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Erhaltungssatzungen in Stadtgemeinden wie Hamburg Erhaltungsverordnungen sind baurechtliche Satzungen die von den Gemeinden in Deutschland auf der Grundlage des besonderen Stadtebaurechts aus dem Baugesetzbuch BauGB erlassen werden konnen Rechtsgrundlage dafur sind die 172 ff BauGB Es gibt demnach drei Schutzziele die die Aufstellung einer Erhaltungssatzung rechtfertigen konnen die Erhaltung der stadtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner stadtebaulichen Gestalt den sogenannten Milieuschutz also den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevolkerung oder die Unterstutzung stadtebaulicher Umstrukturierungen Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bedurfen der Abbruch Ruckbau die Anderung oder die Nutzungsanderung einer zusatzlichen Genehmigung durch die Gemeinde Dabei wird am Massstab der Erhaltungsziele der jeweiligen Satzung gepruft ob die Massnahme zulassig ist Bei den oben unter 1 beschriebenen Satzungen bedarf selbst der Neubau baulicher Anlagen einer entsprechenden Genehmigung Diese Genehmigungserfordernis ist unabhangig von einer etwaigen landesrechtlichen Genehmigungsfreiheit nach dem Bauordnungsrecht des jeweiligen Landes Erhaltung der stadtebaulichen Eigenart eines Gebietes BearbeitenDie Erhaltungssatzung zu diesem Zweck gilt als kommunaler Denkmalschutz denn damit kann eine Kommune unabhangig vom Landes Denkmalschutz Quartiere oder Stadtteile vor ungewollten oder nachteiligen Veranderungen schutzen Sie kann dafur sorgen dass sich Neubauten starker in die Umgebung einfugen als das allein nach 34 BauGB Einfugungsgebot moglich ware beispielsweise die Verwendung eines Satteldaches die Eindeckungsart und farbe Fensterformate und Fassadenfarben Dazu bedarf es lediglich einer fundierten Begrundung in der Satzung Ein unvollstandig erhaltenes Gebiet kann mittels Erhaltungssatzung in eine bestimmte Richtung weiterentwickelt werden Gegenstand einer solchen Satzung sind haufig in einem einheitlichen oder weitgehend einheitlichen Stil erhaltene Strassenzuge oder Quartiere aber auch Baugebiete gleicher oder ahnlicher Struktur also solche mit einer stadtebaulichen Eigenart Letztere muss zwar definiert kann aber weit gefasst werden Auch wenn die Erhaltungssatzung grundsatzlich bestandsorientiert ist hat die Kommune damit Einflussmoglichkeiten auf die Bebauung und ihre stadtebauliche Entwicklung wie sie ihr mittels Bebauungsplan im Regelfall nicht zur Verfugung stehen Im Gegensatz zum Bebauungsplan bedarf es fur eine Erhaltungssatzung keines Aufstellungsverfahrens Milieuschutzsatzungen BearbeitenErhaltungssatzungen nach 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 BauGB in der Form als Milieuschutzsatzungen werden von der Rechtsprechung anerkannt 1 Diese konnen fur ein Gebiet mit jeder Art von Wohnbevolkerung erlassen werden soweit deren Zusammensetzung aus besonderen stadtebaulichen Grunden erhalten werden soll Ziel der Satzung ist es den in einem intakten Gebiet wohnenden Menschen den Bestand der Umgebung zu sichern und so die Bevolkerungsstruktur in einem bestimmten Ortsteil vor unerwunschten Veranderungen zu schutzen 2 Diese stadtebauliche Zielsetzung ist das entscheidende inhaltliche Kriterium fur die Abgrenzung des Gebiets einer Erhaltungssatzung Grunde sind geeignet die auf die konkrete Situation bezogene und deshalb besondere stadtebauliche Zielsetzungen den Erlass einer Erhaltungssatzung rechtfertigen siehe dazu 1 Abs 9 BauNVO Einzelnachweise Bearbeiten BVerwG Urteil vom 18 Juni 1997 Az 4 C 2 97 Volltext BVerfG Beschluss vom 20 Januar 1987 Az 1 BvR 969 83 Leitsatz Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erhaltungssatzung amp oldid 195506684