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Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen der ein Bauwerk in Auftrag gibt Auftraggeber der Begriff Bauherr stammt aus dem offentlichen Baurecht und den Beteiligten welche das Bauwerk planen und ausfuhren wie z B Architekten Ingenieure Bauunternehmen und Handwerker Bauvertragsrecht Zum privaten Baurecht gehort aber auch das private Nachbarrecht Hauptartikel Baurecht Deutschland Im Gegensatz zum offentlichen Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen nur den Rahmen vor und es steht den Beteiligten im Rahmen der Privatautonomie frei durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen zu treffen Inhaltsverzeichnis 1 Normen des privaten Baurechts 2 Siehe auch 3 Literatur 4 WeblinksNormen des privaten Baurechts BearbeitenIn Deutschland ist das private Baurecht nicht in einer einzelnen Kodifikation geregelt Grundlage des privaten Baurechts ist das Werkvertragsrecht 631 ff BGB sowie die nachbarschutzenden Normen des Privatrechts 903 ff 936 und 1004 BGB sowie ggf auch die Nachbarrechtsgesetze der Lander Zwar ist die Vergabe und Vertragsordnung fur Bauleistungen VOB eigentlich fur den Bereich des Bauwesens der offentlichen Hand gedacht sie wird aber in den Teilen B VOB B und C ebenfalls haufig in privatrechtliche Vertrage einbezogen Ihre Regelungen haben den Charakter von Allgemeinen Geschaftsbedingungen soweit sie von einem Vertragspartner gestellt werden im Sinne des 305 Abs 1 BGB Auch der Architektenvertrag ist meist Werkvertrag Die Entgeltordnung der Architekten und Ingenieure ist die HOAI Siehe auch BearbeitenArchitektenrechtLiteratur BearbeitenLehrbucherHorst Locher Das private Baurecht 8 Aufl Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 59706 0 Zeitschriftenbaurecht Zeitschrift fur privates und offentliches Baurecht Werner Verlag Koln Online Archiv auf werner baurecht de IBR Immobilien und Baurecht id Verlag Mannheim Link zu IBR Online seit 1990 NZBau Neue Zeitschrift fur Baurecht und Vergaberecht Beck Munchen seit 1999 ZfBR Zeitschrift fur deutsches und internationales Baurecht Bauverlag Gutersloh Baurechtsexperte Fachzeitschrift fur Baurecht und Immobilienrecht Link zu Baurechtsexperte online Weblinks BearbeitenUrteile zum BaurechtBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 7503005 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Privates Baurecht amp oldid 219009561