Vorhaben sei nicht genehmigungsfrei weil es ihren Planvorstellungen widerspricht oder weil die Freistellungsvoraussetzungen nicht erfullt seien ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich Weblinks BearbeitenBauanzeige Muster nach 3 Bauanzeigeverordnung vom 18 Mai 1993 HmbGVBl S 99 Bauanzeige Uberblick Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam abgerufen am 17 Januar 2017Einzelnachweise Bearbeiten Mario Martini Baurechtsvereinfachung und Nachbarschutz Bucerius Law School 2001 Udo Steiner Gerrit Manssen Offentliches Baurecht nach bayerischer Rechtslage Regensburg 2012 Rdnr 83 Felix Ekardt Klaus Beckmann Kristin Schenderlein Abschied von der Baugenehmigung Selbstregulierung versus modernes Ordnungsrecht Neue Justiz 2007 S 481 487 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bauanzeige amp oldid 231733923