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34 Baugesetzbuch ist die massgebende in Deutschland bundesweit gultige Vorschrift fur Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich also ausserhalb von Bebauungsplan gebieten Das wichtigste Prinzip dieser Vorschrift ist das Einfugungsgebot Wenn die grundsatzliche Feststellung getroffen ist dass Baurecht besteht und die Erschliessung Verkehrsanschluss Wasser Abwasser Energie gesichert ist pruft die Baubehorde ob sich das Bauvorhaben im Sinne des 34 BauGB in die nahere Umgebung einfugt Der dabei zu prufende Sachverhalt ist den meisten Laien und oft auch vielen Architekten nicht ganz klar Die Begriffe nahere Umgebung und einfugen sind nicht eindeutig geklart und konnen nur mit Hilfe der umfangreichen Kommentierungen eingegrenzt werden Auf den Begriff nahere Umgebung geht das Gesetz nicht naher ein die Einfugung wird zumindest auf vier Parameter eingegrenzt namlich die Art der Nutzung Wohnen Gewerbe usw das Mass der Nutzung Kubatur Bauhohen die Bauweise offen oder geschlossen und die uberbaute Flache Die nahere Umgebung als Rahmen fur die Art der Nutzung fallt bei diesen vier Parametern heraus wenn sich das Gebiet in dem das Bauvorhaben stattfindet eindeutig einem Gebietstyp nach Baunutzungsverordnung BauNVO zuordnen lasst In diesem Fall erfolgt die Beurteilung der Art der Nutzung allein nach der BauNVO Demnach kann eine Nutzung zulassig sein die bisher in der naheren Umgebung noch nicht vorkommt Es muss aber betont werden dass sich diese Vorschrift allein auf die Art der Nutzung bezieht nicht auf die ubrigen Parameter Deren Zulassigkeit insbesondere die des Masses der Nutzung und der uberbaubaren Flache wird immer nach der naheren Umgebung beurteilt Je nach Bebauung in der Umgebung konnen aber geringere oder auch hohere Werte als Obergrenzen zum Tragen kommen Je einheitlicher ein vorhandenes Gebiet strukturiert ist desto einfacher lasst sich ein neues Vorhaben beurteilen Je vielfaltiger jedoch die Bauformen und Nutzungen sind desto schwerer fallt die Bestimmung eines Rahmens In der Regel kann sich ein Neubau nicht auf sogenannte Ausreisser beziehen beispielsweise auf einzelne uber den Schnitt herausragende Bauhohen oder einzelne herausfallende Nutzungen Bei Bauhohen ist nicht die Geschossigkeit sondern die absolute Gebaudehohe Trauf und Firsthohe massgebend Bei den bebaubaren Flachen richtet sich das Mass nicht nach den in der Umgebung vorhandenen Grundflachenzahlen sondern nach den tatsachlichen Gebaudeflachen unabhangig von der Grundstucksgrosse Damit einher geht in der Regel die Einhaltung vorhandener Gebaudefluchten Da diese im ruckwartigen Bereich weniger bestimmbar sind wird als hintere Baugrenze bei Wegfall von Ausreissern die tiefste vorhandene Bebauung als Mass genommen Dabei muss jedoch nach Hauptnutzungen und Nebennutzungen unterschieden werden Mit dem Begriff Bauweise wird die offene oder geschlossene Bebauung gemeint wie sie in 22 BauNVO definiert ist Bei der offenen Bebauung handelt es sich um Gebaude mit seitlichem Grenzabstand als Einzel Doppelhauser oder Hausgruppen die Gesamtlange eines Gebaudes Doppelhauses oder einer Hausgruppe darf 50 m nicht uberschreiten Bei der geschlossenen Bauweise werden Gebaude ohne seitlichen Grenzabstand gebaut wie zum Beispiel bei der innerstadtischen Blockrandbebauung Weblinks Bearbeiten 34 des Baugesetzbuches Nur dauerhafte dichte und notwendige Architektur kann in der Klimakrise bestehen Vittorio Magnago Lampugnani zur Einfugung und Verdichtung von Bauten Kolumne in der NZZ vom 2 November 2019Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einfugungsgebot amp oldid 220551352