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Als Beiladung bezeichnet man im deutschen Prozessrecht die Moglichkeit Dritte also Personen die weder Klager noch Beklagter sind in einem Gerichtsverfahren zu Beteiligten zu machen Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Rechtliche Interessen des Beigeladenen 3 Massenverfahren 4 Beteiligtenstellung 5 Literatur 6 EinzelnachweiseRechtsgrundlagen BearbeitenRechtsgrundlage ist 65 VwGO im Verwaltungsgerichtsverfahren 75 SGG im Sozialgerichtsverfahren und 60 FGO im Finanzgerichtsverfahren weiterhin bieten einige Spezialgesetze die Moglichkeit der Beiladung u a das Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz das Wohnungseigentumsgesetz und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen Rechtliche Interessen des Beigeladenen BearbeitenBeigeladen werden konnen Personen deren rechtliche Interessen durch die Entscheidung beruhrt werden 65 Abs 1 VwGO 75 Abs 1 SGG 60 Abs 1 FGO Man spricht hierbei von einer einfachen Beiladung Die Beiladung geschieht entweder von Amts wegen oder auf Antrag Beispiel Ein Bauherr klagt auf Erteilung einer Baugenehmigung die die Interessen des Nachbarn beeintrachtigen konnte In diesem Fall kann der Nachbar beigeladen werden Wenn an dem streitigen Rechtsverhaltnis Dritte derart beteiligt sind dass die Entscheidung auch ihnen gegenuber nur einheitlich ergehen kann so mussen die Dritten beigeladen werden 65 Abs 2 VwGO 75 Abs 2 SGG 60 Abs 3 FGO Dies wird als notwendige Beiladung bezeichnet Beispiel Ein Nachbar klagt gegen die einem Bauherrn erteilte Baugenehmigung In diesem Fall muss der Bauherr beigeladen werden Massenverfahren BearbeitenKommen in einem verwaltungsgerichtlichen Massenverfahren mehr als funfzig Personen 65 Abs 3 VwGO bzw in einem sozialgerichtlichen Verfahren mehr als zwanzig Personen 75 Abs 2a SGG fur eine notwendige Beiladung in Betracht kann das Gericht beschliessen dass nur Personen beigeladen werden die dies beantragt haben Ein solcher Beschluss ist im elektronischen Bundesanzeiger sowie in der regionalen Tagespresse zu veroffentlichen Die Antragsfrist muss mindestens drei Monate betragen Rechtskraftige Urteile sind allerdings auch fur Personen bindend die nicht fristgerecht den Antrag auf Beiladung gestellt haben Beteiligtenstellung BearbeitenDer Beigeladene ist gemass 63 VwGO Beteiligter am Verfahren Ihm sind die Schriftsatze zuzustellen und er ist zu den Terminen zu laden Er kann gemass 66 VwGO 75 Abs 4 SGG 60 Abs 6 FGO selbstandig Angriffs und Verteidigungsmittel geltend machen und alle Verfahrenshandlungen wirksam vornehmen Abweichende Sachantrage kann er jedoch nur stellen wenn es sich um eine notwendige Beiladung handelt Eine Verurteilung des Beigeladenen ist nur im sozialgerichtlichen Verfahren vorgesehen und nur in den im Gesetz abschliessend aufgefuhrten Rechtsgebieten 75 Abs 5 SGG Eine Verurteilung nach dieser Vorschrift entbindet von der Pflicht zur Durchfuhrung eines Vorverfahrens gegenuber dem Beigeladenen 78 Abs 1 Satz 2 Punkt 1 SGG Die Verurteilung des Beigeladenen ist subsidiar das Gericht darf einen Anspruch gegen den Beigeladenen nur prufen wenn es zuvor einen Anspruch gegen den Beklagten verneint hat Daruber hinaus ist eine Verurteilung des Beigeladenen nur dann zulassig wenn entweder der Streitgegenstand mit dem des Beklagten identisch ist oder die Streitgegenstande von Beklagtem und Beigeladenem sich gegenseitig ausschliessen nicht zulassig ist es hingegen den Beigeladenen zu Leistungen zu verurteilen die in keinem Zusammenhang zum gegen den Beklagten geltend gemachten Anspruch stehen 1 Im sozialgerichtlichen Verfahren kann der Beigeladene demnach auch Rechtsmittel wie Berufung oder Revision einlegen In so einem Fall muss das Rechtsmittelgericht immer auch einen Anspruch des Klagers gegen den Beklagten prufen auch wenn kein entsprechender Antrag gestellt worden ist der Klager darf nicht schlechter gestellt werden als wenn der Beklagte verurteilt worden ware 2 Literatur BearbeitenAnnette Guckelberger Die Beiladung im Verwaltungsprozess In Juristische Schulung Jahrgang 2007 Heft 5 S 436 441 Einzelnachweise Bearbeiten BSG 15 November 1979 AZ 11 RA 9 79 BSG 15 Januar 1959 AZ 4 RJ 111 57Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beiladung Recht amp oldid 192869544