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Konzentrationswirkung bezeichnet ein Prinzip im Verwaltungsverfahren wonach eine Genehmigung mehrere andere Genehmigungen miteinschliesst Man unterscheidet die formelle und die materielle Konzentrationswirkung Formelle Konzentrationswirkung BearbeitenBei der formellen Konzentrationswirkung wird das formliche Verwaltungsverfahren der anderen Behorde ersetzt jedoch muss die bearbeitende Behorde die Normen die die andere Behorde prufen wurde in ihren eigenen Prufungsumfang miteinbeziehen Das gilt insbesondere im Planfeststellungsverfahren 75 Abs 1 VwVfG Bei einer Baugenehmigung pruft die Baubehorde nicht nur materielles Baurecht sondern nach Art 59 Satz 1 Nr 3 der Bayerischen Bauordnung gegebenenfalls auch die Vorschriften des bayerischen Denkmalschutzgesetzes mit der Folge dass die denkmalrechtliche Erlaubnis entfallt Art 6 Abs 3 DSchG Materielle Konzentrationswirkung BearbeitenEine materielle Konzentrationswirkung regelt z B 38 Baugesetzbuch wonach bei konkurrierenden Planungsentscheidungen fur bestimmte Vorhaben von uberortlicher Bedeutung die 29 bis 37 BauGB nicht anzuwenden sind Die Fachplanung ist danach gegenuber der Bauleitplanung insoweit privilegiert als der Fachplanung entgegenstehende Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht mehr verwirklicht werden konnen 1 Stadtebauliche Belange sind jedoch zu berucksichtigen und die Gemeinde am Verfahren zu beteiligen 2 Einzelnachweise Bearbeiten Bernhard Stuer Fachplanungsrecht S 24 BVerwG Urteil vom 13 Dezember 2006 4 B 73 06Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konzentrationswirkung amp oldid 220407819